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Sammelthread: VW Recall 01C5 / 01C6 – mit Zusammenfassung der wichtigsten Fakten

VW
Themenstarteram 7. Dezember 2018 um 17:13

Hallo VW-Gemeinde,

nachdem der VW Recall 01C5 / 01C6 einen modellübergreifenden Rückruf darstellt, haben wir uns dazu entschieden, ab sofort alle Informationen und Diskussionen in diesem Sammelthread im VW Hauptforum zu kanalisieren.

Dadurch müsst Ihr nicht mehr in den diversen Unterforen nachlesen, sondern könnt direkt hier mitlesen und/oder in die Diskussion einsteigen. Alle bereits eröffneten Threads zum Thema werden bzw. wurden aus diesem Grund mit entsprechendem Hinweis und Verlinkung hierher geschlossen.

Im nachfolgenden Beitrag werden wir die wichtigsten Fakten zum VW Recall 01C5 / 01C6 zusammenstellen und in unregelmäßigen Abständen ergänzen. Damit könnt Ihr Euch schneller auf den aktuellen Stand bringen und neu hinzugekommmene User erhalten direkt einen ersten Überblick.

Außerdem gibt es im Moment eine VW Recall 01C5 / 01C6 – User-Umfrage.

Wir hoffen, dies ist so auch in Eurem Sinn ...

 

Gruß

NoGolf

MT-Team

Ergänzung: Anders, als beim Abgasskandal ist dieser Rückruf von der Sachlage her relativ überschaubar und somit die geplante sachliche Zusammenfassung im Threadanfang machbar

Beste Antwort im Thema

Hallo Zusammen,

wie versprochen, war ich heute bei meinem Händler vor Ort. Fast alle MA (Verkauf) wussten von dem Anruf aus WOB. Sie haben mir soweit alles bestätigt und warten nun auf die Unterlagen.

Und hier mein Deal / Verhandlung in Stichpunkten:

1.) Habe mich in der 2ten Dezemberwoche bei VW gemeldet (schon berichtet). KM-Stand und Telefonnummer wurde notiert.

2.) Habe viel in diesem Forum sowie einige andere interessante Berichte gelesen.

3.) Habe mich mit dem Thema "anderes Auto" beschäftigt und mir bei 2 Händlern den Arteon angeschaut.

4.) Nach 2 Wochen habe ich erneut die Nummer angerufen. Die Dame meinte, dass meine Daten nicht vollständig sind. Daraufhin ich: Schade, denn ich habe mir bei VW ein Auto angeschaut mit dem ich mich anfreunden kann. Sie: Sehr schön, Sie setzt mein Rückruf auf Prio 1.

5.) keine 3 Stunden später kam der Rückruf von VW. Hier war dann das erste Angebot: 10.000€ Habe gefragt, ob ich bei diesem Preis meine Sonderausstattung ausbauen darf? Dann habe ich folgendes Gegenangebot gemacht: Ich tausche mein Auto gegen den Jahreswagen beim Händler. ... erst eine kurze Pause, dann fragte

VW: kostet der Jahreswagen nur 10.000€ ?

Ich: Nein, er liegt bei etwas über 30.0000€

VW: Das kann Sie nicht entscheiden und sie ruft zurück.

Ich: Wann darf ich mit einem Rückruf rechnen.

VW: diese Woche

6.) Habe beim KBA angerufen und gefragt, warum Sie meine Nummer ausgegeben haben? Denn bei diesem Angebot kann mich eigentlich JEDER anrufen und ich sehe es eher als "Werbung/Marketing" an. Die Dame vom KBA war sehr offen und direkt. Sie sagte folgendes: Sie können davon ausgehen, dass wir nach der Frist (30.3 oder 30.6) ALLE betroffenen Fahrzeuge stilllegen werden! Auf Nachfrage zu §35 Abs. 2 Nr.1 des Rückrufes fragte ich: Hier sind erhebliche Mängel begründet a.) wegen Umwelt (aber ich hatte ja schon den Rückruf wegen meinem Motor) und b.) wegen erheblichen Sicherheitsmängel. Aber VW sagte mir, das ich mein Fahrzeug unbedenklich weiterfahren kann. Sie meinte: Das kann Sie nicht verstehen und sie möchte sich auch nicht dazu äußern.

7.) VW hatte angerufen und folgendes gesagt: sie konnten mit dem Vorgesetzten noch einmal das Angebot anpassen: Wir geben Ihnen 21.000€.

Ich: Vielen Dank für das Angebot, aber ich lehne ausfolgenden Gründen ab.

a.) KBA hatte mir bereits angekündigt, dass sie mein Fahrzeug stilllegen. Und das wäre das Beste was passieren kann! Denn damit wäre die rechtliche Grundlage - Rückgabe Zug um Zug ohne Nutzungsentschädigung - wegen Nichtigkeit des Kaufvertrages gegeben!

b.) Das KBA mir das Gefühl gegeben hat, dass mein Fahrzeug doch erhebliche Mängel hat und ich selber nun auch Bedenken beim Weiterfahren mir diesem Auto habe

c.) ich etwas traurig darüber bin, dass die Revisions-Abteilung dies seit 2016 intern bereits kommuniziert hat und UNS ein Risiko ausgesetzt haben und uns nicht informiert haben

d.) Ich kein Problem damit habe mein Auto in die Garage zu stellen und dann 5 Jahre zu klagen und dann mein Geld zu bekommen.

e.) wir jetzt eine "schnelle" und für mich angenehme Abwicklung machen können, obwohl der Arteon schlechter ist als mein CC (Fahrwerk und Dynaudio) .

Sie: Bitte schicken Sie mir einmal Ihren Kaufvertrag zu und unterschreiben Sie eine Einwilligungserklärung, damit VW in meinem Namen mit Händlern Kontakt aufnehmen darf.

Gesagt und getan

7.) Nun der Rückruf, dass dies das letzte Angebot ist: Sie können den CC gegen den Arteon tauschen.

Ich: Deal

Sie: Ok, dann ruft sie beim Händler vor Ort an und leitet alles in die Wege.

8.) Heute kurz beim Händler vor Ort und gefragt (siehe oben)

9.) Auch habe ich nun gleich mit dem Händler folgendes vereinbart: Wenn es ein Kaufvertrag gibt, dann kauft das Autohaus mein Auto für 1€ und genauso kaufe ich den Arteon für 1€. Sonst bekomme ich eventuell steuerliche Probleme. Er meinte, dass dies in Ordnung ist, da er dann alles Weitere mit VW abwickelt.

Nun zu den Zahlen und Fakten:

habe den CC 2013 als Jahreswagen mit 8Tsd km für 28.300€ gekauft. NP war 49.000€

der Arteon steht nun aktuell für 33.500€ beim Händler und hat knapp 20Tsd km. NP war 52.000€

Leute: eventuell ist mein Vorteil, dass ich weiter einen VW fahren möchte. Dennoch für alle die dies nicht mehr wollen:

Ihr habt die Grundlage wie bereits oft erwähnt und in einem anderen aber ähnlichen Verfahren vom Gericht verkündet ist:

Voller Kaufpreis OHNE Abzug von Nutzungsentschädigung + einer kleinen „Schadensersatz-Zahlung“

(dies hat ja bereist Hennig32 hier bereits berichtet hat!)

DANKE HENNIG32

Wünsche Euch auch bei den Verhandlungen alles Gute und Allen einen Guten Rutsch ins Jahr 2019

Grüße aus dem Süden (naja mit diesem Bericht bin ich wohl identifizierbar für VW)

Sollte nun der Deal platzen oder auch wenn er abgewickelt ist, melde ich mich noch einmal.

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Interessant ist deine Ansicht, dass der Verkauf eines nicht zulassungsfähigen Fahrzeugs weder gegen die guten Sitten verstößt noch vorsätzlich geschieht. Das sah die Bußgeldbehörde anders und seit wann ist es nicht sittenwidrig Dinge zu verkaufen, die der andere nicht bestimmungsgemäß nutzen darf. Könntest in einem Konzern als Relativierer anfangen.

Nochmal, solange die Fahrzeuge korrekt dokumentiert sind, dürfen diese ganz normal zugelassen werden. Somit muss erst einmal bewiesen werden, dass das vorsätzlich und sittenwidrig erfolgte. Es handelt sich hierbei ja nicht um irgendwelche Prototypen, sondern um seriennahe, wenn nicht sogar serienmäßige Fahrzeuge.

Wenn die Fahrzeuge aber nicht korrekt dokumentiert wurden und nur um solche dreht es sich hier im Thread, hätten diese nicht als normale PKW zugelassen werden dürfen.

Richtig, nur muss erst einmal bewiesen werden, dass das vorsätzlich und sittenwidrig erfolgte.

Ich denke, dasss die Zeitdauer und die Anzahl gegen Fahrlässigkeit spricht. So etwas hätte in der >Revision auffallen müssen, weil da ja alles überwacht wurde. Wenn es einige wenige Fahrzeuge in einem kurzen Zeitraum gewesen wären, okay, aber hier nein.

Die Anzahl der Fahrzeuge entspricht nicht mal der einer Wochenproduktion im Wolfsburg. Und die wenigen Fahrzeuge in dem langen Zeitraum sprechen meiner Meinung nach dafür.

@wolfgangpauss,

die hier in diesem Thread Betroffenen sind doch mehrheitlich zufrieden oder sogar sehr zufrieden mit den Rückkaufangeboten gewesen.

Warum reitest Du immer noch auf der Nummer rum?

Der Drops ist gelutscht für die allermeisten betroffenen User...

Ich hatte nur gesagt, dass die Begründung aus dem BGH-Urteil zum Thema Abgas für die noch laufenden Vorgänge evtl Munition liefern dürfte. Nicht mehr und nicht weniger. Dass sich daraus so eine Diskussion um grundsätzliche, eigentlich längst geklärte Fragen entspinnt, das war nicht voraus zu sehen und auch nicht gewollt.

Richtig ist, die meisten konnten ihren Rückkauf zu ihrer Zufriuedenheit abschließen und wenn der eine oder andere dank der hier gegebenen Hinwiese eben nicht mit dem ersten Angebot sich zufrieden gab, ist der Sinnund Zweck eines Forum, nämlich Hinwiese zu geben und daraus eigene Handlungen abzuleiten, erfüllt. Dass das dem Hersteller nicht in den Kram passt, dass sich die Kunden austauschen, das steht auf einem anderen Blatt, braucht uns hier aber nicht zu interessieren.

Zitat:

@wolfgangpauss schrieb am 30. Mai 2020 um 11:13:26 Uhr:

Nicht mehr und nicht weniger. Dass sich daraus so eine Diskussion um grundsätzliche, eigentlich längst geklärte Fragen entspinnt, das war nicht voraus zu sehen und auch nicht gewollt.

Das ist ausschließlich deine Meinung, solange es nicht von offizieller Seite bestätigt ist. Kann man auch darüber diskutieren.

[Stammtischparolen ohne Themenbezug von MOTOR-TALK entfernt]

Sorry :-) Es dürfte kein Zufall sein, dass sich technische Probleme bei VW die weitreichende Rückholaktionen oder mit betriebswirtschaftlich weitreichenden Folgen behaftete surreale Rückkäufe von o-Serienfahrzeugen nach dem Abgang von Piëch häufungsweise auftreten. Nachhaltigkeit also sustainabilty sollte jedes Unternehmen trotz Profitstreben gar Profitgier auf die Fahnen hissen.

@lowriderlow

Teile uneingeschränkt deine Meinung!

Mein TÜV Prüfer hat mich heute auf den Eintrag im Fahrzeugschein hingewiesen.

War mir bisher nicht aufgefallen und Post von VW habe ich bisher auch nicht bekommen.

 

Bevor ich hier die 197 Seiten lese, gibt es eine Stelle an die man sich wenden muss?

Passat B7 mit Schummeldiesel und sonst allem drin was man so einbauen konnte.

Zitat:

@MajorC schrieb am 3. August 2020 um 22:08:54 Uhr:

Mein TÜV Prüfer hat mich heute auf den Eintrag im Fahrzeugschein hingewiesen.

War mir bisher nicht aufgefallen und Post von VW habe ich bisher auch nicht bekommen.

 

Bevor ich hier die 197 Seiten lese, gibt es eine Stelle an die man sich wenden muss?

Passat B7 mit Schummeldiesel und sonst allem drin was man so einbauen konnte.

War Besitzer eines B7 - ließ Update machen, Fahrzeug hielt kaum 2 Jahre dann kamen große Probleme - AGR Kühler defekt, mehr Verbrauch etc. Das Update M U S S man nicht machen (zumindest in Ö) . Ich rate strengstens davon ab.

Zitat:

@MajorC schrieb am 3. August 2020 um 22:08:54 Uhr:

Mein TÜV Prüfer hat mich heute auf den Eintrag im Fahrzeugschein hingewiesen.

War mir bisher nicht aufgefallen und Post von VW habe ich bisher auch nicht bekommen.

Was steht denn da so wichtiges im Fahrzeugschein :confused:?

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