Sammelthread: VW Recall 01C5 / 01C6 – mit Zusammenfassung der wichtigsten Fakten

VW

Hallo VW-Gemeinde,

nachdem der VW Recall 01C5 / 01C6 einen modellübergreifenden Rückruf darstellt, haben wir uns dazu entschieden, ab sofort alle Informationen und Diskussionen in diesem Sammelthread im VW Hauptforum zu kanalisieren.

Dadurch müsst Ihr nicht mehr in den diversen Unterforen nachlesen, sondern könnt direkt hier mitlesen und/oder in die Diskussion einsteigen. Alle bereits eröffneten Threads zum Thema werden bzw. wurden aus diesem Grund mit entsprechendem Hinweis und Verlinkung hierher geschlossen.

Im nachfolgenden Beitrag werden wir die wichtigsten Fakten zum VW Recall 01C5 / 01C6 zusammenstellen und in unregelmäßigen Abständen ergänzen. Damit könnt Ihr Euch schneller auf den aktuellen Stand bringen und neu hinzugekommmene User erhalten direkt einen ersten Überblick.

Außerdem gibt es im Moment eine VW Recall 01C5 / 01C6 – User-Umfrage.

Wir hoffen, dies ist so auch in Eurem Sinn ...

Gruß
NoGolf
MT-Team

Ergänzung: Anders, als beim Abgasskandal ist dieser Rückruf von der Sachlage her relativ überschaubar und somit die geplante sachliche Zusammenfassung im Threadanfang machbar

Beste Antwort im Thema

Hallo Zusammen,

wie versprochen, war ich heute bei meinem Händler vor Ort. Fast alle MA (Verkauf) wussten von dem Anruf aus WOB. Sie haben mir soweit alles bestätigt und warten nun auf die Unterlagen.

Und hier mein Deal / Verhandlung in Stichpunkten:

1.) Habe mich in der 2ten Dezemberwoche bei VW gemeldet (schon berichtet). KM-Stand und Telefonnummer wurde notiert.
2.) Habe viel in diesem Forum sowie einige andere interessante Berichte gelesen.
3.) Habe mich mit dem Thema "anderes Auto" beschäftigt und mir bei 2 Händlern den Arteon angeschaut.
4.) Nach 2 Wochen habe ich erneut die Nummer angerufen. Die Dame meinte, dass meine Daten nicht vollständig sind. Daraufhin ich: Schade, denn ich habe mir bei VW ein Auto angeschaut mit dem ich mich anfreunden kann. Sie: Sehr schön, Sie setzt mein Rückruf auf Prio 1.
5.) keine 3 Stunden später kam der Rückruf von VW. Hier war dann das erste Angebot: 10.000€ Habe gefragt, ob ich bei diesem Preis meine Sonderausstattung ausbauen darf? Dann habe ich folgendes Gegenangebot gemacht: Ich tausche mein Auto gegen den Jahreswagen beim Händler. ... erst eine kurze Pause, dann fragte
VW: kostet der Jahreswagen nur 10.000€ ?
Ich: Nein, er liegt bei etwas über 30.0000€
VW: Das kann Sie nicht entscheiden und sie ruft zurück.
Ich: Wann darf ich mit einem Rückruf rechnen.
VW: diese Woche
6.) Habe beim KBA angerufen und gefragt, warum Sie meine Nummer ausgegeben haben? Denn bei diesem Angebot kann mich eigentlich JEDER anrufen und ich sehe es eher als "Werbung/Marketing" an. Die Dame vom KBA war sehr offen und direkt. Sie sagte folgendes: Sie können davon ausgehen, dass wir nach der Frist (30.3 oder 30.6) ALLE betroffenen Fahrzeuge stilllegen werden! Auf Nachfrage zu §35 Abs. 2 Nr.1 des Rückrufes fragte ich: Hier sind erhebliche Mängel begründet a.) wegen Umwelt (aber ich hatte ja schon den Rückruf wegen meinem Motor) und b.) wegen erheblichen Sicherheitsmängel. Aber VW sagte mir, das ich mein Fahrzeug unbedenklich weiterfahren kann. Sie meinte: Das kann Sie nicht verstehen und sie möchte sich auch nicht dazu äußern.
7.) VW hatte angerufen und folgendes gesagt: sie konnten mit dem Vorgesetzten noch einmal das Angebot anpassen: Wir geben Ihnen 21.000€.
Ich: Vielen Dank für das Angebot, aber ich lehne ausfolgenden Gründen ab.
a.) KBA hatte mir bereits angekündigt, dass sie mein Fahrzeug stilllegen. Und das wäre das Beste was passieren kann! Denn damit wäre die rechtliche Grundlage - Rückgabe Zug um Zug ohne Nutzungsentschädigung - wegen Nichtigkeit des Kaufvertrages gegeben!
b.) Das KBA mir das Gefühl gegeben hat, dass mein Fahrzeug doch erhebliche Mängel hat und ich selber nun auch Bedenken beim Weiterfahren mir diesem Auto habe
c.) ich etwas traurig darüber bin, dass die Revisions-Abteilung dies seit 2016 intern bereits kommuniziert hat und UNS ein Risiko ausgesetzt haben und uns nicht informiert haben
d.) Ich kein Problem damit habe mein Auto in die Garage zu stellen und dann 5 Jahre zu klagen und dann mein Geld zu bekommen.
e.) wir jetzt eine "schnelle" und für mich angenehme Abwicklung machen können, obwohl der Arteon schlechter ist als mein CC (Fahrwerk und Dynaudio) .
Sie: Bitte schicken Sie mir einmal Ihren Kaufvertrag zu und unterschreiben Sie eine Einwilligungserklärung, damit VW in meinem Namen mit Händlern Kontakt aufnehmen darf.

Gesagt und getan

7.) Nun der Rückruf, dass dies das letzte Angebot ist: Sie können den CC gegen den Arteon tauschen.
Ich: Deal
Sie: Ok, dann ruft sie beim Händler vor Ort an und leitet alles in die Wege.
8.) Heute kurz beim Händler vor Ort und gefragt (siehe oben)
9.) Auch habe ich nun gleich mit dem Händler folgendes vereinbart: Wenn es ein Kaufvertrag gibt, dann kauft das Autohaus mein Auto für 1€ und genauso kaufe ich den Arteon für 1€. Sonst bekomme ich eventuell steuerliche Probleme. Er meinte, dass dies in Ordnung ist, da er dann alles Weitere mit VW abwickelt.

Nun zu den Zahlen und Fakten:

habe den CC 2013 als Jahreswagen mit 8Tsd km für 28.300€ gekauft. NP war 49.000€
der Arteon steht nun aktuell für 33.500€ beim Händler und hat knapp 20Tsd km. NP war 52.000€

Leute: eventuell ist mein Vorteil, dass ich weiter einen VW fahren möchte. Dennoch für alle die dies nicht mehr wollen:

Ihr habt die Grundlage wie bereits oft erwähnt und in einem anderen aber ähnlichen Verfahren vom Gericht verkündet ist:

Voller Kaufpreis OHNE Abzug von Nutzungsentschädigung + einer kleinen „Schadensersatz-Zahlung“
(dies hat ja bereist Hennig32 hier bereits berichtet hat!)

DANKE HENNIG32

Wünsche Euch auch bei den Verhandlungen alles Gute und Allen einen Guten Rutsch ins Jahr 2019

Grüße aus dem Süden (naja mit diesem Bericht bin ich wohl identifizierbar für VW)
Sollte nun der Deal platzen oder auch wenn er abgewickelt ist, melde ich mich noch einmal.

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Zitat:

@wolfgangpauss schrieb am 16. Dez. 2019 um 17:57:39 Uhr:


Das Auto hätte verschrottet werden müssen. Damit wäre der Ertrag 0,- gewesen.

Null wäre es sicherlich nicht. Es gibt z.B. beim T5/T6 einen Verwerter, der ganze Baugruppen, komplette Innenausstattungen oder einzelne Teile aus Erprobungsfahrzeugen im Netz anbieten. Geschenkt haben die die Teile von VW sicherlich nicht bekommen. Vorteil bzw. Nachteil bei der Verwertung in Einzelteilen ist, dass am Ende nichts nachverfolgbar ist, auch wenn die Einzelteile vielleicht auch Prototypen aus Erprobungs-/Pressefahrzeugen sind.

Zitat:

@wolfgangpauss schrieb am 16. Dezember 2019 um 17:57:39 Uhr:


Das Auto hätte verschrottet werden müssen. Damit wäre der Ertrag 0,- gewesen. Und so haben die Geld gekriegt dafür. Da ist dann Umsatz = Gewinn.

@MrSally: Okay kein Organisationsversagen, sondern vorsätzlicher Betrug um Gewinne zu erzielen, sprich Habgier. Die Zahlen teile ich.

Nö, kein Gewinn in dieser Größenordnung.
Die Produktion eines jeden dieser Fahrzeuges hat ja Geld gekostet...
Der operative Gewinn bei einem Verkauf dürfte bei max. ca 3.000 Euro pro Fahrzeug in dem Bereich von 30.000 Euro Verkaufspreis gelegen haben.

Zitat:

@wolfgangpauss schrieb am 16. Dezember 2019 um 17:57:39 Uhr:


Das Auto hätte verschrottet werden müssen. Damit wäre der Ertrag 0,- gewesen. Und so haben die Geld gekriegt dafür. Da ist dann Umsatz = Gewinn.

@MrSally: Okay kein Organisationsversagen, sondern vorsätzlicher Betrug um Gewinne zu erzielen, sprich Habgier. Die Zahlen teile ich.

Also ich wäre mit dieser Einschätzung auch vorsichtig.
Der Mangel ist nicht der Zustand des Fahrzeugs, sondern dass man dem KBA nicht sagen kann, welchen Zustand das Fahrzeug hat. Das KBA geht daher einfach vom schlimmsten Fall aus.

Das Fahrzeug ansich wäre mit Dokumentation mit hoher Wahrscheinlichkeit zulassungsfähig gewesen.
Betrug ist lediglich die Situation, dass der Kunde nicht wusste was er kauft. Aber durch die mangelnde Dokumentation, kann man dem Autohaus keinen Vorwurf machen. Woher hätten sie es wissen sollen.

Mir kam auch zu Ohren, dass solche Fahrzeuge in der Regeln verschrottet werden und nicht in den Verkauf gehen. Aber dazu gibt es nach meinem Wissen keine Rechtssprechung, sondern ist nur gängige Praxis in der Branche. Daher ist ein anderes Vorgehen durchaus auch denkbar. Zum Beispiel das Fahrzeug verkaufen und dem Kunden sagen, dass es ein ganz besonderes Fahrzeug ist, dass so niemand hat. Mit Benennung was besonders ist.

Ich selbst habe mein Fahrzeug gebraucht als dritter Halter erworben. Der Vorbesitzer wusste davon auch nichts und es wäre in einer längeren Verkaufskette sowieso verloren gegangen.

Wenn ich das Auto verkaufe, muss es den Bestimmungen gemäß dokumentiert sein. Das hätte VW ja nachholen können. Es gibt ja auch zwei Aktionen 01C5 mit Verschrottung und 01C6 mit Nachdokumentation und ggf Umbau. 01C5 dürftenn Fahrzeuge sein, die lediglich zu Präsentationszwecken gebaut wurden und lediglich optisch den Serienfahrzeugen entsprechen. Das nennt man normal Vorserie. Solche Fahrzeuge werden normal als Werkswagen und Pressefahrzeuge genutzt und danach verschrottet. Die sind normal auch als Versuchsfahrzeuge zugelassen.

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Also ich war beim VW Händler die haben aber kein großes Interesse an der Thematik,
und da wir unser Auto als Tageszulassung gekauft haben von einem freien Autohändler würde ich das trotzdem sehr gerne abgeklärt haben, wie kann ich denn jetzt (am besten selbst) herausfinden, ob es sich um ein Vorserienfahrzeug handelt oder nicht?

Bin um jeden Hinweis dankbar.

Du kannst bei der Hotline anrufen, falls die noch aktiv ist:
https://www.motor-talk.de/.../Attachment.html?attachmentId=766560
oder beim KBA.

Wenn Du aber bis jetzt noch keinen Brief von VW hast, kommt auch nix mehr.

Es sind ja bereits Schreiben über Zwangsstillegungen von den Kfz-Zulassungsstellen rausgegangen.

Tageszulassung beim Händler spricht schon mal gegen eine Beteiligung an dem Thema.

Egal, wie viel Worte man zum Umschreiben findet. Ohne Typgenehmigung ist und bleibt es ein Verstoß gegen die Europäische Zulassungsverordnung.

Zitat:

@01C5_Victim_110 schrieb am 17. Dezember 2019 um 13:16:52 Uhr:



Zitat:

@wolfgangpauss schrieb am 16. Dezember 2019 um 17:57:39 Uhr:


Das Auto hätte verschrottet werden müssen. Damit wäre der Ertrag 0,- gewesen. Und so haben die Geld gekriegt dafür. Da ist dann Umsatz = Gewinn.

@MrSally: Okay kein Organisationsversagen, sondern vorsätzlicher Betrug um Gewinne zu erzielen, sprich Habgier. Die Zahlen teile ich.

Also ich wäre mit dieser Einschätzung auch vorsichtig.
Der Mangel ist nicht der Zustand des Fahrzeugs, sondern dass man dem KBA nicht sagen kann, welchen Zustand das Fahrzeug hat. Das KBA geht daher einfach vom schlimmsten Fall aus.

Das Fahrzeug ansich wäre mit Dokumentation mit hoher Wahrscheinlichkeit zulassungsfähig gewesen.
Betrug ist lediglich die Situation, dass der Kunde nicht wusste was er kauft. Aber durch die mangelnde Dokumentation, kann man dem Autohaus keinen Vorwurf machen. Woher hätten sie es wissen sollen.

Mir kam auch zu Ohren, dass solche Fahrzeuge in der Regeln verschrottet werden und nicht in den Verkauf gehen. Aber dazu gibt es nach meinem Wissen keine Rechtssprechung, sondern ist nur gängige Praxis in der Branche. Daher ist ein anderes Vorgehen durchaus auch denkbar. Zum Beispiel das Fahrzeug verkaufen und dem Kunden sagen, dass es ein ganz besonderes Fahrzeug ist, dass so niemand hat. Mit Benennung was besonders ist.

Ich selbst habe mein Fahrzeug gebraucht als dritter Halter erworben. Der Vorbesitzer wusste davon auch nichts und es wäre in einer längeren Verkaufskette sowieso verloren gegangen.

Frohe Weihnachten Liebe Gemeinde,
ich bin mit meinem Deal durch! Geld ist auf meinem Konto. Hat ca. genau 1 Jahr gedauert! Vielen Dank an das Forum das hat mir wirklich sehr, sehr geholfen :-). An alle die noch nicht durch sind: Durchhalten und die persöhnliche Schmerzgrenze im Auge behalten. Ich habe mein Auto 9 Monate am Straßenrand geparkt. Die Nachbarn freuen sich jetzt auf den Parkplatz. Falls jemand Fragen hat kann er mich gern anschreiben.
Euch allen ein Frohes Fest und Tschüss.

Frohes neues Jahr!
Zwischenstand bei mir: Ende November die schriftliche Bestätigung von VW über die Rückkaufsumme bekommen. Mitte Dezember dann Post von der Zulassungsstelle (10 Tage Zeit um den „Mangel“ von einer Werkstatt beseitigen zu lassen... Sehr witzig!). Auf der Zulassungsstelle angerufen. Sachbearbeiter kannte 01C5 aus der Zeitung und war sehr freundlich. Hat die Stilllegung sofort aufgeschoben auf Januar. Jetzt haben wir Januar und ich wollte meinen 01C5 eigentlich heute abgeben. Leider hat sich niemand mehr bei mir wie versprochen gemeldet. Weder die Hotline, noch der VW-Händler, der den Wagen zurücknehmen soll. Nächste Woche will ich in Urlaub fahren. Bin einfach nur noch angenervt.

Naja, wenn Du die schriftliche Bestätigung der Rückkaufsumme hast (war bei mir nicht so), kannste doch ganz beruhigt in den Urlaub fahren.

Wir haben nach Klärung (war unser Zweitwagen) noch ordentlich Kilometer draufgeschrubbt (und den Erstwagen geschont), bis unser Ersatz (bestellter Neuwagen) da war. War auch so vereinbart...

Teile der Zulassungsstelle das mit und fahre in den Urlaub, das würde ich aber nicht sagen. Schreib weiter, dass das Fahrzeug sofort stillgelegt wird, sobald VW dir die Prozedur mitgeteilt hast.

Ruf beim Händler an und sag, du möchtest dein Auto zu einem bestimmten Termin abgeben und frag, ob die das machen. Der Händler wollte bei mir erst das Geld von Volkswagen haben, bevor die den angekauft haben. Du musst da schon hinterher laufen, sonst wird das nichts. Und ich würde und habe auch noch viele Kilometer mit dem Auto gefahren. Das Auto wird ja schliesslich recycelt.

Zitat:

@colourconcept6N schrieb am 3. Januar 2020 um 14:35:00 Uhr:


Das Auto wird ja schliesslich recycelt.

Die Autos werden zertifiziert verschrottet (von einem zertifizierten Verwerter), der Verwerter darf kein Teil wiederverwerten. Ich glaube nicht, das diese ihr Zertifikat für VW aufs Spiel setzen.
Das Zertifikat geht als Nachweis zum KBA.

Und soweit ich weiß, sorgt der VW-Händler für die Verwertung. Die Wagen gehen nicht nach Wolfsburg.

Mein Fall ist da etwas anders: ich habe das Geld direkt von VW (fast direkt über Notaranderkonto) erhalten und der Wagen steht immer noch bei mir.

Mein altes Auto steht bei einem ortsansässigen Verwerter/Recycler. Ich habe auch Dokumente für diese Firma gesehen und vielleicht auch unterschrieben. Was damit passiert, weiss man nicht. Da ich auch etwas brauchte, würde ich nicht ausschließen wollen, dass man nichts von diesem Auto erwerben könnte. Man weiss es nicht, aber spielt ja auch keine Rolle. Das Zertifikat ist ein Standardformular, Verwertungsnachweis, gewesen, so wie es auch bei alten Schrottautos verwendet wird.

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