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Sammelthread: VW Recall 01C5 / 01C6 – mit Zusammenfassung der wichtigsten Fakten

VW

Hallo VW-Gemeinde,

nachdem der VW Recall 01C5 / 01C6 einen modellübergreifenden Rückruf darstellt, haben wir uns dazu entschieden, ab sofort alle Informationen und Diskussionen in diesem Sammelthread im VW Hauptforum zu kanalisieren.

Dadurch müsst Ihr nicht mehr in den diversen Unterforen nachlesen, sondern könnt direkt hier mitlesen und/oder in die Diskussion einsteigen. Alle bereits eröffneten Threads zum Thema werden bzw. wurden aus diesem Grund mit entsprechendem Hinweis und Verlinkung hierher geschlossen.

Im nachfolgenden Beitrag werden wir die wichtigsten Fakten zum VW Recall 01C5 / 01C6 zusammenstellen und in unregelmäßigen Abständen ergänzen. Damit könnt Ihr Euch schneller auf den aktuellen Stand bringen und neu hinzugekommmene User erhalten direkt einen ersten Überblick.

Außerdem gibt es im Moment eine VW Recall 01C5 / 01C6 – User-Umfrage.

Wir hoffen, dies ist so auch in Eurem Sinn ...

Gruß
NoGolf
MT-Team

Ergänzung: Anders, als beim Abgasskandal ist dieser Rückruf von der Sachlage her relativ überschaubar und somit die geplante sachliche Zusammenfassung im Threadanfang machbar

Beste Antwort im Thema

Hallo Zusammen,

wie versprochen, war ich heute bei meinem Händler vor Ort. Fast alle MA (Verkauf) wussten von dem Anruf aus WOB. Sie haben mir soweit alles bestätigt und warten nun auf die Unterlagen.

Und hier mein Deal / Verhandlung in Stichpunkten:

1.) Habe mich in der 2ten Dezemberwoche bei VW gemeldet (schon berichtet). KM-Stand und Telefonnummer wurde notiert.
2.) Habe viel in diesem Forum sowie einige andere interessante Berichte gelesen.
3.) Habe mich mit dem Thema "anderes Auto" beschäftigt und mir bei 2 Händlern den Arteon angeschaut.
4.) Nach 2 Wochen habe ich erneut die Nummer angerufen. Die Dame meinte, dass meine Daten nicht vollständig sind. Daraufhin ich: Schade, denn ich habe mir bei VW ein Auto angeschaut mit dem ich mich anfreunden kann. Sie: Sehr schön, Sie setzt mein Rückruf auf Prio 1.
5.) keine 3 Stunden später kam der Rückruf von VW. Hier war dann das erste Angebot: 10.000€ Habe gefragt, ob ich bei diesem Preis meine Sonderausstattung ausbauen darf? Dann habe ich folgendes Gegenangebot gemacht: Ich tausche mein Auto gegen den Jahreswagen beim Händler. ... erst eine kurze Pause, dann fragte
VW: kostet der Jahreswagen nur 10.000€ ?
Ich: Nein, er liegt bei etwas über 30.0000€
VW: Das kann Sie nicht entscheiden und sie ruft zurück.
Ich: Wann darf ich mit einem Rückruf rechnen.
VW: diese Woche
6.) Habe beim KBA angerufen und gefragt, warum Sie meine Nummer ausgegeben haben? Denn bei diesem Angebot kann mich eigentlich JEDER anrufen und ich sehe es eher als "Werbung/Marketing" an. Die Dame vom KBA war sehr offen und direkt. Sie sagte folgendes: Sie können davon ausgehen, dass wir nach der Frist (30.3 oder 30.6) ALLE betroffenen Fahrzeuge stilllegen werden! Auf Nachfrage zu §35 Abs. 2 Nr.1 des Rückrufes fragte ich: Hier sind erhebliche Mängel begründet a.) wegen Umwelt (aber ich hatte ja schon den Rückruf wegen meinem Motor) und b.) wegen erheblichen Sicherheitsmängel. Aber VW sagte mir, das ich mein Fahrzeug unbedenklich weiterfahren kann. Sie meinte: Das kann Sie nicht verstehen und sie möchte sich auch nicht dazu äußern.
7.) VW hatte angerufen und folgendes gesagt: sie konnten mit dem Vorgesetzten noch einmal das Angebot anpassen: Wir geben Ihnen 21.000€.
Ich: Vielen Dank für das Angebot, aber ich lehne ausfolgenden Gründen ab.
a.) KBA hatte mir bereits angekündigt, dass sie mein Fahrzeug stilllegen. Und das wäre das Beste was passieren kann! Denn damit wäre die rechtliche Grundlage - Rückgabe Zug um Zug ohne Nutzungsentschädigung - wegen Nichtigkeit des Kaufvertrages gegeben!
b.) Das KBA mir das Gefühl gegeben hat, dass mein Fahrzeug doch erhebliche Mängel hat und ich selber nun auch Bedenken beim Weiterfahren mir diesem Auto habe
c.) ich etwas traurig darüber bin, dass die Revisions-Abteilung dies seit 2016 intern bereits kommuniziert hat und UNS ein Risiko ausgesetzt haben und uns nicht informiert haben
d.) Ich kein Problem damit habe mein Auto in die Garage zu stellen und dann 5 Jahre zu klagen und dann mein Geld zu bekommen.
e.) wir jetzt eine "schnelle" und für mich angenehme Abwicklung machen können, obwohl der Arteon schlechter ist als mein CC (Fahrwerk und Dynaudio) .
Sie: Bitte schicken Sie mir einmal Ihren Kaufvertrag zu und unterschreiben Sie eine Einwilligungserklärung, damit VW in meinem Namen mit Händlern Kontakt aufnehmen darf.

Gesagt und getan

7.) Nun der Rückruf, dass dies das letzte Angebot ist: Sie können den CC gegen den Arteon tauschen.
Ich: Deal
Sie: Ok, dann ruft sie beim Händler vor Ort an und leitet alles in die Wege.
8.) Heute kurz beim Händler vor Ort und gefragt (siehe oben)
9.) Auch habe ich nun gleich mit dem Händler folgendes vereinbart: Wenn es ein Kaufvertrag gibt, dann kauft das Autohaus mein Auto für 1€ und genauso kaufe ich den Arteon für 1€. Sonst bekomme ich eventuell steuerliche Probleme. Er meinte, dass dies in Ordnung ist, da er dann alles Weitere mit VW abwickelt.

Nun zu den Zahlen und Fakten:

habe den CC 2013 als Jahreswagen mit 8Tsd km für 28.300€ gekauft. NP war 49.000€
der Arteon steht nun aktuell für 33.500€ beim Händler und hat knapp 20Tsd km. NP war 52.000€

Leute: eventuell ist mein Vorteil, dass ich weiter einen VW fahren möchte. Dennoch für alle die dies nicht mehr wollen:

Ihr habt die Grundlage wie bereits oft erwähnt und in einem anderen aber ähnlichen Verfahren vom Gericht verkündet ist:

Voller Kaufpreis OHNE Abzug von Nutzungsentschädigung + einer kleinen „Schadensersatz-Zahlung“
(dies hat ja bereist Hennig32 hier bereits berichtet hat!)

DANKE HENNIG32

Wünsche Euch auch bei den Verhandlungen alles Gute und Allen einen Guten Rutsch ins Jahr 2019

Grüße aus dem Süden (naja mit diesem Bericht bin ich wohl identifizierbar für VW)
Sollte nun der Deal platzen oder auch wenn er abgewickelt ist, melde ich mich noch einmal.

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Zitat:

@01c5 schrieb am 11. Dezember 2018 um 22:38:13 Uhr:


Hallo,

zu der FIN meines Touran kommt die Rückmeldung "Es gibt kein Ergebnis für Ihre VIN". Hat jemand eine Ahnung, was der Grunddafürsein könnte?

Vielen Dank!

Zitat:

@01c5 schrieb am 11. Dezember 2018 um 22:38:13 Uhr:



Zitat:

@Flaherty schrieb am 11. Dezember 2018 um 08:42:05 Uhr:


Schaut doch mal, ob ihr hier etwas über eure Fahrzeuge nach Eingabe der VIN/FIN rausfindet:
https://volkswagen.7zap.com/de/rdw/

War bei mir auch so??

Zitat:

@jdleanburn schrieb am 11. Dezember 2018 um 20:53:32 Uhr:


Es gab damals bei 2 meiner T5 und einem Touran Rückrufe, keiner hat mich damals postalisch erreicht obgleich ich erster Halter war, erst der Freundliche informierte mich, ich traue diesem ganzen Rückrufangeschreibe gar nicht, der P. ist durch Ummeldung auf mein Unternehmen nun in 4. Besitz, selbst wenn ich betroffen wäre - ich würde mit keinem Brief rechnen. Die angebliche Tatsache, dass „alle Briefe raus sind“ kann doch auch keiner wirklich verifizieren und wenn dann noch lese, dass Vorbesitzer dann spätere Käufer im „Stille Post-Verfahren“ informieren soll, dann ist mein Glaube an eine wirklich sauber konzertierte Aktion aber sowas von komplett erschüttert.

Genauso sehe ich das!

Zitat:

@Nogolf schrieb am 11. Dezember 2018 um 20:25:30 Uhr:



Zitat:

@Tim1998 schrieb am 11. Dezember 2018 um 20:20:25 Uhr:


Nochmal als allgemeine Info:

- die EG Nummer ist bei JEDEM Typ des entsprechendes Fahrzeugs gleich, daran kann man nicht festmachen ob man betroffen ist
- ALLE ehemaligen VW Werks Leasing Fahrzeuge waren auf VW zugelassen, das trifft auf Zehntausende VW's zu und ich auch KEIN Merkmal
- der "Nachtrag Betriebserlaubnis" oder z.B. das "Landesverkaufsprogramm Deutschland" in der We App sind ganz normale Einträge. Ich habe 5 Volkswagen und jeder einzelne hat diese Merkmale

Sorgen dürft ihr euch machen, wenn euer Fahrzeug als Vorserien oder Pressefahrzeug deklariert ist oder ungewöhnliche Ausstattungen hat.

...

Danke ...

Würde dem jemand von den bereits angeschriebenen Usern widersprechen? Wenn nicht, dann übernehme ich das morgen sinngemäß in die Zusammenfassung

Ich wage es auch umgekehrt zu formulieren:

(Einziger) gemeinsamer Nenner aller betroffenen Kartons scheint der VauWeh Erstbesitz zu sein.
Im Umkehrschluss sollte also (vermutlich) kein Fahrzeug betroffen sein, das nicht zuerst an die AG zugelassen wurde...

... oder ist auch ein solcher Fall schon bekannt?

Zitat:

@Flaherty schrieb am 11. Dezember 2018 um 22:29:54 Uhr:



Zitat:

@Feinstauberzeuger77 schrieb am 11. Dezember 2018 um 21:46:46 Uhr:


@Flaherty hat seinen Service bis jetzt immer bei VW bekommen ,wenn du das Dieselupdate meinst, ja hat er.
Hab im Anschluss aber gleich wieder die Software von SKN draufspielen lassen.

Wenn du mal Gelegenheit dazu hast, würden mich die Teile-Nrn. deiner Injektoren und AGR-Kühler-Strecke sowie DPF interessieren ... also, die echten, aufgedruckten, nicht die in ETKA ... 😁
Alles noch Original?

Bis auf Software, alles was VW da rein geschustert hat. Serie wäre ja anscheinend weithergeholt.
Wozu brauchst du die?

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Bei mir auch !

Zitat:

@Feinstauberzeuger77 schrieb am 11. Dezember 2018 um 22:43:46 Uhr:



Zitat:

@01c5 schrieb am 11. Dezember 2018 um 22:38:13 Uhr:


Hallo,

zu der FIN meines Touran kommt die Rückmeldung "Es gibt kein Ergebnis für Ihre VIN". Hat jemand eine Ahnung, was der Grunddafürsein könnte?

Vielen Dank!

Zitat:

@Feinstauberzeuger77 schrieb am 11. Dezember 2018 um 22:43:46 Uhr:



Zitat:

@01c5 schrieb am 11. Dezember 2018 um 22:38:13 Uhr:

War bei mir auch so??

Zitat:

@Didi0568 schrieb am 11. Dezember 2018 um 13:15:52 Uhr:


Hat den überhaupt schon jemand ein verbindliches Angebot bekommen !

Ja ich.

Modell: Golf 7, 4motion, BJ 2013, Zulassung 2014, Euro 6, Highline, 2.0 TDI, Erwerb als GW als „Jahreswagen“ mit 14tKM und er hat jetzt 105TKM drauf.

1. Angebot: DAT 11.000 und 2.760€ (Entschädigung für „weniger-Km)
Weniger-KM? -> mit dem Jahr wäre eine Laufleistung von 111.000km wohl eine Art Toleranzgrenze. Sonder Dame der Hotline.

Angebot meinerseits abgelehnt, da die Karre bei mobile ab 15.000€ gelistet ist, mit weniger Ausstattung.
Das prüft nun VW und melden sich in wenigen Tagen wieder.
Da vergleichbarer Golf derzeit im VW Pool nicht vorrätig ist, wurde mir ein Update auf einen Tiguan angeboten mit Rabatten. Wie hoch diese ausfallen....offen.
Schriftlich macht VW übrigens nichts. Extra nachgefragt.

Habe mal ein Vermerk aus meinem KFZ Brief für Euch. Damit das hier im Forum mal abnimmt mit den Beiträgen „ich bin vielleicht betroffen“.
Vielleicht hilft das ja den ein oder anderen.
Vielleicht hat der ein oder andere Betroffene auch derartigen Stempel im Brief?

Zitat:

@GtheRacer schrieb am 11. Dezember 2018 um 22:49:49 Uhr:



Zitat:

@Nogolf schrieb am 11. Dezember 2018 um 20:25:30 Uhr:


Danke ...

Würde dem jemand von den bereits angeschriebenen Usern widersprechen? Wenn nicht, dann übernehme ich das morgen sinngemäß in die Zusammenfassung

Ich wage es auch umgekehrt zu formulieren:

(Einziger) gemeinsamer Nenner aller betroffenen Kartons scheint der VauWeh Erstbesitz zu sein.
Im Umkehrschluss sollte also (vermutlich) kein Fahrzeug betroffen sein, das nicht zuerst an die AG zugelassen wurde...

... oder ist auch ein solcher Fall schon bekannt?

Ja, ich bin Erstbesitzer (kein vorheriger Halter) eines zurückgerufenen Polo BJ 2011. Wagen stand beim Händler und hatte ca. 800km aufm Tacho, war aber nie richtig zugelassen gewesen. Darauf habe ich damals auch wertgelegt/extra nachgefragt.

Zitat:

@fresslatte schrieb am 11. Dezember 2018 um 22:56:23 Uhr:


Habe mal ein Vermerk aus meinem KFZ Brief für Euch. Damit das hier im Forum mal abnimmt mit den Beiträgen „ich bin vielleicht betroffen“.
Vielleicht hilft das ja den ein oder anderen.
Vielleicht hat der ein oder andere Betroffene auch derartigen Stempel im Brief?

Ich habe diesen Stempel auch drin.

Zitat:

@Sebbbb4480 schrieb am 11. Dezember 2018 um 23:53:08 Uhr:



Zitat:

@GtheRacer schrieb am 11. Dezember 2018 um 22:49:49 Uhr:


Ich wage es auch umgekehrt zu formulieren:

(Einziger) gemeinsamer Nenner aller betroffenen Kartons scheint der VauWeh Erstbesitz zu sein.
Im Umkehrschluss sollte also (vermutlich) kein Fahrzeug betroffen sein, das nicht zuerst an die AG zugelassen wurde...

... oder ist auch ein solcher Fall schon bekannt?

Ja, ich bin Erstbesitzer (kein vorheriger Halter) eines zurückgerufenen Polo BJ 2011. Wagen stand beim Händler und hatte ca. 800km aufm Tacho, war aber nie richtig zugelassen gewesen. Darauf habe ich damals auch wertgelegt/extra nachgefragt.

Dann bist du vielleicht zulassungstechnisch erster Halter, erster Besitzer kann trotzdem VW gewesen sein. Ich habe auch so ein Fahrzeug, stand mit 250 km ohne EZ beim Händler in Braunschweig. War damals ein Jahr alt (Bj 2009).
Hat diesen „im nicht öffentlichen Verkehr eingesetzt“-Stempel und eine Paragraph 21-Abnahme mit einer langen Liste, welchen EG-Normen das Teil alles entspricht.. Pustekuchen. Wie sieht’s juristisch eigentlich für den TÜV aus, der sowas bescheinigt..?!

Hat sich den schon mal jemand die Mühe gemacht, sich rechtlich beraten zu lassen?

Lustig auch, wenn ich lese, das die Dame ( ist es eigentlich nur eine Person ?) nach Aufnahme der Daten gefragt wird, ob man weiter fahren könne, und dann die Aussage fällt, das es keine Bedenken gibt.

Ihr seid Euch schon bewust, das es hier jedes Auto eine andere Problematik hat, ob Technik, Ausstattung oder sonst etwas gibt, und dies eigentlich eine Falschaussage seitens der Hotline ist. Auf der einen Seite können sie nix über das Auto sagen, aber gleichzeitig die Aussage, gefahrlose Weiterfahrt möglich.
Ich würde mir diese Aussage auch mit Fristsetzung schriftlich geben lassen.

Ich würde sogar schon fast sagen, Auto stehen lassen und Nutzungsausfall auf die Rechnung schreiben. ( ich weiss, gerade wer das Auto braucht, wäre da blöd dran )

Eigentlich müsste sogar die Versicherung informiert werden, da es ja Änderungen seitens des Autos gibt und sich absichern, ob die Versicherung noch das Auto versichert und nicht den Versicherungsschutz entzieht.

Vor allem, was mich misstrauisch machen würde, dass es kein Schriftliches Angebot geben soll.
So etwas zeigt eigentlich, das da Offenheit seitens VW immer noch ein Fremdwort ist.

Und nicht vergessen, ihr seid die Leihen, die Profis, die sich mit so etwas jeden Tag beschäftigen sitzen auf der anderen Seite.

Zitat:

Ich wage es auch umgekehrt zu formulieren:

(Einziger) gemeinsamer Nenner aller betroffenen Kartons scheint der VauWeh Erstbesitz zu sein.
Im Umkehrschluss sollte also (vermutlich) kein Fahrzeug betroffen sein, das nicht zuerst an die AG zugelassen wurde...

... oder ist auch ein solcher Fall schon bekannt?

So würde ich es eben nicht formulieren. Ja, das ist eine Gemeinsamkeit, ABER dadurch werden Leute verunsichert die nicht betroffen sind. Oder um es einfach zu fassen:
Alle betroffenen Fahrzeuge waren auf VW zugelassen, aber nicht alle auf VW zugelassenen Fahrzeuge sind betroffen

Erstbesitzer bei mir war nicht VW!

Laut Vorbesitzer (1. Halter im Brief) hatte er das Auto mit 150km als Neuwagen gekauft. Weil er die Raten nicht mehr stemmen konnte musste er ihn wieder beim Händler Inzahlung geben.

Zitat:

@fresslatte schrieb am 11. Dezember 2018 um 22:56:23 Uhr:


Habe mal ein Vermerk aus meinem KFZ Brief für Euch. Damit das hier im Forum mal abnimmt mit den Beiträgen „ich bin vielleicht betroffen“.
Vielleicht hilft das ja den ein oder anderen.
Vielleicht hat der ein oder andere Betroffene auch derartigen Stempel im Brief?

Das gilt leider nur für diejenigen, die nach der Zulassung auf sich selbst nicht umgezogen sind, oder sich wegen Haup-/Zweitwohnsitz umgemeldet haben. Der Brief hat ja leider nur noch 2. Felder für die Halter. Die Vorschriften, wann was im KFZ-Brief geändert werden muss, ändert sich auch auch alle Jahre mal. Bei meiner letzten Ummeldung vor ein paar Tagen wegen Umzug wurde im Brief selber nichts mehr geändert, da gab es nur einen kleinen Aufkleber im KFZ-Schein, aber nicht im Brief, da das Kennzeichen beibehalten wurde. Beim letzten Mal gab es ein neues Kennzeichen und eben auch zwangsweise auch neue Dokumente.

D.h. Wagen zugelassen auf VW AG als 1. Halter, 2. Halter selbst, dann Umzug / oder Ummeldung Hauptwohnsitz mit neuem Kennzeichen --> neuer Brief mit nur einer Eintragung der eigenen Adresse, VW fliegt raus, neuer Vermerk: vorherige Halter: 1

So ist der Stempel verloren gegangen, wenn man denn einen hatte. Hab leider nicht mehr im Kopf wie das WOB-Kennzeichen, oder ob da auch so ein Stempel drin war.

Zitat:

@fresslatte schrieb am 12. Dez. 2018 um 06:46:40 Uhr:


Erstbesitzer bei mir war nicht VW!

Wenn es ein VW ist, so war VW auch zwangsläufig Erstbesitzer. 😉

Sicherlich wurden auch nicht alle "individualisierten" Autos auf VW zugelassen, da z.B. nur auf der Messe ausgestellt bzw. im nichtöffentlichen Straßenverkehr getestet.

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