Sammelthread: VW Recall 01C5 / 01C6 – mit Zusammenfassung der wichtigsten Fakten
Hallo VW-Gemeinde,
nachdem der VW Recall 01C5 / 01C6 einen modellübergreifenden Rückruf darstellt, haben wir uns dazu entschieden, ab sofort alle Informationen und Diskussionen in diesem Sammelthread im VW Hauptforum zu kanalisieren.
Dadurch müsst Ihr nicht mehr in den diversen Unterforen nachlesen, sondern könnt direkt hier mitlesen und/oder in die Diskussion einsteigen. Alle bereits eröffneten Threads zum Thema werden bzw. wurden aus diesem Grund mit entsprechendem Hinweis und Verlinkung hierher geschlossen.
Im nachfolgenden Beitrag werden wir die wichtigsten Fakten zum VW Recall 01C5 / 01C6 zusammenstellen und in unregelmäßigen Abständen ergänzen. Damit könnt Ihr Euch schneller auf den aktuellen Stand bringen und neu hinzugekommmene User erhalten direkt einen ersten Überblick.
Außerdem gibt es im Moment eine VW Recall 01C5 / 01C6 – User-Umfrage.
Wir hoffen, dies ist so auch in Eurem Sinn ...
Gruß
NoGolf
MT-Team
Ergänzung: Anders, als beim Abgasskandal ist dieser Rückruf von der Sachlage her relativ überschaubar und somit die geplante sachliche Zusammenfassung im Threadanfang machbar
Beste Antwort im Thema
Hallo Zusammen,
wie versprochen, war ich heute bei meinem Händler vor Ort. Fast alle MA (Verkauf) wussten von dem Anruf aus WOB. Sie haben mir soweit alles bestätigt und warten nun auf die Unterlagen.
Und hier mein Deal / Verhandlung in Stichpunkten:
1.) Habe mich in der 2ten Dezemberwoche bei VW gemeldet (schon berichtet). KM-Stand und Telefonnummer wurde notiert.
2.) Habe viel in diesem Forum sowie einige andere interessante Berichte gelesen.
3.) Habe mich mit dem Thema "anderes Auto" beschäftigt und mir bei 2 Händlern den Arteon angeschaut.
4.) Nach 2 Wochen habe ich erneut die Nummer angerufen. Die Dame meinte, dass meine Daten nicht vollständig sind. Daraufhin ich: Schade, denn ich habe mir bei VW ein Auto angeschaut mit dem ich mich anfreunden kann. Sie: Sehr schön, Sie setzt mein Rückruf auf Prio 1.
5.) keine 3 Stunden später kam der Rückruf von VW. Hier war dann das erste Angebot: 10.000€ Habe gefragt, ob ich bei diesem Preis meine Sonderausstattung ausbauen darf? Dann habe ich folgendes Gegenangebot gemacht: Ich tausche mein Auto gegen den Jahreswagen beim Händler. ... erst eine kurze Pause, dann fragte
VW: kostet der Jahreswagen nur 10.000€ ?
Ich: Nein, er liegt bei etwas über 30.0000€
VW: Das kann Sie nicht entscheiden und sie ruft zurück.
Ich: Wann darf ich mit einem Rückruf rechnen.
VW: diese Woche
6.) Habe beim KBA angerufen und gefragt, warum Sie meine Nummer ausgegeben haben? Denn bei diesem Angebot kann mich eigentlich JEDER anrufen und ich sehe es eher als "Werbung/Marketing" an. Die Dame vom KBA war sehr offen und direkt. Sie sagte folgendes: Sie können davon ausgehen, dass wir nach der Frist (30.3 oder 30.6) ALLE betroffenen Fahrzeuge stilllegen werden! Auf Nachfrage zu §35 Abs. 2 Nr.1 des Rückrufes fragte ich: Hier sind erhebliche Mängel begründet a.) wegen Umwelt (aber ich hatte ja schon den Rückruf wegen meinem Motor) und b.) wegen erheblichen Sicherheitsmängel. Aber VW sagte mir, das ich mein Fahrzeug unbedenklich weiterfahren kann. Sie meinte: Das kann Sie nicht verstehen und sie möchte sich auch nicht dazu äußern.
7.) VW hatte angerufen und folgendes gesagt: sie konnten mit dem Vorgesetzten noch einmal das Angebot anpassen: Wir geben Ihnen 21.000€.
Ich: Vielen Dank für das Angebot, aber ich lehne ausfolgenden Gründen ab.
a.) KBA hatte mir bereits angekündigt, dass sie mein Fahrzeug stilllegen. Und das wäre das Beste was passieren kann! Denn damit wäre die rechtliche Grundlage - Rückgabe Zug um Zug ohne Nutzungsentschädigung - wegen Nichtigkeit des Kaufvertrages gegeben!
b.) Das KBA mir das Gefühl gegeben hat, dass mein Fahrzeug doch erhebliche Mängel hat und ich selber nun auch Bedenken beim Weiterfahren mir diesem Auto habe
c.) ich etwas traurig darüber bin, dass die Revisions-Abteilung dies seit 2016 intern bereits kommuniziert hat und UNS ein Risiko ausgesetzt haben und uns nicht informiert haben
d.) Ich kein Problem damit habe mein Auto in die Garage zu stellen und dann 5 Jahre zu klagen und dann mein Geld zu bekommen.
e.) wir jetzt eine "schnelle" und für mich angenehme Abwicklung machen können, obwohl der Arteon schlechter ist als mein CC (Fahrwerk und Dynaudio) .
Sie: Bitte schicken Sie mir einmal Ihren Kaufvertrag zu und unterschreiben Sie eine Einwilligungserklärung, damit VW in meinem Namen mit Händlern Kontakt aufnehmen darf.
Gesagt und getan
7.) Nun der Rückruf, dass dies das letzte Angebot ist: Sie können den CC gegen den Arteon tauschen.
Ich: Deal
Sie: Ok, dann ruft sie beim Händler vor Ort an und leitet alles in die Wege.
8.) Heute kurz beim Händler vor Ort und gefragt (siehe oben)
9.) Auch habe ich nun gleich mit dem Händler folgendes vereinbart: Wenn es ein Kaufvertrag gibt, dann kauft das Autohaus mein Auto für 1€ und genauso kaufe ich den Arteon für 1€. Sonst bekomme ich eventuell steuerliche Probleme. Er meinte, dass dies in Ordnung ist, da er dann alles Weitere mit VW abwickelt.
Nun zu den Zahlen und Fakten:
habe den CC 2013 als Jahreswagen mit 8Tsd km für 28.300€ gekauft. NP war 49.000€
der Arteon steht nun aktuell für 33.500€ beim Händler und hat knapp 20Tsd km. NP war 52.000€
Leute: eventuell ist mein Vorteil, dass ich weiter einen VW fahren möchte. Dennoch für alle die dies nicht mehr wollen:
Ihr habt die Grundlage wie bereits oft erwähnt und in einem anderen aber ähnlichen Verfahren vom Gericht verkündet ist:
Voller Kaufpreis OHNE Abzug von Nutzungsentschädigung + einer kleinen „Schadensersatz-Zahlung“
(dies hat ja bereist Hennig32 hier bereits berichtet hat!)
DANKE HENNIG32
Wünsche Euch auch bei den Verhandlungen alles Gute und Allen einen Guten Rutsch ins Jahr 2019
Grüße aus dem Süden (naja mit diesem Bericht bin ich wohl identifizierbar für VW)
Sollte nun der Deal platzen oder auch wenn er abgewickelt ist, melde ich mich noch einmal.
2985 Antworten
Zitat:
@Nogolf schrieb am 2. Januar 2019 um 18:42:02 Uhr:
Ich mag mich täuschen, aber …Im Gegensatz zu EA189-Fall ist beim 01C5 ja nicht mal annähernd klar, welche Fahrzeuge … ja, ob überhaupt Fahrzeuge verkehrsunsicher sind bzw. von den erteilten Zulassungen abweichen.
Nach meinem Rechtsempfinden ist bei einer Zwangsstilllegung somit JEDER EINZELFALL zu betrachten. Würde jedoch seitens des KBA pauschal stillgelegt, sehe ich gute Chancen, eine Stilllegung mit einem halbwegs guten Anwalt abzuwenden und den (Einzel-)Nachweis zu fordern, dass "mein" Fahrzeug tatsächlich nicht der Zulassungsbescheinigung entspricht.
Das spielt gar keine Rolle, ob Dein spezielles Fahrzeug tatsächlich zu 100% zulassungsfähig wäre. Es wird nur betrachtet, ob die Papiere in Ordnung sind. Sind sie nicht - es liegt keine Typgenehmigung vor. Damit ist die Nummer beendet.
Zitat:
@Nogolf schrieb am 2. Januar 2019 um 18:42:02 Uhr:
Ich mag mich täuschen, aber …Im Gegensatz zu EA189-Fall ist beim 01C5 ja nicht mal annähernd klar, welche Fahrzeuge … ja, ob überhaupt Fahrzeuge verkehrsunsicher sind bzw. von den erteilten Zulassungen abweichen.
Nach meinem Rechtsempfinden ist bei einer Zwangsstilllegung somit JEDER EINZELFALL zu betrachten. Würde jedoch seitens des KBA pauschal stillgelegt, sehe ich gute Chancen, eine Stilllegung mit einem halbwegs guten Anwalt abzuwenden und den (Einzel-)Nachweis zu fordern, dass "mein" Fahrzeug tatsächlich nicht der Zulassungsbescheinigung entspricht. Also genau das, wo VW nicht hin will … was aber zumindest den Betroffenen Usern entgegen käme, die ihren Liebling unter keinen Umständen verkaufen wollen.
Wie anfangs geschrieben … ich bin kein Anwalt und mag mich täuschen 😉
Habe genau diese Thema beim KBA angefragt und ich wurde darauf verwiesen, dass ALLE Fahrzeuge, die VW gemeldet wurden, zur gegebenen Zeit stillgelegt werden. Habe darauf hin das KBA hingewiesen, dass bei jedem Auto im Einzelfall nachgewiesen werden müsste, dass es den Zulassungsbestimmungen nicht entspricht. Daraufhin wurde mir die Antwort gegeben, dass aufgrund fehlender Dokumentation keine Nachweismöglichkeit gegeben ist. Der Rückruf beinhaltete,dass die Fahrzeuge, nicht dem zum Auslieferungszustand gültigen Serienstand entsprechen und damit möglicherweise sicherheitsrelevante Systeme und Baugruppen betroffen sind – das genüge für die Stilllegung.Auf meinen Einwand, dass ich eine EG Übereinstimmungsbescheinigung habe, die eine uneingeschränkte Zulassung im Straßenverkehr beurkundet, wurde darauf verwiesen, dass die Vorserienautos niemals verkauft beziehungsweise zugelassen werden durften. Die rechtliche Seite müsste jeder Kunde mit VW klären! Bezüglich des langen Zeitraums des Rückrufes wurde mir erklärt, dass VW die Möglichkeit gegeben werden müsse, bei der Vielzahl von Fahrzeugen zu reagieren und den Kunden dementsprechend Zeit zu lassen – es würde jedoch jeder Einzelfall begleitet und beobachtet!
Ich glaube, die rechtliche Seite ist eindeutig – aber die Vorgehensweise von VW nicht nachvollziehbar!
Ich hatte heute nochmals Kontakt mit der Hotline.
Aussage war dort seitens der Mitarbeiterin: Wenn ihr Neufahrzeug erst in 6 Monaten ausgeliefert werden kann, wäre das mein eigenes Problem. Ggf. müsste ich mir dann für die Zwischenzeit (Verkauf meines jetzigen Wagens an VW bis Lieferung Neuwagen) eben einen Mietwagen nehmen.
Es gibt Autohersteller, die Betroffenen von Totalschäden eine priorisierte Order einräumen.
Dann wartet man keine 6 Monate auf ein Fahrzeug sondern nur 6-8 Wochen.
In meinem Fall kommt der Zwangsverkauf ja einem Totalschaden gleich. Ab einem Zeitpunkt x ist mein Auto nur noch ein Haufen Schrott, da ohne gültige Zulassung.
Einen Rückruf von der Fachabteilung habe ich übrigens immer noch nicht erhalten.
Ich habe das Gefühl, dass die Angst vor der Zwangsstilllegung viele zu Überlegungen zu Zugeständnissen seitens VW machen würden. Und das am Ende damit keine Verhandeln auf beidseitiger Augenhöhe statt findet.
Auch das wechselnde Anrufen/angerufen werden von Hotline und Fachabteilung ist nicht gerade förderlich zu einer "für den Kunden" zufriedener Problembeseitigung.
Richtig wäre eigentlich, jeder Kunde hat namentlich bekannten Ansprechperson in der Fachabteilung mit Tel. Nr.
dieser ist alleiniger Ansprechpartner.
Die Hotline mag bei Erstkontakt noch Sinnvoll sein, aber danach eigentlich nicht mehr relevant, da 0 Entscheidungsbefugnis.
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Ich habe kurz nachdem ich den Brief erhalten hab da angerufen und der rest ist mir erstmal egal. Von mir aus können die sich Zeit lassen. Würde mein Auto auch gerne behalten aber das geht ja nicht.
Stress mach ich mir deswegen trotzdem nicht weil VW ja was von mir möchte. Ich hab mir ein jung gebrauchten bei Mobile rausgesucht und wenn der weg sein sollte wird es ein neuer aus dem Konzern.
Zitat:
@Didi0568 schrieb am 2. Januar 2019 um 17:17:41 Uhr:
Wie kannst Du den mit VW in Kontakt treten?Hast Du mit dem Angebot einen Ansprechpartner mit Kontaktinformationen (Name,Telefondurchwahl usw ) bekommen ?
Die allgemeine Mailadresse zu unserem Fall mit einer internen „Auftragsnummer“. Damit würde die Mail direkt an die Person geleitet werden und man meldet sich kurzfristig bei mir.
Den Kontaktnamen hatte ich seit dem 1. Telefonat. Sobald ich die Hotline selbst anrief und mit dieser Person sprechen wollte wurde ich immer durchgestellt oder halt direkt zurückgerufen.
Kontakt bei VW ist sehr nett und ich habe zumindest das Gefühl, dass die das Thema schnell abschließen wollen ohne den Kunden zu verärgern. 1. Angebot ist halt sehr frech. Aber seit dem 2. Angebot wird man ernster genommen.
Zitat:
@fresslatte schrieb am 3. Januar 2019 um 07:26:14 Uhr:
Den Kontaktnamen hatte ich seit dem 1. Telefonat. Sobald ich die Hotline selbst anrief und mit dieser Person sprechen wollte wurde ich immer durchgestellt oder halt direkt zurückgerufen.
Kontakt bei VW ist sehr nett und ich habe zumindest das Gefühl, dass die das Thema schnell abschließen wollen ohne den Kunden zu verärgern. 1. Angebot ist halt sehr frech. Aber seit dem 2. Angebot wird man ernster genommen.
Kann ich so bestätigen. Ein Ansprechpartner von Anfang an, 1. Angebot absolute Frechheit, 2. Angebot schon nicht mehr ganz so weit entfernt. Beim 2. Angebot war ich vorbereitet und hatte mir bereits ein Fahrzeug im VW-Gebrauchtwagenmarkt rausgesucht, welches ich im Austausch nehmen würde. Beim 3. Anruf wurde man sich einig und ich bin gerade dabei mit dem Autohaus den Fahrzeugwechsel abzustimmen.
Wieviel Preisunterschied war denn vom Angebot zu deinem ausgesuchten Auto.
Den Kontaktnamen hatte ich seit dem 1. Telefonat. Sobald ich die Hotline selbst anrief und mit dieser Person sprechen wollte wurde ich immer durchgestellt oder halt direkt zurückgerufen.
Kontakt bei VW ist sehr nett und ich habe zumindest das Gefühl, dass die das Thema schnell abschließen wollen ohne den Kunden zu verärgern. 1. Angebot ist halt sehr frech. Aber seit dem 2. Angebot wird man ernster genommen.
Kann ich so bestätigen. Ein Ansprechpartner von Anfang an, 1. Angebot absolute Frechheit, 2. Angebot schon nicht mehr ganz so weit entfernt. Beim 2. Angebot war ich vorbereitet und hatte mir bereits ein Fahrzeug im VW-Gebrauchtwagenmarkt rausgesucht, welches ich im Austausch nehmen würde. Beim 3. Anruf wurde man sich einig und ich bin gerade dabei mit dem Autohaus den Fahrzeugwechsel abzustimmen.
Wieviel Zeit ist zwischen den einzelnen Angeboten vergangen?Ist der Sachbearbeiter mit dem man telefoniert nicht befugt ein Angebot direkt zu genehmigen ?Das würde ja viel Zeit sparen ?
Zitat:
@Didi0568 schrieb am 3. Januar 2019 um 13:42:38 Uhr:
Wieviel Zeit ist zwischen den einzelnen Angeboten vergangen?Ist der Sachbearbeiter mit dem man telefoniert nicht befugt ein Angebot direkt zu genehmigen ?Das würde ja viel Zeit sparen ?
14 Tage, Werktage, wie von der Hotline auch angekündigt und eingehalten wurde.
Die Hotline hat scheinbar gar keine Befugnisse außer unser gejammer und unsere Wut anzuhören. Die geben alles zum „Vorgesetzten“ oder in die „Fachabteilung“.
Zwischen 1. und 2. Angebot waren es ca. 5 TEUER.
CaSpec
Hast du vorher ein phaeton gehabt und was hast du jetzt genommen und Tauscht du die Autos nur ohne drauf zuzahlen
Mich entresiert es weil die phaeton waren ja mal die teuersten Autos und die Leute die das gefahren haben trotz Wertverlust treu geblieben sind wie ich und die Qualität geschätzt haben in einem vw
ist es nicht völlig egal, wie teuer ein Auto war, was man selber fährt ? was bitte hat das denn mit einer möglichen Höhe der Zahlung von VW zu tun ? der Polo-Fahrer bekommt nur 80 % und der Phaeton-Fahrer 120 % seines Kaufpreises ?
Fakt ist doch wohl: beide sind "beschissen" worden
Zitat:
@DJausWahn schrieb am 3. Januar 2019 um 23:20:54 Uhr:
ist es nicht völlig egal, wie teuer ein Auto war, was man selber fährt ? was bitte hat das denn mit einer möglichen Höhe der Zahlung von VW zu tun ? der Polo-Fahrer bekommt nur 80 % und der Phaeton-Fahrer 120 % seines Kaufpreises ?
Fakt ist doch wohl: beide sind "beschissen" worden
Da hast du schon recht blos wen ich für ein Auto 100 t zahle und der Markt wert des Autos fällt extrem runter auf soviel wie ein polo kostet aber der polo verliert nicht so viel an Wert dann können sie den jenigen doch nicht nur mit 10 t abschpeisen
Mir geht's darum wen eine Person bei einem phaeton zB. 70T Wertverlust hätte und der polo Fahrer zB nur 10T und jeder bekommt zB jetzt 10T für sein Auto das kann doch nicht sein
Zitat:
@Phantom666777 schrieb am 03. Jan. 2019 um 22:31:36 Uhr:
Mich entresiert es weil die phaeton waren ja mal die teuersten Autos und die Leute die das gefahren haben trotz Wertverlust treu geblieben sind wie ich und die Qualität geschätzt haben in einem vw
Wie lange bist Du Deinem Phaeton inzwischen treu und was hast Du für den bezahlt?