Sammelthread: VW Recall 01C5 / 01C6 – mit Zusammenfassung der wichtigsten Fakten

VW

Hallo VW-Gemeinde,

nachdem der VW Recall 01C5 / 01C6 einen modellübergreifenden Rückruf darstellt, haben wir uns dazu entschieden, ab sofort alle Informationen und Diskussionen in diesem Sammelthread im VW Hauptforum zu kanalisieren.

Dadurch müsst Ihr nicht mehr in den diversen Unterforen nachlesen, sondern könnt direkt hier mitlesen und/oder in die Diskussion einsteigen. Alle bereits eröffneten Threads zum Thema werden bzw. wurden aus diesem Grund mit entsprechendem Hinweis und Verlinkung hierher geschlossen.

Im nachfolgenden Beitrag werden wir die wichtigsten Fakten zum VW Recall 01C5 / 01C6 zusammenstellen und in unregelmäßigen Abständen ergänzen. Damit könnt Ihr Euch schneller auf den aktuellen Stand bringen und neu hinzugekommmene User erhalten direkt einen ersten Überblick.

Außerdem gibt es im Moment eine VW Recall 01C5 / 01C6 – User-Umfrage.

Wir hoffen, dies ist so auch in Eurem Sinn ...

Gruß
NoGolf
MT-Team

Ergänzung: Anders, als beim Abgasskandal ist dieser Rückruf von der Sachlage her relativ überschaubar und somit die geplante sachliche Zusammenfassung im Threadanfang machbar

Beste Antwort im Thema

Hallo Zusammen,

wie versprochen, war ich heute bei meinem Händler vor Ort. Fast alle MA (Verkauf) wussten von dem Anruf aus WOB. Sie haben mir soweit alles bestätigt und warten nun auf die Unterlagen.

Und hier mein Deal / Verhandlung in Stichpunkten:

1.) Habe mich in der 2ten Dezemberwoche bei VW gemeldet (schon berichtet). KM-Stand und Telefonnummer wurde notiert.
2.) Habe viel in diesem Forum sowie einige andere interessante Berichte gelesen.
3.) Habe mich mit dem Thema "anderes Auto" beschäftigt und mir bei 2 Händlern den Arteon angeschaut.
4.) Nach 2 Wochen habe ich erneut die Nummer angerufen. Die Dame meinte, dass meine Daten nicht vollständig sind. Daraufhin ich: Schade, denn ich habe mir bei VW ein Auto angeschaut mit dem ich mich anfreunden kann. Sie: Sehr schön, Sie setzt mein Rückruf auf Prio 1.
5.) keine 3 Stunden später kam der Rückruf von VW. Hier war dann das erste Angebot: 10.000€ Habe gefragt, ob ich bei diesem Preis meine Sonderausstattung ausbauen darf? Dann habe ich folgendes Gegenangebot gemacht: Ich tausche mein Auto gegen den Jahreswagen beim Händler. ... erst eine kurze Pause, dann fragte
VW: kostet der Jahreswagen nur 10.000€ ?
Ich: Nein, er liegt bei etwas über 30.0000€
VW: Das kann Sie nicht entscheiden und sie ruft zurück.
Ich: Wann darf ich mit einem Rückruf rechnen.
VW: diese Woche
6.) Habe beim KBA angerufen und gefragt, warum Sie meine Nummer ausgegeben haben? Denn bei diesem Angebot kann mich eigentlich JEDER anrufen und ich sehe es eher als "Werbung/Marketing" an. Die Dame vom KBA war sehr offen und direkt. Sie sagte folgendes: Sie können davon ausgehen, dass wir nach der Frist (30.3 oder 30.6) ALLE betroffenen Fahrzeuge stilllegen werden! Auf Nachfrage zu §35 Abs. 2 Nr.1 des Rückrufes fragte ich: Hier sind erhebliche Mängel begründet a.) wegen Umwelt (aber ich hatte ja schon den Rückruf wegen meinem Motor) und b.) wegen erheblichen Sicherheitsmängel. Aber VW sagte mir, das ich mein Fahrzeug unbedenklich weiterfahren kann. Sie meinte: Das kann Sie nicht verstehen und sie möchte sich auch nicht dazu äußern.
7.) VW hatte angerufen und folgendes gesagt: sie konnten mit dem Vorgesetzten noch einmal das Angebot anpassen: Wir geben Ihnen 21.000€.
Ich: Vielen Dank für das Angebot, aber ich lehne ausfolgenden Gründen ab.
a.) KBA hatte mir bereits angekündigt, dass sie mein Fahrzeug stilllegen. Und das wäre das Beste was passieren kann! Denn damit wäre die rechtliche Grundlage - Rückgabe Zug um Zug ohne Nutzungsentschädigung - wegen Nichtigkeit des Kaufvertrages gegeben!
b.) Das KBA mir das Gefühl gegeben hat, dass mein Fahrzeug doch erhebliche Mängel hat und ich selber nun auch Bedenken beim Weiterfahren mir diesem Auto habe
c.) ich etwas traurig darüber bin, dass die Revisions-Abteilung dies seit 2016 intern bereits kommuniziert hat und UNS ein Risiko ausgesetzt haben und uns nicht informiert haben
d.) Ich kein Problem damit habe mein Auto in die Garage zu stellen und dann 5 Jahre zu klagen und dann mein Geld zu bekommen.
e.) wir jetzt eine "schnelle" und für mich angenehme Abwicklung machen können, obwohl der Arteon schlechter ist als mein CC (Fahrwerk und Dynaudio) .
Sie: Bitte schicken Sie mir einmal Ihren Kaufvertrag zu und unterschreiben Sie eine Einwilligungserklärung, damit VW in meinem Namen mit Händlern Kontakt aufnehmen darf.

Gesagt und getan

7.) Nun der Rückruf, dass dies das letzte Angebot ist: Sie können den CC gegen den Arteon tauschen.
Ich: Deal
Sie: Ok, dann ruft sie beim Händler vor Ort an und leitet alles in die Wege.
8.) Heute kurz beim Händler vor Ort und gefragt (siehe oben)
9.) Auch habe ich nun gleich mit dem Händler folgendes vereinbart: Wenn es ein Kaufvertrag gibt, dann kauft das Autohaus mein Auto für 1€ und genauso kaufe ich den Arteon für 1€. Sonst bekomme ich eventuell steuerliche Probleme. Er meinte, dass dies in Ordnung ist, da er dann alles Weitere mit VW abwickelt.

Nun zu den Zahlen und Fakten:

habe den CC 2013 als Jahreswagen mit 8Tsd km für 28.300€ gekauft. NP war 49.000€
der Arteon steht nun aktuell für 33.500€ beim Händler und hat knapp 20Tsd km. NP war 52.000€

Leute: eventuell ist mein Vorteil, dass ich weiter einen VW fahren möchte. Dennoch für alle die dies nicht mehr wollen:

Ihr habt die Grundlage wie bereits oft erwähnt und in einem anderen aber ähnlichen Verfahren vom Gericht verkündet ist:

Voller Kaufpreis OHNE Abzug von Nutzungsentschädigung + einer kleinen „Schadensersatz-Zahlung“
(dies hat ja bereist Hennig32 hier bereits berichtet hat!)

DANKE HENNIG32

Wünsche Euch auch bei den Verhandlungen alles Gute und Allen einen Guten Rutsch ins Jahr 2019

Grüße aus dem Süden (naja mit diesem Bericht bin ich wohl identifizierbar für VW)
Sollte nun der Deal platzen oder auch wenn er abgewickelt ist, melde ich mich noch einmal.

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Du bist leider nicht der Erste hier, der mit der Einschaltung eines Anwalts hinterher schlechter dasteht als ohne.
Den Anwalt freut es natürlich für sein eigenes Konto...

Noch habe ich nicht zugestimmt. Mit der Rechtsschutz in der Hinterhand, steht der Klageweg weiterhin offen. Mich hat nur verwundert, dass MEINE Kanzlei eine (richtige) Klage nicht mal in Betracht zieht.

Das riecht irgendwie nach Mauschelei und stinkt mir aber so richtig.

Die sind halt nicht gefühlsmäßig involviert und daher in der Lage die Situation realistisch einzuschätzen.

Das hätten sie dann bereits vor einem Jahr gekonnt, den Kunden nicht das Blaue vom Himmel versprochen müssen und die Sache wie Kaugummi in die Länge ziehen. Mit dieser (von VW vorgegebenen ?) Taktik machen sie ihre Mandanten mürbe und führen sie Schafe der VW-Schlachtbank zu.

Wahrscheinlich hätte ich vor einem Jahr bei einer dementsprechenden Aussage durch die Kanzlei die Sache sofort beendet.

Ich habe ja nicht mal das Schreiben gesehen, was angeblich VW zugestellt wurde.

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Ich vertrete schon immer die Meinung, dass man einen Autoverkauf und letztlich ist es nichts anderes, auch ohne Anwalt abwickeln können muss. VW zahlt einen Betrag X und wenn man einen Anwalt einschaltet, geht dessen Honorar davon ab. Aber die Anwälte wollen nicht darauf anspringen, was Kaufleute da unter Betrachtung der Rechtslage für gerechtfertigt halten. Die wollen ihre Kohle mit möglichst wenig Aufwand ziehen. Und ein Vergleich ist finanziell für den Anwalt attraktiv, weil der Aufwand für eine Klage wegfällt und das Geld zwar etwas weniger ist, aber im Vergleich zum kleineren Aufwand sehr attraktiv.

Ich ziehe meinen Prozess durch, weniger als jetzt, und das ist mehr als VW geboten hat, geht nicht mehr. Und in Absprache mit meinem Anwalt, der kniet sich da richtig rein, geht das zwecks Grundsatzentscheidung notfalls zum BGH.

Ist hier noch wer, dessen Wagen viele km runter hat? Also jenseits der 200tkm Marke?
Ich habe heute das dritte Angebot von vw erhalten. Meilenweit entfernt vom damaligen Kaufpreis. Man wird echt dafür bestraft, das man das Fahrzeug viel nutzt. Oder denken die echt, das man sich den Wagen anschafft um den nur anzuschauen und zu schonen?!

Ich hatte bei Aufnahme der Verhandlung 190tkm runter. Das dritte Angebot lag bei 70%. Mit den "Anwälten" stehe ich jetzt (nach 1,5 Jahren und nun 220tkm) bei 75%. Dafür kassieren meine und die Anwälte von VW ordentlich Kohle. Hätte VW sofort den Geschädigten Kaufpreis erstattet, wäre das Image nicht im Eimer und Geld hätten sie auch gespart. Die Schmiergelder an Politik, Journaille und Vereine (ADAC) gar nicht mit eingerechnet. Das Verhalten des ADAC in dem Spiel ist dabei besonders peinlich. Wünsche Dir Glück und starke Nerven.

Zitat:

Ist hier noch wer, dessen Wagen viele km runter hat? Also jenseits der 200tkm Marke?
Ich habe heute das dritte Angebot von vw erhalten. Meilenweit entfernt vom damaligen Kaufpreis. Man wird echt dafür bestraft, das man das Fahrzeug viel nutzt. Oder denken die echt, das man sich den Wagen anschafft um den nur anzuschauen und zu schonen?!

Noch einmal zu 01C5 eine Meldung von mir.

Ich habe jetzt sowohl die Verschrottung als auch die Diesethematik erfolgreich (?) zu einem Ende gebracht. VW hat die 75% für 01C5 und 3.500 € in der Angelegenheit EA189 überwiesen.

Das zähe Aussitzen über den kaum hilfreichen Anwalt (siehe oben) hat mir letztlich 83% des Kaufpreises gebracht.
Für 220.000 gefahrene Kilometer (wirklich kaum Probleme) ein akzeptabler Ausgleich.

Ich wünsche allen Kämpfern, die sich nicht auf einen Deal eingelassen haben, Erfolg und Kraft auf dem weiteren Weg.

Ich habe im letzten Jahr meine Entschädigung erhalten von VW. Den Anwälten musste ich sagen was Sie einfordern sollten, in den Vergleichsverhandlungen waren nur die Partneranwälte per E-Mail zu erreichen. VW hätte gut getan, allen direkt eine Entschädigung anzubieten die sie annehmen & VW hätte dann Geld gespart.

Das hätte Mut und Verstand erfordert. Das Ringen um den letzten Cent, um die krankhaften Bonuszahlungen nicht zu verlieren, lässt nur Platz für Gier und Hochmut in den Köpfen der Vorstandsgötter.

@66erkunde
Das kommt auf die Sichtweise an. Wenn ich Deine Beiträge richtig gelesen habe, hast Du nun 1,5 Jahre einen Prozess gegen VW geführt, um 8% mehr zu bekommen.
Ob der Betrag einem nun zusteht oder ob das Gier nach mehr Geld ist, muss jeder für sich selbst ausmachen? Aber ich darf das hier ja nicht so laut sagen, sonst gibt es gleich wieder einen Shitstorm.

Zitat:

@MacMaus schrieb am 13. Mai 2020 um 13:52:16 Uhr:


@66erkunde
Das kommt auf die Sichtweise an. Wenn ich Deine Beiträge richtig gelesen habe, hast Du nun 1,5 Jahre einen Prozess gegen VW geführt, um 8% mehr zu bekommen.
Ob der Betrag einem nun zusteht oder ob das Gier nach mehr Geld ist, muss jeder für sich selbst ausmachen? Aber ich darf das hier ja nicht so laut sagen, sonst gibt es gleich wieder einen Shitstorm.

Das Problem ist, dass VW hier aus niedrigem Bewegtgrund (Habgier) nicht zulassungsfähige Fahrzeuge an Kunden verkauft hat. Damit liegt hier zumindest eine Ordnungswidrigkeit vor. Aber aus unrechtem Handeln darf kein wirtschaftlicher Vorteil entstehen. Der Fahrzeugwert bei VW betrug zum Zeitpunkt des Verkaufs exakt 0,-€, weil ein nicht zulassungsfähiges Fahrzeug zu verschrotten ist. Wenn VW nun den gesamten Kaufpreis wieder rausrücken muss, entsteht denen kein Schaden, weil sie ein Fahrzeug mit exakt dem gleichen Wert wie damals zurückbekommen.

Den gesamten Kaufpreis ... Wäre zu schön. Das letzte Gebot von VW sind nicht mal 70% von meinem damaligen Kaufpreis.
Könnte ich meinen Wagen doch schön weiter fahren. Weitere 100000km wären sicher noch drin. Musste vor zwei Wochen tüv neu machen. Ohne Mängel bestanden. Eine Schande den zu verschrotten.

so lange du keine Stilllegungsverfügung bekommen hast, ist dir ja kein Schaden entstanden. In dem Moment, in dem die kommt, solltest du darauf achten, was da drin steht. Akzeptiere das nur, wenn da drin steht, dass dieses Auto nie zum Betrieb als normaler PKW zugelassen hätte werden dürfen. Dieses Fahrzeug war nur als Versuchsfahrzeug Fahrzeughersteller zulassungsfähig.

Du solltest dennoch mal dort ein wenig Druck aufmachen. Nicht mit Hotline und solchen Hiwis. Schreib die an, Einschreiben Einwurf reicht. Da schreibst du rein was nun Sache ist und verweise darauf, dass VW in der Sache vom KBA mit einem Bußgeld belegt wurde. Kannst eine Kopie ans KBA senden, dass die sehen, wie zögerlich VW die Auflagen umsetzt. Wobei die Auflagen auch lasch sind. VW müsste klar die Auflage kriegen, die Fahrzeuge bis zu einem Stichtag komplett aus dem Verkehr zu nehmen. Aber was erwartest du von einer Behörde des Bundesverkehrsminister(darsteller)s Scheuer.

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