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SAE Scheinwerfer am Ford F150 nicht zulässig

Ford F-Series 9. Generation
Themenstarteram 24. Juni 2015 um 7:39

Hallo,

ist zwar schon ein bekanntes Thema, aber nun habe ich das Problem das der TÜVer bei der Vollabnahme meines importierten F150 Pickup Bj 1993 die Scheinwerfer nicht akzeptiert. Diese amerikanischen sollen nicht mehr zulassungsfähig sein. Eine "in etwa Wirkung" wird nicht mehr eingetragen.

Nun fahren ja eigentlich alle Ford dieser Bj. mit Original-Scheinwerfer.

Wer kann da weiterhelfen?

Hat jemand ein "Lichttechnisches Gutachten"?

Eine Idee zum Umrüsten?

Auf den Scheinwerfern steht: links 13V 19H HB5 SAE HR-92 EE FR0088

rechts SAE HR-92 Vision FD10085-L HB5 H19 V13

TÜV, DEKRA, Auto Mandt können nicht weiter helfen.

 

P1090330
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35 Antworten

Wenn es keine europagerechten Teile gibt , dann ist das eben so und dann werden die ursprünglich verbauten auch akzeptiert . Mein aktueller C 1500 hat die originalen Scheinwerfer drin weil es keine anderen gibt .

Niemals würde ich anfangen zu " basteln " um im vorauseilenden Gehorsam irgendetwas zu erfüllen.

Man kann diese Dinge doch freundlich besprechen und wenn der Prüfer uneinsichtig ist , gehe ich eben zum nächsten . Wir haben doch mittlerweile Konkurrenz bei den Prüforganisationen , gottseidank !

am 25. Juni 2015 um 7:55

Zitat:

@Miep87 schrieb am 24. Juni 2015 um 18:28:35 Uhr:

Zitat:

@Wasper schrieb am 24. Juni 2015 um 16:14:42 Uhr:

Wenn man den richtigen Prüfer erwischt, geht auch das mit roten Blinkern. Bei mir sind sie eingetragen :)

Generell geht bei älteren Prüfern irgendwie mehr als bei den ganzen Jungspunden, die sich so an ihre Gesetzestexte klammern ;)

Das hat garnicht so viel mit dem Prüfer zu tun ob das geht oder nicht sondern mit der Zulassungsstelle. Die entscheidet nämlich am Ende was eingetragen wird und was nicht.

Der Prüfer kann nur eine Empfehlung geben.

Auch bei der Zulassungsstelle keinerlei Probleme. Die haben einfach alles so abgeschrieben, wie der Prüfer das auf dem §21 vermerkte. Rote Blinker, kleine Kennzeichen, etc. Kostete halt nur extra Gebühren der Spaß :D Man muss eben nur die richtigen Leutchen erwischen.

rote Blinker waren bei meinem 72er Lincoln gar kein Thema beim Prüfer; genau so wenig wie die originale Frontbeleuchtung.

Bei nicht Oldtimern mag das aber anders aussehen; bei einem 93er kann man ja schlecht mir Originalität argumentieren :).

Meine Frontbeleuchtung habe ich umgebaut, die Standlicht/Blinkkombination durfte vorn bleiben, aber bei den Blinkern hinten war er unerbittlich… ich hab halt ne EZ von 1986, da kommt man nicht aus, bei uns hab ich schon Traktorblinker gesehen (kotz) nachdem die Prüfer gewechselt haben… Nur "Fraz in Rückfahrscheinw." sieht so aus, wie es sich liest… schei**

Nachdem nächstes Jahr die H-Zulassung fällig wird (lt. Prüfer auch kein Problem beim jetzigen Zustand) dacht ich, ich frag mal rum, ob wer jemanden kennt, der im Rahmen der H-Abnahme auch gleich wieder meine originalen Rückleuchten/roten Blinker hinten eintragen kann… Wenns sein muss, fahr ich halt ein paar KM, ich sitz zwischen München und Salzburg… :)

am 25. Juni 2015 um 15:58

Man kann eine Ausnahmegenehmigung beim Regierungspräsidium beantragen. Voraussetzung ist, dass es wirklich keine ECE-zugelassenen Scheinwerfer für ein Importmodell gibt.

Grüße Fritz Lorek

Nach Holland luxemburg oder belgien fahren da tüven. dann importeren

Themenstarteram 27. Juni 2015 um 18:48

Habe noch mal beim TÜV nachgefreagt. Auch eine Kopie eines anderen Fahrzeugschein wird nicht akzepiert.

Nur ein amtliches Gutachten oder Umbau.

Die SAE Scheinwefer werden seit einiger Zeit nicht mehr eingetragen. Die "in etwa Wirkung" gibt´s nicht mehr.

Die erste Prüfung für §21 Abnahme hat bereits 241€ gekostet.

Da habe ich wenig Lust noch mehrere andere Prüfer auszuprobieren....

Dann mussich wohl zur Prüfung basteln.

Versuche es evtl mal mit Scheinwerfer vom VW T4.

Themenstarteram 27. Juni 2015 um 18:51

Man kann eine Ausnahmegenehmigung beim Regierungspräsidium beantragen. Voraussetzung ist, dass es wirklich keine ECE-zugelassenen Scheinwerfer für ein Importmodell gibt.

Was für ein Amt ist denn da gemeint?

Zitat:

"Die "in etwa Wirkung" gibt´s nicht mehr."

Dann wundert es mich doch sehr, dass der TÜV Süd das noch auf seiner Homapage stehen hat.

Hier steht sie noch.

mfg

Aber das gilt leider nicht für die Scheinwerfer, die sind davon ausgenommen und nur mit europäischen Prüfzeichen gültig.

Wie soll man denn zB. solche Scheinwerfer mit E-Zeichen finden???http://www.notizie.it/.../...-lincoln-mark-viii-headlights-800x800.jpg

Kann mir nicht vorstellen das das es dafür keine AG gibt!

Meine US Honda Scheinwerfer wurden doch auch eingetragen, ohne Beanstandung.Nichtmal die Sidemarker mussten abgeklemmt werden, und die Blinker sind im US-Style dh.sie fungieren als Standlicht!Weißes Standlicht habe ich demzufolge gar nicht!

Dsc00731a

Das belegt nur wieder die Tatsache, dass es auf den Prüfer ankommt, ob man durchgewunken wird oder nicht. Nach der Gesetzeslage dürftest Du keine gelben Standlichter oder rote Sidemarker haben, wird aber oft gedultet.

Genauso verhält es sich mit den meisten der "in Etwa" Punkte in der Liste: bei meinen bisherigen US Cars waren vielleicht ein oder zwei davon eingetragen, die restlichen wurden einfach so durchgewunken, je nach Prüfer.

Ich hab das schon lange aufgegeben, beim TÜV und Straßenverkehrsamt nach rationalen Verhaltensmustern zu suchen ;-(

Selbstgebaute Auspuffanlagen, Bremsenumbauten, offene Luftfilter, brutale Tieferlegungen, Motorumbauten, hochgedrehte Lautstärkewerte,... ich hab schon einige hochproblematische Sachen gemacht und letztlich lief es immer darauf hinaus, genug Prüfer abzuklappern, bis einer die Sachen durchwinkt.

Beim meinem US Oldie gab es ausnahmsweise mal überhaupt keine Probleme. Rote Blinker, rote Sidemarker hinten, usw. hat da ganz unerwartet absolut niemanden interessiert (Scheinwerfer waren allerdings von Sealed-Beam auf E-Zeichen umgebaut).

Wurde alles einfach mit Etwa-Wirkung durchgewunken und ich hab auch nur die ganz normalen Zulassungsgebühren zahlen müssen, obwohl ich schon von "wird teuer" ausgegangen war.

Dafür gab es andererseits einen Riesenzirkus wg. kleinem Kennzeichen. Ganz großes Kino mit knallhartem Zollstockeinsatz und viel hin und her.

Ist irgendwie immer eine surreale Nummer, wenn man mit TÜV oder Straßenverkehrsamt zu tun hat.

Ich werd jetzt auch nächste Woche wo anders hingehn. Hat natürlich wieder einiges an Kohle verbraten aber man hat ja keine Wahl ...

am 28. Juni 2015 um 14:31

Geh am besten in eine Ami Werkstatt, wo die Prüfer für solche Dinge vorbeikommen. Da ist es oft einfacher mit solchen Dingen.

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