Sammelthread: VW Recall 01C5 / 01C6 – mit Zusammenfassung der wichtigsten Fakten

VW

Hallo VW-Gemeinde,

nachdem der VW Recall 01C5 / 01C6 einen modellübergreifenden Rückruf darstellt, haben wir uns dazu entschieden, ab sofort alle Informationen und Diskussionen in diesem Sammelthread im VW Hauptforum zu kanalisieren.

Dadurch müsst Ihr nicht mehr in den diversen Unterforen nachlesen, sondern könnt direkt hier mitlesen und/oder in die Diskussion einsteigen. Alle bereits eröffneten Threads zum Thema werden bzw. wurden aus diesem Grund mit entsprechendem Hinweis und Verlinkung hierher geschlossen.

Im nachfolgenden Beitrag werden wir die wichtigsten Fakten zum VW Recall 01C5 / 01C6 zusammenstellen und in unregelmäßigen Abständen ergänzen. Damit könnt Ihr Euch schneller auf den aktuellen Stand bringen und neu hinzugekommmene User erhalten direkt einen ersten Überblick.

Außerdem gibt es im Moment eine VW Recall 01C5 / 01C6 – User-Umfrage.

Wir hoffen, dies ist so auch in Eurem Sinn ...

Gruß
NoGolf
MT-Team

Ergänzung: Anders, als beim Abgasskandal ist dieser Rückruf von der Sachlage her relativ überschaubar und somit die geplante sachliche Zusammenfassung im Threadanfang machbar

Beste Antwort im Thema

Hallo Zusammen,

wie versprochen, war ich heute bei meinem Händler vor Ort. Fast alle MA (Verkauf) wussten von dem Anruf aus WOB. Sie haben mir soweit alles bestätigt und warten nun auf die Unterlagen.

Und hier mein Deal / Verhandlung in Stichpunkten:

1.) Habe mich in der 2ten Dezemberwoche bei VW gemeldet (schon berichtet). KM-Stand und Telefonnummer wurde notiert.
2.) Habe viel in diesem Forum sowie einige andere interessante Berichte gelesen.
3.) Habe mich mit dem Thema "anderes Auto" beschäftigt und mir bei 2 Händlern den Arteon angeschaut.
4.) Nach 2 Wochen habe ich erneut die Nummer angerufen. Die Dame meinte, dass meine Daten nicht vollständig sind. Daraufhin ich: Schade, denn ich habe mir bei VW ein Auto angeschaut mit dem ich mich anfreunden kann. Sie: Sehr schön, Sie setzt mein Rückruf auf Prio 1.
5.) keine 3 Stunden später kam der Rückruf von VW. Hier war dann das erste Angebot: 10.000€ Habe gefragt, ob ich bei diesem Preis meine Sonderausstattung ausbauen darf? Dann habe ich folgendes Gegenangebot gemacht: Ich tausche mein Auto gegen den Jahreswagen beim Händler. ... erst eine kurze Pause, dann fragte
VW: kostet der Jahreswagen nur 10.000€ ?
Ich: Nein, er liegt bei etwas über 30.0000€
VW: Das kann Sie nicht entscheiden und sie ruft zurück.
Ich: Wann darf ich mit einem Rückruf rechnen.
VW: diese Woche
6.) Habe beim KBA angerufen und gefragt, warum Sie meine Nummer ausgegeben haben? Denn bei diesem Angebot kann mich eigentlich JEDER anrufen und ich sehe es eher als "Werbung/Marketing" an. Die Dame vom KBA war sehr offen und direkt. Sie sagte folgendes: Sie können davon ausgehen, dass wir nach der Frist (30.3 oder 30.6) ALLE betroffenen Fahrzeuge stilllegen werden! Auf Nachfrage zu §35 Abs. 2 Nr.1 des Rückrufes fragte ich: Hier sind erhebliche Mängel begründet a.) wegen Umwelt (aber ich hatte ja schon den Rückruf wegen meinem Motor) und b.) wegen erheblichen Sicherheitsmängel. Aber VW sagte mir, das ich mein Fahrzeug unbedenklich weiterfahren kann. Sie meinte: Das kann Sie nicht verstehen und sie möchte sich auch nicht dazu äußern.
7.) VW hatte angerufen und folgendes gesagt: sie konnten mit dem Vorgesetzten noch einmal das Angebot anpassen: Wir geben Ihnen 21.000€.
Ich: Vielen Dank für das Angebot, aber ich lehne ausfolgenden Gründen ab.
a.) KBA hatte mir bereits angekündigt, dass sie mein Fahrzeug stilllegen. Und das wäre das Beste was passieren kann! Denn damit wäre die rechtliche Grundlage - Rückgabe Zug um Zug ohne Nutzungsentschädigung - wegen Nichtigkeit des Kaufvertrages gegeben!
b.) Das KBA mir das Gefühl gegeben hat, dass mein Fahrzeug doch erhebliche Mängel hat und ich selber nun auch Bedenken beim Weiterfahren mir diesem Auto habe
c.) ich etwas traurig darüber bin, dass die Revisions-Abteilung dies seit 2016 intern bereits kommuniziert hat und UNS ein Risiko ausgesetzt haben und uns nicht informiert haben
d.) Ich kein Problem damit habe mein Auto in die Garage zu stellen und dann 5 Jahre zu klagen und dann mein Geld zu bekommen.
e.) wir jetzt eine "schnelle" und für mich angenehme Abwicklung machen können, obwohl der Arteon schlechter ist als mein CC (Fahrwerk und Dynaudio) .
Sie: Bitte schicken Sie mir einmal Ihren Kaufvertrag zu und unterschreiben Sie eine Einwilligungserklärung, damit VW in meinem Namen mit Händlern Kontakt aufnehmen darf.

Gesagt und getan

7.) Nun der Rückruf, dass dies das letzte Angebot ist: Sie können den CC gegen den Arteon tauschen.
Ich: Deal
Sie: Ok, dann ruft sie beim Händler vor Ort an und leitet alles in die Wege.
8.) Heute kurz beim Händler vor Ort und gefragt (siehe oben)
9.) Auch habe ich nun gleich mit dem Händler folgendes vereinbart: Wenn es ein Kaufvertrag gibt, dann kauft das Autohaus mein Auto für 1€ und genauso kaufe ich den Arteon für 1€. Sonst bekomme ich eventuell steuerliche Probleme. Er meinte, dass dies in Ordnung ist, da er dann alles Weitere mit VW abwickelt.

Nun zu den Zahlen und Fakten:

habe den CC 2013 als Jahreswagen mit 8Tsd km für 28.300€ gekauft. NP war 49.000€
der Arteon steht nun aktuell für 33.500€ beim Händler und hat knapp 20Tsd km. NP war 52.000€

Leute: eventuell ist mein Vorteil, dass ich weiter einen VW fahren möchte. Dennoch für alle die dies nicht mehr wollen:

Ihr habt die Grundlage wie bereits oft erwähnt und in einem anderen aber ähnlichen Verfahren vom Gericht verkündet ist:

Voller Kaufpreis OHNE Abzug von Nutzungsentschädigung + einer kleinen „Schadensersatz-Zahlung“
(dies hat ja bereist Hennig32 hier bereits berichtet hat!)

DANKE HENNIG32

Wünsche Euch auch bei den Verhandlungen alles Gute und Allen einen Guten Rutsch ins Jahr 2019

Grüße aus dem Süden (naja mit diesem Bericht bin ich wohl identifizierbar für VW)
Sollte nun der Deal platzen oder auch wenn er abgewickelt ist, melde ich mich noch einmal.

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Druck kann ich wohl nur noch mit nen Anwalt machen oder eben wenn der Stillegungsbescheid kommt.
Habe das 3. Angebot von VW schon erhalten. 2012 gekauft für 14000€ und 7800€ waren deren letztes Gebot.
Ich hab nur schriftlich mit denen korrespondiert. Auch hatte ich denen vorgeschlagen, das ich meinen Wagen gerne weiter fahre, wenn sie den mir in normal Zustand herrichten. Genauso hatte ich das mit den Schadensersatz Ohne Abzug einer nutzungsentschädigung vermerkt. Aber die lesen offensichtlich nur das was sie Lesen wollen. Die wichtigen Inhalte wurden bei Antwort nicht mal ansatzweise erwähnt.
Das selbe gilt für meine nachträglich an bzw ein gebauten Teile: Radio, Fahrwerk und AHK. Darf ich nicht ab/ ausbauen, aber bezahlen wollen sie mir die auch nicht.
Ich hätte mal zu gerne mal mit jemanden von denen da persönlich gesprochen. Also vor Ort. Diese Art und Weise wie mit einem umgegangen wird ...
Von Kundenfreudlichkeit ist das ja weit entfernt.

wie hie rmehrfach geschrieben, bringt ein Anwalt nichts bei der Sache. Im gegenteil, die ziehen dir das Honorar vom Anwalt noch ab. Allerdings nach der Stilllegung, da könnte es nur noch so gehen. Oder wenn du in einem Autoimobilklub bist, frag da mal an oder schreib einen Leserbrief für deren Zeitschrift-.

Eigentlich war die Sache für mich erledigt, aber Deinen Beitrag kann ich nicht umkommentiert stehen lassen.

Wenn Du richtig gelesen hättest, wäre Dir aufgefallen, dass ich keinen Prozess gegen VW geführt habe. Aber da VW sich überhaupt nicht bewegt hat, musste ich zwangsweise auf Anwälte zurückgreifen. Das diese ein abgekartetes Spiel mit den Mandanten treiben würden, war nicht vorhersehbar.

Und gierig war hier nur der VW-Konzern, der wissentlich das Leben meiner Familie sowie anderer Verkehrsteilnehmer durch den Verkauf von nicht zulassungsfähigen Fahrzeugen gefährdet hat.

Hinzu kommt, dass ich für die Ersatzbeschaffung eines vergleichbaren Autos knapp 20.000 € zusätzlich auf den Tisch legen musste. VW ist für den Betrug hervorragend davongekommen.

Zitat:

@MacMaus schrieb am 13. Mai 2020 um 13:52:16 Uhr:


@66erkunde
Das kommt auf die Sichtweise an. Wenn ich Deine Beiträge richtig gelesen habe, hast Du nun 1,5 Jahre einen Prozess gegen VW geführt, um 8% mehr zu bekommen.
Ob der Betrag einem nun zusteht oder ob das Gier nach mehr Geld ist, muss jeder für sich selbst ausmachen? Aber ich darf das hier ja nicht so laut sagen, sonst gibt es gleich wieder einen Shitstorm.

Zitat:

@66erkunde schrieb am 18. Mai 2020 um 09:54:34 Uhr:


Eigentlich war die Sache für mich erledigt, aber Deinen Beitrag kann ich nicht umkommentiert stehen lassen.

Wenn Du richtig gelesen hättest, wäre Dir aufgefallen, dass ich keinen Prozess gegen VW geführt habe. Aber da VW sich überhaupt nicht bewegt hat, musste ich zwangsweise auf Anwälte zurückgreifen. Das diese ein abgekartetes Spiel mit den Mandanten treiben würden, war nicht vorhersehbar.

Und gierig war hier nur der VW-Konzern, der wissentlich das Leben meiner Familie sowie anderer Verkehrsteilnehmer durch den Verkauf von nicht zulassungsfähigen Fahrzeugen gefährdet hat.

Hinzu kommt, dass ich für die Ersatzbeschaffung eines vergleichbaren Autos knapp 20.000 € zusätzlich auf den Tisch legen musste. VW ist für den Betrug hervorragend davongekommen.

Zitat:

@66erkunde schrieb am 18. Mai 2020 um 09:54:34 Uhr:



Zitat:

@MacMaus schrieb am 13. Mai 2020 um 13:52:16 Uhr:


@66erkunde
Das kommt auf die Sichtweise an. Wenn ich Deine Beiträge richtig gelesen habe, hast Du nun 1,5 Jahre einen Prozess gegen VW geführt, um 8% mehr zu bekommen.
Ob der Betrag einem nun zusteht oder ob das Gier nach mehr Geld ist, muss jeder für sich selbst ausmachen? Aber ich darf das hier ja nicht so laut sagen, sonst gibt es gleich wieder einen Shitstorm.

Ich denke nicht, dass du mich gemeint hast. Ich teile nämlich deine Ansicht, dass sich hier die Habgier von einem Konzern gelohnt hat. Und dass das eine Sauerei ist, ist ein anderes Thema.Übrigens einer der Gründe, warum ich nach 43 Jahren VW fahren denen davon gelaufen bin, ist das Verhalten von denen und dass wir uns nicht über den Preis einen Autos einigen konnten. Dieser Schnitt stellte sich im Nachhinein als Glücksfall heraus, was mich ärgert, dass ich den Schritt schon 20 Jahre früher hätte machen sollen.

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Ärgerlich ist das Ganze ohne Zweifel, streite ich auch nicht ab.

Aber davon aber mal abgesehen, hat @66erkunde von VW immerhin knapp über 35.000 Euro, für einen Passat Bj.2012, EZ 2013, mit 220.000 Kilometern auf dem Buckel, bekommen.

Das sind 25.000 Euronen mehr als die teuersten Angebote aus diesem Baujahr und mit dieser Laufleistung.

Zumindest einen finanziellen Schaden kann ich deshalb für @66erkunde in keiner Weise erkennen.
Auch nicht hierdurch,
Zitat:
"Hinzu kommt, dass ich für die Ersatzbeschaffung eines vergleichbaren Autos knapp 20.000 € zusätzlich auf den Tisch legen musste. VW ist für den Betrug hervorragend davongekommen."

Es sind nämlich "nur" 20.000 Euro und keine mindestens 45.000 Euro, wenn er den alten Passat jetzt am Markt für eine Ersatzbeschaffung verkauft hätte.

Hervorragend davongekommen, in finanzieller Hinsicht, ist auch @66erkunde.
Hat er ja auch selbst als akzeptabelen Ausgleich bezeichnet.

@A346
Du hast Recht, mir ging es nur um den Vorwurf der Gier. Wäre VW offensiv und fair mit den Betroffenen umgegangen, hätte ich mich sicher wie beim Vergleich auf einen Deal eingelassen. Aber dieses absurde Gefeilsche sowie das lächerliche erste Angebot haben den Kampfgeist in mir geweckt. Das Gebaren von VW in diesem Fall halte ich für unanständig und skrupellos.

Zitat:

@wolfgangpauss schrieb am 15. Mai 2020 um 15:45:35 Uhr:


wie hie rmehrfach geschrieben, bringt ein Anwalt nichts bei der Sache. Im gegenteil, die ziehen dir das Honorar vom Anwalt noch ab. Allerdings nach der Stilllegung, da könnte es nur noch so gehen. Oder wenn du in einem Autoimobilklub bist, frag da mal an oder schreib einen Leserbrief für deren Zeitschrift-.

Kommt denn vor der eigentlichen Stilllegung noch ein Bescheid vorher vom KBA? Sollte es echt soweit kommen, ist mein Arbeitsplatz in Gefahr. Bin beruflich aufs Auto angewiesen. Die vielen km kommen ja schließlich nicht durch rumstehen zustande.??

VW hat aber unterm Strich dennoch für eine strafbare Handlung einen Betrag eingestrichen. Damit lohnt sich das Vergehen. Ich hoffe, dass das wenigstens Bussgeld vom KBA satt ausgefallen ist.

Zitat:

@2erJetta schrieb am 18. Mai 2020 um 16:30:21 Uhr:



Zitat:

@wolfgangpauss schrieb am 15. Mai 2020 um 15:45:35 Uhr:


wie hie rmehrfach geschrieben, bringt ein Anwalt nichts bei der Sache. Im gegenteil, die ziehen dir das Honorar vom Anwalt noch ab. Allerdings nach der Stilllegung, da könnte es nur noch so gehen. Oder wenn du in einem Autoimobilklub bist, frag da mal an oder schreib einen Leserbrief für deren Zeitschrift-.

Kommt denn vor der eigentlichen Stilllegung noch ein Bescheid vorher vom KBA? Sollte es echt soweit kommen, ist mein Arbeitsplatz in Gefahr. Bin beruflich aufs Auto angewiesen. Die vielen km kommen ja schließlich nicht durch rumstehen zustande.??

Das KBA legt das Auto nicht still. Das KBA teilt der Zulassungsstelle mit, dass dieses Fahrzeug nicht den Zulassungsbestimmungen unterliegt. Dann kommt ein Schreiben von denen und nach einer darin genannten Frist kommt der Silllegungsbescheid. Danach kann man zwar noch klagen, aber im Prinzip darf das Fahrzeug danach nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden. Damit tritt übrigens auch der Schaden für den Halter ein.

Vom KBA kommt da nix mehr vorher, der Bescheid kommt direkt von der zuständigen Behörde der Kommune oder des Landkreises.

Wir sind im Mai 2020; die Bescheide hätten eigentlich flächendeckend schon raus sein müssen 😕

Bist Du denn auch vom Rückruf 01C5 und/oder 01C6 oder "nur" vom 01D7 betroffen?

Nur ein Hinweis: Der BGH hat im Abgasverfahren auf vorsätzliche, sittenwidrige Schädigung des Kunden (§826 BGB) erkannt. Das sollte hier auch die Richtschnur sein.

Aus welchem Grund? Geht ja um etwas vollkommen anderes. Zudem sind die meisten Fahrzeuge wahrscheinlich 100 %ig in Ordnung.

Die Fahrzeuge sind nicht zulassungsfähig, weil dokumentationspflichtige Teile nicht nachweislich dokumentiert wurden. Das war dem Werk bekannt und wurde in der Absicht Gewinne zu erzielen verschwiegen. Das ist vorsätzliche sittenwidrige Täuschung, weil kaum ein Kunde hätte ein Auto gekauft, bei dem VW gesagt hätte: Wir haben hier ein Auto mit einer Superausstattung, aber wir wissen nicht ob das Auto im Fahrwerk dem zugelassenen Serienzustand entspricht.

Schön, dass du genau weißt, dass das absichtlich der Fall war. Was ist, wenn es sich einfach nur um einen Prozessfehler handelt?

Prozessfehler? Dann stimmt die Organisation der Firma nicht --> Organverschulden --> Haftung des Vorstandes persönlich

Ganz abgersehen davon, dass die Fahrzeuge evtl als Versuchsfahrzeug zugelassen waren und umgeschlüsselt wurden. Und selbst wenn dem nicht so ist, dann dürfen die Autohersteller einiges mit den eigenen Autos machen, aber nicht bei Verkaufsfahrzeugen.

Wir brauchen nicht zu diskutieren ob das rechtmäßig war oder nicht, weil wenn es das gewesen wäre, gäbe es keine Rückkaufanordnung und es hätte kein Bußgeld des KBA gegen VW gegeben. Der Verkauf unrechtmäßiger Ware ist aber arglistige und sittenwidrige Täuschung im Sinne des § 826 BGB.

Das Umschlüsseln von Versuchsfahrzeugen ist kein Problem, solange die Dokumentation vollständig ist.

Und zum Thema § 826 BGB:

Zitat:

§ 826
Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung

Wer in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise einem anderen vorsätzlich Schaden zufügt, ist dem anderen zum Ersatz des Schadens verpflichtet.

Quelle:

https://dejure.org/gesetze/BGB/826.html

Ich sehe da weder einen Verstoß gegen gute Sitten, als einen Vorsatz.

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