Sammelthread: VW Recall 01C5 / 01C6 – mit Zusammenfassung der wichtigsten Fakten

VW

Hallo VW-Gemeinde,

nachdem der VW Recall 01C5 / 01C6 einen modellübergreifenden Rückruf darstellt, haben wir uns dazu entschieden, ab sofort alle Informationen und Diskussionen in diesem Sammelthread im VW Hauptforum zu kanalisieren.

Dadurch müsst Ihr nicht mehr in den diversen Unterforen nachlesen, sondern könnt direkt hier mitlesen und/oder in die Diskussion einsteigen. Alle bereits eröffneten Threads zum Thema werden bzw. wurden aus diesem Grund mit entsprechendem Hinweis und Verlinkung hierher geschlossen.

Im nachfolgenden Beitrag werden wir die wichtigsten Fakten zum VW Recall 01C5 / 01C6 zusammenstellen und in unregelmäßigen Abständen ergänzen. Damit könnt Ihr Euch schneller auf den aktuellen Stand bringen und neu hinzugekommmene User erhalten direkt einen ersten Überblick.

Außerdem gibt es im Moment eine VW Recall 01C5 / 01C6 – User-Umfrage.

Wir hoffen, dies ist so auch in Eurem Sinn ...

Gruß
NoGolf
MT-Team

Ergänzung: Anders, als beim Abgasskandal ist dieser Rückruf von der Sachlage her relativ überschaubar und somit die geplante sachliche Zusammenfassung im Threadanfang machbar

Beste Antwort im Thema

Hallo Zusammen,

wie versprochen, war ich heute bei meinem Händler vor Ort. Fast alle MA (Verkauf) wussten von dem Anruf aus WOB. Sie haben mir soweit alles bestätigt und warten nun auf die Unterlagen.

Und hier mein Deal / Verhandlung in Stichpunkten:

1.) Habe mich in der 2ten Dezemberwoche bei VW gemeldet (schon berichtet). KM-Stand und Telefonnummer wurde notiert.
2.) Habe viel in diesem Forum sowie einige andere interessante Berichte gelesen.
3.) Habe mich mit dem Thema "anderes Auto" beschäftigt und mir bei 2 Händlern den Arteon angeschaut.
4.) Nach 2 Wochen habe ich erneut die Nummer angerufen. Die Dame meinte, dass meine Daten nicht vollständig sind. Daraufhin ich: Schade, denn ich habe mir bei VW ein Auto angeschaut mit dem ich mich anfreunden kann. Sie: Sehr schön, Sie setzt mein Rückruf auf Prio 1.
5.) keine 3 Stunden später kam der Rückruf von VW. Hier war dann das erste Angebot: 10.000€ Habe gefragt, ob ich bei diesem Preis meine Sonderausstattung ausbauen darf? Dann habe ich folgendes Gegenangebot gemacht: Ich tausche mein Auto gegen den Jahreswagen beim Händler. ... erst eine kurze Pause, dann fragte
VW: kostet der Jahreswagen nur 10.000€ ?
Ich: Nein, er liegt bei etwas über 30.0000€
VW: Das kann Sie nicht entscheiden und sie ruft zurück.
Ich: Wann darf ich mit einem Rückruf rechnen.
VW: diese Woche
6.) Habe beim KBA angerufen und gefragt, warum Sie meine Nummer ausgegeben haben? Denn bei diesem Angebot kann mich eigentlich JEDER anrufen und ich sehe es eher als "Werbung/Marketing" an. Die Dame vom KBA war sehr offen und direkt. Sie sagte folgendes: Sie können davon ausgehen, dass wir nach der Frist (30.3 oder 30.6) ALLE betroffenen Fahrzeuge stilllegen werden! Auf Nachfrage zu §35 Abs. 2 Nr.1 des Rückrufes fragte ich: Hier sind erhebliche Mängel begründet a.) wegen Umwelt (aber ich hatte ja schon den Rückruf wegen meinem Motor) und b.) wegen erheblichen Sicherheitsmängel. Aber VW sagte mir, das ich mein Fahrzeug unbedenklich weiterfahren kann. Sie meinte: Das kann Sie nicht verstehen und sie möchte sich auch nicht dazu äußern.
7.) VW hatte angerufen und folgendes gesagt: sie konnten mit dem Vorgesetzten noch einmal das Angebot anpassen: Wir geben Ihnen 21.000€.
Ich: Vielen Dank für das Angebot, aber ich lehne ausfolgenden Gründen ab.
a.) KBA hatte mir bereits angekündigt, dass sie mein Fahrzeug stilllegen. Und das wäre das Beste was passieren kann! Denn damit wäre die rechtliche Grundlage - Rückgabe Zug um Zug ohne Nutzungsentschädigung - wegen Nichtigkeit des Kaufvertrages gegeben!
b.) Das KBA mir das Gefühl gegeben hat, dass mein Fahrzeug doch erhebliche Mängel hat und ich selber nun auch Bedenken beim Weiterfahren mir diesem Auto habe
c.) ich etwas traurig darüber bin, dass die Revisions-Abteilung dies seit 2016 intern bereits kommuniziert hat und UNS ein Risiko ausgesetzt haben und uns nicht informiert haben
d.) Ich kein Problem damit habe mein Auto in die Garage zu stellen und dann 5 Jahre zu klagen und dann mein Geld zu bekommen.
e.) wir jetzt eine "schnelle" und für mich angenehme Abwicklung machen können, obwohl der Arteon schlechter ist als mein CC (Fahrwerk und Dynaudio) .
Sie: Bitte schicken Sie mir einmal Ihren Kaufvertrag zu und unterschreiben Sie eine Einwilligungserklärung, damit VW in meinem Namen mit Händlern Kontakt aufnehmen darf.

Gesagt und getan

7.) Nun der Rückruf, dass dies das letzte Angebot ist: Sie können den CC gegen den Arteon tauschen.
Ich: Deal
Sie: Ok, dann ruft sie beim Händler vor Ort an und leitet alles in die Wege.
8.) Heute kurz beim Händler vor Ort und gefragt (siehe oben)
9.) Auch habe ich nun gleich mit dem Händler folgendes vereinbart: Wenn es ein Kaufvertrag gibt, dann kauft das Autohaus mein Auto für 1€ und genauso kaufe ich den Arteon für 1€. Sonst bekomme ich eventuell steuerliche Probleme. Er meinte, dass dies in Ordnung ist, da er dann alles Weitere mit VW abwickelt.

Nun zu den Zahlen und Fakten:

habe den CC 2013 als Jahreswagen mit 8Tsd km für 28.300€ gekauft. NP war 49.000€
der Arteon steht nun aktuell für 33.500€ beim Händler und hat knapp 20Tsd km. NP war 52.000€

Leute: eventuell ist mein Vorteil, dass ich weiter einen VW fahren möchte. Dennoch für alle die dies nicht mehr wollen:

Ihr habt die Grundlage wie bereits oft erwähnt und in einem anderen aber ähnlichen Verfahren vom Gericht verkündet ist:

Voller Kaufpreis OHNE Abzug von Nutzungsentschädigung + einer kleinen „Schadensersatz-Zahlung“
(dies hat ja bereist Hennig32 hier bereits berichtet hat!)

DANKE HENNIG32

Wünsche Euch auch bei den Verhandlungen alles Gute und Allen einen Guten Rutsch ins Jahr 2019

Grüße aus dem Süden (naja mit diesem Bericht bin ich wohl identifizierbar für VW)
Sollte nun der Deal platzen oder auch wenn er abgewickelt ist, melde ich mich noch einmal.

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Zitat:

@Stev87 schrieb am 1. November 2019 um 18:19:02 Uhr:


So, es gibt News.
Ich habe heute mit Frau VW den Rückkaufspreis von 20.500 € ausgehandelt. Müsste allerdings noch mit der Vorgesetzten geklärt werden. Kann ich mit leben, das passt schon.
Sie sagte mir, das es eine Loyalitätsprämie + Rückkaufprämie bei verschiendenen Modellen gibt wenn ich mich wieder für einen VW entscheide.
Hat jemand mit den Prämien Erfahrung über was wir da ungefähr reden?

Freut mich, dass das ihr euch einig geworden seid. Du hast DAT x 2.38 bekommen. Das ist der übliche Rahmen bei 01C5.
Nimm die Kohle und such Dir in Ruhe ein neues Auto aus. Du bist nicht verpflichtet erneut einen VW zu kaufen. Das Wort „Loyalitätsprämie“ in Verbindung mit 01C5 tut echt weh...

Habe meinen Deal auch zum Abschluss gebracht. Hat lange gedauert. Fast 1 Jahr. Bin aber zufrieden. Denke mit dem Abschluss kann ich gut leben. Für alle die noch in Verhandlungen sind....Nerven behalten! Lasst Euch nicht ärgern und klärt wo eure Schmerzgrenze liegt.

Ja klar, ich weiß das ich keinen VW mehr kaufen muss, wenn ich nicht möchte.
Ich war bisher sehr zufrieden und würde meinen Polo gerne dann gegen einen 7er Golf tauschen.
Deshalb meine Frage, ob jemand weiß wie hoch dieser Loyalitätsbonus und Rückkaufbonus ausfallen könnte.

Exakt 0,00€, das ist in den 20.500 drin.

Aber die müssen gerade Autos verkaufen. Also für einen Golf7 Jahreswagen würde ich einen Nachlass in Höhe von 50% des Listenpreises als Maximalwert ansehen, also mehr ist der keinesfalls wert. Neuwagen werden da sicher gerade für über 30% losgeschlagen. Der Nachfolger wurde ja vorgestellt, was erfahrungsgemäß das alte Modell billiger macht.

Nur zur Info, bestimmte Versicherungsvertreter kriegen einen Tiguan für 75€ im Monat auf drei Jahre, keine Sonderzahlungen und 50.000km im Jahr. Also sieht man den Druck unter dem die bei VW stehen.

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Hallo zusammen,

bin auch noch nicht fertig. Ich habe dem bekannten Anwalt gleich nach Erhalt den "gelben" Brief vom KBA weitergeleitet. Ich habe leider trotz mehrmaliger Nachfrage bisher keine Rückmeldung mehr erhalten. Wie geht es den anderen, die auch diesen Weg benommen haben?

Gruß

mal schauen, ob demnächst die regionale Zulassungsstelle meine Plakette abkratzen

Zitat:

@Touran01_2011 schrieb am 2. November 2019 um 23:32:16 Uhr:


Hallo zusammen,

bin auch noch nicht fertig. Ich habe dem bekannten Anwalt gleich nach Erhalt den "gelben" Brief vom KBA weitergeleitet. Ich habe leider trotz mehrmaliger Nachfrage bisher keine Rückmeldung mehr erhalten. Wie geht es den anderen, die auch diesen Weg benommen haben?

Gruß

mal schauen, ob demnächst die regionale Zulassungsstelle meine Plakette abkratzen

Solche Probleme kenne ich nicht. Ich kann jederzeit einen Telefontermin mit meinem Anwalt vereinbaren und bekomme ihn auch.
Mit VW verhandel ich schon lange nicht mehr. Mein Fall liegt derzeit beim OLG.
Da ich aus bestimmten Indizien zu wissen glaube, was an meinem Wagen verändert wurde, wird der Wagen auch trotz bestimmter eingetretener Umstände nicht an VW herausgegeben.

In der Stilllegungsverfügung muss die Zulassungsstelle ja den Grund benennen. Einfach schreiben, "... entspricht nicht den Bestimmungen...", reicht nicht. Das muss konkret benannt werden, denn der Bescheid ist ja rechtmittelfähig. Das wäre auch mal ein Nadelstich, den man dem KBA versetzen kann, wenn die immer ihre Liebesbriefe für VW versenden.

Zitat:

@wolfgangpauss schrieb am 3. November 2019 um 08:14:29 Uhr:


In der Stilllegungsverfügung muss die Zulassungsstelle ja den Grund benennen. Einfach schreiben, "... entspricht nicht den Bestimmungen...", reicht nicht. Das muss konkret benannt werden, denn der Bescheid ist ja rechtmittelfähig. Das wäre auch mal ein Nadelstich, den man dem KBA versetzen kann, wenn die immer ihre Liebesbriefe für VW versenden.

Ich habe erst einen Brief im Oktober 2019 vom KBA bekommen. Soviel zu "immer".

Wenn ich Ihre Daten hier im Forum richtig deute, sind Sie gar nicht im Besitz eines VW Autos, geschweige denn eines 01C5 sondern fahren einen Mercedes. Haben demzufolge auch weder ein Schreiben von VW noch vom KBA bekommen.
Dafür legen Sie sich mit Ihren Ratschlägen bezüglich Anwälten und KBA aber ziemlich weit aus dem Fenster.

Aus dem Schreiben vom KBA:
"Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wurde durch den produktverantwortlichen Hersteller darüber informiert, dass oben genanntes Fahrzeug möglicherweise nicht dem zum Vermarktungszeitpunkt aktuellen Serienstand entsprochen hat und nicht zweifelsfrei ausgeschlossen werden kann, dass auch Einschränkungen an den sicherheitsrelevanten Systemen vorliegen."

"Nach Beurteilung durch das KBA kann von mit diesem Mangel betroffenen Fahrzeugen ein ernstes Unfall- und Verletzungsrisiko für den Verwender und Dritte ausgehen."

Aber das können Sie ja nicht kennen.
Wenn sogar wg. nichtaufspielen neuer Software des Herstellers (Dieselproblematik) Fahrzeuge stillgelegt werden, geht das hier allemal.
Durch Einlegen eines formalen Widerspruches kann man die Stilllegung höchstens herauszögern.
Außerdem ist die Stilllegung von Vorteil, da erst dadurch der Schaden konkret eingetreten ist.

Ja klar, der Schaden tritt erst mit der Stilllegung ein.

Ich fahre übrigens auch noch einen Golf und ich wollte sogar anstelle des Mercedes einen VW kaufen, wenn man 41 Jahre eine Marke fährt, tut man sich mit dem Wechsel schwer. Es ust nir nicht egal, wie sich VW grade zugrunde richtet.

Zitat:

@wolfgangpauss schrieb am 3. November 2019 um 12:27:09 Uhr:


Ja klar, der Schaden tritt erst mit der Stilllegung ein.

Ich fahre übrigens auch noch einen Golf und ich wollte sogar anstelle des Mercedes einen VW kaufen, wenn man 41 Jahre eine Marke fährt, tut man sich mit dem Wechsel schwer. Es ust nir nicht egal, wie sich VW grade zugrunde richtet.

Dann nehm ich vieles zurück 😉

Aber es ist halt so, daß das KBA Mitteilung machen und die Zulassungsstellen "nur" die Fahrzeuge stilllegen können, nicht mal müssen. Sie haben da wohl noch eine gewisse Entscheidungsfreiheit. Aber ich glaube, mit dem Hinweis "ernstes Unfall- und Verletzungsrisiko" werden die sehr schnell stilllegen. Hier sollte auch überlegt werden, ob bei einem Unfall die Haftung nicht vielleicht auf den Halter übergeht, der die Stilllegung ignoriert hat, widerspruch erhoben hat.
VW zu bestrafen ist Sache der Staatsanwaltschaft (hier wie bekannt Braunschweig und darum nu ja, ähh). Schadenersatz ist Sache der Geschädigten. Ohne oder mit (meiner Meinung nach besser) Anwalt. Ist natürlich auch mit einem gewissen Risiko verbunden, aber im Moment zieht sich die Schlinge um den Hals von VW (Sinnbildlich) immer enger. Immer mehr Gerichte ziehen in ihren Urteilen VW die Hosen runter (Augsburg, Kiel etc.).

Also mit ernstem Unfall- und Verletzungsrisiko hätte VW die Kisten nicht derart schleppend abarbeiten dürfen. Da hätten die Behörden deutlich mehr Druck aufbauen müssen und die Kisten eigentlich sofort stilllegen müssen. Wobei es im ersten Brief noch hieß nichts akutes.

Richtig ist, dass VW immer mehr in das Visier gerät und die Justiz (Ausnahme Niedersachsen) nicht mehr davon ausgeht, dass die Konzerne immer ordnungsgemäß handeln, weil ja niemand einen persönlichen Nutzen von den Verfehlungen habe. Das stimmt natürlich in Zeiten der erfolgsabhängigen Vergütungen nicht mehr.

Bei mir läuft die Frist für die Rückrufmaßnahme laut dem KBA schreiben morgen (7.11.19) ab.
Bis jetzt habe ich nur ein 2. Angebot erhalten (Anruf kam am 28.10.), dass ich abgelehnt habe.

Hat hier zufällig einer von den letzten verblienenen offenen Fällen in den letzten Tagen ein Angebot erhalten?
Ich warte leider vergeblich darauf.
Ich frage mich was ab morgen wohl passieren wird, wenn sich VW nicht mehr meldet.

Sollte die Zulassungstelle morgen eine Betriebsuntersagung vornehmen, steh ich ohne fahrbaren Untersatz da und ein neues Auto muss ja dann auch erst mal besorgt werden....

Hallo,

ich habe mein letztes Angebot die Tage erhalten, aber noch nicht wieder mit VW telefoniert.
Das werde ich heute oder morgen tun.
Das KBA wird die Daten mit VW abgleichen
Bis die Zulassungsstelle informiert wird und der Ablauf in Gang kommt, wird sicher noch etwas dauern.
Die haben sich Jahre Zeit gelassen, da frage ich mich was das soll.
Und wenn hier jemand etwas falsch gemacht hat, war es wohl eher VW.

So total gelassen bin ich nicht, versuche mich aber nicht hetzen zu lassen.
Fühle mich bei der Entscheidung das Angebot anzunehmen schon genötigt.

Zitat:

Bei mir läuft die Frist für die Rückrufmaßnahme laut dem KBA schreiben morgen (7.11.19) ab.
Bis jetzt habe ich nur ein 2. Angebot erhalten (Anruf kam am 28.10.), dass ich abgelehnt habe.

Hat hier zufällig einer von den letzten verblienenen offenen Fällen in den letzten Tagen ein Angebot erhalten?
Ich warte leider vergeblich darauf.
Ich frage mich was ab morgen wohl passieren wird, wenn sich VW nicht mehr meldet.

Sollte die Zulassungstelle morgen eine Betriebsuntersagung vornehmen, steh ich ohne fahrbaren Untersatz da und ein neues Auto muss ja dann auch erst mal besorgt werden....

Die Mühlen der Ämter mahlen langsam. Am Ende wird die Stilllegung stehen, aber vorher gibt es mit dem Bescheid wohl erst mal eine Frist. So ziemlich am Ende dieser Frist legt man gegen den Bescheid Widerspruch/Einspruch ein (aber erst am Ende, aber auch noch zeitig, um die Zeitspanne möglichst lang werden zu lassen). Bis der bearbeitet wird, dauert es auch erst mal.
Mit der Stilllegung tritt dann ein Schaden ein (Kosten durch fehlendes Auto); der wiederum wird nur juristisch durchzusetzen sein. Meine Prognose: wenn bis zur Stilllegung keine Einigung erfolgt ist, bleibt nur der Weg zum Anwalt. Durch diese Druck auf die Käufer verspricht sich VW wohl mehr Erfolg als Schaden durch Stilllegung.
Bei mir versucht VW mit aller "Gewalt" den Wagen in die Hände zu bekommen, aber wegen dem laufenden Zivilprozess kriegen die ihn erstmal nicht. Da ich Anzeige erstattet habe: vielleicht klopft der Staatsanwalt ja noch mal bei mir an und will ihn haben.

So nun neues zu meinem Status:

Ich habe am Montag die Bestätigung erhalten, das ich 20.500 € für meinen Polo erhalte.
Ich habe ja, wie einige mir geraten haben, in dem Telefonat am Freitag das 2. Angebot gleich übersprungen.
Am Montag Nachmittag hab ich einen Golf probe gefahren, und gestern gekauft.
Mein Händler sagte mir, das VW und der Händler das Geld des Ankaufs verrechnen werden. Bis das Geld da ist, vergehen in d.R. 2-4 Wochen, so lange kann ich meinen Polo weiter fahren.

Es ist übrigends ein Golf 7 Highline R-Line, 1.5er 150 PS, 1 Jahr alt und 17.000 km geworden.
Zahle jetzt noch ca. 1500 € drauf und hab ein absolut neuwertiges Auto! Freu mich drauf!

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