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Sammelklage Rostmangel

Themenstarteram 13. Februar 2009 um 16:56

"Kulanz" ist das eine, "Gewährleistung" das andere!

Es kann doch nicht sein, dass sich Mercedes so einfach aus der Affäre ziehen kann. Daimler wusste, dass Sie die Produktionsschritte vertauscht haben; Daimler hat billigend in Kauf genommen, dass die Kunden den Mangel nicht werden erkennen können - zumindest nicht oder selten vor dem Ablauf der Gewährleistung, die in der Regel max. 2 Jahre beträgt. Daimler hat -ganz im Gegenteil - mit Werbung in Pressemitteilungen einen besonderen Korrosionsschutz versprochen und nicht zuletzt mit der Garantieerklärung über 30 Jahre (Durchrostung von Innen nach Außen) suggeriert, dass die Fahrzeuge beesser als üblich geschützt sind.

Ich vermute, dass dem Produkt eine "zugesicherte Eigenschaft" fehlt und die "Beschaffenheit" der Sache bei Übergabe (Kauf) mangelhaft war; das kann vor dem Hntergrund der zuerst genannten Bedingungen eine "arglistige Täuschung" sein, die zur Folge hat, dass die Mängel im Rahmen einer "Gewährleistung" (Rechtsanspruch) und nicht nur einer "Kulanz"(kein Rechtsanspruch) behoben werden müssen.

Was wollen Sie tun, wenn Ihnen Daimler nach 6 Jahren erklärt, dass sie schon kulant gewesen seien, als sie Ihre Türen vor 3 Jahren gegen solche ursprünglichen Baumusters - also mangelbehaftet, aber (noch) nicht rostend - ausgetauscht haben?

Haben Sie irgenwo schriftlich, dass Daimler für 8,10 oder gar 12 Jahre Kulanz bei rostigen Karrosserieteilen gewähren will? Ich habe darüber keine schriftliche Information vom Hersteller.

Und selbst wenn sich Daimler an seine diesbezügliche Anweisung halten sollte, dann werden Sie eine "altersgerechte Kulanz" dulden müssen. - Also besser nicht mehr fahren!?

Bei dermaßen vielen betroffenen Kunden und bei der Beweislage dürfte es ein Leichtes sein, mit einer Sammelklage den Anspruch auf eine "Gewährleistungsreparatur" durchzusetzen.

Liege ich mit dieser Annahme falsch?

 

Vorsicht es ist ein Mercedes!

Beste Antwort im Thema

Na, dann klage doch, dass MB diese zugesicherte Eigenschaft nicht einhält. Wenn Du vor Gericht damit durchkommst (nicht unwahrscheinlich, wenn Du dir den Gutachter leisten kannst), bekommst Du:

- Nichts?

- Schadenersatz (welcher Schaden)?

- Schmerzensgeld weil der Gedanke von Rost am Elch sehr weh tut?

- Oder das Recht auf Wandlung?

Such dir das Beste raus, und überlege, ob Du hier nicht viel Wind um einen zwar ärgerlichen Fehler, aber angesichts der Kulanz von MB doch eher um Nichts machst.

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Das deutsche Rechstssystem kennt keine Sammelklagen. Und gegen was willst Du individuell klagen? Dass dein Elch rosten könnte? Schwaches Argument - wenn er es denn tut, schafft MB ja Abhilfe - nicht nur im Sinne einer Kulanz, sondern auch der 30-jährigen Garantie gegen Durchrostung.

Themenstarteram 13. Februar 2009 um 18:41

Die Klage bezieht sich nicht direkt auf den Rost, sondern auf den Mangel, der im "Fehlen" einer "zugesicherten Eigenschaft" besteht - nämlich der (vollständig) beidseitig elektrolytisch verzinkten Bleche. Scheinbar ist durch die vermutete Schadensursache, nämlich die Abänderung des Produktionsprozesses - erst Nahtabdichtung, dann ins Tauchbad - unterhalb der Nahtabdichtung ebendiese elektrolytische Verzinkung nicht vorhanden.

Die "Garantie gegen Durchrostung" ist ebenso wie die Kulanz eine Leistung ohne Rechtsanspruch bzw. an Auflagen gebunden. Sie gilt überdies nur für Durchrostungen von Innen nach Außen; mein Auto rostet aber von Innen nach Innen; das wird Daimler wohl so oder so ähnlich darstellen. Zumindest besteht ein deutlicher Unterschied zwischen Rostbildung und Durchrostung. Ich will nicht hinnehmen, dass mein Auto erneut rostet und bis zu einer Reparatur auf Basis der "Garantie gegen Durchrostung" warten müssen, bis es tatsächlich Löcher hat.

Na, dann klage doch, dass MB diese zugesicherte Eigenschaft nicht einhält. Wenn Du vor Gericht damit durchkommst (nicht unwahrscheinlich, wenn Du dir den Gutachter leisten kannst), bekommst Du:

- Nichts?

- Schadenersatz (welcher Schaden)?

- Schmerzensgeld weil der Gedanke von Rost am Elch sehr weh tut?

- Oder das Recht auf Wandlung?

Such dir das Beste raus, und überlege, ob Du hier nicht viel Wind um einen zwar ärgerlichen Fehler, aber angesichts der Kulanz von MB doch eher um Nichts machst.

Kurz gesagt, für dich wird so eine Klage ein sehr teurer Spass werden. 

Was dabei heraus kommt, kannst du dir an allen Fingern abzählen.

Themenstarteram 13. Februar 2009 um 19:26

"ärgerlicher Fehler" ist wohl der Versuch, hier etwas Kleinzureden.

Bist Du Mercedes-Mitarbeiter, dass Du so sehr auf die zuverlässige Schadensbeseitigung durch Kulanz setzt?

Es geht immerhin um den Rechtsanspruch von ca. 450.000 A+B-Klasse-Kunden, die ein solches in Rede stehendes Fahrzeug gekauft haben und m.E. auf ihr Recht verzichten. Denn beseitigt wird im Rahmen der Kulanz nicht der Mangel (das Fehlen der zugesicherten Eigenschaft) sondern nur die sichtbaren Auswirkungen (Rost) , und das auch nur auf "Betteln".

Schließlich haben die Kunden sich ja auf Grund der Werbeversprechen und Zusicherungen von Eigenschaften in technischen Merkblättern für ein hochwertiges Produkt entschieden und dürfen die Daimler AG beim Wort nehmen, oder?

Ich persönlich habe mit der "Kulanz" bei Mercedes meine eigenen negativen Erfahrungen gemacht.

Zitat:

Original geschrieben von Pitbln

"ärgerlicher Fehler" ist wohl der Versuch, hier etwas Kleinzureden.

Wenn Du das so siehst bitte.

Nein, ich bin kein MB-Mitarbeiter und fahre erst seit 3 Monaten einen Elch.

Wenn es kein Fehler war, was dann? Vorsatz? Die bauen also mit Absicht Türen ein, die nach 2 Jahren rosten wie ein Golf nach 20 nicht? Wenn Du das auch glaubst, bitte. Der Klageweg steht dir offen.

 

Themenstarteram 13. Februar 2009 um 19:52

Noch einmal: Es ist unerheblich aus welchem Motiv der Mangel entstanden ist. Fakt ist aber:

- Daimler hat vom ersten Tag an Kenntnis davon, denn die haben es ja produziert.

- Daimler nimmt billigend in Kauf, dass die Kunden den Mangel nicht innerhalb der Gewährleistungsfrist erkennen können. Als die Auswirkungen des Mangels entdeckt wurden, hat Daimler das Problem negiert und vielfach als Einzelfall abgetan. Insbesondere im Rahmen der Assyst-Untersuchungen wurden noch nicht einmal die Auswirkungen des Mangels entdeckt; bei mir lagen 200 km zwischen dem letzten Assyst und der Entdeckung der Rostspuren durch mich

- Daimler klärt nicht über den Mangel auf, sondern versucht mit einer "billigen" freiwilligen Leistung unter Ausschluss eines Rechtsanspruches lediglich die Folgeerscheinungen zu beseitigen. Dabei ist m.E. fraglich, wie lange die das tun werden, denn eine schriftliche Unterlage für die Gewähr von "Kulanz" und einen Zeitraum habe ich nicht, Du etwa???(Dann her damit)

Eine "arglistige Täuschung" gem. BGB muss nicht auf "Vorsatz" beruhen.

Themenstarteram 13. Februar 2009 um 20:07

Ich korrigiere:

"Arglist" setzt wohl doch den "Vorsatz" voraus, aber zumindest die Täuschung bleibt

Bürgerliches Gesetzbuch

Buch 1 - Allgemeiner Teil (§§ 1 - 240)

Abschnitt 3 - Rechtsgeschäfte (§§ 104 - 185)

Titel 2 - Willenserklärung (§§ 116 - 144)

Gliederung

§ 123

Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung(1) Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten.

(2) Hat ein Dritter die Täuschung verübt, so ist eine Erklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben war, nur dann anfechtbar, wenn dieser die Täuschung kannte oder kennen musste. Soweit ein anderer als derjenige, welchem gegenüber die Erklärung abzugeben war, aus der Erklärung unmittelbar ein Recht erworben hat, ist die Erklärung ihm gegenüber anfechtbar, wenn er die Täuschung kannte oder kennen musste.

Zitat:

Eine "arglistige Täuschung" gem. BGB muss nicht auf "Vorsatz" beruhen.

Von mir aus arglistige Täuschung. Bitte nehme viel Geld in die Hand, lass Gutachten erstellen, hol' dir einen Fachanwalt und klage. Nehmen wir an Du gewinnst, warum auch nicht.

Ergebnis: habe ich oben aufgezählt. Wenn das für dich Motivation genug ist, ok.

Vielleicht findest Du unter den 450.000 A- und B-Klasse-Käufern ja auch welche, die sich deiner Klage anschließen. Ich nicht. Ich freu' mich lieber, dass ich Türen habe, die nicht rosten. Und wenn ich welche gehabt hätte die rosten, würde ich mich freuen, dass sie auf Kulanz ausgetauscht wurden. Selbst wenn ich einen Rechtsanspruch darauf gehabt hätte und gar nicht auf Kulanz angewiesen gewesen wäre.

Es gibt so viele Dinge auf dieser Welt, über die man sich zu Recht aufregen kann. Rostende Türen, die kostenlos repariert werden, gehören für mich nicht dazu.

Themenstarteram 13. Februar 2009 um 20:24

"..Es gibt so viele Dinge auf dieser Welt, über die man sich zu Recht aufregen kann. Rostende Türen, die kostenlos repariert werden, gehören für mich nicht dazu..."

Dann frage ich mich ehrlich, warum Du hier bist.

Mit deinem unerschüttelichen Glauben an die "Kulanz" von Daimler und ohne Rost an den Türen könntest Du in der NL Salzufer in Berlin auftreten und den eingespielten Gewinn Hilfsorganisationen zur Verfügung stellen.

Und ich frage mich ehrlich, was DU mit einer Klage erreichen willst. Dass damit kein Geld rausspringt, sondern es im Gegenteil Unmengen von Geld kosten wird, habe ich glaube ich schon ein, zweimal erwähnt.

Also WAS willst Du mit einer Klage erreichen? Eine gerechtere Welt?

Zitat:

Original geschrieben von Pitbln

... sondern auf den Mangel, der im "Fehlen" einer "zugesicherten Eigenschaft" besteht - nämlich der (vollständig) beidseitig elektrolytisch verzinkten Bleche. Scheinbar ist durch die vermutete Schadensursache, nämlich die Abänderung des Produktionsprozesses - erst Nahtabdichtung, dann ins Tauchbad - unterhalb der Nahtabdichtung ebendiese elektrolytische Verzinkung nicht vorhanden.

...

Hallo Pitbln,

folgender technischer Sachverhalt: die Bleche, aus denen die Türen hergestellt werden, sind bereits elektrolytisch verzinkt und werden so 'abgepresst'. Nach Türenrohbau und Montage der Türen an die Rohkarosse wurde seinerzeit (vor Prozessumstellung) nach Durchlauf des Karosseriebads (zur Beseitigung von jeglichen Schmutzanhaftungen) die Nahtabdichtung (NAD) aufgebracht. Daran anschließend durchläuft die gesamte Rohbaukarosse das KTL-Bad (kataphoresische Tauch Lackierung)...

D.h. deine Vermutung, dass unterhalb der NAD keine Verzinkung der Bleche vorhanden sei, wäre so nicht haltbar.

Seit geraumer Zeit wird die NAD erst nach KTL und vor Decklack aufgebracht.

am 13. Februar 2009 um 21:26

Diese Diskussion ist sowas von deutsch! Einfach unglaublich das Ganze!

Ich bin auch schon am Vorbereiten einer Klage, weil ich beginne daran zu denken, mich eines Tages über die Beiträge meiner Mitmenschen hier ärgern zu können, die mich vorsätzlich oder arglistig auf den Gedanken bringen könnten, nur noch an Rost zu denken.

Ich kann meine A-Klasse schon nicht mehr unbefangen anschauen ohne den vielen Rost zu sehen, der vielleicht eines Tages überall zu sehen sein könnte. Ich verklag euch noch alle! Wer macht mit?

Gruß von meinem Rechtsanwalt und von

Daniel

@Pitbln

Erstens ist es fraglich, ob so eine Klage überhaupt von einem Gericht angenommen wird.

Zweitens musst du dazu erst mal einen RA finden, der dich bei so einem Unterfangen unterstützt.

Das wird nicht leicht sein, oder es ist ein Winkeladvokat der ein leichtes Opfer sucht,

das er ausnehmen kann.

Der wird dich dann natürlich erst mal darauf hinweisen, wie hoch sein Honorar ist, egal ob du

den Prozess gewinnst oder nicht.

Ich schätze mal, dass du für ihn einen vier bis fünfstelligen Eurobetrag locker machen musst,

wenn nicht noch mehr.

Dann werden dich die MB- Anwälte durch ihre Möglichkeiten fertig machen.

Deren Rechnung musst du natürlich im Falle einer Niederlage auch begleichen,

die garantiert ein vielfaches deines RA kosten wird.

So ein Prozess kann natürlich auch über einige Jahre dauern,

darüber musst du dir auch im klaren sein.

So, nun viel Spass bei deinem Unterfangen.

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