Sammelthread: VW Recall 01C5 / 01C6 – mit Zusammenfassung der wichtigsten Fakten
Hallo VW-Gemeinde,
nachdem der VW Recall 01C5 / 01C6 einen modellübergreifenden Rückruf darstellt, haben wir uns dazu entschieden, ab sofort alle Informationen und Diskussionen in diesem Sammelthread im VW Hauptforum zu kanalisieren.
Dadurch müsst Ihr nicht mehr in den diversen Unterforen nachlesen, sondern könnt direkt hier mitlesen und/oder in die Diskussion einsteigen. Alle bereits eröffneten Threads zum Thema werden bzw. wurden aus diesem Grund mit entsprechendem Hinweis und Verlinkung hierher geschlossen.
Im nachfolgenden Beitrag werden wir die wichtigsten Fakten zum VW Recall 01C5 / 01C6 zusammenstellen und in unregelmäßigen Abständen ergänzen. Damit könnt Ihr Euch schneller auf den aktuellen Stand bringen und neu hinzugekommmene User erhalten direkt einen ersten Überblick.
Außerdem gibt es im Moment eine VW Recall 01C5 / 01C6 – User-Umfrage.
Wir hoffen, dies ist so auch in Eurem Sinn ...
Gruß
NoGolf
MT-Team
Ergänzung: Anders, als beim Abgasskandal ist dieser Rückruf von der Sachlage her relativ überschaubar und somit die geplante sachliche Zusammenfassung im Threadanfang machbar
Beste Antwort im Thema
Hallo Zusammen,
wie versprochen, war ich heute bei meinem Händler vor Ort. Fast alle MA (Verkauf) wussten von dem Anruf aus WOB. Sie haben mir soweit alles bestätigt und warten nun auf die Unterlagen.
Und hier mein Deal / Verhandlung in Stichpunkten:
1.) Habe mich in der 2ten Dezemberwoche bei VW gemeldet (schon berichtet). KM-Stand und Telefonnummer wurde notiert.
2.) Habe viel in diesem Forum sowie einige andere interessante Berichte gelesen.
3.) Habe mich mit dem Thema "anderes Auto" beschäftigt und mir bei 2 Händlern den Arteon angeschaut.
4.) Nach 2 Wochen habe ich erneut die Nummer angerufen. Die Dame meinte, dass meine Daten nicht vollständig sind. Daraufhin ich: Schade, denn ich habe mir bei VW ein Auto angeschaut mit dem ich mich anfreunden kann. Sie: Sehr schön, Sie setzt mein Rückruf auf Prio 1.
5.) keine 3 Stunden später kam der Rückruf von VW. Hier war dann das erste Angebot: 10.000€ Habe gefragt, ob ich bei diesem Preis meine Sonderausstattung ausbauen darf? Dann habe ich folgendes Gegenangebot gemacht: Ich tausche mein Auto gegen den Jahreswagen beim Händler. ... erst eine kurze Pause, dann fragte
VW: kostet der Jahreswagen nur 10.000€ ?
Ich: Nein, er liegt bei etwas über 30.0000€
VW: Das kann Sie nicht entscheiden und sie ruft zurück.
Ich: Wann darf ich mit einem Rückruf rechnen.
VW: diese Woche
6.) Habe beim KBA angerufen und gefragt, warum Sie meine Nummer ausgegeben haben? Denn bei diesem Angebot kann mich eigentlich JEDER anrufen und ich sehe es eher als "Werbung/Marketing" an. Die Dame vom KBA war sehr offen und direkt. Sie sagte folgendes: Sie können davon ausgehen, dass wir nach der Frist (30.3 oder 30.6) ALLE betroffenen Fahrzeuge stilllegen werden! Auf Nachfrage zu §35 Abs. 2 Nr.1 des Rückrufes fragte ich: Hier sind erhebliche Mängel begründet a.) wegen Umwelt (aber ich hatte ja schon den Rückruf wegen meinem Motor) und b.) wegen erheblichen Sicherheitsmängel. Aber VW sagte mir, das ich mein Fahrzeug unbedenklich weiterfahren kann. Sie meinte: Das kann Sie nicht verstehen und sie möchte sich auch nicht dazu äußern.
7.) VW hatte angerufen und folgendes gesagt: sie konnten mit dem Vorgesetzten noch einmal das Angebot anpassen: Wir geben Ihnen 21.000€.
Ich: Vielen Dank für das Angebot, aber ich lehne ausfolgenden Gründen ab.
a.) KBA hatte mir bereits angekündigt, dass sie mein Fahrzeug stilllegen. Und das wäre das Beste was passieren kann! Denn damit wäre die rechtliche Grundlage - Rückgabe Zug um Zug ohne Nutzungsentschädigung - wegen Nichtigkeit des Kaufvertrages gegeben!
b.) Das KBA mir das Gefühl gegeben hat, dass mein Fahrzeug doch erhebliche Mängel hat und ich selber nun auch Bedenken beim Weiterfahren mir diesem Auto habe
c.) ich etwas traurig darüber bin, dass die Revisions-Abteilung dies seit 2016 intern bereits kommuniziert hat und UNS ein Risiko ausgesetzt haben und uns nicht informiert haben
d.) Ich kein Problem damit habe mein Auto in die Garage zu stellen und dann 5 Jahre zu klagen und dann mein Geld zu bekommen.
e.) wir jetzt eine "schnelle" und für mich angenehme Abwicklung machen können, obwohl der Arteon schlechter ist als mein CC (Fahrwerk und Dynaudio) .
Sie: Bitte schicken Sie mir einmal Ihren Kaufvertrag zu und unterschreiben Sie eine Einwilligungserklärung, damit VW in meinem Namen mit Händlern Kontakt aufnehmen darf.
Gesagt und getan
7.) Nun der Rückruf, dass dies das letzte Angebot ist: Sie können den CC gegen den Arteon tauschen.
Ich: Deal
Sie: Ok, dann ruft sie beim Händler vor Ort an und leitet alles in die Wege.
8.) Heute kurz beim Händler vor Ort und gefragt (siehe oben)
9.) Auch habe ich nun gleich mit dem Händler folgendes vereinbart: Wenn es ein Kaufvertrag gibt, dann kauft das Autohaus mein Auto für 1€ und genauso kaufe ich den Arteon für 1€. Sonst bekomme ich eventuell steuerliche Probleme. Er meinte, dass dies in Ordnung ist, da er dann alles Weitere mit VW abwickelt.
Nun zu den Zahlen und Fakten:
habe den CC 2013 als Jahreswagen mit 8Tsd km für 28.300€ gekauft. NP war 49.000€
der Arteon steht nun aktuell für 33.500€ beim Händler und hat knapp 20Tsd km. NP war 52.000€
Leute: eventuell ist mein Vorteil, dass ich weiter einen VW fahren möchte. Dennoch für alle die dies nicht mehr wollen:
Ihr habt die Grundlage wie bereits oft erwähnt und in einem anderen aber ähnlichen Verfahren vom Gericht verkündet ist:
Voller Kaufpreis OHNE Abzug von Nutzungsentschädigung + einer kleinen „Schadensersatz-Zahlung“
(dies hat ja bereist Hennig32 hier bereits berichtet hat!)
DANKE HENNIG32
Wünsche Euch auch bei den Verhandlungen alles Gute und Allen einen Guten Rutsch ins Jahr 2019
Grüße aus dem Süden (naja mit diesem Bericht bin ich wohl identifizierbar für VW)
Sollte nun der Deal platzen oder auch wenn er abgewickelt ist, melde ich mich noch einmal.
2985 Antworten
Die VW We App runterladen und dein Fahrzeug anlegen. Dort findest du dann viele Infos über deinen Wagen.
P.S. Bei mir steht "Minderpreis" & "Einführungsvolumen"
Zitat:
@Warlord-thunder schrieb am 19. März 2019 um 17:40:09 Uhr:
Wäre es nicht so gekommen wie bei Dir und Du hättest den Wagen irgendwann verkauft oder in Zahlung gegeben, hättest Du Dich Strafbar gemacht. 😁
Der Käufer würde jetzt normalerweise an Dich herantreten😁
Und diejenigen, deren Wagen älter ist als Deiner, sind die gerasch....😁
Was du für einen Blödsinn redest....
Wo hätte ich noch strafbar gemacht wenn ich den Wagen bspw letztes Jahr privat verkauft hätte OHNE Kenntnis von dem Sachverhalt???
Da würde sich jetzt eher der neue Eigentümer freuen 😁
Im übrigen war mein Touareg jetzt 6 Jahre alt und wurde vor 2 Jahren von mir als gebrauchter gekauft.
Zitat:
@Goettinger2019 schrieb am 17. März 2019 um 23:38:03 Uhr:
Dankeschön für eure Antworten. Mein Brief kam am 15.03.19 und wurde am 12.03.abgeschickt.
Jetzt bin ich gespannt wann die sich melden.
VG
Hallo,
werden nun schon doch noch weitere Briefe verschickt?
Ich dachte, wer per 08.12.2018 kein Schreiben bekommen hat, ist safe?!?
Dann muss ich ja vielleicht doch noch bangen/hoffen :-)
Al.
Zitat:
@35i-buschi schrieb am 20. März 2019 um 15:22:59 Uhr:
Zitat:
@Goettinger2019 schrieb am 17. März 2019 um 23:38:03 Uhr:
Dankeschön für eure Antworten. Mein Brief kam am 15.03.19 und wurde am 12.03.abgeschickt.
Jetzt bin ich gespannt wann die sich melden.
VGHallo,
werden nun schon doch noch weitere Briefe verschickt?
Ich dachte, wer per 08.12.2018 kein Schreiben bekommen hat, ist safe?!?
Dann muss ich ja vielleicht doch noch bangen/hoffen :-)Al.
Wenn's richtig Spaß macht, machen wir's auch zweimal 🙂🙄
Es gibt seit dem 13.02.1019 einen zweiten Rückruf, KBA Referenz 8485, VW interner Code 01C6.
Dieser Rückruf ist wohl jetzt gestartet mit den Anschreiben an die Betroffenen. Bei diesem Rückruf sind die Maßnahmen evtl. etwas moderater (Softwareupdate), nichtsdestotrotz mit Stilllegung verbunden.
Ähnliche Themen
Zitat:
@rebizzel schrieb am 20. März 2019 um 07:56:07 Uhr:
Zitat:
@Warlord-thunder schrieb am 19. März 2019 um 17:40:09 Uhr:
Wäre es nicht so gekommen wie bei Dir und Du hättest den Wagen irgendwann verkauft oder in Zahlung gegeben, hättest Du Dich Strafbar gemacht. 😁
Der Käufer würde jetzt normalerweise an Dich herantreten😁
Und diejenigen, deren Wagen älter ist als Deiner, sind die gerasch....😁Was du für einen Blödsinn redest....
Wo hätte ich noch strafbar gemacht wenn ich den Wagen bspw letztes Jahr privat verkauft hätte OHNE Kenntnis von dem Sachverhalt???
Ich korrigiere mich: Eine Straftat ist und bleibt es, aber nicht Strafbar (Ignorantia legis non excusat).
Im Übrigen freue Dich, der neue Eigentümer hätte auch Dich als Verkäufer auf Rücknahme verklagen können, eigentlich sogar müssen.
Aha!
Software- und/oder Teiletausch wäre dann ja nicht mehr so gravierend...
Lustig wäre es, wenn ich jetzt meine schwammige, rastende Lenkung reparieren lasse, und sich dann rausstellt, dass es eine Vorserienlenkung war.
Vielleicht werde ich die Karre ja jetzt doch noch los :-)
Zitat:
@Warlord-thunder schrieb am 20. März 2019 um 15:33:45 Uhr:
Zitat:
@rebizzel schrieb am 20. März 2019 um 07:56:07 Uhr:
Was du für einen Blödsinn redest....
Wo hätte ich noch strafbar gemacht wenn ich den Wagen bspw letztes Jahr privat verkauft hätte OHNE Kenntnis von dem Sachverhalt???
Ich korrigiere mich: Eine Straftat ist und bleibt es, aber nicht Strafbar (Ignorantia legis non excusat).
Im Übrigen freue Dich, der neue Eigentümer hätte auch Dich als Verkäufer auf Rücknahme verklagen können, eigentlich sogar müssen.
Halte du es besser wie Dieter nuhr .... wenn man keine Ahnung hat einfach mal die fresse halten 😁
Im privatverkauf .... aha ... man man man ... hoffentlich hast du dir den scheiss nicht von deinem Anwalt so erklären lassen mit dem du vw verklagen willst.
Dann seh ich aber mächtig schwarz für dich 😁
Zitat:
@rebizzel schrieb am 20. März 2019 um 16:41:07 Uhr:
Zitat:
@Warlord-thunder schrieb am 20. März 2019 um 15:33:45 Uhr:
Ich korrigiere mich: Eine Straftat ist und bleibt es, aber nicht Strafbar (Ignorantia legis non excusat).
Im Übrigen freue Dich, der neue Eigentümer hätte auch Dich als Verkäufer auf Rücknahme verklagen können, eigentlich sogar müssen.Halte du es besser wie Dieter nuhr (wird, glaub ich, groß geschrieben) .... wenn man keine Ahnung hat einfach mal die fresse halten 😁
Im privatverkauf (wird, glaub ich, groß geschrieben) .... aha ... man man man ... hoffentlich hast du dir den scheiss (wird, glaub ich, groß geschrieben) nicht von deinem Anwalt so erklären lassen (hier kommt ein Komma hin) mit dem du vw (wird, glaub ich, groß geschrieben) verklagen willst.
Dann seh ich aber mächtig schwarz für dich 😁
Aha, Privatverkauf. Zählt verschwiegener Unfallschaden also auch nicht. Gut zu wissen, Herr Nuhr (wird groß geschrieben).
Du bist echt zu heiß gebadet worden oder 😁
Wenn ich den Wagen letztes Jahr verkauft hätte ohne Kenntnis von der Aktion, da der neue Eigentümer den Brief bekommen hätte....
Weißt du eigentlich noch wovon wir reden? Oder verschwimmt alles bei dir?
Deswegen mach den nuhr und schau das du einen schlaueren Anwalt bekommst als du es bist, dann viel Spaß und halte uns auf dem laufenden ...damit wir was zu lachen haben 😁
Zitat:
@rebizzel schrieb am 20. März 2019 um 07:56:07 Uhr:
Was du für einen Blödsinn redest....
Wo hätte ich noch strafbar gemacht wenn ich den Wagen bspw letztes Jahr privat verkauft hätte OHNE Kenntnis von dem Sachverhalt???Da würde sich jetzt eher der neue Eigentümer freuen 😁
Ich zitiere mich mal selbst ....
rebizzel,
dein Tonfall gegenüber Usern ist absolut indiskutabel und beleidigend.
Halte dich gefälligst an die Beitragsregeln.
Danke!!!!
Denke auch die Art und Weise ist kaum zu ertragen und geht am Thema, sachlichen Austausch vorbei.
Zitat:
@A346 schrieb am 20. März 2019 um 18:36:00 Uhr:
rebizzel,dein Tonfall gegenüber Usern ist absolut indiskutabel und beleidigend.
Halte dich gefälligst an die Beitragsregeln.