Sammelthread: VW Recall 01C5 / 01C6 – mit Zusammenfassung der wichtigsten Fakten

VW

Hallo VW-Gemeinde,

nachdem der VW Recall 01C5 / 01C6 einen modellübergreifenden Rückruf darstellt, haben wir uns dazu entschieden, ab sofort alle Informationen und Diskussionen in diesem Sammelthread im VW Hauptforum zu kanalisieren.

Dadurch müsst Ihr nicht mehr in den diversen Unterforen nachlesen, sondern könnt direkt hier mitlesen und/oder in die Diskussion einsteigen. Alle bereits eröffneten Threads zum Thema werden bzw. wurden aus diesem Grund mit entsprechendem Hinweis und Verlinkung hierher geschlossen.

Im nachfolgenden Beitrag werden wir die wichtigsten Fakten zum VW Recall 01C5 / 01C6 zusammenstellen und in unregelmäßigen Abständen ergänzen. Damit könnt Ihr Euch schneller auf den aktuellen Stand bringen und neu hinzugekommmene User erhalten direkt einen ersten Überblick.

Außerdem gibt es im Moment eine VW Recall 01C5 / 01C6 – User-Umfrage.

Wir hoffen, dies ist so auch in Eurem Sinn ...

Gruß
NoGolf
MT-Team

Ergänzung: Anders, als beim Abgasskandal ist dieser Rückruf von der Sachlage her relativ überschaubar und somit die geplante sachliche Zusammenfassung im Threadanfang machbar

Beste Antwort im Thema

Hallo Zusammen,

wie versprochen, war ich heute bei meinem Händler vor Ort. Fast alle MA (Verkauf) wussten von dem Anruf aus WOB. Sie haben mir soweit alles bestätigt und warten nun auf die Unterlagen.

Und hier mein Deal / Verhandlung in Stichpunkten:

1.) Habe mich in der 2ten Dezemberwoche bei VW gemeldet (schon berichtet). KM-Stand und Telefonnummer wurde notiert.
2.) Habe viel in diesem Forum sowie einige andere interessante Berichte gelesen.
3.) Habe mich mit dem Thema "anderes Auto" beschäftigt und mir bei 2 Händlern den Arteon angeschaut.
4.) Nach 2 Wochen habe ich erneut die Nummer angerufen. Die Dame meinte, dass meine Daten nicht vollständig sind. Daraufhin ich: Schade, denn ich habe mir bei VW ein Auto angeschaut mit dem ich mich anfreunden kann. Sie: Sehr schön, Sie setzt mein Rückruf auf Prio 1.
5.) keine 3 Stunden später kam der Rückruf von VW. Hier war dann das erste Angebot: 10.000€ Habe gefragt, ob ich bei diesem Preis meine Sonderausstattung ausbauen darf? Dann habe ich folgendes Gegenangebot gemacht: Ich tausche mein Auto gegen den Jahreswagen beim Händler. ... erst eine kurze Pause, dann fragte
VW: kostet der Jahreswagen nur 10.000€ ?
Ich: Nein, er liegt bei etwas über 30.0000€
VW: Das kann Sie nicht entscheiden und sie ruft zurück.
Ich: Wann darf ich mit einem Rückruf rechnen.
VW: diese Woche
6.) Habe beim KBA angerufen und gefragt, warum Sie meine Nummer ausgegeben haben? Denn bei diesem Angebot kann mich eigentlich JEDER anrufen und ich sehe es eher als "Werbung/Marketing" an. Die Dame vom KBA war sehr offen und direkt. Sie sagte folgendes: Sie können davon ausgehen, dass wir nach der Frist (30.3 oder 30.6) ALLE betroffenen Fahrzeuge stilllegen werden! Auf Nachfrage zu §35 Abs. 2 Nr.1 des Rückrufes fragte ich: Hier sind erhebliche Mängel begründet a.) wegen Umwelt (aber ich hatte ja schon den Rückruf wegen meinem Motor) und b.) wegen erheblichen Sicherheitsmängel. Aber VW sagte mir, das ich mein Fahrzeug unbedenklich weiterfahren kann. Sie meinte: Das kann Sie nicht verstehen und sie möchte sich auch nicht dazu äußern.
7.) VW hatte angerufen und folgendes gesagt: sie konnten mit dem Vorgesetzten noch einmal das Angebot anpassen: Wir geben Ihnen 21.000€.
Ich: Vielen Dank für das Angebot, aber ich lehne ausfolgenden Gründen ab.
a.) KBA hatte mir bereits angekündigt, dass sie mein Fahrzeug stilllegen. Und das wäre das Beste was passieren kann! Denn damit wäre die rechtliche Grundlage - Rückgabe Zug um Zug ohne Nutzungsentschädigung - wegen Nichtigkeit des Kaufvertrages gegeben!
b.) Das KBA mir das Gefühl gegeben hat, dass mein Fahrzeug doch erhebliche Mängel hat und ich selber nun auch Bedenken beim Weiterfahren mir diesem Auto habe
c.) ich etwas traurig darüber bin, dass die Revisions-Abteilung dies seit 2016 intern bereits kommuniziert hat und UNS ein Risiko ausgesetzt haben und uns nicht informiert haben
d.) Ich kein Problem damit habe mein Auto in die Garage zu stellen und dann 5 Jahre zu klagen und dann mein Geld zu bekommen.
e.) wir jetzt eine "schnelle" und für mich angenehme Abwicklung machen können, obwohl der Arteon schlechter ist als mein CC (Fahrwerk und Dynaudio) .
Sie: Bitte schicken Sie mir einmal Ihren Kaufvertrag zu und unterschreiben Sie eine Einwilligungserklärung, damit VW in meinem Namen mit Händlern Kontakt aufnehmen darf.

Gesagt und getan

7.) Nun der Rückruf, dass dies das letzte Angebot ist: Sie können den CC gegen den Arteon tauschen.
Ich: Deal
Sie: Ok, dann ruft sie beim Händler vor Ort an und leitet alles in die Wege.
8.) Heute kurz beim Händler vor Ort und gefragt (siehe oben)
9.) Auch habe ich nun gleich mit dem Händler folgendes vereinbart: Wenn es ein Kaufvertrag gibt, dann kauft das Autohaus mein Auto für 1€ und genauso kaufe ich den Arteon für 1€. Sonst bekomme ich eventuell steuerliche Probleme. Er meinte, dass dies in Ordnung ist, da er dann alles Weitere mit VW abwickelt.

Nun zu den Zahlen und Fakten:

habe den CC 2013 als Jahreswagen mit 8Tsd km für 28.300€ gekauft. NP war 49.000€
der Arteon steht nun aktuell für 33.500€ beim Händler und hat knapp 20Tsd km. NP war 52.000€

Leute: eventuell ist mein Vorteil, dass ich weiter einen VW fahren möchte. Dennoch für alle die dies nicht mehr wollen:

Ihr habt die Grundlage wie bereits oft erwähnt und in einem anderen aber ähnlichen Verfahren vom Gericht verkündet ist:

Voller Kaufpreis OHNE Abzug von Nutzungsentschädigung + einer kleinen „Schadensersatz-Zahlung“
(dies hat ja bereist Hennig32 hier bereits berichtet hat!)

DANKE HENNIG32

Wünsche Euch auch bei den Verhandlungen alles Gute und Allen einen Guten Rutsch ins Jahr 2019

Grüße aus dem Süden (naja mit diesem Bericht bin ich wohl identifizierbar für VW)
Sollte nun der Deal platzen oder auch wenn er abgewickelt ist, melde ich mich noch einmal.

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alles gut, genau so ist es richtig. Das Problem bei dem anderen ist es so gewesen, dass er das Auto gebraucht erworben hat. Da ist die Rückabwicklung schwierig.

Habe vorhin beim Durchsuchen meiner ganzen Rechnungen sogar noch ein KBA Papier gefunden mit Ablauf 4/2009 und dem Ursprünglichen WOB Kennzeichen, sowie das CoC mit der „angeblichen unbedenklichkeit“ von 4/2010.
Ob das meine Position verändert?

Hallo, habe gestern ein Brief für meinen Caddy erhalten. Ich habe 2016 für mein Fahrzeug mit Vollausstattung un 2400 km unter 20000€ bezahlt. Nach mobile.de ist das Fahrzeug fast 19000€ wert. Ich will das Auto nicht abgeben.
Wie ist die Erfahrung mit Fahrzeugtausch. Geht VW auf so einen Diel ein. Ein Fahrzeug mit vergleichbarer Ausstattung würde fast 30000 kosten.

Wie sind eure Erfahrungen

Große Wormser26

Zitat:

@Wormser26 schrieb am 12. Januar 2020 um 19:00:13 Uhr:


Hallo, habe gestern ein Brief für meinen Caddy erhalten. Ich habe 2016 für mein Fahrzeug mit Vollausstattung un 2400 km unter 20000€ bezahlt. Nach mobile.de ist das Fahrzeug fast 19000€ wert. Ich will das Auto nicht abgeben.
Wie ist die Erfahrung mit Fahrzeugtausch. Geht VW auf so einen Diel ein. Ein Fahrzeug mit vergleichbarer Ausstattung würde fast 30000 kosten.

Wie sind eure Erfahrungen

Große Wormser26

Das könnte klappen - bei mir war man sehr großzügig. Wichtig ist, dass Du genaue Vorstellungen hast, was Du hast und was Du haben willst. Viel Erfolg.

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Lasst euch vor allem nicht von VW unter Druck setzen. DIe haben den Mist gebaut und nicht ihr als Käufer.

Warum solltet ihr darunter Leiden, dass VW Straftaten und Ordnungswidrigkeiten begeht?

Zur Info,
Ich habe heute die amtliche Betriebsuntersagung meines 01C5 Fahrzeuges per Einschreiben zu gesendet bekommen.
Für das amtliche Dokumente wird eine Gebühr von 42,50€ erhoben.

Die Gebühr wirst du hoffentlich VW aufdrücken.

Wenn du böse bist, könntest du den abmelden und wieder anmelden versuchen

Hallo,

habe am 11.01. einen Brief von VW erhalten. Bei mir ist es Aktion 01E3. Leider konnte mir weder VW direkt noch mein VW Händler Auskunft erteilen, was die Aktion beinhaltet.

Zitat:

@Squezz schrieb am 12. Januar 2020 um 18:47:10 Uhr:


Die spannende Frage ist ja, was passiert nach dem Jahr bisher gibt's es dazu ja keine Berichte.

Das kann ich Dir beantworten. Die Zulassungsstelle meldet sich bei Dir und kündigt die Stilllegung an. Von Seiten VW passiert nach deren Unterbreiten des dritten Angebotes nichts weiteres.
Bei mir sind nun 1 Jahr und 1 Monat seit dem ersten Brief vergangen und ich habe den 01C5 noch immer. (Aber nicht mehr lange.) In dem Jahr hatte ich genügend Zeit um mir einen passenden Ersatz zu suchen. Das geht nicht unter Zeitdruck und daher kann ich nur jedem raten, mit Ruhe und Verstand an die Sache zu gehen. Die meisten denken, dass man sofort das dritte Angebot annehmen muss bevor es sich VW anders überlegt. Nein, das Angebot bleibt bestehen. Ich habe nach mehreren Monaten Suche einen mehr als würdigen Ersatz gefunden und darüber bin ich trotz allem Ärger froh. Also locker bleiben und in Ruhe ein neues Fahrzeug aussuchen.

Das heißt du nimmst jetzt das dritte Angebot an und kaufst dir einen Anderen oder klagst du "nebenbei" gegen VW?

Zitat:

@Sharan7N-MME schrieb am 21. Januar 2020 um 01:39:27 Uhr:



Zitat:

@Squezz schrieb am 12. Januar 2020 um 18:47:10 Uhr:


Die spannende Frage ist ja, was passiert nach dem Jahr bisher gibt's es dazu ja keine Berichte.

Das kann ich Dir beantworten. Die Zulassungsstelle meldet sich bei Dir und kündigt die Stilllegung an. Von Seiten VW passiert nach deren Unterbreiten des dritten Angebotes nichts weiteres.
Bei mir sind nun 1 Jahr und 1 Monat seit dem ersten Brief vergangen und ich habe den 01C5 noch immer. (Aber nicht mehr lange.) In dem Jahr hatte ich genügend Zeit um mir einen passenden Ersatz zu suchen. Das geht nicht unter Zeitdruck und daher kann ich nur jedem raten, mit Ruhe und Verstand an die Sache zu gehen. Die meisten denken, dass man sofort das dritte Angebot annehmen muss bevor es sich VW anders überlegt. Nein, das Angebot bleibt bestehen. Ich habe nach mehreren Monaten Suche einen mehr als würdigen Ersatz gefunden und darüber bin ich trotz allem Ärger froh. Also locker bleiben und in Ruhe ein neues Fahrzeug aussuchen.

Hallo, hast du etwas schriftliches von VW oder alles nur telefonisch ?

Zitat:

@oberhausen123 schrieb am 21. Januar 2020 um 18:22:50 Uhr:



Zitat:

@Sharan7N-MME schrieb am 21. Januar 2020 um 01:39:27 Uhr:


Das kann ich Dir beantworten. Die Zulassungsstelle meldet sich bei Dir und kündigt die Stilllegung an. Von Seiten VW passiert nach deren Unterbreiten des dritten Angebotes nichts weiteres.
Bei mir sind nun 1 Jahr und 1 Monat seit dem ersten Brief vergangen und ich habe den 01C5 noch immer. (Aber nicht mehr lange.) In dem Jahr hatte ich genügend Zeit um mir einen passenden Ersatz zu suchen. Das geht nicht unter Zeitdruck und daher kann ich nur jedem raten, mit Ruhe und Verstand an die Sache zu gehen. Die meisten denken, dass man sofort das dritte Angebot annehmen muss bevor es sich VW anders überlegt. Nein, das Angebot bleibt bestehen. Ich habe nach mehreren Monaten Suche einen mehr als würdigen Ersatz gefunden und darüber bin ich trotz allem Ärger froh. Also locker bleiben und in Ruhe ein neues Fahrzeug aussuchen.

Hallo, hast du etwas schriftliches von VW oder alles nur telefonisch ?

Ja, schriftlich. Ich habe zunächst bis zum dritten Angebot abgewartet. Dieses habe ich dann abgelehnt, da ich zu diesem Zeitpunkt absolut nicht damit einverstanden war. Daraufhin bekommt man ein Schreiben, dass man das letzte Angebot von XXXXX Euro abgelehnt hat und dass man sich jederzeit melden könne, wenn man seine Meinung ändert. Mir war jedoch klar, dass sich durch 01C5 die Wege zwischen unserem VW und mir zwangsläufig trennen werden müssen. Leider, denn ich wollte ihn gerne behalten. Daraufhin habe ich dann fast 8 Monate Zeit gehabt um mir in Ruhe einen neuen VW aussuchen zu können. Den Rückkaufpreis kannte ich ja nun und somit konnte ich das Budget für das neue Fahrzeug planen. Als dann im November der gelbe Brief aus Flensburg kam, habe ich mich wieder bei VW gemeldet und mal nachgehört, ob sich das dritte Angebot zu Gunsten des Kunden verbessert hat. Dem war leider nicht so. Da die Tage des 01C5 nun durch die angekündigte Zwangsstilllegung gezählt waren, bin ich Anfang Dezember auf das dritte Angebot zurückgekommen. Dies wurde auch sofort mit einem Schreiben bestätigt, dass die VW AG das Fahrzeug verbindlich zum Preis des dritten Angebots zurücknimmt. (Übrigens ein sehr interessant formuliertes Schreiben aus Kundensicht. Alle die das Schreiben bekommen haben werden wissen was ich meine. :-) )
Danach darf man sich ein Autohaus in der Nähe aussuchen und der Papierkram sowie das Geld werden dorthin geschickt. Den Rest klärt man dann mit denen. Soweit bin ich jetzt. Nun kommt der letzte Schritt.

Hast du denn nicht mal in Erwägung gezogen einen Fachanwalt einzuschalten um zu verhindern das dich VW über den Tisch zieht ?!?
Der wird sich sein Honorar doch noch zusätzlich zu dem Angebot von VW holen

Lies mal die Geschichten hier von den Leuten die einen Anwalt eingeschaltet haben. Die wurden letztlich mehr vom Anwalt, als von VW verarscht.

Zitat:

@oberhausen123 schrieb am 21. Januar 2020 um 23:19:28 Uhr:


Hast du denn nicht mal in Erwägung gezogen einen Fachanwalt einzuschalten um zu verhindern das dich VW über den Tisch zieht ?!?
Der wird sich sein Honorar doch noch zusätzlich zu dem Angebot von VW holen

VW hat uns alle bereits beim Kauf der 01C5-Fahrzeuge über den Tisch gezogen... ;-)
Zum Thema Anwalt ist glaube ich schon alles gesagt worden in diesem 189-Seiten-Thema. Wer die Kraft, Geld und Zeit hat, kann das gerne versuchen und ich bin auch überzeugt, dass man durchaus gute Chancen hat zu gewinnen. Ich für meinen Teil werde meine kostbare Zeit nicht in einen langwierigen Prozess stecken. Die ist mir wesentlich wertvoller und vor allem unersetzbar. Außerdem muss ich fairerweise berücksichtigen, dass ich meinen 01C5 noch ein ganzes Jahr ohne weitere Wertminderung benutzen durfte. Rechne ich das auf meine ursprüngliche Forderung an, so relativiert sich das. Ich habe daher inzwischen meinen inneren Frieden mit dem Deal gefunden und gehe nun doch zufrieden aus der 01C5-Affäre hinaus.

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