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Saisonkennzeichen: spätester Beginn bzw. wann zulassen?

Themenstarteram 15. September 2021 um 18:33

Ich habe bisher keine Erfahrungen mit einem Saisonkennzeichen.

Wäre es möglich ein Fahrzeug im September mit einem Saisonkennzeichen zuzulassen? So wie ich mir das denke eher nicht..

Ich käme damit ja nicht auf die nötigen 6 Monate pro Jahr.

Ist denn eine Zulassung im September für später möglich?

Wie macht man das denn wenn man jetzt ein Kfz kauft und ein Saisinkennzeichen haben möchte?

Was muss man bei Zulassung und Versicherung angeben? Oder geht das dann erst in diesem Zeitraum im nächsten Jahr?

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77 Antworten

Du musst dich eigentlich nur auf Anfang und Ende der Saison festlegen.

Bei der Versicherung gibst du dann den Zeitraum an und kriegst deine eVB entsprechend. Den Rest erledigt dann die Zulassungsstelle, wo du den Zeitraum ebenfalls angibst.

Möchtest du April-September, dann hättest du die 6 Monate - denkst augenscheinlich an den Schadensfreiheitsrabatt.

Aus der Erinnerung: zulassen kannst du das Teil jederzeit.

Welche 6 Monate benötigst Du.

Du kannst das ganze Jahr über Saisonkennzeichen anmelden. Die Saison bestimmst Du. Entweder sie ist in der eVB enthalten, oder der Zeitraum ist frei wählbar, dann gibst den bei Zulassung an.

Du kannst jetzt auch ein Saison Kennzeichen für 04- 08 anmelden.

Themenstarteram 15. September 2021 um 19:11

Genau, also mir geht es darum:

Mit einem extrem günstigen Kfz einen neuen SF zu sammeln bzw. einen vorhandenen hochzuschrauben.

Wäre es somit möglich ein Fahrzeug im September zuzulassen jedoch den Zeitraum 01- 06 (in 2022) anzugeben?

Zulassung für jetzt bereits erfolgen?

Hast Du das Auto mit einer Saison-eVB zugelassen?

Zitat:

@windelexpress schrieb am 15. Sep. 2021 um 20:49:53 Uhr:

Du kannst jetzt auch ein Saison Kennzeichen für 04- 08 anmelden.

5 Monate bringen für den SFR aber nichts.

Themenstarteram 15. September 2021 um 19:29

Das Motorrad ist noch gar nocht auf mich zugelassen, deshalb frage ich ja vorher.. ob eine Zulassung im September möglich wäre..

Stimmt ich meinte auch 6 Monate

Du brauchst für die Saisonzulassung eine Saison-eVB. Zulassen kannst Du immer, machst hält jetzt 09-02, dann hast Du 6 Monate.

Themenstarteram 15. September 2021 um 20:14

Die 6 Monate müssen doch in einem Jahr sein würde ich jetzt so deuten..

Sonst wären diese ja nicht zusammenhängend.. reicht das für einen SF-Anstieg ?

AKB meiner VS sagen dazu:

Besserstufung bei Saisonkennzeichen

Ist das Fahrzeug mit einem Saisonkennzeichen zugelassen, nehmen wir

bei schadenfreiem Verlauf des Vertrags eine Besserstufung vor, wenn die

Saison mindestens 6 Monate beträgt.

Rückstufung bei schadenbelastetem

Also beantwortet meine Frage nicht

Ein Saisonkennzeichen muss lt. FZV min. 2 Monate und darf max. 11 Monate gültig sein.

 

Um den SFR jährlich zu erhöhen, müssen es min. 6 Monate sein, wann die beginnen und enden, ist wurscht. Steht doch auch so in Deinem AKB.

Themenstarteram 16. September 2021 um 5:56

Lese ich so da nicht, deshalb Frage ich ja.

 

Danke Euch.

Der Zeitraum läuft erst ab Anmeldung für die Versicherung. Von daher kannst du zwar 01 bis 06 machen, dann ist aber dieses Jahr verschenkt und du darfst nicht mehr fahren. Zu glauben, dass man rückwirkend für 2021 noch die 6 Monate zusammen bekommt ist naiv. Das geht nicht, da hätte man früher handeln müssen.

Themenstarteram 16. September 2021 um 7:10

Natürlich geht das nicht.

Es geht auch nicht ums Fahren sondern SF sammeln.

 

Als Anmeldung ab September bis Februar würde reichen?

Zählt denn dann der 1. September oder hätte ich dann keine 6 Monate in der ersten Saison „voll“?

Das kommt auf die Hauptfälligkeit der Versicherung an. Wenn das Versicherungsjahr immer zum 01.01. startet, dann bekommt man logischerweise dieses Jahr keine 6 Monate mehr zusammen. Wenn die Hauptfälligkeit unterjährig startet und die Versicherung so einstuft, dann mag das gehen.

Es müssen mind. 6 Monate sein bzw., soweit ich weiß, eher 183 Tage...

Insofern könnte 01.09-28.02. "knapp" werden.... ;-)

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