Sammelklage wegen der "Abgasschwei..äh schummelei"
Bin im Netz über folgendes gestolpert:
https://www.spiegel.de/.../...ael-hausfeld-gegen-vw-a-1104767-amp.html
Sammelklage:
https://www.my-right.de
Und Stiftung Warentest schreib dazu:
Ist schon jemand mit dabei?
23 Antworten
@ Astra: ich überlege auch gerade, ob ich meine beiden Fahrzeuge anmelden soll. Bei uns war es in der Tageszeitung vor einigen Tagen.
@greywolf1 Abgas_Thema
Sammelklagen gibts nicht in Deutschland, auch wenn diese Internetseite damit wirbt.
Hinter dieser Seite steckt ein herkömmliches Inkassounternehmen, nichts weiter (siehe Impressum).
Und genau wie bei jedem anderen Inkassounternehmen funktioniert dieses Geschäftsmodell auch hier:
Du verkaufst deine Rechte an das Unternehmen, dass sie dann versucht für sich einzutreiben.
Sobald das passiert ist kannst Du vermutlich nicht mehr in eigener Sache gegen VW vorgehen, die Seite macht offenbar keine Angaben darüber, wie lange Du als Kunde an das Unternehmen gebunden bist.
Ich würde mich schlau machen, bevor ich mich für irgendwas registriere.
Zitat:
@greywolf1 schrieb am 27. Juli 2016 um 15:09:45 Uhr:
Wie bekommt man raus ob das eigene Auto davon betroffen ist?
Schau mal hier:
http://info.volkswagen.de/de/de/home.html
Zitat:
@Matsches schrieb am 28. Juli 2016 um 06:59:31 Uhr:
Sammelklagen gibts nicht in Deutschland, auch wenn diese Internetseite damit wirbt.
Hinter dieser Seite steckt ein herkömmliches Inkassounternehmen, nichts weiter (siehe Impressum).Und genau wie bei jedem anderen Inkassounternehmen funktioniert dieses Geschäftsmodell auch hier:
Du verkaufst deine Rechte an das Unternehmen, dass sie dann versucht für sich einzutreiben.
Sobald das passiert ist kannst Du vermutlich nicht mehr in eigener Sache gegen VW vorgehen, die Seite macht offenbar keine Angaben darüber, wie lange Du als Kunde an das Unternehmen gebunden bist.
Ich würde mich schlau machen, bevor ich mich für irgendwas registriere.
Schlau gemacht hab ich mich ein wenig.
Stiftung Warentest schreibt dazu:
Das Fazit: Interessanter Deal für viele VW-Kunden
my-right.de ist eine bequeme Möglichkeit, Schadenersatzansprüche gegen VW durchzusetzen. Wenn es nicht klappt, zahlen Kunden gar nichts. Wenn es klappt, geht gut ein Drittel des Schadenersatzes ans Unternehmen. Für viele Fahrzeugbesitzer dürfte das ein guter Deal sein. Denn die Ansprüche gegen VW selbst geltend zu machen, ist annähernd aussichtslos. Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, kann natürlich ohne Kostenrisiko selbst einen Rechtsanwalt beauftragen – muss ihn aber selbst mit allen erforderlichen Informationen und Unterlagen versorgen. Oft kann die Rechtsschutzversicherung den Vertrag kündigen, wenn Versicherte einen Schaden melden.
Muss jeder für sich selbst entscheiden.
Für mich wäre interessant wer das schon gemacht hat.
Laut Spiegel online hat Rechtsanwalt Hausfeld die Daten von 100.000 VW-Käufern gesammelt.
Meine ganz persönliche, bescheidene Meinung:
Zu diesem Zeitpunkt sehe ich jetzt ganz Allgemein bei mir noch keinen eingetretenen Schaden. Ich habe das Update noch nicht bekommen, habe somit keinen Leistungsverlust, Mehrverbrauch oder andere darauf rückzuführende Defekte. Benutzbar ist das Fahrzeug ebenfalls wie immer.
Sollte ich aufgrund der Geschichte irgendwann einen deutlichen Wertverlust beim Verkauf realisieren, so wäre natürlich ein Schaden gegeben. Oder eben, wenn o.g. Punkte (teilweise) zutreffen würden.
Darum verstehe ich nicht, wie man so ganz pauschal Schadenersatz fordern kann, ohne dass gegebenenfalls überhaupt ein (finanzieller) Schaden beim Käufer eingetreten ist. Aber ich bin ja kein Jurist...
Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es nach meiner Kenntnis noch keine Lösung seitens VW, wie mein Sharan 140 PS Blue Motion mit AdBlue und DSG überhaupt geändert werden soll, damit er die Schadstoffgrenzen einhält. Es kam lediglich bereits vor Monaten ein allgemeines Schreiben von VW, dass mein Fahrzeug betroffen ist.
An dieser Stelle die Frage: Kennt jemand eine Liste / Quelle in der man einsehen kann, für welche Fahrzeuge ein Update von VW beantragt wurde und für welche eine Genehmigung seitens Kraftfahrtbundesamt vorliegt?
Alles was ich zu genau meinem Fahrzeug, also Sharan 140 PS Blue Motion mit DSG und AdBlue, der weiß ist, dass vermutet wird, dass das Software Update zu einer deutlichen Erhöhung des AdBlue Verbrauchs führen würde. (siehe dazu den Artikel unter http://www.motor-talk.de/news/ein-hacker-entschluesselt-den-schummeldiesel-t5538654.html)
Ganz ehrlich wäre mit der mutmaßlich höhere AdBlue Verbrauch dann nicht so wichtig, viel schwieriger finde ich den damit mutmaßlich erhöhten Verschleiß beteiligter Bauteile. So sind die Foren z. B. schon heute voll von Leuten denen Teile des AdBlue Einspritzsystems am Sharan versagen, auch ohne Software Update Date und erhöhte Beanspruchung.
Was will ich also mit irgendeiner Schadens / Klage Abtretung dingens bums?
Ich mag meinen Sharan, Abgasskandal hin oder her. Ich würde meinen Sharan gern einfach weiter fahren. Doch bin ich nicht bereit die von VW verbockten Dinge zu tragen - ergo wäre ich nicht bereit ständig Reparaturen an der AdBlue Einspritzung zu tragen, nur weil diese Bauteile über ihre Belastungsgrenze hinaus beansprucht würden. Keine Ahnung ob noch andere Bauteile rund um Motor und Abgas betroffen sind. Aber gefühlt wäre mir doch dann am ehesten geholfen, wenn VW sich bereit erklären würde nach dem Update eine erweiterte Garantie für betroffene Teile zu gewährleisten.
Wie gesagt, ich möchte den Sharan doch weiter nutzen. Was nützen da platte pauschale Klagen für irgendwelche Geldsummen.
Meine Meinung
Die Probleme mit dem Ablue System sind der NOX Sensor und das Heizelement. Ich würde bei beiden (laienhaft) meinen, dass hier bei höherem Adblue Verbrauch keine Änderung zu erwarten ist. Die Zusatzheizung hat mit dem Verbrauch normal nichts zu tun (und dafür gibts schon ein geändertes Reparaturkit) und der Sensor wird wohl auch kaum wegen erhöhter Adblue Einspritzung (und demzufolge weniger zu messendem NOX) stärker belastet werden.
Aber wie gesagt, mir sind hier aus dem Forum nur diese beiden Probleme bekannt (eines hatte ich auch schon) und ich würde hier keinen erhöhten Verschleiß sehen.
An anderer Stelle im Forum wird aber sehr wohl (Passat) darüber berichtet, dass nach dem Update die Verbrennung anders sein soll (härter, geänderter Zündzeitpunkt, mehr Nageln, weniger Leistung bei Teillast, etc.). Das wäre der Wort-Case. Fraglich ist halt, ob das alles beim Sharan überhaupt notwendig ist, wenn man einzig und allein durch höhere Adblue-Einspritzung das NOX reduzieren kann (was bei allen anderen Modellen mit 2.0 TDI ohne Adblue nicht geht). Ich hab kein Problem mit 2L auf 1000km, wenn sonst alles gleich bleibt. Soll mir VW einen Gutschein für ein paar mal gratis Adblue Auffüllen schenken und ich wäre zufrieden.
Nochmal meine persönliche Meinung: Beim Sharan war das mit der "Abschalteinrichtung" oder wie man es auch immer nennen mag ein reines "Komfortproblem" dem Kunden gegenüber, weil man mit 17L Adblue Tank es eben nicht (marketingmäßig oder wie auch immer) haben wollte, dass man alle 5.000km Adblue nachfüllen muss (somit 5x zwischen den Inspektionen). Das wäre beim Konsumenten einfach auch nicht gut angekommen.
Da passen 80 Liter Diesel in den Tank.
Da hätte VW, wenn es wirklich nur daran gelegen hätte doch eine Tankform entwickelt, die unter dem Auto Platz findet, und deutlich mehr AdBlue aufnehmen kann.
Jedes Kilo kostet Kraftstoff und erhöht den CO2 Ausstoß! Das schlägt sich in der Flottenbilanz und in der kfz-Steuer nieder. Außerdem wäre ein größerer Tank in der Produktion teurer.
Interessante Infos wurden da von VW offengelegt, auch wenn sie nur den Tiguan betreffen. Irgendwie muss ich in Kopfrechnen aber eine Schwäche habe:
Wenn der Grenzwert von Euro-5 bei 180mg NOx pro Km liegt, ein Tiguan im wirklichen Leben 540 bis 720mg ausstösst und VW dann ein Update einspielt, das den Stickoxidwert um 40 Prozent reduziert, welche Euro-Norm wird dann erfüllt?
Am interessantesten finde ich aber, dass Autohersteller nur 100.00km lang Abgasnormen einhalten müssen. Heißt im Umkehrschluss, wenn mein AGR nach 100.000km abfackelt, kann ich die gesamte Abgasaufbereitung mit ruhigem gewissen stilllegen lassen, schließlich muss mein Auto ja die Euro-5 Norm nicht mehr einhalten. (Ungeachtet der Tatsache, dass das manche Zeitgenossen ganz offensichtlich ohnehin auch so schon machen)
Lupo
Der Grenzwert 180 mg NOx bezieht sich auf den NEFZ-Prüfzyklus, der alles andere als realitätsnah ist. Zudem sind Modifikationen an den vorgeführten Fahrzeugen zulässig wie z.B. Abbau rechter Außenspiegel, so dass die Prüfmuster nicht den Serienfahrzeugen entsprechen. Es ist daher kaum verwunderlich, daß im Realbetrieb bei fast allen Herstellern die Grenzwerte gerissen werden. Das sollte Frau Ninz als Chefin des Automobilklubs ARBÖ eigentlich wissen.
Der Punkt bei VW ist, dass die Software dafür sorgt, daß sich das Auto auf dem Prüfstand anders verhält als wie wenn der NEFZ-Zyklus auf der Strasse abgefahren wird, und genau das ist unzulässig. Es geht gar nicht um die NOx-Emissionen im realen Strassenbetrieb, wenn Herr oder Frau Mustermann kräftig aufs Gas tritt, die Abgasrückführung dann zumacht und als Folge die NOx durch die Decke schießen.
Hier haben wir mit der SCR-Anlage beim Sharan den Vorteil, daß damit eine Einhaltung der 180 mg unter realen Bedingungen möglich ist, wenn nur genügend Adblue zugegeben wird.
Woher die 100.000 km Angabe für die Abgasreinigung kommt wüßte ich auch gern, leider steht im Beitrag nichts dazu. Üblicherweise werden PKW für 300.000 km ausgelegt.
http://m.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/a-1154919.html
Tolle Argumentation von VW. 🙁
Wie dreist muss man sein?
Ich sags schon immer: Wären die Entwickler bei VW nur halb so kompetent wie ihre Juristen, würde VW wahrscheinlich richtig gute Autos bauen.