Saisonkennzeichen: spätester Beginn bzw. wann zulassen?
Ich habe bisher keine Erfahrungen mit einem Saisonkennzeichen.
Wäre es möglich ein Fahrzeug im September mit einem Saisonkennzeichen zuzulassen? So wie ich mir das denke eher nicht..
Ich käme damit ja nicht auf die nötigen 6 Monate pro Jahr.
Ist denn eine Zulassung im September für später möglich?
Wie macht man das denn wenn man jetzt ein Kfz kauft und ein Saisinkennzeichen haben möchte?
Was muss man bei Zulassung und Versicherung angeben? Oder geht das dann erst in diesem Zeitraum im nächsten Jahr?
77 Antworten
Zitat:
@Schweinesohn schrieb am 17. September 2021 um 09:50:15 Uhr:
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 17. September 2021 um 09:12:05 Uhr:
Was würde denn dagegen sprechen die Saison auf 10-03 zu legen?
Dann hast du die Unsicherheit mit dem bereits angefangenen September aus dem Kreuz.HU läuft im September ab
Wenn die Zulassung noch im September erfolgt, ist das kein Problem.
Am Tag des Antrag's der Zulassung,muss eine gültige HU nachgewiesen werden.
Nö, muß er nicht. Er braucht sie nur zur Anmeldung!
Zitat:
@Gunny-Highway schrieb am 17. September 2021 um 10:11:15 Uhr:
ja und, hu musst du so oder so machen lassen.....
Zitat:
@Gunny-Highway schrieb am 17. September 2021 um 10:11:15 Uhr:
ja und, hu musst du so oder so machen lassen.....
Sagt wer?
Ahhh..... ein extrem günstiges Motorrad versichern (und die Prämie zahlen) ist günstiger als später das Auto mit der höheren SF zu versichern? Echt... was es alles gibt...
Wenn Du mit nachdenken fertig bist, schreib mal bitte:
- was die Prämie für diese 6 Monate ist
- welches Fahrzeug Du dann später eigentlich versichern / anmelden willst
- von welcher SF in welche SF Du Dich dann hochgearbeitet hast
Ich bin gespannt... kann´s kaum erwarten
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Zitat:
@Schweinesohn schrieb am 17. September 2021 um 14:24:44 Uhr:
Zitat:
@Gunny-Highway schrieb am 17. September 2021 um 10:11:15 Uhr:
ja und, hu musst du so oder so machen lassen.....Sagt wer?
Der Gesetzgeber:
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
§ 29 Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger
Was passiert denn, wenn ich mir das Motorrad nach der Zulassung in die Garage stelle, fleißig Steuer und Versicherung bezahle und das Ding nie bewege, nicht einmal zur HU? Richtig, es passiert NICHTS. Außer, dass ich mit wenig Aufwand SF sammle...
5€ Steuer pro Jahr und aktuell 9,92€ Versicherung pro Jahr, ist seit 20 Jahren angemeldet. Es kamen und kommen keine weiteren Kosten dazu, nicht einmal für die HU.
Zwischenzeitlich habe ich mal die "erfahrenen" SF auf eine BMW übertragen und sammle seit ein paar Jahren wieder von vorn für ein Cabrio 😉
Zitat:
@schwarzeBandit schrieb am 18. September 2021 um 10:17:53 Uhr:
5€ Steuer pro Jahr und aktuell 9,92€ Versicherung pro Jahr, ist seit 20 Jahren angemeldet. Es kamen und kommen keine weiteren Kosten dazu, nicht einmal für die HU.Zwischenzeitlich habe ich mal die "erfahrenen" SF auf eine BMW übertragen und sammle seit ein paar Jahren wieder von vorn für ein Cabrio 😉
So siehts aus :-)
Bei einer Fahrzeuganmeldung vor 20 Jahren wurde die HU-Fälligkeit nicht registriert. Ob das heute auch noch so ist?
Jetzt noch die letzte Frage: ist eine Anmeldung im September noch möglich, da ja immer ab 01. beim Saisonkennzeichen gezählt wird