Sammelthread: VW Recall 01C5 / 01C6 – mit Zusammenfassung der wichtigsten Fakten
Hallo VW-Gemeinde,
nachdem der VW Recall 01C5 / 01C6 einen modellübergreifenden Rückruf darstellt, haben wir uns dazu entschieden, ab sofort alle Informationen und Diskussionen in diesem Sammelthread im VW Hauptforum zu kanalisieren.
Dadurch müsst Ihr nicht mehr in den diversen Unterforen nachlesen, sondern könnt direkt hier mitlesen und/oder in die Diskussion einsteigen. Alle bereits eröffneten Threads zum Thema werden bzw. wurden aus diesem Grund mit entsprechendem Hinweis und Verlinkung hierher geschlossen.
Im nachfolgenden Beitrag werden wir die wichtigsten Fakten zum VW Recall 01C5 / 01C6 zusammenstellen und in unregelmäßigen Abständen ergänzen. Damit könnt Ihr Euch schneller auf den aktuellen Stand bringen und neu hinzugekommmene User erhalten direkt einen ersten Überblick.
Außerdem gibt es im Moment eine VW Recall 01C5 / 01C6 – User-Umfrage.
Wir hoffen, dies ist so auch in Eurem Sinn ...
Gruß
NoGolf
MT-Team
Ergänzung: Anders, als beim Abgasskandal ist dieser Rückruf von der Sachlage her relativ überschaubar und somit die geplante sachliche Zusammenfassung im Threadanfang machbar
Beste Antwort im Thema
Hallo Zusammen,
wie versprochen, war ich heute bei meinem Händler vor Ort. Fast alle MA (Verkauf) wussten von dem Anruf aus WOB. Sie haben mir soweit alles bestätigt und warten nun auf die Unterlagen.
Und hier mein Deal / Verhandlung in Stichpunkten:
1.) Habe mich in der 2ten Dezemberwoche bei VW gemeldet (schon berichtet). KM-Stand und Telefonnummer wurde notiert.
2.) Habe viel in diesem Forum sowie einige andere interessante Berichte gelesen.
3.) Habe mich mit dem Thema "anderes Auto" beschäftigt und mir bei 2 Händlern den Arteon angeschaut.
4.) Nach 2 Wochen habe ich erneut die Nummer angerufen. Die Dame meinte, dass meine Daten nicht vollständig sind. Daraufhin ich: Schade, denn ich habe mir bei VW ein Auto angeschaut mit dem ich mich anfreunden kann. Sie: Sehr schön, Sie setzt mein Rückruf auf Prio 1.
5.) keine 3 Stunden später kam der Rückruf von VW. Hier war dann das erste Angebot: 10.000€ Habe gefragt, ob ich bei diesem Preis meine Sonderausstattung ausbauen darf? Dann habe ich folgendes Gegenangebot gemacht: Ich tausche mein Auto gegen den Jahreswagen beim Händler. ... erst eine kurze Pause, dann fragte
VW: kostet der Jahreswagen nur 10.000€ ?
Ich: Nein, er liegt bei etwas über 30.0000€
VW: Das kann Sie nicht entscheiden und sie ruft zurück.
Ich: Wann darf ich mit einem Rückruf rechnen.
VW: diese Woche
6.) Habe beim KBA angerufen und gefragt, warum Sie meine Nummer ausgegeben haben? Denn bei diesem Angebot kann mich eigentlich JEDER anrufen und ich sehe es eher als "Werbung/Marketing" an. Die Dame vom KBA war sehr offen und direkt. Sie sagte folgendes: Sie können davon ausgehen, dass wir nach der Frist (30.3 oder 30.6) ALLE betroffenen Fahrzeuge stilllegen werden! Auf Nachfrage zu §35 Abs. 2 Nr.1 des Rückrufes fragte ich: Hier sind erhebliche Mängel begründet a.) wegen Umwelt (aber ich hatte ja schon den Rückruf wegen meinem Motor) und b.) wegen erheblichen Sicherheitsmängel. Aber VW sagte mir, das ich mein Fahrzeug unbedenklich weiterfahren kann. Sie meinte: Das kann Sie nicht verstehen und sie möchte sich auch nicht dazu äußern.
7.) VW hatte angerufen und folgendes gesagt: sie konnten mit dem Vorgesetzten noch einmal das Angebot anpassen: Wir geben Ihnen 21.000€.
Ich: Vielen Dank für das Angebot, aber ich lehne ausfolgenden Gründen ab.
a.) KBA hatte mir bereits angekündigt, dass sie mein Fahrzeug stilllegen. Und das wäre das Beste was passieren kann! Denn damit wäre die rechtliche Grundlage - Rückgabe Zug um Zug ohne Nutzungsentschädigung - wegen Nichtigkeit des Kaufvertrages gegeben!
b.) Das KBA mir das Gefühl gegeben hat, dass mein Fahrzeug doch erhebliche Mängel hat und ich selber nun auch Bedenken beim Weiterfahren mir diesem Auto habe
c.) ich etwas traurig darüber bin, dass die Revisions-Abteilung dies seit 2016 intern bereits kommuniziert hat und UNS ein Risiko ausgesetzt haben und uns nicht informiert haben
d.) Ich kein Problem damit habe mein Auto in die Garage zu stellen und dann 5 Jahre zu klagen und dann mein Geld zu bekommen.
e.) wir jetzt eine "schnelle" und für mich angenehme Abwicklung machen können, obwohl der Arteon schlechter ist als mein CC (Fahrwerk und Dynaudio) .
Sie: Bitte schicken Sie mir einmal Ihren Kaufvertrag zu und unterschreiben Sie eine Einwilligungserklärung, damit VW in meinem Namen mit Händlern Kontakt aufnehmen darf.
Gesagt und getan
7.) Nun der Rückruf, dass dies das letzte Angebot ist: Sie können den CC gegen den Arteon tauschen.
Ich: Deal
Sie: Ok, dann ruft sie beim Händler vor Ort an und leitet alles in die Wege.
8.) Heute kurz beim Händler vor Ort und gefragt (siehe oben)
9.) Auch habe ich nun gleich mit dem Händler folgendes vereinbart: Wenn es ein Kaufvertrag gibt, dann kauft das Autohaus mein Auto für 1€ und genauso kaufe ich den Arteon für 1€. Sonst bekomme ich eventuell steuerliche Probleme. Er meinte, dass dies in Ordnung ist, da er dann alles Weitere mit VW abwickelt.
Nun zu den Zahlen und Fakten:
habe den CC 2013 als Jahreswagen mit 8Tsd km für 28.300€ gekauft. NP war 49.000€
der Arteon steht nun aktuell für 33.500€ beim Händler und hat knapp 20Tsd km. NP war 52.000€
Leute: eventuell ist mein Vorteil, dass ich weiter einen VW fahren möchte. Dennoch für alle die dies nicht mehr wollen:
Ihr habt die Grundlage wie bereits oft erwähnt und in einem anderen aber ähnlichen Verfahren vom Gericht verkündet ist:
Voller Kaufpreis OHNE Abzug von Nutzungsentschädigung + einer kleinen „Schadensersatz-Zahlung“
(dies hat ja bereist Hennig32 hier bereits berichtet hat!)
DANKE HENNIG32
Wünsche Euch auch bei den Verhandlungen alles Gute und Allen einen Guten Rutsch ins Jahr 2019
Grüße aus dem Süden (naja mit diesem Bericht bin ich wohl identifizierbar für VW)
Sollte nun der Deal platzen oder auch wenn er abgewickelt ist, melde ich mich noch einmal.
2985 Antworten
Wäre denn der T-roc nichts für deine Eltern? Die sind ja preislich ähnlich wie der damalige Tiguan. Erhöhte Sitzposition neuere Fahrzeugtechnik. Und wenn nicht wie oben geschrieben Geld auszahlen lassen und den Golf kaufen.
Zitat:
@EosLoerrach schrieb am 20. Januar 2019 um 11:43:22 Uhr:
Wäre denn der T-roc nichts für deine Eltern? Die sind ja preislich ähnlich wie der damalige Tiguan. Erhöhte Sitzposition neuere Fahrzeugtechnik. Und wenn nicht wie oben geschrieben Geld auszahlen lassen und den Golf kaufen.
Hatte den Tiguan und T-Roc, beide aus 2018 mal als Ersatzfahrzeuge. Beide jeweils für eine Woche.
Fand den T-Roc um einiges besser. Fuhr sich angenehmer, übersichtlicher und war etwas besser vom Verbrauch.
Hatte aber auch einen kleineren Motor. Was sich vom fahren her gegenüber den Tiguan nicht bemerkbar machte. Beide Benziner.
Nein der TRoc gefällt ihnen nicht, da er Innen das Polo Armaturenbrett und Mittelkonsole hat und die ist ihnen zu "Plastikern" bzw auch etwas zu eng, da ist ein Golf geräumiger und auch hochwertiger, waren letztens extra beim freundlichen und haben uns alles mögliche angesehen.
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Um meine Verhandlungsposition zu stärken(hoffentlich):
Muss VW die Autos zurückkaufen oder kann man sagen "Da wir zu keiner Einigung kommen, möchten wir den Wagen behalten."
Bringt mir das was?
Zitat:
@Falk007 schrieb am 21. Januar 2019 um 11:35:04 Uhr:
Der wird dir irgendwann stillgelegt.
Mit dem Bescheid zur Stilllegung greift aber auch die Rechtsschutzversicherung, es entsteht ein Schaden und man kann den Anwalt einschalten.
Das sind vielleicht Argumente / Konsequenzen die man anführen.
Wen mann nicht auf ein Nenner kommt, und dein Auto wirt still gelegt, dann haben die dir erst recht Schaden gemacht. Dann kommen noch mehr Kosten für VW was sie Übernehmen müssen. Leihwagen für jeden Tag usw.
Sowohl die Rechtsauffassung von CAhlen als auch die von Phantom666777 greifen bei einer angeordneten Rückrufaktion des KBA nicht.
Zitat:
Sowohl die Rechtsauffassung von CAhlen als auch die von Phantom666777 greifen bei einer angeordneten Rückrufaktion des KBA nicht.
Spätestens aber ab Stilllegung. In dem Fall wäre der Vertrag nicht erfüllt, bzw. die Ursache des Vertrages entfällt.
Zitat:
@A346 schrieb am 21. Januar 2019 um 12:25:10 Uhr:
Sowohl die Rechtsauffassung von CAhlen als auch die von Phantom666777 greifen bei einer angeordneten Rückrufaktion des KBA nicht.
Als ich mich mit meinem Anwalt beraten habe, hat er mir gesagt ich sollte das erste Angebot abwarten und mich bei ihm melden sobald ich ein Schreiben bzgl Stilllegung bekomme. Dann könne er aktiv werden.
Hast du Hintergrundinfos zu deiner Aussage? Würde mich natürlich interessieren . Will hier keine falschen Infos verbreiten.
Habe 1/4 des Kaufpreises schriftlich angeboten bekommen (Schweiz). Auto ist 8 Jahre alt mit 164'000.- km. Sache liegt jetzt beim RA.
Schriftlich, aha, das gibts auch.
Habe immernoch keinen Anruf, trotzdem ich nochmal angerufen hatte und einen Tauschwagen hätte.
Zitat:
@Robo01 schrieb am 21. Januar 2019 um 14:23:43 Uhr:
Habe 1/4 des Kaufpreises schriftlich angeboten bekommen (Schweiz). Auto ist 8 Jahre alt mit 164'000.- km. Sache liegt jetzt beim RA.
Gab es mehrere Angebote oder war es das erste? Was für Daten hat dein Auto (hattest du noch nicht gepostet oder?)
Es gab dieses eine Angebot. Trotz Nachfrage wurde es nicht verbessert. Daten zum Auto stehen bereits im Zitat.
Zitat:
@CAhlen schrieb am 21. Januar 2019 um 15:14:32 Uhr:
Zitat:
@Robo01 schrieb am 21. Januar 2019 um 14:23:43 Uhr:
Habe 1/4 des Kaufpreises schriftlich angeboten bekommen (Schweiz). Auto ist 8 Jahre alt mit 164'000.- km. Sache liegt jetzt beim RA.Gab es mehrere Angebote oder war es das erste? Was für Daten hat dein Auto (hattest du noch nicht gepostet oder?)