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SAE Scheinwerfer am Ford F150 nicht zulässig

Ford F-Series 9. Generation
Themenstarteram 24. Juni 2015 um 7:39

Hallo,

ist zwar schon ein bekanntes Thema, aber nun habe ich das Problem das der TÜVer bei der Vollabnahme meines importierten F150 Pickup Bj 1993 die Scheinwerfer nicht akzeptiert. Diese amerikanischen sollen nicht mehr zulassungsfähig sein. Eine "in etwa Wirkung" wird nicht mehr eingetragen.

Nun fahren ja eigentlich alle Ford dieser Bj. mit Original-Scheinwerfer.

Wer kann da weiterhelfen?

Hat jemand ein "Lichttechnisches Gutachten"?

Eine Idee zum Umrüsten?

Auf den Scheinwerfern steht: links 13V 19H HB5 SAE HR-92 EE FR0088

rechts SAE HR-92 Vision FD10085-L HB5 H19 V13

TÜV, DEKRA, Auto Mandt können nicht weiter helfen.

 

P1090330
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35 Antworten

Das selbe Problem hatte ich beim Blazer meiner Tochter. Es blieb nichts anderes, als gebrauchte mit E- Zeichen zu kaufen.

Themenstarteram 24. Juni 2015 um 10:03

Leider gibt es keine passenden Scheinwerfer mit E Zeichen.

Ich hab gerade das exakt gleiche Problem mit meinem 95er Town Car. Seit 2 Monaten bin ich am kämpfen ...

Unterlagen gibt es keine und kein Tüv will was eintragen ...

Sucht euch andere Prüfer , kanns nicht oft genug wiederholen . Hab das selber so gemacht , lange gesucht und nun keine Probele mehr . Das geht tatsächlich .

Kennt Ihr auch einen, der die roten Blinker in ihrer ursprünglichen Beschaltung einträgt. Das ging hier früher (LKR Rosenheim) mal, aber der Prüfer ist mittlerweile in Rente…. und ehrlich gesagt nervt die Blinkerei aus den Rückfahrgläsern und das Problem, dass Jetzt niemand weis, wenn man zurücksetzen will. Anbaubasteleien kommen mir nicht in die Tüte….

Zitat:

@Lichtviech schrieb am 24. Juni 2015 um 15:17:48 Uhr:

Kennt Ihr auch einen, der die roten Blinker in ihrer ursprünglichen Beschaltung einträgt. Das ging hier früher (LKR Rosenheim) mal, aber der Prüfer ist mittlerweile in Rente…. und ehrlich gesagt nervt die Blinkerei aus den Rückfahrgläsern und das Problem, dass Jetzt niemand weis, wenn man zurücksetzen will. Anbaubasteleien kommen mir nicht in die Tüte….

Inzwischen geht es nicht mehr mit den Roten Blinkern. Auch eingetragen werden dürfen Sie nicht mehr. Selbst wenn es gemacht wurde kann es sein das es wieder ausgetragen wird (Man hat da keinen Bestandsschutz mehr). Rote Blinker sind nur noch bei Fahrzeugen vor 31. Dezember 1969 zulässig in Deutschland und dann sogar Eintragungsfrei.

MfG

Mike

am 24. Juni 2015 um 14:14

Wenn man den richtigen Prüfer erwischt, geht auch das mit roten Blinkern. Bei mir sind sie eingetragen :)

Generell geht bei älteren Prüfern irgendwie mehr als bei den ganzen Jungspunden, die sich so an ihre Gesetzestexte klammern ;)

Jupp , so ist das .

Ich sachs mal so , wir haben eben oftmals spezielle Autos die eben Prüfer erfordern die in der Lage sind auch einmal über den ansich ja engen Tellerrand hinausschauen zu KÓNNEN . Und die sind rar gesät - man muss sie suchen .

So eine ähnlich Frage war gerade in der OMA. Ich zitiere mal Herrn Deuschle von der GTÜ:

"Fahrzeuge mit einer Erstzulassung ab 1.Juli 1970 müssen in Deutschland mit gelben Blinkleuchten am Heck ausgerüstet sein. Bis zu diesem Stichtag dürfen die Blinkleuchten - incl. Warnblinkanlage - rot leuchten.

Ist bei ausländischen Fahrzeugen mit roten hinteren Blinkleuchten, deren EZ nach dem 1.Juli 1970 erfolgte, eine Umrüstung nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar, kann die zuständige Straßenverkehrsbehörde eine Ausnahmegenehmigung erteilen.

Einkammerleuchten als Schlussleuchten sind bei Fahrzeugen mit einer EZ bis 1.Januar 1983 zulässig. Bei diesen Einkammerleuchten muss die Blinkleuchte - und die Warnblinkanlage - Vorrang vor dem Bremslicht haben; das Bremslicht darf dabei gelb leuchten."

 

mfg

am 24. Juni 2015 um 16:28

Zitat:

@Wasper schrieb am 24. Juni 2015 um 16:14:42 Uhr:

Wenn man den richtigen Prüfer erwischt, geht auch das mit roten Blinkern. Bei mir sind sie eingetragen :)

Generell geht bei älteren Prüfern irgendwie mehr als bei den ganzen Jungspunden, die sich so an ihre Gesetzestexte klammern ;)

Das hat garnicht so viel mit dem Prüfer zu tun ob das geht oder nicht sondern mit der Zulassungsstelle. Die entscheidet nämlich am Ende was eingetragen wird und was nicht.

 

Der Prüfer kann nur eine Empfehlung geben.

vom alten Fiesta 1 oder 2 der Scheinwerfer sollte passen...

Basteln ist aber immer angesagt wegen der Halterung

Zitat:

 

Inzwischen geht es nicht mehr mit den Roten Blinkern. Auch eingetragen werden dürfen Sie nicht mehr. Selbst wenn es gemacht wurde kann es sein das es wieder ausgetragen wird (Man hat da keinen Bestandsschutz mehr). Rote Blinker sind nur noch bei Fahrzeugen vor 31. Dezember 1969 zulässig in Deutschland und dann sogar Eintragungsfrei.

MfG

Mike

Keinen Bestandschutz für eingetragene rote Blinker?? Höre ich zum ersten mal.

Wer sollte die denn wieder austragen?

Vor 4 Jahren, als ich meinen Buick auf mich zugelassen habe, hatte die Zulassungstelle alle Eintragungen übernommen.

Alle...............bis auf das kleine Nummernschild. Dafür wollten sie nochmal 43 Euro Gebühr haben.

Das für einmal Zollstock dran halten.:mad:

Grundsätzlich müsste auch auf eingetragene rote Blinker Bestandsschutz stehen. Wikipedia sagt zum Thema Bestandsschutz: "Sind Fahrzeuge bereits zum öffentlichen Straßenverkehr zugelassen, dann gilt für diese Zulassung oder Wiederzulassung in der Regel ein Bestandsschutz."

Ich persönlich habe noch von keinem Fall gehört wo jemandem die eingetragenen roten Blinker bemängelt wurden. Zum Zeitpunkt der Zulassung war das halt so und wurde so eingetragen, eine gewisse Rechtssicherheit sollte diese Eintragung ja schon haben.

@super-famicom

Wenn du nicht noch weiter Monate nach Gutachten usw. Suchen möchtest: such' dir einen anderen Prüfer. Das geht schneller.

Bei meinem 2003 Town Car hat mein TÜVler ein Gutachten gefunden.

Auch noch eine Möglichkeit: in Mobile und AutoScout24 sind häufig StrechLimos drin, du könntest die Anbieter ja mal fragen wie das bei denen eingetragen wurde. Möglicherweise kann dir einer evtl. sagen wo das Gutachten her kommt welches er bezogen hat. :-)

Es gibt doch bestimmt noch mehr alte F-150 in D und die fahren bestimmt nicht alle mit Fiesta Scheinwerfer rum.

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