Sammelthread: Mögliche Codierungen mit VCDS beim Passat B8

VW Passat B8

Auch hier soll alles gesammelt werden was am "neuen B8 alles zu codieren geht.

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23 und 24 sind die beiden äußeren, falls die auch noch dazu sollen.

Ja, innen und außen. Danke

Ist es nach STVO erlaubt das C allein als Rücklicht zu nutzen auch nachts.

Nach STVO eventuell, nach Typgenehmigung mit Sicherheit nicht.

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Nach stvo garantiert nicht - wenn dann nach stvzo.

Es ist jedenfalls nicht unzulässig die Rückleuchten gemeinsam mit den TFL zu betreiben (hat mein BMW E90 ab Werk so).

Allerdings ist die Rückleuchte in der Funktion als hintere Schlussleuchte halt vermutlich in Kombination C- mit den inneren - - geprüft und zugelassen.

Als Schlussleuchte funktioniert das ja auch weiterhin so.

Andererseits wird beim Parklicht ja auch die inneren - - abgeschaltet, weil sonst bei Parklicht links das rechte innere - mitleuchten würde, also wird hier auch nur ein Teil der Leuchte als „Schlussleuchte“ genutzt, da offenbar keine eigene Prüfnummer als Parkleuchte hier existiert.

Genauso wird bei eingeschalteter NSL der innere Teil der Bremsleuchten abgeschaltet (wegen Mindestabstand Bremsleuchte / NSL) ergo scheint für die zulässige Lichtstärke und Fläche der äussere Teil auszureichen.

Ich würde mir da keine gesteigerten Gedanken machen, beim Betrieb des hinteren C als TFL, da diese Funktion ja gar nicht vorgeschrieben ist...

Am Tag würde ich das auch absolut unktritisch sehen, nachts aber mit Abblendlicht soll es schon die originale Konfi sein.

Zitat:

@__NEO__ schrieb am 7. November 2020 um 10:35:17 Uhr:


Es ist jedenfalls nicht unzulässig die Rückleuchten gemeinsam mit den TFL zu betreiben (hat mein BMW E90 ab Werk so).

Bei Seat ist dies ab Modelljahr 2017 Standard, wenn vorne LED Scheinwerfer drin sind.

Ein Audi A3 ab MJ17 mit LED-Scheinis hat auch standardmäßig das Rücklicht zusammen mit dem TFL an.

Nur bei VW und Skoda sieht man es noch nirgens.

Zitat:

@hadez16 schrieb am 7. November 2020 um 11:31:40 Uhr:



Nur bei VW und Skoda sieht man es noch nirgens.

Bei mir schon 😁

Zitat:

@Diesel_inside schrieb am 7. November 2020 um 12:45:39 Uhr:



Zitat:

@hadez16 schrieb am 7. November 2020 um 11:31:40 Uhr:



Nur bei VW und Skoda sieht man es noch nirgens.

Bei mir schon 😁

Wie, wo? Ab Werk?

Nein :-)

Nach aktueller ECE ist ein Betrieb der Positionsleuchten mit Tagfahrlicht nicht verboten. Und da alle Lampen der gefühlt letzen 20 Jahre nach ECE und nicht nach Stvzo zugelassen sind, gilt da die ECE (ganz vergrobt, es gilt streng genommen die Norm, nach der geprüft wurde, aber spielt das hier ne rolle - ich denke nicht)

Aaber: ECE kennt keine halben Lampen, halbe Lampen bleiben also nicht legal, egal in welcher Konstellation

Du würfelst hier ein paar Sachen durcheinander. Die Prüfung nach ECE Norm besagt, dass eine Leuchte bestimmten Vorgaben entspricht. Daraus folgt, dass ein Leuchte zum Beispiel als Schlussleuchte verwendet werden darf.
In der StvZo ist geregelt, unter welchen Bedingungen eine Leuchte verwendet werden darf. Zum Beispiel darf die Schlussleuchte nur nach hinten strahlen.
Ob eine Leuchte aus einem oder zwei teilen besteht ist natürlich in der ECE Prüfung ersichtlich. DIese habe ich aber bisher weder für den Passat noch für den Golf gesehen. Dort würde man eben erkennen, ob es je eine Einzelprüfung der inneen und äüßeren Leuchte gibt, oder nur jeweils eine Prüfung für beide zudsammen.

Dürfte nur zusammen gelten.

Bei den Anhängerleuchten hingegen z.B. gibt es (nach Hörensagen) eine sog. D-Zulassung, die z.B. den Betrieb mehrerer Schlussleuchten zulässt (z.B. bei manchen der runden Hamburger Leuchten)...

Nein, tu ich nicht. Ich beziehe mich auf die ECE R 48. Schönes Werk. Insbesondere 6.2.7.6.2 zur Schaltung von Tagfahrlicht hat es mir angetan. Dieser erlaubt nämlich eine Abweichung von 5.11, welche vetschreibt, dass alle Positionslichter, Marker usw. Gleichzeitig zu schalten sind.

Letztlich steht da ja drin, dass die TFL alleine leuchten dürfen (ohne die Schlussleuchten) - dies aber nicht müssen.

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