Safe Place GmbH

Guten Tag,
ich habe vor meiner Haustür drei Strafzettel bekommen.
Diese wurden von dem Unternehmen SafePlace ausgestellt. Leider wird mir Telefonisch keine Auskunft gegeben,da ich mich per Email melden soll. Per Email wird mir jedoch nicht geantwortet.
Ist jemandem schonmal so etwas passiert und weiß wie man hierbei vorgeht?
Hatte es noch nie, dass mich ein Unternehmen komplett ignoriert und jegliche Auskünfte verweigert.

Viele Grüße!

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Zitat:

@MvM schrieb am 23. Juni 2024 um 11:45:20 Uhr:


Ich wüsste nicht, dass bezahlte / abfgeschlossene Vorgänge berücksichtigt werden. Man kan ruhig mehrmals im Jahr die Parkscheibe vergessen. Solange die Vertragsstrafe bezahlt wird...

Ich meine die Buchhaltung, die das Finanzamt interessiert. Da gibt es vom Gesetzgeber vorgegebene Aufbewahrungsfristen.

Allerdings gibt es auch Regeln zu firmeninterner Verwendung von personenbezogenen Daten. Genau weiß ich es nicht, aber wenn Daten zu steuerlichen Zwecken aufbewahrt werden müssen, kann es auch sein, dass ihre Verwendung durch Verordnung auf steuerliche Zwecke beschränkt ist.

Die DSGVO drückt das so aus:

Zitat:

Sonstige gesetzliche Verarbeitungsermächtigungen (Art. 6 Abs. 1 lit. c) – e) DSGVO)
Sonstige gesetzliche Ermächtigungen finden sich in der gesamten DSGVO sowie teils im nationalen Recht. Insbesondere ist eine Datenverarbeitung weiterhin zulässig, soweit sie erforderlich ist:

zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, der der Verantwortliche unterliegt (Art. 6 Abs. 1 lit. c)),
um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen (Art. 6 Abs. 1 lit. d)),
zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde (Art. 6 Abs. 1 lit. e)).

Quelle: haufe.de

Dieser Punkt greift allerdings erst, wenn ein dokumentationspflichtiger Vorgang vorliegt. Also z. B. eine bezahlte Rechnung/Vertragsstrafe.

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