Safe Place GmbH

Guten Tag,
ich habe vor meiner Haustür drei Strafzettel bekommen.
Diese wurden von dem Unternehmen SafePlace ausgestellt. Leider wird mir Telefonisch keine Auskunft gegeben,da ich mich per Email melden soll. Per Email wird mir jedoch nicht geantwortet.
Ist jemandem schonmal so etwas passiert und weiß wie man hierbei vorgeht?
Hatte es noch nie, dass mich ein Unternehmen komplett ignoriert und jegliche Auskünfte verweigert.

Viele Grüße!

92 Antworten

Zitat:

@Gururom schrieb am 26. Mai 2023 um 09:08:03 Uhr:


was soll die Firma auch antworten auf die üblichen Ausreden:
Habe nur 5 Minuten geparkt, etc.
Diese Unternehmen arbeiten rechtlich sicher auch wenn das vielen nicht gefällt. Man kann ja dagegen vorgehen, oder eben für sein Fehlverhalten einstehen.
Der Parkplatzbesitzer wird schon wissen, warum er dafür eine externe Firma beauftragt.

Bin persönlich auch ein Betroffener (Parkplatzbesitzer)

Grundsätzlich garnicht mal so richtig.
Nach öfteren schreiben wurde mir geantwortet und die Strafzettel wurden mir zum Teil erlassen, da es sich um eine Überschneidungen/ Fehler gehandelt hat.
Nächstes mal am besten auf die Frage antworten. Du bist als Parkplatzbesitzer auch kein betroffener sondern externer.

Zitat:

@ktown schrieb am 26. Mai 2023 um 08:42:17 Uhr:


Ich vermute eher mal, dass nichts kam. Wieso sollte auch die Behörde reagieren. Sie ist ja keine Auskunft😁

Warum sollte sie auch, wenn es sich um eine private Parkfläche handelt. Dort ist sie gar nicht zuständig.

Der Parkplatz-/Grundstücksbesitzer hat die Parkraumbewirtschaftung abgegeben. Daher ist die erste Ansprechadresse der Bewirtschafter (Safe Place) bzw. in zweiter Linie der Grundstückseigentümer an sich, wenn es z.B. um eine fehlerhafte oder mangelnde Ausschilderung der Parkvorschriften geht.

Irgendwo an der Parkplatzzufahrt steht sicher ein Schild mit den genauen Bedingungen. Es wird ja auch keiner gezwungen dort zu parken. Nur wer dort parkt erkennt i.d.R. auch automatisch die AGBs an, wenn ausgewiesen. Und wenn dort nur ein Schild steht: "Nur für Anwohner" Dann kann man evtl. mit einem fremden Kennzeichen (Firmenwagen?) beim Parkplatzbetreiber etwas erreichen.

Die Behörden sind sowieso außen vor.

Zitat:

@JoergFB schrieb am 26. Mai 2023 um 09:49:35 Uhr:



Warum sollte sie auch, wenn es sich um eine private Parkfläche handelt. Dort ist sie gar nicht zuständig.

Sag ich ja.

Kleiner Blick darauf wo MZ-ES-Freak drauf geantwortet hat und du hättest den Zusammenhang verstanden.

Safe Place Deutschland Abzocke

Es scheint ja gang und gebe bei dieser Firma zu sein, sich Geld zu erschleichen, sogar wenn man einen Parkschein hat. Gerade im Video von Commander Krieger gesehen. Echt dreist.

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.... Unterlassungsaufforderung hinschicken.

Kann eigentlich jeder eine GmbH gründen, AgBs festlegen und fertig ?

Ich denke mal , die Anzahl der Leute die klagen ist verschwindend gering und darum lohnt das Geschäftsmodell.

Natürlich kann jeder, der die Voraussetzungen erfüllt, eine GmbH gründen:

Um eine GmbH zu gründen, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

Mindestens ein Gründer oder Gesellschafter, der eine natürliche oder juristische Person sein kann
Ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro, von dem mindestens die Hälfte (12.500 Euro) eingezahlt werden muss
Ein Gesellschaftsvertrag, der die Eckdaten des Unternehmens festlegt
Eine notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages
Eine Eintragung in das Handelsregister

Auch die AGBs können, zumindest im gesetzl. Rahmen, frei gestaltet werden:
https://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeine_Gesch%C3%A4ftsbedingungen_(Deutschland)

Also wo kein Kläger auch kein Richter, und da Privatgrund ist fast alles möglich.
Dann geht es doch höchstens über den wucher oder sittenwidrig §, um die AgB's solchen Firmen den Gestaltungsrahmen vorzugeben.

Was hier gezeigt wurde ist Betrug und der Versuch ist strafbar.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263.html

Zitat:

@SuedschwedeV70 schrieb am 14. November 2023 um 09:18:30 Uhr:


Kann eigentlich jeder eine GmbH gründen, AgBs festlegen und fertig ?

großes Potential für Schadenshaftung sehe ich nicht ... da täte es wohl auch eine GbR.

Eine GbR ist haftungsrechtlich schwierig... Es gibt ja nicht nur die Haftung für Schäden. Lass dich am besten anwaltlich beraten.

Eine GbR ist haftungsrechtlich simpel ... man tritt auch voll mit seinem Privatvermögen ein.

Oooooch.... gerade das soll ja vermieden werden 🙄

Wenn man nur scannt, aufschreibt und Vertragsstrafbescheide rumschickt hat man kaum Potential für einen physischen Schaden. Einen Renitenten zahlungsunwilligen kann man zur Not auch "ignorieren" wenn man das geld für einen Rechtstreit nicht hat. Für was soll man da dann in empfindlicher Größenordnung haften? ... zumal man noch eine Berufshapftpflicht haben sollte.

Ok, mach ruhig. Und berichte dann. 😁

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