Safe Place GmbH

Guten Tag,
ich habe vor meiner Haustür drei Strafzettel bekommen.
Diese wurden von dem Unternehmen SafePlace ausgestellt. Leider wird mir Telefonisch keine Auskunft gegeben,da ich mich per Email melden soll. Per Email wird mir jedoch nicht geantwortet.
Ist jemandem schonmal so etwas passiert und weiß wie man hierbei vorgeht?
Hatte es noch nie, dass mich ein Unternehmen komplett ignoriert und jegliche Auskünfte verweigert.

Viele Grüße!

92 Antworten

Was fabuliert ihr eigentlich über eine GbR? In der Überschrift steht doch deutlich GmbH.

Hallo,

Habe heute Ähnliches erfahren. Habe auf einem frei zugänglichen Parkplatz geparkt und so gleich einen Zettel mit Vertragsstrafe (34 EUR) wegen Parken ohne Berechtigung erhalten. Habe eine Mail an Herr Dr. Westhoff von Safeplace geschrieben und um Auskünfte gebeten. Vermute aber, das wird nicht viel bringen. Es bliebe dann noch die Sache an einen Anwalt zu übergeben, wenn eine Verkehrsrechtsschutzversicherung besteht und diese eine Deckungszusage macht. Ich halte dass ganze für rechtlich sehr fragwürdig. Das grenzt an gewerbsmäßigen Betrug. Daher könnte man auch eine Anzeige bei der Polizei oder dem zuständigen Amtsgericht sowie dem Gewerbeaufsichtsamt in Betracht ziehen.

Viele Grüße!

I.d.R. übernehmen Rechtsschutzversicherer keine Anwaltkosten für Parkverstöße.

Die Betroffenen machen leider sehr häufig denselben Fehler und fordern eine Begründung ein, was einem Schuldeingeständnis gleich kommt. Ich hab’s hier schon öfter geschrieben: Einfach eine Rückmeldung, man möge sich doch bitte an den Fahrer und nicht an den Halter des Fahrzeugs wenden, wirkt Wunder. Erst recht seit dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

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Zitat:

@Melosine schrieb am 21. Juni 2024 um 20:18:47 Uhr:


Die Betroffenen machen leider sehr häufig denselben Fehler und fordern eine Begründung ein, was einem Schuldeingeständnis gleich kommt. Ich hab’s hier schon öfter geschrieben: Einfach eine Rückmeldung, man möge sich doch bitte an den Fahrer und nicht an den Halter des Fahrzeugs wenden, wirkt Wunder. Erst recht seit dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

Und da bin ich mal gespannt, was das bewirkt. Ich rate mal: es wird gleich kostenpflichtig abgeschleppt … (?)

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 22. Juni 2024 um 11:34:23 Uhr:


Und da bin ich mal gespannt, was das bewirkt. Ich rate mal: es wird gleich kostenpflichtig abgeschleppt … (?)

Du hast recht. Abschleppen wäre in diesem Fall kostenpflichtig.
Deshalb machen die Parkraumbewirtschafter das auch nicht. Zu teuer und schlecht für die Bilanz.

Zitat:

@Melosine schrieb am 22. Juni 2024 um 11:57:18 Uhr:



Du hast recht. Abschleppen wäre in diesem Fall kostenpflichtig.
Deshalb machen die Parkraumbewirtschafter das auch nicht. Zu teuer und schlecht für die Bilanz.

Warum? Das Auto wird auf dem verschlossenen Verwahrplatz abgestellt und erst wieder herausgegeben, wenn der Halter die Rechnung des Abschleppers bezahlt.

Da dies keine Bußgeld ist, sondern eine zivilrechtliche Rechnung für eine erbrachte Dienstleistung, zieht auch der A.-Loch-Move mit dem unbekannten Fahrer nicht.

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 22. Juni 2024 um 11:34:23 Uhr:


Und da bin ich mal gespannt, was das bewirkt. Ich rate mal: es wird gleich kostenpflichtig abgeschleppt … (?)

Ich glaube nicht, dass das zur Kundenzufriedenheit der den Bewirtschafter beauftragenden Geschäfte beiträgt. Wenn der Einkauf eine halbe Stunde zu lange dauert, dann ist das Auto weg. Effektiver kann man die Kunden nicht verscheuchen. Stell dir vor, es geht durch die Lokalpresse und die sozialen Medien, mit dramatischen Bildern von einem gehbehinderten Senior oder einer Mutter, die mit ihren beiden kleinen Kindern und vollem Einkaufswagen verzweifelt vor einem Supermarkt steht.
Die Geschäfte würden doch alles tun um den Parkplatzbewirtschafter los zu werden bzw. gegen einen anderen zu ersetzen, der nicht gleich abschleppt.

Schnelles Abschleppen geht nur für Parkplätze, wo es keinen Kundenverkehr gibt. Also z.B. ein reiner Mitarbeiterparkplatz einer Firma und selbst da läuft man Gefahr, dass etwas schief läuft.

Der Auftraggeber für den Abschleppdienst ist dann aber der Parkraumbewirtschafter, der für die Kosten erstmal die Kosten an den Backen hat als privates Unternehmen.

Das war früher. Mittlerweile kann der Abschlepper direkt an den Abgeschleppten abrechnen.

War früher, als mein gemieteter Stellplatz auf einem Hof mit angrenzendem Altenheim war, leider noch nicht so. Den hätte ich fast täglich bestellen können...

Das wäre mir neu. Eigentlich gilt bei sowas: wer die Musik bestellt bezahlt sie auch, solange das nicht vom OA oder dergleichen in Auftrag gegeben wurde.

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