Sammelthread: VW Recall 01C5 / 01C6 – mit Zusammenfassung der wichtigsten Fakten

VW

Hallo VW-Gemeinde,

nachdem der VW Recall 01C5 / 01C6 einen modellübergreifenden Rückruf darstellt, haben wir uns dazu entschieden, ab sofort alle Informationen und Diskussionen in diesem Sammelthread im VW Hauptforum zu kanalisieren.

Dadurch müsst Ihr nicht mehr in den diversen Unterforen nachlesen, sondern könnt direkt hier mitlesen und/oder in die Diskussion einsteigen. Alle bereits eröffneten Threads zum Thema werden bzw. wurden aus diesem Grund mit entsprechendem Hinweis und Verlinkung hierher geschlossen.

Im nachfolgenden Beitrag werden wir die wichtigsten Fakten zum VW Recall 01C5 / 01C6 zusammenstellen und in unregelmäßigen Abständen ergänzen. Damit könnt Ihr Euch schneller auf den aktuellen Stand bringen und neu hinzugekommmene User erhalten direkt einen ersten Überblick.

Außerdem gibt es im Moment eine VW Recall 01C5 / 01C6 – User-Umfrage.

Wir hoffen, dies ist so auch in Eurem Sinn ...

Gruß
NoGolf
MT-Team

Ergänzung: Anders, als beim Abgasskandal ist dieser Rückruf von der Sachlage her relativ überschaubar und somit die geplante sachliche Zusammenfassung im Threadanfang machbar

Beste Antwort im Thema

Hallo Zusammen,

wie versprochen, war ich heute bei meinem Händler vor Ort. Fast alle MA (Verkauf) wussten von dem Anruf aus WOB. Sie haben mir soweit alles bestätigt und warten nun auf die Unterlagen.

Und hier mein Deal / Verhandlung in Stichpunkten:

1.) Habe mich in der 2ten Dezemberwoche bei VW gemeldet (schon berichtet). KM-Stand und Telefonnummer wurde notiert.
2.) Habe viel in diesem Forum sowie einige andere interessante Berichte gelesen.
3.) Habe mich mit dem Thema "anderes Auto" beschäftigt und mir bei 2 Händlern den Arteon angeschaut.
4.) Nach 2 Wochen habe ich erneut die Nummer angerufen. Die Dame meinte, dass meine Daten nicht vollständig sind. Daraufhin ich: Schade, denn ich habe mir bei VW ein Auto angeschaut mit dem ich mich anfreunden kann. Sie: Sehr schön, Sie setzt mein Rückruf auf Prio 1.
5.) keine 3 Stunden später kam der Rückruf von VW. Hier war dann das erste Angebot: 10.000€ Habe gefragt, ob ich bei diesem Preis meine Sonderausstattung ausbauen darf? Dann habe ich folgendes Gegenangebot gemacht: Ich tausche mein Auto gegen den Jahreswagen beim Händler. ... erst eine kurze Pause, dann fragte
VW: kostet der Jahreswagen nur 10.000€ ?
Ich: Nein, er liegt bei etwas über 30.0000€
VW: Das kann Sie nicht entscheiden und sie ruft zurück.
Ich: Wann darf ich mit einem Rückruf rechnen.
VW: diese Woche
6.) Habe beim KBA angerufen und gefragt, warum Sie meine Nummer ausgegeben haben? Denn bei diesem Angebot kann mich eigentlich JEDER anrufen und ich sehe es eher als "Werbung/Marketing" an. Die Dame vom KBA war sehr offen und direkt. Sie sagte folgendes: Sie können davon ausgehen, dass wir nach der Frist (30.3 oder 30.6) ALLE betroffenen Fahrzeuge stilllegen werden! Auf Nachfrage zu §35 Abs. 2 Nr.1 des Rückrufes fragte ich: Hier sind erhebliche Mängel begründet a.) wegen Umwelt (aber ich hatte ja schon den Rückruf wegen meinem Motor) und b.) wegen erheblichen Sicherheitsmängel. Aber VW sagte mir, das ich mein Fahrzeug unbedenklich weiterfahren kann. Sie meinte: Das kann Sie nicht verstehen und sie möchte sich auch nicht dazu äußern.
7.) VW hatte angerufen und folgendes gesagt: sie konnten mit dem Vorgesetzten noch einmal das Angebot anpassen: Wir geben Ihnen 21.000€.
Ich: Vielen Dank für das Angebot, aber ich lehne ausfolgenden Gründen ab.
a.) KBA hatte mir bereits angekündigt, dass sie mein Fahrzeug stilllegen. Und das wäre das Beste was passieren kann! Denn damit wäre die rechtliche Grundlage - Rückgabe Zug um Zug ohne Nutzungsentschädigung - wegen Nichtigkeit des Kaufvertrages gegeben!
b.) Das KBA mir das Gefühl gegeben hat, dass mein Fahrzeug doch erhebliche Mängel hat und ich selber nun auch Bedenken beim Weiterfahren mir diesem Auto habe
c.) ich etwas traurig darüber bin, dass die Revisions-Abteilung dies seit 2016 intern bereits kommuniziert hat und UNS ein Risiko ausgesetzt haben und uns nicht informiert haben
d.) Ich kein Problem damit habe mein Auto in die Garage zu stellen und dann 5 Jahre zu klagen und dann mein Geld zu bekommen.
e.) wir jetzt eine "schnelle" und für mich angenehme Abwicklung machen können, obwohl der Arteon schlechter ist als mein CC (Fahrwerk und Dynaudio) .
Sie: Bitte schicken Sie mir einmal Ihren Kaufvertrag zu und unterschreiben Sie eine Einwilligungserklärung, damit VW in meinem Namen mit Händlern Kontakt aufnehmen darf.

Gesagt und getan

7.) Nun der Rückruf, dass dies das letzte Angebot ist: Sie können den CC gegen den Arteon tauschen.
Ich: Deal
Sie: Ok, dann ruft sie beim Händler vor Ort an und leitet alles in die Wege.
8.) Heute kurz beim Händler vor Ort und gefragt (siehe oben)
9.) Auch habe ich nun gleich mit dem Händler folgendes vereinbart: Wenn es ein Kaufvertrag gibt, dann kauft das Autohaus mein Auto für 1€ und genauso kaufe ich den Arteon für 1€. Sonst bekomme ich eventuell steuerliche Probleme. Er meinte, dass dies in Ordnung ist, da er dann alles Weitere mit VW abwickelt.

Nun zu den Zahlen und Fakten:

habe den CC 2013 als Jahreswagen mit 8Tsd km für 28.300€ gekauft. NP war 49.000€
der Arteon steht nun aktuell für 33.500€ beim Händler und hat knapp 20Tsd km. NP war 52.000€

Leute: eventuell ist mein Vorteil, dass ich weiter einen VW fahren möchte. Dennoch für alle die dies nicht mehr wollen:

Ihr habt die Grundlage wie bereits oft erwähnt und in einem anderen aber ähnlichen Verfahren vom Gericht verkündet ist:

Voller Kaufpreis OHNE Abzug von Nutzungsentschädigung + einer kleinen „Schadensersatz-Zahlung“
(dies hat ja bereist Hennig32 hier bereits berichtet hat!)

DANKE HENNIG32

Wünsche Euch auch bei den Verhandlungen alles Gute und Allen einen Guten Rutsch ins Jahr 2019

Grüße aus dem Süden (naja mit diesem Bericht bin ich wohl identifizierbar für VW)
Sollte nun der Deal platzen oder auch wenn er abgewickelt ist, melde ich mich noch einmal.

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Hi.

Ich bin auch ein Betroffener. Bei mir ist es ein VW Up Bj 2014. Gebraucht gekauft in 2015 für 12,8k. "Pressefinish". Mitte 2019 wäre die Schlussrate fällig, somit kommt mir der Rückkauf maximal recht!
Vorab: Ich möchte mich hier bei allen dafür bedanken, dass reichlich Informationen ausgetauscht wurden! Ohne das hätte ich mich bestimmt mit der Zahlung der Schlussrate zufrieden gegeben!

Mein Verlauf bisher:
Ich warte auch seit dem 06.12. auf einen Rückruf, habe bis heute auch mehrfach angerufen, ohne Erfolg.
War am Wochenende mal beim Freundlichen und habe ihm die ganze Geschichte geschildert (so wirklich glauben wollte er mir das alles nicht 🙂 ) und mich nach einem Ersatzfahrzeug umgeschaut. Davon gab es zum Glück ein Paar. Er hat mir versprochen das er sich darum kümmert und wollte mir dann am Dienstag bescheid sagen.
Er hat sein Wort gehalten, mit VW telefoniert und mich zurückgerufen. Er war verblüfft, was VW da macht und das die Autos tatsächlich verschrottet werden. VW kommt mit den Rückrufen nicht hinterher und sie sind massiv überlastet. Scheinbar konnte ihm sein VW Kontakt versichern, das er den Kaufpreis für meinen alten Up bekommt! Diesen Samstag geht es zur Probefahrt und wohl auch Abwicklung.
Der Händler will erstmal in Vorleistung gehen, bis VW denen das Geld auszahlt. Ich könnte theoretisch meinen Up bei denen auf dem Hof stehen lassen, das Nummernschild auf meinen ausgesuchten Golf GTI pappen und fertig.

Ich berichte am Wochenende ob alles geklappt hat.

VW Schreiben erhalten 12/2018, 14 Tage später dort angerufen, noch kein Rückruf erhalten.
VW Passat Variant TSI 122 PS mit DSG und 2009 Erstzulassung, 2010 von VW gekauft mit 1900 km, also fast neu, für ca. 28.000 €. Jetzt ca. 101000 km auf dem Tacho.
VW Testwagen lt. Zulassung mit sehr guter Ausstattung.
Ziel: Rückabwicklung des Kaufvertrages. Rückzahlung der Kaufsumme + Zinsen 4% für 8,5 Jahre + 1000 € für Anbau AK + Strafzahlung für Betrugsversuch ohne weitere Bindung an VW.

Moin.
Haben heute ebenfalls angerufen. Es wurde wieder betont, dass alles versucht wird die Flut an Aufträge abzuarbeiten.
Neue Zielsetzung des Rückrufes nicht mehr Ende Januar sondern erstes Quartal.
Ich bin mal gespannt was es was wird.
Es könnte so schnell gehen.

Zitat:

@MrSally schrieb am 22. Januar 2019 um 18:20:05 Uhr:


VW Schreiben erhalten 12/2018, 14 Tage später dort angerufen, noch kein Rückruf erhalten.
VW Passat Variant TSI 122 PS mit DSG und 2009 Erstzulassung, 2010 von VW gekauft mit 1900 km, also fast neu, für ca. 28.000 €. Jetzt ca. 101000 km auf dem Tacho.
VW Testwagen lt. Zulassung mit sehr guter Ausstattung.
Ziel: Rückabwicklung des Kaufvertrages. Rückzahlung der Kaufsumme + Zinsen 4% für 8,5 Jahre + 1000 € für Anbau AK + Strafzahlung für Betrugsversuch ohne weitere Bindung an VW.

Auto 8,5 Jahre umsonst fahren und dann noch über 10.000 Euto Gewinn machen? Also ich bin ja auch dafür, dass VW zu seinen Fehlern stehen sollte, aber das halte ich für sehr überzogen.

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Ende erstes Quartal? Wahnsinn wie lange das dauert, mir wurde Anfang Januar der Rückruf zugesichert, es kam natürlich nichts. Und jetzt peilen sie Ende erstes Quartal an? Das kann’s ja wohl nicht sein. Alle die noch keinen Rückruf erhalten haben sitzen wie auf glühenden Kohlen. Langsam werd ich echt sauer

Mir wurde heute an der Hotline der Rückruf innerhalb von maximal 14-Tagen zugesichert. Außerdem kann die Hotline anhand der Vorgangsnummer sehen, welcher Sachbearbeiter für einen zuständig ist und mit ihm auch verbinden.

Zitat:

@TouranEL schrieb am 22. Januar 2019 um 18:40:48 Uhr:


Es wurde wieder betont, dass alles versucht wird die Flut an Aufträge abzuarbeiten.

VW weiss doch um wie viele Autos es sich handelt, da die doch mit dem KBA zusammen arbeiten. Also, dürfte da wohl doch keine Überraschung über die " Flut von Anträgen " zu erwarten sein.
Wenn man natürlich nur mit vielleicht 10 Mitarbeitern diese versucht ab zu arbeiten.....
Ich würde da fast behaupten, VW geht die Sache wiedereinmal nur halbherzig an.

Zitat:

@Carlohvski schrieb am 22. Januar 2019 um 19:31:56 Uhr:



Zitat:

@MrSally schrieb am 22. Januar 2019 um 18:20:05 Uhr:


VW Schreiben erhalten 12/2018, 14 Tage später dort angerufen, noch kein Rückruf erhalten.
VW Passat Variant TSI 122 PS mit DSG und 2009 Erstzulassung, 2010 von VW gekauft mit 1900 km, also fast neu, für ca. 28.000 €. Jetzt ca. 101000 km auf dem Tacho.
VW Testwagen lt. Zulassung mit sehr guter Ausstattung.
Ziel: Rückabwicklung des Kaufvertrages. Rückzahlung der Kaufsumme + Zinsen 4% für 8,5 Jahre + 1000 € für Anbau AK + Strafzahlung für Betrugsversuch ohne weitere Bindung an VW.

Auto 8,5 Jahre umsonst fahren und dann noch über 10.000 Euto Gewinn machen? Also ich bin ja auch dafür, dass VW zu seinen Fehlern stehen sollte, aber das halte ich für sehr überzogen.

Ich nicht. Meine Forderungen (über Anwalt) lauten ähnlich.

Zitat:

@p2m schrieb am 22. Januar 2019 um 21:34:07 Uhr:


Wenn man natürlich nur mit vielleicht 10 Mitarbeitern diese versucht ab zu arbeiten.....
Ich würde da fast behaupten, VW geht die Sache wiedereinmal nur halbherzig an.

Die Mitarbeiter wachsen auch nicht auf Bäumen...

Zitat:

@Warlord-thunder schrieb am 22. Januar 2019 um 23:08:11 Uhr:


Ich nicht. Meine Forderungen (über Anwalt) lauten ähnlich.

Ist aber trotzdem überzogen. Für den damaligen Kaufpreis, würde ich mein aktuelles Auto sofort zurückgeben. Und mir für einen geringen Aufpreis den TCR bestellen.

Zitat:

@Warlord-thunder schrieb am 22. Januar 2019 um 23:08:11 Uhr:



Zitat:

@Carlohvski schrieb am 22. Januar 2019 um 19:31:56 Uhr:


Auto 8,5 Jahre umsonst fahren und dann noch über 10.000 Euto Gewinn machen? Also ich bin ja auch dafür, dass VW zu seinen Fehlern stehen sollte, aber das halte ich für sehr überzogen.

Ich nicht. Meine Forderungen (über Anwalt) lauten ähnlich.

Naja ist halt für manche Leute der lottogewinn und jetzt haben sie halt die Hoffnung da soviel rauszuholen wie geht 😁

Strafzahlung an euch wegen Betrug 😁 seid Ihr Staatsanwälte und wollt Strafzahlungen für den Steuerzahler durchsetzen 😁 wie lustig ist das denn... 😁

Guten Morgen Zusammen,

ok - also hat niemand eine E-Mail Adresse der Fachabteilung erhalten.

Ich werde diese dann beim ersten Anruf verlangen um meine Argumentation und Nachweise (Rechnungen) vorlegen zu können. Dann hat VW zumindest etwas schriftlich von mir.

Zu den Forderungen von Mr.Sally... ich finde Kaufpreis +4% Zinsen + etwaige Umbauten bzw. nicht übliche Reparaturkosten völlig angemessen. Über die "Strafzahlung" lässt sich natürlich streiten. Rein rechtlich gesehen, sehe ich den Anspruch auf eine Strafzahlung mit den Zinsen abgegolten. Ist aber nur meine Laien-Einschätzung.
Das VW uns einen nicht bestimmbaren Risiko ausgesetzt hat und natürlich seinerzeit auch die Kaufpreise der Fahrzeuge (welche ursprünglich für die Schrottpresse gedacht waren) eingesackt hat steht natürlich auf einem anderen Blatt Papier. Ich weiß nicht, ob man diese Argumente nutzen kann um einen höheren Anspruch ggü. VW geltend machen zu können...!

Viele Grüße,

VFL1900

@rebizzel ...ich werde alles über einen Anwalt klären weil ich mein Recht bekommen möchte. Nicht mehr oder auch nicht weniger! VW geht nach gutsherrenart vor. Der eine bekommt mehr der ander weniger. Und da wunderst Du dich, dass die meisten das maximale wollen? Solange VW kein transparentes Abfindungsverfahren hat kann ich nur jedem Raten sich sehr gut beraten zu lassen. Vielleicht solltest Du mal den ganzen Vorgang selber durchlaufen dann weißt Du warum alle genervt vom vertrösten und warten sind. Aber so hat jeder seine eigene Brille. Im übrigen ist Lottogewinn eine total andere Nummer. Hier geht es um Enteignung!

Zitat:

@Tauchstation schrieb am 23. Januar 2019 um 08:28:05 Uhr:


Im übrigen ist Lottogewinn eine total andere Nummer. Hier geht es um Enteignung!

Ich bin ja auch von dem Thema genervt, weil ich selbst auf den Rückruf warte und nicht mal ne Vorgangsnummer hab (Stand letzte Woche), aber es ist keine Enteignung. Es ist vielleicht eine Entwertung und eine Benachteiligung und es wird ggf. Geld verbrannt, aber es wird euch niemand das Auto buchstäblich wegnehmen, nur vom Straßenverkehr ausschließen. Auf der Rennstrecke, Privatgrundstücken oder als Showcar ist es sicherlich noch nutzbar. Also nicht alles vermischen bitte

Zitat:

@Hummerman schrieb am 22. Januar 2019 um 23:20:51 Uhr:



Zitat:

@p2m schrieb am 22. Januar 2019 um 21:34:07 Uhr:


Wenn man natürlich nur mit vielleicht 10 Mitarbeitern diese versucht ab zu arbeiten.....
Ich würde da fast behaupten, VW geht die Sache wiedereinmal nur halbherzig an.

Die Mitarbeiter wachsen auch nicht auf Bäumen...

Zitat:

@Hummerman schrieb am 22. Januar 2019 um 23:20:51 Uhr:



Zitat:

@Warlord-thunder schrieb am 22. Januar 2019 um 23:08:11 Uhr:


Ich nicht. Meine Forderungen (über Anwalt) lauten ähnlich.

Ist aber trotzdem überzogen. Für den damaligen Kaufpreis, würde ich mein aktuelles Auto sofort zurückgeben. Und mir für einen geringen Aufpreis den TCR bestellen.

Mal angenommen, Sie hätten in der Vergangenheit einen Unfall gehabt, der durch die Änderungen verursacht wurde, ohne daß es aufgefallen ist. Eventuell mit Personenschaden. Sie wären bis zu 12 Stufen in der Versicherung zurückgestuft worden, also ein ziemlicher finanzieller Schaden, von Personenschäden mal abgesehen. Verursacht durch VW. Wären Sie dann immer noch dieser Meinung?

Die Juristen von VW haben die Briefe sehr geschickt formuliert. Sehr allgemein gehalten. Sie geben zwar eine mögliche Straftat zu, aber keine Konkreten. Dadurch kann man sie eben nicht anzeigen bzw. sie würde nichts bringen. Mit einem konkreten Beweis könnte man sie anzeigen. Darum werden die Fahrzeuge auch zurückgenommenen und verschrottet, egal wie neu.
Sollten sie auch nur ein Fahrzeug ändern und auf Serienstand bringen, hätten sie den Beweis für konkrete Straftaten erbracht. Z.B: eine gefälschte COC.
Und ohne Anwalt würde ich hier so oder so nicht handeln: VW hat eine ganze Abteilung voller Juristen, die in diesem Fall die Aufgabe haben, die betroffenen Kunden möglichst günstig über den Tisch zu ziehen.

Bei so manchen Beiträgen (rebizzel) frage ich mich, wer hier so alles im Auftrag der "Freundlichen" schreibt.
Was mir rechtlich zusteht, werde ich durchsetzen, notfalls vor Gericht; die Versicherung hat schon zugestimmt.
Und das ist erheblich mehr als der damalige Kaufpreis.

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