Sammelthread: VW Recall 01C5 / 01C6 – mit Zusammenfassung der wichtigsten Fakten

VW

Hallo VW-Gemeinde,

nachdem der VW Recall 01C5 / 01C6 einen modellübergreifenden Rückruf darstellt, haben wir uns dazu entschieden, ab sofort alle Informationen und Diskussionen in diesem Sammelthread im VW Hauptforum zu kanalisieren.

Dadurch müsst Ihr nicht mehr in den diversen Unterforen nachlesen, sondern könnt direkt hier mitlesen und/oder in die Diskussion einsteigen. Alle bereits eröffneten Threads zum Thema werden bzw. wurden aus diesem Grund mit entsprechendem Hinweis und Verlinkung hierher geschlossen.

Im nachfolgenden Beitrag werden wir die wichtigsten Fakten zum VW Recall 01C5 / 01C6 zusammenstellen und in unregelmäßigen Abständen ergänzen. Damit könnt Ihr Euch schneller auf den aktuellen Stand bringen und neu hinzugekommmene User erhalten direkt einen ersten Überblick.

Außerdem gibt es im Moment eine VW Recall 01C5 / 01C6 – User-Umfrage.

Wir hoffen, dies ist so auch in Eurem Sinn ...

Gruß
NoGolf
MT-Team

Ergänzung: Anders, als beim Abgasskandal ist dieser Rückruf von der Sachlage her relativ überschaubar und somit die geplante sachliche Zusammenfassung im Threadanfang machbar

Beste Antwort im Thema

Hallo Zusammen,

wie versprochen, war ich heute bei meinem Händler vor Ort. Fast alle MA (Verkauf) wussten von dem Anruf aus WOB. Sie haben mir soweit alles bestätigt und warten nun auf die Unterlagen.

Und hier mein Deal / Verhandlung in Stichpunkten:

1.) Habe mich in der 2ten Dezemberwoche bei VW gemeldet (schon berichtet). KM-Stand und Telefonnummer wurde notiert.
2.) Habe viel in diesem Forum sowie einige andere interessante Berichte gelesen.
3.) Habe mich mit dem Thema "anderes Auto" beschäftigt und mir bei 2 Händlern den Arteon angeschaut.
4.) Nach 2 Wochen habe ich erneut die Nummer angerufen. Die Dame meinte, dass meine Daten nicht vollständig sind. Daraufhin ich: Schade, denn ich habe mir bei VW ein Auto angeschaut mit dem ich mich anfreunden kann. Sie: Sehr schön, Sie setzt mein Rückruf auf Prio 1.
5.) keine 3 Stunden später kam der Rückruf von VW. Hier war dann das erste Angebot: 10.000€ Habe gefragt, ob ich bei diesem Preis meine Sonderausstattung ausbauen darf? Dann habe ich folgendes Gegenangebot gemacht: Ich tausche mein Auto gegen den Jahreswagen beim Händler. ... erst eine kurze Pause, dann fragte
VW: kostet der Jahreswagen nur 10.000€ ?
Ich: Nein, er liegt bei etwas über 30.0000€
VW: Das kann Sie nicht entscheiden und sie ruft zurück.
Ich: Wann darf ich mit einem Rückruf rechnen.
VW: diese Woche
6.) Habe beim KBA angerufen und gefragt, warum Sie meine Nummer ausgegeben haben? Denn bei diesem Angebot kann mich eigentlich JEDER anrufen und ich sehe es eher als "Werbung/Marketing" an. Die Dame vom KBA war sehr offen und direkt. Sie sagte folgendes: Sie können davon ausgehen, dass wir nach der Frist (30.3 oder 30.6) ALLE betroffenen Fahrzeuge stilllegen werden! Auf Nachfrage zu §35 Abs. 2 Nr.1 des Rückrufes fragte ich: Hier sind erhebliche Mängel begründet a.) wegen Umwelt (aber ich hatte ja schon den Rückruf wegen meinem Motor) und b.) wegen erheblichen Sicherheitsmängel. Aber VW sagte mir, das ich mein Fahrzeug unbedenklich weiterfahren kann. Sie meinte: Das kann Sie nicht verstehen und sie möchte sich auch nicht dazu äußern.
7.) VW hatte angerufen und folgendes gesagt: sie konnten mit dem Vorgesetzten noch einmal das Angebot anpassen: Wir geben Ihnen 21.000€.
Ich: Vielen Dank für das Angebot, aber ich lehne ausfolgenden Gründen ab.
a.) KBA hatte mir bereits angekündigt, dass sie mein Fahrzeug stilllegen. Und das wäre das Beste was passieren kann! Denn damit wäre die rechtliche Grundlage - Rückgabe Zug um Zug ohne Nutzungsentschädigung - wegen Nichtigkeit des Kaufvertrages gegeben!
b.) Das KBA mir das Gefühl gegeben hat, dass mein Fahrzeug doch erhebliche Mängel hat und ich selber nun auch Bedenken beim Weiterfahren mir diesem Auto habe
c.) ich etwas traurig darüber bin, dass die Revisions-Abteilung dies seit 2016 intern bereits kommuniziert hat und UNS ein Risiko ausgesetzt haben und uns nicht informiert haben
d.) Ich kein Problem damit habe mein Auto in die Garage zu stellen und dann 5 Jahre zu klagen und dann mein Geld zu bekommen.
e.) wir jetzt eine "schnelle" und für mich angenehme Abwicklung machen können, obwohl der Arteon schlechter ist als mein CC (Fahrwerk und Dynaudio) .
Sie: Bitte schicken Sie mir einmal Ihren Kaufvertrag zu und unterschreiben Sie eine Einwilligungserklärung, damit VW in meinem Namen mit Händlern Kontakt aufnehmen darf.

Gesagt und getan

7.) Nun der Rückruf, dass dies das letzte Angebot ist: Sie können den CC gegen den Arteon tauschen.
Ich: Deal
Sie: Ok, dann ruft sie beim Händler vor Ort an und leitet alles in die Wege.
8.) Heute kurz beim Händler vor Ort und gefragt (siehe oben)
9.) Auch habe ich nun gleich mit dem Händler folgendes vereinbart: Wenn es ein Kaufvertrag gibt, dann kauft das Autohaus mein Auto für 1€ und genauso kaufe ich den Arteon für 1€. Sonst bekomme ich eventuell steuerliche Probleme. Er meinte, dass dies in Ordnung ist, da er dann alles Weitere mit VW abwickelt.

Nun zu den Zahlen und Fakten:

habe den CC 2013 als Jahreswagen mit 8Tsd km für 28.300€ gekauft. NP war 49.000€
der Arteon steht nun aktuell für 33.500€ beim Händler und hat knapp 20Tsd km. NP war 52.000€

Leute: eventuell ist mein Vorteil, dass ich weiter einen VW fahren möchte. Dennoch für alle die dies nicht mehr wollen:

Ihr habt die Grundlage wie bereits oft erwähnt und in einem anderen aber ähnlichen Verfahren vom Gericht verkündet ist:

Voller Kaufpreis OHNE Abzug von Nutzungsentschädigung + einer kleinen „Schadensersatz-Zahlung“
(dies hat ja bereist Hennig32 hier bereits berichtet hat!)

DANKE HENNIG32

Wünsche Euch auch bei den Verhandlungen alles Gute und Allen einen Guten Rutsch ins Jahr 2019

Grüße aus dem Süden (naja mit diesem Bericht bin ich wohl identifizierbar für VW)
Sollte nun der Deal platzen oder auch wenn er abgewickelt ist, melde ich mich noch einmal.

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Zitat:

@Homer2309 schrieb am 9. Dezember 2018 um 15:29:56 Uhr:


Das ist auch meine Hoffnung aber ich befürchte VW will auf biegen und brechen die Autos aus dem Verkehr ziehen. Einzige Alternative wäre in diesem Fall wenn man den das Auto unbedingt behalten will, die Zulassung in einem Drittstaat.

Das geht aber nur, wenn der Besitzer einen Wohnsitz (Lebensmittelpunkt) im Drittstaat hat.

Habe ich genug Verwandte von, Versicherung ist sogar günstiger. Was meinst du wie viel hier mit Ausländischen Kennzeichen der Verwandschaft herumfahren. Mir fallen auf Anhieb 4 Stück in meiner Umgebung ein.

Da aber die EG-Typgenehmigung fehlt wäre auch eine Zulassung in einem anderen EU-Staat nicht zulässig.
Kannst ihn ja in Afrika zulassen.

So weit brauchst du nicht gehen, Richtung Osten ist viel kürzer.

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Wenn ich über DAT diese online-Berechnung teste, kommt dieses Ergebis: Wert konnte nicht ermittelt werden! Die Erstzulassung weicht vom möglichen Bauzeitraum ab.

Dabei habe ich extra beim 2. Anlauf die HSN/TSN eingegeben.
Ergebnis immer gleich. Selbst bei anderen gewählten Konfigurationen.

Laut Vertrag habe ich die "Individial". Ebenfalls steht das so auf den Papieren die ich mal über die Konfigurationen und Extras anfordern lassen habe.

Das ist aber alles andere als ein attraktives Angebot!!!!

Ich finde es sogar ziemlich dreist und frech!

My point of view

Zitat:

@fresslatte schrieb am 9. Dezember 2018 um 14:54:21 Uhr:


Hallo Zusammen,
ich wollte mal fragen, wem an der Hotline auch schon ein konkretes 1. Angebot („100% Bewertung) telefonisch vorliegt?
Dazu hier mal die Fahrzeugdaten meinerseits sowie das Angebot.

Modell: Golf 7, 4motion, 2.0 TDI
Baujahr: 2013 (keine Typgenehmigung lt. Brief)
Erstzulassung: 2014 (Nachtrag im Brief, dass der PKW eine Straßenzulassung hat.
KM-Stand: 104.000km

Angebot: 11.000 lt. DAT zzgl. Entschädigung „Weniger-KM“ (ich hätte angeblich bis 111.000km lt. deren Kalkulationstool fahren dürfen) 2.760€.
Total somit 13.760€

Angebot abgelehnt.
Angebot wird in ein paar Tagen nachgebessert.

Da „mein“ Golf in meiner Ausstattung nicht im VW-Pool ist, auf mobile nichts angeboten wird und er als NW nicht mehr zu konfigurieren ist, wäre bei mir ggfs. ein Update auf Tiguan möglich mit Sonderrabatte. Wie hoch diese ausfallen, wurde offen gelassen.

Bei den Diesel Prozessen wurde VW dazu verdonnert den Kaufpreis zu erstatten zzgl 4% Zinsen, abzgl gefahrende KM.

Das sollte die Basis sein worüber man verhandeln könnte. Einen kleinen Hiinweis auf eine Straftat wegen inverkehrbringens eines nicht Typgeprüften Wagens könnte man nebenbei erwähnen.

Zitat:

@tommzz schrieb am 9. Dezember 2018 um 16:40:31 Uhr:


Wenn ich über DAT diese online-Berechnung teste, kommt dieses Ergebis: Wert konnte nicht ermittelt werden! Die Erstzulassung weicht vom möglichen Bauzeitraum ab.

Dabei habe ich extra beim 2. Anlauf die HSN/TSN eingegeben.
Ergebnis immer gleich. Selbst bei anderen gewählten Konfigurationen.

Laut Vertrag habe ich die "Individial". Ebenfalls steht das so auf den Papieren die ich mal über die Konfigurationen und Extras anfordern lassen habe.

Das ist merkwürdig und ein Indiz, dass DAT sofort unplausible Daten erkennt.
Würde zur Problematik irgendwie passen.

Zitat:

@A346 schrieb am 9. Dezember 2018 um 16:51:38 Uhr:



Zitat:

Das ist merkwürdig und ein Indiz, dass DAT sofort unplausible Daten erkennt.
Würde zur Problematik irgendwie passen.

Das dachte ich auch erst. Wenn ich wieder Zuhause bin, werde ich mal den Steckbrief im andren Thema schreiben und nochmals diese DAT Prüfung machen.

Zitat:

@fresslatte schrieb am 9. Dezember 2018 um 14:54:21 Uhr:


Hallo Zusammen,
ich wollte mal fragen, wem an der Hotline auch schon ein konkretes 1. Angebot („100% Bewertung) telefonisch vorliegt?
Dazu hier mal die Fahrzeugdaten meinerseits sowie das Angebot.

Modell: Golf 7, 4motion, 2.0 TDI
Baujahr: 2013 (keine Typgenehmigung lt. Brief)
Erstzulassung: 2014 (Nachtrag im Brief, dass der PKW eine Straßenzulassung hat.
KM-Stand: 104.000km

Angebot: 11.000 lt. DAT zzgl. Entschädigung „Weniger-KM“ (ich hätte angeblich bis 111.000km lt. deren Kalkulationstool fahren dürfen) 2.760€.
Total somit 13.760€

Angebot abgelehnt.
Angebot wird in ein paar Tagen nachgebessert.

Da „mein“ Golf in meiner Ausstattung nicht im VW-Pool ist, auf mobile nichts angeboten wird und er als NW nicht mehr zu konfigurieren ist, wäre bei mir ggfs. ein Update auf Tiguan möglich mit Sonderrabatte. Wie hoch diese ausfallen, wurde offen gelassen.

Spielt es dann auch eine Rolle in welchem Zustand sich der Wagen befindet? Oder ob evtl schon ein Unfall drauf ist oder ähnliches? Das wäre noch interessant zu wissen

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