Sammelthread: Passat B8 GTE

VW Passat

Ist der Bau- und Ausliefertermin der GTE Variante des B8 Combis schon bekannt?

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Ausliefertermin Passat B8 GTE' überführt.]

Beste Antwort im Thema

Lohnt sich der Charge-Mode?

Dass das elektrische Fahren günstiger ist als das Fahren mit Benzin, hatte ich in meinem letzten Post schon festgestellt, hier nochmals die Kostentabelle, diesmal mit Angabe der Mehrkosten des Hybrid-Modes gegenüber dem E-Mode in % (rote Zahlen):

Code:
                E-MODE     HYBRID-MODE  
    Gang      kWh/ Cent/ Ltr/ Cent/ ggü.  Wirk.-
km/h   U/min 100km  km  100km  km  E-Mode grad
-----------------------------------------------
  20  2 1300  13,0  3,9   5,7  7,8 +101%  25,3%
  30  2 1900  11,6  3,5   4,8  6,6  +90%  26,9%
  40  3 1700  11,5  3,5   4,7  6,5  +88%  27,2%
  50  4 1500  11,8  3,5   4,6  6,3  +79%  28,5%
  60  5 1400  13,0  3,9   4,4  6,1  +55%  32,8%
-----------------------------------------------
  70  6 1300  14,5  4,4   4,3  5,9  +36%  37,5%
  80  6 1500  16,7  5,0   4,7  6,5  +29%  39,5%
 100  6 1900  19,6  5,9   5,5  7,6  +29%  39,6%
 120  6 2300  23,1  6,9   6,5  8,9  +29%  39,5%
 135  6 2550  26,8  8,0   7,6 10,5  +30%  39,2%
 160  6 3050              9,5 13,1      
 180  6 3400             11,0 15,1      
 200  6 3800             14,6 20,1      

Leider reicht der Akku nicht für Urlaubsreisen o.ä., und über weite Strecken hat man keine Gelegenheit, den Akku zu laden. Deshalb stellt sich die Frage, ob es sich lohnt, mit dem Charge-Mode den Strom selbst zu erzeugen, um diesen innerorts oder im Stau zu verbrauchen. Um die Antwort gleich vorwegzunehmen: Ja, es kann sich tatsächlich lohnen, wenn der generierte Strom bei weniger als 70 km/h verbraucht wird (alles, was nicht im 6. Gang gefahren werden kann).

Wie kommt man darauf? Zunächst habe ich den durchschnittlichen Benzinverbrauch im Charge-Mode ermittelt (bei konstantem Tempo / Messreihe mit Tempomat) und mit dem Verbrauch im Hybrid-Mode verglichen. Dann habe ich vom BC abgelesen, wieviel Strom damit erzeugt wurde (kWh pro 100 km). Der Generator erzeugt in der Regel 3,0 bis 3,2 kWh aus einem Liter Benzin. Je nach Benzinpreis ergibt sich somit ein Strompreis von 43 bis 46 Cent pro erzeugte kWh, was deutlich teurer ist als das Laden an der Steckdose (siehe rote Zahlen in der Tabelle unten).

Aber: Der Benziner hat bei Langsamfahrt einen sehr schlechten Wirkungsgrad gegenüber dem E-Motor, z.B. bei 20 km/h ist der Hybrid-Mode doppelt so teuer wie der E-Mode (siehe rote Zahlen in der Tabelle oben), so dass sich das elektrische Fahren auch dann lohnen würde, wenn der Strompreis doppelt so hoch wäre. Somit fährt man auch mit dem selbst erzeugten Strom unterm Strich günstiger als mit Benzin (Hybrid-Mode). Die Grenze liegt zwischen 60 und 70 km/h, ab dann ist der Wirkungsgrad des Benziners höher als der Wirkungsgrad der Stromerzeugung, so dass sich letzteres nicht mehr rentiert.

Code:
         CHARGE-MODE      GENERIERTER STROM
      Ltr/ Cent/ (ggü.  kWh/ Cent/ Mehr- Wirk.-
km/h 100km  km   Hybr.) 100km kWh  preis grad
----------------------------------------------
  20  14,0 19,3 (+11,4)  25,0  46  +52%  33,5%
  30  14,7 20,2 (+13,6)  30,8  44  +47%  34,6%
  40  15,6 21,5 (+15,0)  34,2  44  +46%  34,9%
  50  14,7 20,2 (+13,9)  31,6  44  +47%  34,8%
  60  11,0 15,1  (+9,1)  20,7  44  +46%  34,8%
----------------------------------------------
  70   8,9 12,3  (+6,3)  14,4  44  +47%  34,8%
  80   9,4 12,9  (+6,5)  14,8  44  +46%  35,0%
 100  10,3 14,2  (+6,6)  15,2  43  +45%  35,2%
 120  10,7 14,7  (+5,8)  13,4  43  +44%  35,4%
 135  11,4 15,7  (+5,2)  12,1  43  +44%  35,4%
 160  12,6 17,3  (+4,3)   9,3  46  +53%  33,3%
 180  13,7 18,9  (+3,7)   6,0  62 +106%  24,7%
 200  16,3 22,4  (+2,3)   2,9  81 +169%  19,0%

Wer Probleme mit dem Tabellenformat hat, kann sich die angehängte Excel-Datei herunterladen.

Hinweise
  • Bei den Stromkosten (30 Cent/kWh) sind 23 % Ladeverluste berücksichtigt, beim Benzinpreis (138 Cent/Liter) die BC-Abweichung von 2 %. Allerdings ändert das Benzin-/Strompreisverhältnis prinzipiell nichts am Ergebnis: Steigt der Benzinpreis, dann wird zwar der Generatorstrom gegenüber dem Steckdosenstrom teurer, aber in gleichem Maße auch der Hybrid-Mode (Benzin) gegenüber dem E-Mode (Strom). Mit der beigefügten Excel-Tabelle kann man das leicht nachprüfen.
  • Beim Wirkungsgrad wurde ein Brennwert von 9 kWh je Liter Benzin kalkuliert.
  • Der Charge-Mode funktioniert nicht in der Aufwärmphase des Verbrennungsmotors (2-3 Minuten nach Kaltstart).
  • Am günstigsten lädt man den Akku bei 100-140 km/h auf. Oberhalb 160 km/h wird es ineffizient wegen der hohen Drehzahlen. Innerorts ist der Charge-Mode zwar nicht schlecht, aber hier empfiehlt es sich immer, den Verbrenner abzuschalten, nicht nur wegen des Kostenvorteils, sondern auch zur Vermeidung von Abgasen und wegen der unvergleichlichen Ruhe im Auto.
  • Je nach gefahrener Geschwindigkeit kann die Generatorleistung knapp 18 kW erreichen, allerdings schrumpft sie nach ein paar Minuten mehr oder weniger stark zusammen, vermutlich wird der Akku heiß. Für die Messungen war der Charge-Mode jeweils nur wenige Minuten aktiv. Bei einer längeren Beanspruchung fallen die durchschnittlichen Erträge meist wesentlich niedriger aus, dementsprechend sinkt der Benzinverbrauch. Faustregel: 10 km Charge-Mode ergeben ca. 5 km Reichweite im E-Mode.
  • Nach einer längeren Charge-Mode-Phase kann die Bremsleistung des E-Motors stark eingeschränkt sein. Steht eine größere Bremsung bevor (z.B. Autobahnausfahrt / Ampel), sollte man 1-2 Minuten vorher den Charge-Mode abschalten, damit sich das System "erholen" kann.
  • Abschalten sollte man den Charge-Mode auch dann, wenn der Ladestand des Akkus etwa 3/4 erreicht, weil in diesem Bereich noch 80-90 % der Bremsleistung des E-Motors zur Verfügung stehen. Bei vollem Akku ist keine Bremsenergierückgewinnung mehr möglich.
Fazit

Der Charge-Mode macht also auf Langstrecken Sinn, wenn man folgende Strategie fährt:

  • Alle Strecken bis 60 km/h sollten im E-Mode gefahren werden, ausgenommen größere Steigungen (= Stromfresser). Im Gefälle darf es auch 100 km/h oder schneller sein, solange man mit 10 % Leistung auskommt.
  • Bei höherem Tempo (bevorzugt 100-140 km/h, möglichst wenige Bremsungen) lädt man den Akku, bis der Ladestand für alle restlichen E-Mode-Streckenabschnitte reicht, jedoch maximal auf 70-80 % (reicht für 30-40 km "Schwachlaststrecke"😉.
  • Ansonsten fährt man im Hybrid-Mode.

Unklar ist allerdings, wie sich das häufige Laden und Entladen konkret auf die Speicherkapazität des Akkus auswirkt. Ist irgendwann ein Akkutausch fällig nur wegen intensiver Nutzung des Charge-Modes, dann hat es sich ganz sicher nicht gelohnt. Aber das ist mangels Langzeiterfahrungen schwer zu beurteilen.

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Ja - Danke der Nachfrage, alles okay bei mir - außer der üblichen Nackengeschichte.

Hast du Bilder vom Fahrzeug?

Also, Ich habe jetzt folgende Info’s bezüglich der 0,5%-Versteuerung bei gebrauchten E-/Hybrit-Fahrzeugen:

Ich habe heute noch mal intensiv mit meinem Steuerbüro telefoniert. Es ist tatsächlich so, dass ich meinen gebrauchten GTE (vorher Werks-Mitarbeiter Firmenwagen) mit 0,5 % versteuern darf!

Es zählt tatsächlich nur das Anschaffungsdatum meiner Firma! Und dieses ist Februar 2019.
Egal was vorher mit dem Fahrzeug war bzw. wann dieses seine EZ hatte.

Alles andere hätte mich auch sehr verwundert. Wenn wir uns vorstellen, dass mein Fahrzeug eventuell vier Vorbesitzer gehabt hätte: Wie hätte ich denn da jemals rauskriegen können, ob dieses Fahrzeug schon als Firmenwagen angemeldet gewesen wäre oder nicht?

Und da bis jetzt das Finanzamt bei Firmen-PKW die Fahrzeugidentnummer nicht abfragt, kann das FA ebenfalls nichts entsprechendes prüfen.

Gleich schicke ich noch einmal den Screenshot aus dem Bundesgesetzblatt. O-Ton meines STB-Büro’s:
Das, was dort steht, ist maßgeblich!

Wenn es in irgendeiner Form noch eine Einschränkung mit der EZ oder dem oben beschriebenen Umstand gäbe, müsste das dort drin stehen. Weil darauf verlassen sich die Steuerberater!

Da der Staat leider immer unberechenbarer wird, wissen wir natürlich nicht was in den nächsten Wochen noch alles an Ergänzungen kommen kann. Ich bin da aber erst mal sehr entspannt!

Und immer dran denken:
Im Internet wird auch viel Mist (ab-)geschrieben...

Alle oben aufgeführten Info‘s wie immer ohne Gewähr! ;-)

Wünsche allen eine angenehme Nachtruhe...

Hier der Beitrag:

Asset.JPG
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Der letzte Satz bezieht sich übrigens nur darauf, dass ein Hybrid von außen aufladbar sein muss, mindestens 40 km elektrisch fahren kann beziehungsweise weniger als x-Schadstoffe pro Kilometer ausstößt, damit er förderfähig ist.
Mehr sagt dieser Satz nicht aus.

Gut, dann wäre das geklärt - Danke! ... Aber leider noch nicht das mit dem BLP ;-/

Zitat:

@TPursch schrieb am 13. März 2019 um 14:16:28 Uhr:


Gut, dann wäre das geklärt - Danke! ... Aber leider noch nicht das mit dem BLP ;-/

Was genau ist denn da noch offen?

Siehe Seite 320...

Ich kanns nochmal zusammenfassen:

Im Konfigurator wurden die 1780 Euro bereits vom Endpreis abgezogen (verrechnet).

Auf Bestellung und Rechnung wurde der Betrag separat ausgewiesen.

Gruß Frank

Ah o. k. Ich drücke die Daumen. Dann wäre ja der Superb GTE Ende des Jahres eventuell passender. Der ist ja vom BLP deutlich günstiger.
Ich drücke die Daumen, dass Du einen passenden hybrid findest?

Okay, danke für die Zusammenfassung. Hoffe mal da steht auch was wie Endpreis oder BLP - damit die das bei uns durchwinken...

Grazie.

Zitat:

@Lalungu schrieb am 12. März 2019 um 23:27:14 Uhr:


Der letzte Satz bezieht sich übrigens nur darauf, dass ein Hybrid von außen aufladbar sein muss, mindestens 40 km elektrisch fahren kann beziehungsweise weniger als x-Schadstoffe pro Kilometer ausstößt, damit er förderfähig ist.
Mehr sagt dieser Satz nicht aus.

Hallo Lalungu,

das mit dem Anschaffungszeitpunkt aus Sicht der Firma sehe ich ganz klar auch so.

Wo aber aus meiner Sicht noch Unklarheit herrscht:
Wie sieht Dein Steuerberater das mit den Anforderungen gemäß EmoG in Bezug auf den GTE generell? (NEFZ vs WLTP)
Siehe mein Thread:
https://www.motor-talk.de/.../...passat-gte-ez-2017-nefz-t6562619.html

Hier kann bisher niemand was klares sagen...

Wäre sehr dankbar für Dein Feedback, denn bei mir steht die Entscheidung auch bald an!

Danke 🙂

Hallo Walle75,
deine Frage lässt sich sehr einfach beantworten! 😎

Wenn du einen Passat GTE anschaffst, der vor dem 31.8.2018 seine EZ hat, fällt dieser unter die 0,5% Regelung.

Siehe hier:
http://www.bafa.de/.../emob_liste_foerderfaehige_fahrzeuge.pdf?...

Wie schon in dem anderen Thread erwähnt, ist mein GTE mit EZ von 05/2017. Gekauft hat ihn meine Firma im Februar 2019. In meiner ersten Gehaltsabrechnung ist dieser auch sauber mit 0,5 % versteuert.

Elektrisch fahren ist einfach nur geil! Ich kann dir nur empfehlen auch einen Hybrid/Elektrowagen zu kaufen.
😎

Hatte meinen GTE vorgestern zum ersten Ölwechsel (15 Tkm) in der Werkstatt. Dabei habe ich moniert, dass mir beim Kauf eine Flasche Öl mitgegeben wurde, das für den GTE nicht zugelassen ist (War ein Longlife III, 504 00). Der Meister hat bestätigt, dass für den GTE nur das 502 00 zugelassen ist. Das Longlife III erfüllt aber auch die 507 00, und diese Norm schliesst die 502 00 mit ein, so die Aussage. Damit ist es zugelassen und kann verwendet werden.

Weiterhin habe ich ein Knarzen/Poltern von der Vorderachse beim starken Ein-/Ausfedern angesprochen. Der Meister wusste sofort, dass das Geräusch von den Gummis auf den Lenkstangenköpfen kommt. Sind staubtrocken und reiben auf dem Metall. Wurden gefettet (mit Lithiumfett), seitdem ist das Knarzen komplett weg. Scheint häufig vorzukommen, ich glaube, es gibt auch ein TPI dazu.

Gruss, B8GTE

Ja beim Audi A3 e-tron gibt es eine TPI, da ab Werk etwas falsch eingebaut worden kann.

Beim Axialrillenkugellager und Federbeinlagerung in der Serie kann es zu einer schlechten Montage (nicht richtig ausgerichtet) der beiden Bauteile kommen. Dadurch können über die Laufzeit Geräusche entstehen.

Bei Audi werden auf Garantie die Komponenten ersetzt. (Wenn man es anspricht)

Könnte mir vorstellen, das es beim Passat GTE ähnlich ist....

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