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Sammelthread: VW Recall 01C5 / 01C6 – mit Zusammenfassung der wichtigsten Fakten

VW
Themenstarteram 7. Dezember 2018 um 17:13

Hallo VW-Gemeinde,

nachdem der VW Recall 01C5 / 01C6 einen modellübergreifenden Rückruf darstellt, haben wir uns dazu entschieden, ab sofort alle Informationen und Diskussionen in diesem Sammelthread im VW Hauptforum zu kanalisieren.

Dadurch müsst Ihr nicht mehr in den diversen Unterforen nachlesen, sondern könnt direkt hier mitlesen und/oder in die Diskussion einsteigen. Alle bereits eröffneten Threads zum Thema werden bzw. wurden aus diesem Grund mit entsprechendem Hinweis und Verlinkung hierher geschlossen.

Im nachfolgenden Beitrag werden wir die wichtigsten Fakten zum VW Recall 01C5 / 01C6 zusammenstellen und in unregelmäßigen Abständen ergänzen. Damit könnt Ihr Euch schneller auf den aktuellen Stand bringen und neu hinzugekommmene User erhalten direkt einen ersten Überblick.

Außerdem gibt es im Moment eine VW Recall 01C5 / 01C6 – User-Umfrage.

Wir hoffen, dies ist so auch in Eurem Sinn ...

 

Gruß

NoGolf

MT-Team

Ergänzung: Anders, als beim Abgasskandal ist dieser Rückruf von der Sachlage her relativ überschaubar und somit die geplante sachliche Zusammenfassung im Threadanfang machbar

Beste Antwort im Thema

Hallo Zusammen,

wie versprochen, war ich heute bei meinem Händler vor Ort. Fast alle MA (Verkauf) wussten von dem Anruf aus WOB. Sie haben mir soweit alles bestätigt und warten nun auf die Unterlagen.

Und hier mein Deal / Verhandlung in Stichpunkten:

1.) Habe mich in der 2ten Dezemberwoche bei VW gemeldet (schon berichtet). KM-Stand und Telefonnummer wurde notiert.

2.) Habe viel in diesem Forum sowie einige andere interessante Berichte gelesen.

3.) Habe mich mit dem Thema "anderes Auto" beschäftigt und mir bei 2 Händlern den Arteon angeschaut.

4.) Nach 2 Wochen habe ich erneut die Nummer angerufen. Die Dame meinte, dass meine Daten nicht vollständig sind. Daraufhin ich: Schade, denn ich habe mir bei VW ein Auto angeschaut mit dem ich mich anfreunden kann. Sie: Sehr schön, Sie setzt mein Rückruf auf Prio 1.

5.) keine 3 Stunden später kam der Rückruf von VW. Hier war dann das erste Angebot: 10.000€ Habe gefragt, ob ich bei diesem Preis meine Sonderausstattung ausbauen darf? Dann habe ich folgendes Gegenangebot gemacht: Ich tausche mein Auto gegen den Jahreswagen beim Händler. ... erst eine kurze Pause, dann fragte

VW: kostet der Jahreswagen nur 10.000€ ?

Ich: Nein, er liegt bei etwas über 30.0000€

VW: Das kann Sie nicht entscheiden und sie ruft zurück.

Ich: Wann darf ich mit einem Rückruf rechnen.

VW: diese Woche

6.) Habe beim KBA angerufen und gefragt, warum Sie meine Nummer ausgegeben haben? Denn bei diesem Angebot kann mich eigentlich JEDER anrufen und ich sehe es eher als "Werbung/Marketing" an. Die Dame vom KBA war sehr offen und direkt. Sie sagte folgendes: Sie können davon ausgehen, dass wir nach der Frist (30.3 oder 30.6) ALLE betroffenen Fahrzeuge stilllegen werden! Auf Nachfrage zu §35 Abs. 2 Nr.1 des Rückrufes fragte ich: Hier sind erhebliche Mängel begründet a.) wegen Umwelt (aber ich hatte ja schon den Rückruf wegen meinem Motor) und b.) wegen erheblichen Sicherheitsmängel. Aber VW sagte mir, das ich mein Fahrzeug unbedenklich weiterfahren kann. Sie meinte: Das kann Sie nicht verstehen und sie möchte sich auch nicht dazu äußern.

7.) VW hatte angerufen und folgendes gesagt: sie konnten mit dem Vorgesetzten noch einmal das Angebot anpassen: Wir geben Ihnen 21.000€.

Ich: Vielen Dank für das Angebot, aber ich lehne ausfolgenden Gründen ab.

a.) KBA hatte mir bereits angekündigt, dass sie mein Fahrzeug stilllegen. Und das wäre das Beste was passieren kann! Denn damit wäre die rechtliche Grundlage - Rückgabe Zug um Zug ohne Nutzungsentschädigung - wegen Nichtigkeit des Kaufvertrages gegeben!

b.) Das KBA mir das Gefühl gegeben hat, dass mein Fahrzeug doch erhebliche Mängel hat und ich selber nun auch Bedenken beim Weiterfahren mir diesem Auto habe

c.) ich etwas traurig darüber bin, dass die Revisions-Abteilung dies seit 2016 intern bereits kommuniziert hat und UNS ein Risiko ausgesetzt haben und uns nicht informiert haben

d.) Ich kein Problem damit habe mein Auto in die Garage zu stellen und dann 5 Jahre zu klagen und dann mein Geld zu bekommen.

e.) wir jetzt eine "schnelle" und für mich angenehme Abwicklung machen können, obwohl der Arteon schlechter ist als mein CC (Fahrwerk und Dynaudio) .

Sie: Bitte schicken Sie mir einmal Ihren Kaufvertrag zu und unterschreiben Sie eine Einwilligungserklärung, damit VW in meinem Namen mit Händlern Kontakt aufnehmen darf.

Gesagt und getan

7.) Nun der Rückruf, dass dies das letzte Angebot ist: Sie können den CC gegen den Arteon tauschen.

Ich: Deal

Sie: Ok, dann ruft sie beim Händler vor Ort an und leitet alles in die Wege.

8.) Heute kurz beim Händler vor Ort und gefragt (siehe oben)

9.) Auch habe ich nun gleich mit dem Händler folgendes vereinbart: Wenn es ein Kaufvertrag gibt, dann kauft das Autohaus mein Auto für 1€ und genauso kaufe ich den Arteon für 1€. Sonst bekomme ich eventuell steuerliche Probleme. Er meinte, dass dies in Ordnung ist, da er dann alles Weitere mit VW abwickelt.

Nun zu den Zahlen und Fakten:

habe den CC 2013 als Jahreswagen mit 8Tsd km für 28.300€ gekauft. NP war 49.000€

der Arteon steht nun aktuell für 33.500€ beim Händler und hat knapp 20Tsd km. NP war 52.000€

Leute: eventuell ist mein Vorteil, dass ich weiter einen VW fahren möchte. Dennoch für alle die dies nicht mehr wollen:

Ihr habt die Grundlage wie bereits oft erwähnt und in einem anderen aber ähnlichen Verfahren vom Gericht verkündet ist:

Voller Kaufpreis OHNE Abzug von Nutzungsentschädigung + einer kleinen „Schadensersatz-Zahlung“

(dies hat ja bereist Hennig32 hier bereits berichtet hat!)

DANKE HENNIG32

Wünsche Euch auch bei den Verhandlungen alles Gute und Allen einen Guten Rutsch ins Jahr 2019

Grüße aus dem Süden (naja mit diesem Bericht bin ich wohl identifizierbar für VW)

Sollte nun der Deal platzen oder auch wenn er abgewickelt ist, melde ich mich noch einmal.

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Zitat:

@Sharan7N-MME schrieb am 8. Dezember 2018 um 01:47:50 Uhr:

Hallo Forum!

Ich brauche euren Rat:

Ich habe einen wunderschönen Sharan 7N Bj. 2011, der zu dem kleinen Kreis gehört, der doppelt gestraft ist: Ich habe sowohl "Abgasskandal" als auch "01C5".

Beim Abgasskandal war ich noch geschmeidig. Habe das Update machen lassen und gut wars. Nun will man mir jedoch offensichtlich mein Auto wegnehmen und da hört der Spaß auf.

Ein Rückkauf seitens VW zum Händler-EK steht für mich ausser Frage. Meiner Auffassung nach ist der damals geschlossene Kaufvertrag nichtig. Ich werde versuchen dies notfalls mit Anwalt und Klage zu erreichen.

Meine Frage:

Soll ich zusätzlich noch an der Sammelklage "Abgasskandal" teilnehmen (Die Frist läuft ja bald ab) oder könnte das einer eventuellen raschen Einigung bezüglich 01C5 mit VW im Wege stehen? Kann ich überhaupt parallel klagen? Müssen dann erst beide Klagen entschieden sein bevor ich mich mit VW eventuell einigen kann? Kann ich eine Klage zurückziehen, wenn ich mit der anderen bereits eine Einigung erzielt habe? Was würdet ihr tun?

Diese Fragestellung dürfte für einge andere Mitbetroffene interessant sein und ich hoffe, dass ihr mir vielleicht ein paar gute Tipps geben könnt, wie ich taktisch am besten vorgehen kann. Das ist das erste mal, dass ich wegen irgendetwas eventuell klagen müsste.

Viele Grüße & Danke!

Mit RSV würde ich individuell klagen wegen beider Fälle, und zwar jetzt, wegen Verjährung im Abgasskandal, ohne RSV, weil neben 01C5 auch von 23R7 betroffen, würde ich mich schleunigst der MFK anschließen, die für den Abgasskandal läuft.

Also ich weiß nicht das geht aber schnell bei euch habe das schreiben am 2.12 bekommen und habe gleich dort angerufen . Am nächsten Tag gleich nen rückruf von VW aber so schnell waren die dann auch nicht das ich gleich ein Angebot erhalten hätte das dauert in der Regel bis 14 Tage bis sich mein VW Händler vor Ort meldet . Was habt ihr den für einen Händler? Und wenn ich lese das die Ausstattung nicht mit eingerechnet worden ist muss ich lachen . Bei mir haben sie die VIN eingegeben bei VW und siehe da es waren alle Extras aufgelistet

Also ich habe weder Zeit noch Lust, 1 Stunde in der Warteschleife zu hängen.

Hat jemand schon ne Mail mit den Daten (km-Stand etc.) an VW gesendet und dann einen Rückruf mit Angebot bekommen? Bzw. gibt es überhaupt eine vernünftige Mail-Adresse?

am 8. Dezember 2018 um 7:50

Ich hab auch immernoch keinen Rückruf... ist schon leicht frustrierend wenn hier die ersten schon mit angeboten werfen und ich noch nichtmal meinen Kilometerstand durchgeben konnte. Gibt es da ne E-Mail?

am 8. Dezember 2018 um 7:58

Achja und VW scheint wahnsinnig viel an der aufklärung des Problems zu liegen, immerhin sind sogar zum Samstag alle Plätze in der Hotline belegt... Ironie aus!

Zitat:

@Sharan7N-MME schrieb am 8. Dezember 2018 um 01:47:50 Uhr:

Hallo Forum!

Ich brauche euren Rat:

Ich habe einen wunderschönen Sharan 7N Bj. 2011, der zu dem kleinen Kreis gehört, der doppelt gestraft ist: Ich habe sowohl "Abgasskandal" als auch "01C5".

Beim Abgasskandal war ich noch geschmeidig. Habe das Update machen lassen und gut wars. Nun will man mir jedoch offensichtlich mein Auto wegnehmen und da hört der Spaß auf.

Ein Rückkauf seitens VW zum Händler-EK steht für mich ausser Frage. Meiner Auffassung nach ist der damals geschlossene Kaufvertrag nichtig. Ich werde versuchen dies notfalls mit Anwalt und Klage zu erreichen.

Meine Frage:

Soll ich zusätzlich noch an der Sammelklage "Abgasskandal" teilnehmen (Die Frist läuft ja bald ab) oder könnte das einer eventuellen raschen Einigung bezüglich 01C5 mit VW im Wege stehen? Kann ich überhaupt parallel klagen? Müssen dann erst beide Klagen entschieden sein bevor ich mich mit VW eventuell einigen kann? Kann ich eine Klage zurückziehen, wenn ich mit der anderen bereits eine Einigung erzielt habe? Was würdet ihr tun?

Mein Tipp

Gib die Karre möglichst schnell an VW zurück.

Denn durch das Dieselzwangsupdate hat man dir doch schon eine Motorkaputtmachsoftware aufgespielt. (AGR / Injektoren / DPF )

Ist doch gut wenn wenn VW jetzt wegen 01C5 die Karre zurücknehmen will.

Möglichst viel raushandeln und sich freuen, das man das Update und den VW los ist.

Ich hätte mich gefreut wenn mein ea189 vom 01C5 betroffen wäre.

Ist er aber leider nicht.

Einzig: Ich fürchte, auch die 01C5-Betroffenen versucht Volkswagen über den Tisch zu ziehen.

Zitat:

@Flaherty schrieb am 8. Dezember 2018 um 09:07:31 Uhr:

Einzig: Ich fürchte, auch die 01C5-Betroffenen versucht Volkswagen über den Tisch zu ziehen.

Das wird wohl so sein.

Aber wenigstens haben die ein Rückkaufangebot, im Gegensatz zu den betrogenen ea189 Kunden.

Wenn ich auch heute keinen Brief von VW bekomme, bin ich wohl hoffentlich raus aus der Nummer.

Angeblich sollten die Betroffenen den Brief ja bis spätestens Ende dieser Woche bekommen haben.

Werden noch ein paar unruhige Stunden für mich und andere...

LG

Udo

Zitat:

@A346 schrieb am 8. Dezember 2018 um 09:11:38 Uhr:

Wenn ich auch heute keinen Brief von VW bekomme, bin ich wohl hoffentlich raus aus der Nummer.

Angeblich sollten die Betroffenen den Brief ja bis spätestens Ende dieser Woche bekommen haben.

Werden noch ein paar unruhige Stunden für mich und andere...

LG

Udo

ich drücke die Daumen, Udo.

Ich bin in der selben Situation :-(

Gruß

Thomas

Zitat:

@A346 schrieb am 8. Dezember 2018 um 09:11:38 Uhr:

Wenn ich auch heute keinen Brief von VW bekomme, bin ich wohl hoffentlich raus aus der Nummer.

Angeblich sollten die Betroffenen den Brief ja bis spätestens Ende dieser Woche bekommen haben.

Werden noch ein paar unruhige Stunden für mich und andere...

LG

Udo

Auch die Post liefert nicht immer alle Briefe aus.

Bei uns zb. kamen diesen Monat ettliche Briefe nicht an .... Versicherung / Anwalt...etc

Sicher kannst du nicht sein, nur weil du keinen Brief bekommen hast.

Wahrscheinlich wird VW irgendwann auch eine Seite schalten, in der du deine FIN abgleichen kannst.

Ob du betroffen bist oder nicht.

Ist bei den Dieseln ja auch so.

Gleichfalls, Thomas.

Zwei mir persönliche bekannte Jungs aus dem Phaeton Forum hat ja es bereits erwischt, dazu drei weitere, dich ich nur schreibender Weise kenne.

Alle fünf Phaeton sind sehr, sehr gut ausgestattet.

LG

Udo

Zitat:

@transarena schrieb am 8. Dezember 2018 um 09:20:49 Uhr:

 

Auch die Post liefert nicht immer alle Briefe aus.

Bei uns zb. kamen diesen Monat ettliche Briefe nicht an .... Versicherung / Anwalt...etc

Sicher kannst du nicht sein, nur weil du keinen Brief bekommen hast.

Wahrscheinlich wird VW irgendwann auch eine Seite schalten, in der du deine FIN abgleichen kannst.

Ob du betroffen bist oder nicht.

Ist bei den Dieseln ja auch so.

Also VW hinterherlaufen und meine FIN abgleichen? Werde ich ganz bestimmt nicht.

LG

Udo

 

 

Zitat:

@A346 schrieb am 8. Dezember 2018 um 09:40:12 Uhr:

 

Also VW hinterherlaufen und meine FIN abgleichen? Werde ich ganz bestimmt nicht.

LG Udo

Ja.

Falls jemand betroffen ist und keinen Brief bekommen hat, wird sich sowiso irgendwann das KBA melden.

Denn dieser Rückruf ist ja verpflichtend.

KBA
am 8. Dezember 2018 um 8:50

Ich frag mich immer noch, ob meiner von einem Rückruf des KBA betroffen wäre, da ich eine TÜV Einzelabnahme habe.

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