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Sammelthread: VW Recall 01C5 / 01C6 – mit Zusammenfassung der wichtigsten Fakten

VW
Themenstarteram 7. Dezember 2018 um 17:13

Hallo VW-Gemeinde,

nachdem der VW Recall 01C5 / 01C6 einen modellübergreifenden Rückruf darstellt, haben wir uns dazu entschieden, ab sofort alle Informationen und Diskussionen in diesem Sammelthread im VW Hauptforum zu kanalisieren.

Dadurch müsst Ihr nicht mehr in den diversen Unterforen nachlesen, sondern könnt direkt hier mitlesen und/oder in die Diskussion einsteigen. Alle bereits eröffneten Threads zum Thema werden bzw. wurden aus diesem Grund mit entsprechendem Hinweis und Verlinkung hierher geschlossen.

Im nachfolgenden Beitrag werden wir die wichtigsten Fakten zum VW Recall 01C5 / 01C6 zusammenstellen und in unregelmäßigen Abständen ergänzen. Damit könnt Ihr Euch schneller auf den aktuellen Stand bringen und neu hinzugekommmene User erhalten direkt einen ersten Überblick.

Außerdem gibt es im Moment eine VW Recall 01C5 / 01C6 – User-Umfrage.

Wir hoffen, dies ist so auch in Eurem Sinn ...

 

Gruß

NoGolf

MT-Team

Ergänzung: Anders, als beim Abgasskandal ist dieser Rückruf von der Sachlage her relativ überschaubar und somit die geplante sachliche Zusammenfassung im Threadanfang machbar

Beste Antwort im Thema

Hallo Zusammen,

wie versprochen, war ich heute bei meinem Händler vor Ort. Fast alle MA (Verkauf) wussten von dem Anruf aus WOB. Sie haben mir soweit alles bestätigt und warten nun auf die Unterlagen.

Und hier mein Deal / Verhandlung in Stichpunkten:

1.) Habe mich in der 2ten Dezemberwoche bei VW gemeldet (schon berichtet). KM-Stand und Telefonnummer wurde notiert.

2.) Habe viel in diesem Forum sowie einige andere interessante Berichte gelesen.

3.) Habe mich mit dem Thema "anderes Auto" beschäftigt und mir bei 2 Händlern den Arteon angeschaut.

4.) Nach 2 Wochen habe ich erneut die Nummer angerufen. Die Dame meinte, dass meine Daten nicht vollständig sind. Daraufhin ich: Schade, denn ich habe mir bei VW ein Auto angeschaut mit dem ich mich anfreunden kann. Sie: Sehr schön, Sie setzt mein Rückruf auf Prio 1.

5.) keine 3 Stunden später kam der Rückruf von VW. Hier war dann das erste Angebot: 10.000€ Habe gefragt, ob ich bei diesem Preis meine Sonderausstattung ausbauen darf? Dann habe ich folgendes Gegenangebot gemacht: Ich tausche mein Auto gegen den Jahreswagen beim Händler. ... erst eine kurze Pause, dann fragte

VW: kostet der Jahreswagen nur 10.000€ ?

Ich: Nein, er liegt bei etwas über 30.0000€

VW: Das kann Sie nicht entscheiden und sie ruft zurück.

Ich: Wann darf ich mit einem Rückruf rechnen.

VW: diese Woche

6.) Habe beim KBA angerufen und gefragt, warum Sie meine Nummer ausgegeben haben? Denn bei diesem Angebot kann mich eigentlich JEDER anrufen und ich sehe es eher als "Werbung/Marketing" an. Die Dame vom KBA war sehr offen und direkt. Sie sagte folgendes: Sie können davon ausgehen, dass wir nach der Frist (30.3 oder 30.6) ALLE betroffenen Fahrzeuge stilllegen werden! Auf Nachfrage zu §35 Abs. 2 Nr.1 des Rückrufes fragte ich: Hier sind erhebliche Mängel begründet a.) wegen Umwelt (aber ich hatte ja schon den Rückruf wegen meinem Motor) und b.) wegen erheblichen Sicherheitsmängel. Aber VW sagte mir, das ich mein Fahrzeug unbedenklich weiterfahren kann. Sie meinte: Das kann Sie nicht verstehen und sie möchte sich auch nicht dazu äußern.

7.) VW hatte angerufen und folgendes gesagt: sie konnten mit dem Vorgesetzten noch einmal das Angebot anpassen: Wir geben Ihnen 21.000€.

Ich: Vielen Dank für das Angebot, aber ich lehne ausfolgenden Gründen ab.

a.) KBA hatte mir bereits angekündigt, dass sie mein Fahrzeug stilllegen. Und das wäre das Beste was passieren kann! Denn damit wäre die rechtliche Grundlage - Rückgabe Zug um Zug ohne Nutzungsentschädigung - wegen Nichtigkeit des Kaufvertrages gegeben!

b.) Das KBA mir das Gefühl gegeben hat, dass mein Fahrzeug doch erhebliche Mängel hat und ich selber nun auch Bedenken beim Weiterfahren mir diesem Auto habe

c.) ich etwas traurig darüber bin, dass die Revisions-Abteilung dies seit 2016 intern bereits kommuniziert hat und UNS ein Risiko ausgesetzt haben und uns nicht informiert haben

d.) Ich kein Problem damit habe mein Auto in die Garage zu stellen und dann 5 Jahre zu klagen und dann mein Geld zu bekommen.

e.) wir jetzt eine "schnelle" und für mich angenehme Abwicklung machen können, obwohl der Arteon schlechter ist als mein CC (Fahrwerk und Dynaudio) .

Sie: Bitte schicken Sie mir einmal Ihren Kaufvertrag zu und unterschreiben Sie eine Einwilligungserklärung, damit VW in meinem Namen mit Händlern Kontakt aufnehmen darf.

Gesagt und getan

7.) Nun der Rückruf, dass dies das letzte Angebot ist: Sie können den CC gegen den Arteon tauschen.

Ich: Deal

Sie: Ok, dann ruft sie beim Händler vor Ort an und leitet alles in die Wege.

8.) Heute kurz beim Händler vor Ort und gefragt (siehe oben)

9.) Auch habe ich nun gleich mit dem Händler folgendes vereinbart: Wenn es ein Kaufvertrag gibt, dann kauft das Autohaus mein Auto für 1€ und genauso kaufe ich den Arteon für 1€. Sonst bekomme ich eventuell steuerliche Probleme. Er meinte, dass dies in Ordnung ist, da er dann alles Weitere mit VW abwickelt.

Nun zu den Zahlen und Fakten:

habe den CC 2013 als Jahreswagen mit 8Tsd km für 28.300€ gekauft. NP war 49.000€

der Arteon steht nun aktuell für 33.500€ beim Händler und hat knapp 20Tsd km. NP war 52.000€

Leute: eventuell ist mein Vorteil, dass ich weiter einen VW fahren möchte. Dennoch für alle die dies nicht mehr wollen:

Ihr habt die Grundlage wie bereits oft erwähnt und in einem anderen aber ähnlichen Verfahren vom Gericht verkündet ist:

Voller Kaufpreis OHNE Abzug von Nutzungsentschädigung + einer kleinen „Schadensersatz-Zahlung“

(dies hat ja bereist Hennig32 hier bereits berichtet hat!)

DANKE HENNIG32

Wünsche Euch auch bei den Verhandlungen alles Gute und Allen einen Guten Rutsch ins Jahr 2019

Grüße aus dem Süden (naja mit diesem Bericht bin ich wohl identifizierbar für VW)

Sollte nun der Deal platzen oder auch wenn er abgewickelt ist, melde ich mich noch einmal.

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Ausnahmegenehmigung für Erprobungsfshrzeug.

Solange es korrekt dokumentiert ist, gibt es da kein Problem.

Dann kommt da auch nichts mit Rückkauf. Das was hier ist, sind ausschließlich Fahrzeuge, die als PKW zugelassen sind. Ob das verkauft werden durfte istcwas anderes. Was steht in deunem Steuerbescheid und deinen Versicherungsunterlagen?

Sind jetzt alle durch mit Ihrer Abwicklung, oder gibt es noch Erkenntnisse?

Ich warte noch auf Antwort von VW.

 

 

Zitat:

Sind jetzt alle durch mit Ihrer Abwicklung, oder gibt es noch Erkenntnisse?

seit wann? Wir sind ja schon seit 1,5 Jahren durch...

Hab auch letztes Jahr Ende Januar "abgewickelt" - zum Glück

01C5

Gestern ein Brief erhalten vom Belgischen Importeur, mein Phaeton ist dabei.

e1*2001*/116*0189 *16

10/2008 gekauft mit 23,500km bei Tiemeyer, Bochum,

Erst jetzt!

Fangen erst an, welchen Betrag ist etwa normal..............

 

 

Zitat:

@MajorC schrieb am 11. November 2020 um 06:02:29 Uhr:

Ich warte noch auf Antwort von VW.

Zitat:

@MajorC schrieb am 11. November 2020 um 06:02:29 Uhr:

Zitat:

Sind jetzt alle durch mit Ihrer Abwicklung, oder gibt es noch Erkenntnisse?

Mindestens der damalige Kaufpreis sollte für den Rückkauf angesetzt werden.

Damals bei Tiemeyer 44.000 bezahlt. Gibt es ein Gerichtsurteil oder ein Erklaerung von VW

Diesen Brief von VW hatten alle Betroffenen erhalten:

https://www.motor-talk.de/.../Attachment.html?attachmentId=766560

Das ist die Erklärung, ein Gerichtsurteil gab es dazu nicht.

Was hast Du denn für einen Brief von dem Belgischen Importeur bekommen?

Etwa gleich aber weniger knallhart.

Vw

Ich kann diese Sprache leider nicht. Wie wäre es mit einer Übersetzung?

Bitte schön:

Sehr geehrte Frau / Herr,

Im Rahmen der internen Audits hat die Volkswagen AG festgestellt, dass in einem begrenzten Zeitraum Fahrzeuge verkauft wurden, die ursprünglich für interne Zwecke der Volkswagen AG verwendet wurden. Die betroffenen Fahrzeuge erfüllen nicht die erforderlichen Qualitätsanforderungen und Homologationsverfahren. Die betroffenen Fahrzeuge dürfen den Verkaufskreislauf nicht mehr betreten.

Es ist möglich, dass bestimmte Sicherheitssysteme dieser Autos für den Einsatz auf öffentlichen Straßen nicht richtig angepasst wurden. Aus diesem Grund ruft der Hersteller die Fahrzeuge zurück. Leider ist Ihr Fahrzeug mit der oben genannten Fahrgestellnummer auch in dieser Fahrzeugauswahl enthalten.

Die Volkswagen AG kann nicht eindeutig und ohne Zweifel feststellen, welche Einschränkungen in den einzelnen Sicherheitssystemen bestehen, und möchte daher Ihr Fahrzeug zurückkaufen, um mögliche Schäden oder Unfälle zu vermeiden.

Die Volkswagen AG möchte Ihnen ein faires Angebot machen. Deshalb möchten wir den Rückkauf Ihres Autos telefonisch mit Ihnen besprechen. Leider können wir in unserer internen Datenbank keine Telefoninformationen von Ihnen finden. Wir bitten Sie, sich so schnell wie möglich an unser Kundenservice-Team zu wenden. Sie stehen Ihnen von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr per E-Mail an customercare@dieteren.be oder telefonisch unter +32 2 233 78 38 zur Verfügung.

Wir sind uns bewusst, dass diese Maßnahme Ihnen Unannehmlichkeiten bereiten kann. Wir bedauern diese Umstände sehr und entschuldigen uns aufrichtig im Namen der Volkswagen AG. Wir hoffen auf Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung bei der Lösung dieser Rückrufaktion.

Mit freundlichen Grüßen

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