Sammelthread: Passat B8 GTE

VW Passat

Ist der Bau- und Ausliefertermin der GTE Variante des B8 Combis schon bekannt?

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Ausliefertermin Passat B8 GTE' überführt.]

Beste Antwort im Thema

Lohnt sich der Charge-Mode?

Dass das elektrische Fahren günstiger ist als das Fahren mit Benzin, hatte ich in meinem letzten Post schon festgestellt, hier nochmals die Kostentabelle, diesmal mit Angabe der Mehrkosten des Hybrid-Modes gegenüber dem E-Mode in % (rote Zahlen):

Code:
                E-MODE     HYBRID-MODE  
    Gang      kWh/ Cent/ Ltr/ Cent/ ggü.  Wirk.-
km/h   U/min 100km  km  100km  km  E-Mode grad
-----------------------------------------------
  20  2 1300  13,0  3,9   5,7  7,8 +101%  25,3%
  30  2 1900  11,6  3,5   4,8  6,6  +90%  26,9%
  40  3 1700  11,5  3,5   4,7  6,5  +88%  27,2%
  50  4 1500  11,8  3,5   4,6  6,3  +79%  28,5%
  60  5 1400  13,0  3,9   4,4  6,1  +55%  32,8%
-----------------------------------------------
  70  6 1300  14,5  4,4   4,3  5,9  +36%  37,5%
  80  6 1500  16,7  5,0   4,7  6,5  +29%  39,5%
 100  6 1900  19,6  5,9   5,5  7,6  +29%  39,6%
 120  6 2300  23,1  6,9   6,5  8,9  +29%  39,5%
 135  6 2550  26,8  8,0   7,6 10,5  +30%  39,2%
 160  6 3050              9,5 13,1      
 180  6 3400             11,0 15,1      
 200  6 3800             14,6 20,1      

Leider reicht der Akku nicht für Urlaubsreisen o.ä., und über weite Strecken hat man keine Gelegenheit, den Akku zu laden. Deshalb stellt sich die Frage, ob es sich lohnt, mit dem Charge-Mode den Strom selbst zu erzeugen, um diesen innerorts oder im Stau zu verbrauchen. Um die Antwort gleich vorwegzunehmen: Ja, es kann sich tatsächlich lohnen, wenn der generierte Strom bei weniger als 70 km/h verbraucht wird (alles, was nicht im 6. Gang gefahren werden kann).

Wie kommt man darauf? Zunächst habe ich den durchschnittlichen Benzinverbrauch im Charge-Mode ermittelt (bei konstantem Tempo / Messreihe mit Tempomat) und mit dem Verbrauch im Hybrid-Mode verglichen. Dann habe ich vom BC abgelesen, wieviel Strom damit erzeugt wurde (kWh pro 100 km). Der Generator erzeugt in der Regel 3,0 bis 3,2 kWh aus einem Liter Benzin. Je nach Benzinpreis ergibt sich somit ein Strompreis von 43 bis 46 Cent pro erzeugte kWh, was deutlich teurer ist als das Laden an der Steckdose (siehe rote Zahlen in der Tabelle unten).

Aber: Der Benziner hat bei Langsamfahrt einen sehr schlechten Wirkungsgrad gegenüber dem E-Motor, z.B. bei 20 km/h ist der Hybrid-Mode doppelt so teuer wie der E-Mode (siehe rote Zahlen in der Tabelle oben), so dass sich das elektrische Fahren auch dann lohnen würde, wenn der Strompreis doppelt so hoch wäre. Somit fährt man auch mit dem selbst erzeugten Strom unterm Strich günstiger als mit Benzin (Hybrid-Mode). Die Grenze liegt zwischen 60 und 70 km/h, ab dann ist der Wirkungsgrad des Benziners höher als der Wirkungsgrad der Stromerzeugung, so dass sich letzteres nicht mehr rentiert.

Code:
         CHARGE-MODE      GENERIERTER STROM
      Ltr/ Cent/ (ggü.  kWh/ Cent/ Mehr- Wirk.-
km/h 100km  km   Hybr.) 100km kWh  preis grad
----------------------------------------------
  20  14,0 19,3 (+11,4)  25,0  46  +52%  33,5%
  30  14,7 20,2 (+13,6)  30,8  44  +47%  34,6%
  40  15,6 21,5 (+15,0)  34,2  44  +46%  34,9%
  50  14,7 20,2 (+13,9)  31,6  44  +47%  34,8%
  60  11,0 15,1  (+9,1)  20,7  44  +46%  34,8%
----------------------------------------------
  70   8,9 12,3  (+6,3)  14,4  44  +47%  34,8%
  80   9,4 12,9  (+6,5)  14,8  44  +46%  35,0%
 100  10,3 14,2  (+6,6)  15,2  43  +45%  35,2%
 120  10,7 14,7  (+5,8)  13,4  43  +44%  35,4%
 135  11,4 15,7  (+5,2)  12,1  43  +44%  35,4%
 160  12,6 17,3  (+4,3)   9,3  46  +53%  33,3%
 180  13,7 18,9  (+3,7)   6,0  62 +106%  24,7%
 200  16,3 22,4  (+2,3)   2,9  81 +169%  19,0%

Wer Probleme mit dem Tabellenformat hat, kann sich die angehängte Excel-Datei herunterladen.

Hinweise
  • Bei den Stromkosten (30 Cent/kWh) sind 23 % Ladeverluste berücksichtigt, beim Benzinpreis (138 Cent/Liter) die BC-Abweichung von 2 %. Allerdings ändert das Benzin-/Strompreisverhältnis prinzipiell nichts am Ergebnis: Steigt der Benzinpreis, dann wird zwar der Generatorstrom gegenüber dem Steckdosenstrom teurer, aber in gleichem Maße auch der Hybrid-Mode (Benzin) gegenüber dem E-Mode (Strom). Mit der beigefügten Excel-Tabelle kann man das leicht nachprüfen.
  • Beim Wirkungsgrad wurde ein Brennwert von 9 kWh je Liter Benzin kalkuliert.
  • Der Charge-Mode funktioniert nicht in der Aufwärmphase des Verbrennungsmotors (2-3 Minuten nach Kaltstart).
  • Am günstigsten lädt man den Akku bei 100-140 km/h auf. Oberhalb 160 km/h wird es ineffizient wegen der hohen Drehzahlen. Innerorts ist der Charge-Mode zwar nicht schlecht, aber hier empfiehlt es sich immer, den Verbrenner abzuschalten, nicht nur wegen des Kostenvorteils, sondern auch zur Vermeidung von Abgasen und wegen der unvergleichlichen Ruhe im Auto.
  • Je nach gefahrener Geschwindigkeit kann die Generatorleistung knapp 18 kW erreichen, allerdings schrumpft sie nach ein paar Minuten mehr oder weniger stark zusammen, vermutlich wird der Akku heiß. Für die Messungen war der Charge-Mode jeweils nur wenige Minuten aktiv. Bei einer längeren Beanspruchung fallen die durchschnittlichen Erträge meist wesentlich niedriger aus, dementsprechend sinkt der Benzinverbrauch. Faustregel: 10 km Charge-Mode ergeben ca. 5 km Reichweite im E-Mode.
  • Nach einer längeren Charge-Mode-Phase kann die Bremsleistung des E-Motors stark eingeschränkt sein. Steht eine größere Bremsung bevor (z.B. Autobahnausfahrt / Ampel), sollte man 1-2 Minuten vorher den Charge-Mode abschalten, damit sich das System "erholen" kann.
  • Abschalten sollte man den Charge-Mode auch dann, wenn der Ladestand des Akkus etwa 3/4 erreicht, weil in diesem Bereich noch 80-90 % der Bremsleistung des E-Motors zur Verfügung stehen. Bei vollem Akku ist keine Bremsenergierückgewinnung mehr möglich.
Fazit

Der Charge-Mode macht also auf Langstrecken Sinn, wenn man folgende Strategie fährt:

  • Alle Strecken bis 60 km/h sollten im E-Mode gefahren werden, ausgenommen größere Steigungen (= Stromfresser). Im Gefälle darf es auch 100 km/h oder schneller sein, solange man mit 10 % Leistung auskommt.
  • Bei höherem Tempo (bevorzugt 100-140 km/h, möglichst wenige Bremsungen) lädt man den Akku, bis der Ladestand für alle restlichen E-Mode-Streckenabschnitte reicht, jedoch maximal auf 70-80 % (reicht für 30-40 km "Schwachlaststrecke"😉.
  • Ansonsten fährt man im Hybrid-Mode.

Unklar ist allerdings, wie sich das häufige Laden und Entladen konkret auf die Speicherkapazität des Akkus auswirkt. Ist irgendwann ein Akkutausch fällig nur wegen intensiver Nutzung des Charge-Modes, dann hat es sich ganz sicher nicht gelohnt. Aber das ist mangels Langzeiterfahrungen schwer zu beurteilen.

17422 weitere Antworten
17422 Antworten

Ob es jetzt oben gedimmt oder voll mit leuchtet dürfte gesetzlich auf das selbe kommen da es im TFL '' Modus '' leuchtet.

Aber wie gesagt ist es auch egal.. interessiert keinen.

Viel schlimmer find ich die original schaltung.
TFL unten bei Standlicht voll an, kommt sehr gut wenn man im dunklen am Straßenrand steht und jeden blendet.
Ich hab es bei Standlicht so codiert das unten und oben gedimmt ist.

Weiss grad gar nicht - habe das “Standlicht aktiviert TFL” glaube ich auch deaktiviert - diese Funktion ist bei mir ja jetzt quasi Standard bei Zündung an.

Standlicht mitleuchten lassen bei TFL ist nicht explizit verboten.

4x TFL vorne ist jedoch definitiv nicht zulässig. Somit macht es schon einen Unterschied, ob die oberen gedimmt oder ungedimmt mitleuchten.

Wenn die oberen aber gedimmt mitleuchten (Begrenzungsleuchte) müssen streng genommen die hinteren Begrenzungsleuchten auch leuchten, weil die Begrenzungsleuchten vorne nicht ohne die hinteren leuchten dürfen, das dürften ja nur echte TFL

Zitat:

@__NEO__ schrieb am 8. Oktober 2019 um 22:03:24 Uhr:


Standlicht mitleuchten lassen bei TFL ist nicht explizit verboten.

Das darf aber nur passieren wenn der Schalter auf Standlicht steht und nicht wenn es als TFL leuchtet... Macht es genau so verboten wie 4 mal TFL

Wie gesagt- es ist meiner Meinung nach weder verboten:

-Dauerfahrlicht zu haben (Abblendlicht + Standlicht leuchtet bei Zündung an)

-Mit Standlicht bei Tag zu fahren

- Standlicht mit TFL mitleuchten zu lassen

-Rückleuchten zum TFL zu betreiben (Serie bei BMWs), hier sind TFL gedimmt auch die vorderen Begrenzungsleuchten, also ist es quasi nicht feststellbar, ob „nur“ die Rückleuchten zum TFL mit betrieben werden, da die TFL und vorderen Begrenzungsleuchten die selbe Leuchte wären.

Woher nimmst Du die Überzeugung, dass Standlicht + Tagfahrlicht gleichzeitig nicht zulässig wäre?

Gesetzlich ist meines Wissens nach geregelt, dass die TFL die einzigen Scheinwerfertypen für weisses Licht sind, die auch ohne hintere Begrenzungsleuchten dauerhaft (also Ausnahme Lichthupe) betrieben werden dürfen.

Aber eben nicht der Umkehrschluss. Diese Annahme hatte die Polizistin in Sachsen Anhalt ja auch irrtümlich getroffen bzgl. des Fahrens mit Standlicht

Ähnliche Themen

Das ist gleichzeitig erlaubt, aber eben nur wenn der Lichtschalter auf Standlicht steht.

Aber nicht automatisch zum TFL.

Nein das sehe ich eben anders, sonst wäre Dauerfahrlicht auch nicht zulässig - da leuchten (ohne Lichtschalter auf an oder auf Standlicht) auch die Standlichter + Abblendlicht (diese halt statt Tagfahrleuchten)

Nur weil du es anders siehst, muss es ja nicht richtig sein.

Das steht in der StVZO.
Das Tagfahrlicht wird automatisch eingeschaltet, sobald die Zündung eingeschaltet wird. Es leuchtet allein ohne weitere Beleuchtungseinrichtungen

Ist genau so eindeutig wie die Anzahl 2

Quelle StVZO § 49

Zum codieren an Beleuchtungseinrichtung
kann dir sagen was der TÜV zu mir gesagt hat.
Jegliche codierung ist eine änderung der Beleuchtungseinrichtung und somit ist die Typgenehmigung deines Fahrzeugs nicht mehr gültig.
Sprich fahren ohne Zulassung.

Ob das BMW so hat oder so ist wie in Ländern wo Abblendlicht dauerhaft leuchten muss, spielt dabei keine Rolle.

Dauerfahrlicht gab es ab Werk beim Passat B6 - in Deutschland wohlgemerkt.

Bloss weil der TÜV Mensch was sagt heisst das zunächst mal noch gar nix.
Ein lokaler Tüv Prüfer war auch der Meinung die serienmässigen Seitenmarkierungsleuchten im BMW 3er LCI mit Xenon wären nicht zulässig, weil man sie auch von vorne sehen kann 🙄

Wenn Du Dich damit zufrieden gibst, OK. Ich dachte Du hättest da auch noch andere Belege für Deine Aussagen.

Natürlich begibt man sich mit den Modifikationen in einen Bereich, der zu Diskussionen führen kann. Aber auch der TÜV Prüfer sollte darlegen können worauf seine „pauschalen“ Aussagen basieren...

Dadurch dass die ECE Regelungen der Stvzo teils widersprechen bzw. schlicht anders auslegen (nur 2 statt 2+2 im SW beinden Begrenzungsleuchten vorne) wird das alles nicht übersichtlicher.

Nix für ungut, deshalb brauchen wir uns hier nicht in die Haare zu bekommen.

(Am Besten diskutiert man mit dem TÜV gar nicht rum und sagt dass man sich damit nicht auskennt und das alles so ab Werk war 😛)

Zitat:

@monstermolt schrieb am 9. Oktober 2019 um 00:33:30 Uhr:



Das steht in der StVZO.
Das Tagfahrlicht wird automatisch eingeschaltet, sobald die Zündung eingeschaltet wird. Es leuchtet allein ohne weitere Beleuchtungseinrichtungen

Ist genau so eindeutig wie die Anzahl 2

Quelle StVZO § 49

Eindeutiger geht's doch nicht.

Zitat:

@__NEO__ schrieb am 9. Oktober 2019 um 00:50:36 Uhr:


Dauerfahrlicht gab es ab Werk beim Passat B6 - in Deutschland wohlgemerkt.

Das kenn ich nur wenn es einer vorher codiert hat.

https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__49.html

??? Geräuschentwicklung - ich glaube Du meintest §49a

Zum DFL muss ich Dir leider sagen, dass das tatsächlich ab Werk als Extra für 50€ Aufpreis geliefert und ich meine ab einem bestimmten Baujahr bis der B7 mit TFL kam dann Standard war.
Es gab auch Nachrüstsätze:

https://shops.volkswagen.com/.../...t-nebelscheinwerfer-1k0052431be-11

Dabei wurde die Codierung geändert und zusätzlich der Lichtschalter gegen einen getauscht, bei dem das Standlichtsymbol im Schalter auch schon mit Einschalten der Zündung grün leuchtet (als Kontrolleuchte)

https://shops.volkswagen.com/.../904_DEBA_1K0052431BE_ENG_002.pdf

§49a Abs. 5

(5) Alle nach vorn wirkenden lichttechnischen Einrichtungen dürfen nur zusammen mit den Schlussleuchten und der Beleuchtungseinrichtung für amtliche Kennzeichen oder transparente amtliche Kennzeichen einschaltbar sein. Dies gilt nicht für

Parkleuchten,

Fahrtrichtungsanzeiger,

die Abgabe von Leuchtzeichen (§ 16 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung),

Arbeitsscheinwerfer an

land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen,

land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsmaschinen sowie

Kraftfahrzeugen der Militärpolizei, der Polizei des Bundes und der Länder, des Bundeskriminalamtes und des Zollfahndungsdienstes,

Tagfahrleuchten, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.

Da steht das was ich gesagt hatte: die TFL dürfen auch ohne Begrenzungsleuchten verwendet werden. Da steht nix von müssen.

Du darfst ja auch den Blinker einschalten, wenn die Begrenzungsleuchten eingeschaltet sind. Du musst aber beim Blinken kein Standlicht einschalten ;-)

Die Lichthupe darf ohne Begrenzungsleuchten betrieben werden. Du darfst aber auch mit eingeschalteten Begrenzungsleuchten die Lichthupe betätigen.

Zeig mir eine über obige Formulierung hinausgehende Textstelle, die belegt, dass die TFL nicht mit Begrenzungsleuchten betrieben werden dürfen bzw. die das automatische Aktivieren der Begrenzungsleuchten mit Einschalten der Zündung in Verbindung mit den TFL verbietet. (Ob TFL oder Abblendlicht das als TFL genutzt wird ist dabei meiner Meinung nach irrelevant)

Meine Quelle war
http://fahrzeug-elektrik.de/Egh.htm

Scheinbar nicht korrekt.

Hab jetzt nochmal genau geschaut und du hast da recht...

Allerdings kann man es auch so auslegen das man die Begrenzungsleuchte ohne dimmung laufen lassen kann.... Es steht nirgendwo wie stark es leuchten darf und da der Scheinwerfer eine Zulassung hat als Begrenzungsleuchte ist das eine grau zone, 😉

Danke für die vielen Antworten und die sachliche Diskussion!

Mir ist aber immer noch nicht klar, ob man etwas, das man per Hand über den Lichtschalter einstellen kann, auch codieren darf.

Es gibt die Einstellmöglichkeit "Tagfahrlicht - Dauerfahrlich aktiviert zusätzlich Standlicht"

Wenn man das aktiviert leuchtet immer das Standlicht, auch die Heckleuchten. Auch am Lichtschalter leuchtet das Standlichtsymbol. Also alles, wie manuell mit dem Lichtschalter möglich ist.

Nur mit dem Vorteil, dass der Automatikmodus weiterhin möglich ist.

Kann das wirklich unzulässig sein?

Zitat:

@monstermolt schrieb am 9. Oktober 2019 um 01:56:36 Uhr:


...
Allerdings kann man es auch so auslegen das man die Begrenzungsleuchte ohne dimmung laufen lassen kann.... Es steht nirgendwo wie stark es leuchten darf und da der Scheinwerfer eine Zulassung hat als Begrenzungsleuchte ist das eine grau zone, 😉

Im Grunde genommen ist das natürlich schwer nachzuweisen bei den kombinierten Leuchten. Aber die Leuchte hat ihre Zulassung für die jeweilige Lichtfunktion natürlich mit der entsprechen korrekten Ansteuerung und damit Lichtstärke bekommen. Da müsste man vermutlich anhand der Zulassungsnummer der Leuchte (was bei den E-nummern dabei steht) in den Zulassungsunterlagen nachsehen - bloss da ran zu kommen dürfte sehr schwer sein.

Danke Dir für die sachliche „Auseindersetzung“ 😉 ich hatte ja schon in Bezug auf den TÜV geschrieben, dass man sich durch die Änderungen leicht in den Bereich von Diskussionen bringt. Und leider sind die TÜV-Menschen auch keine Halbgötter in blau, wie ich erleben musste

Deine Antwort
Ähnliche Themen