ForumCorsa C & Tigra TwinTop
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Opel
  5. Corsa
  6. Corsa C & Tigra TwinTop
  7. Sachmangel oder verschleiß?

Sachmangel oder verschleiß?

Opel Corsa C
Themenstarteram 20. August 2020 um 10:08

Hallo, hoffentlich kann mir jmd weiterhelfen.

Habe einen corsa gebraucht gekauft vor nem Monat, etwa 3.000 km gefahren.. Bei einem Händler. Gab schon mehrere probleme mit dem Wagen sodass ich den Wagen zur Begutachtung in die Werkstatt gebracht habe. Die haben folgendes herausgefunden:

Kette macht Geräusche

Fahrzeug zieht nach links

Kondensator bald defekt

Motor Ölverlust

Funktionsstörung kupplungsaktuator positionssensor

Agr Störung

Störung Getriebe Steuersystem

Wassereintritt vorne links

Tankgeber defekt

Was davon ist ein sachmangel und was verschleiß?

Würde sonst damit zum Anwalt gehen, Händler verweigert jegliche Reparatur.

Wagen hat 124.000 km gelaufen.

Ähnliche Themen
24 Antworten

Wie du schon sagtest, ab zum Anwalt.....

Wenn der Verkäufer jegliche Reparatur ablehnt, dann ist der Anwalt wohl die beste Adresse. Andererseits kannst du es bei der KFZ-Schiedsstelle probieren.

Ärger gibt es bei so alten Fahrzeugen und "bösen" Händlern eigentlich immer, denn jede Reparatur frisst seinen Gewinn auf. Daher wird er versuchen so wenig wie möglich an Geld zu investieren um deinen Wagen flott zu bekommen.

Das Problem sind die Kosten, die dir entstehen. Aus dem hohlen Bauch heraus:

Du musst den Wagen in diesem Zustand belassen und den Verkäufer über Fristen zur Sachmängelbehebung zwingen, denn sonst geht es nach sechs Monaten in die Beweislastumkehr. Kommt er deinem Ersuchen nicht nach, geht es vor Gericht. Du hast also somit für die kommenden Monate nichts von dem Wagen und wenn geht es hier um einen Streitwert von wenigen hundert - ein oder zweitausend Euro, wenn überhaupt.

Und kein Mangel ist bei der Probefahrt aufgefallen?

Zitat:

@micha23mori schrieb am 20. August 2020 um 13:00:29 Uhr:

Und kein Mangel ist bei der Probefahrt aufgefallen?

Ich bin mal davon ausgegangen, dass der TE natürlich eine problemlose Probefahrt hatte und nicht gekauft wie gesehen unterschrieben hat.

Hallo Lukas,

wenn beim Händler mit entsprechenden Geräten gekauft, dann hier ein komplettes Fehlerprotokoll erstellen lassen und ausdrucken, dann gibt es keine Ausreden für den Händler.

Der sicherste Weg ist nach dem Kauf eines PKW, so Früh wie möglich zum Händler deines Vertrauens fahren und Fehler auslesen lassen.

Wenn Vertragsrechtschutz vorhanden, dann stellt sich die Kostenfrage für den Anwalt nicht und der Händler wird sich überlegen, ob er ablehnt oder Dir entgegen kommt.

Gekauf wie gesehen, ist ebenfalls keine gültige Ausrede für den Händler, das bezieht sich nur auf Schäden, welche ein Laie ohne Hilfsmittel sofort, oder bei er Probefahrt erkennen kann.

Da muß der PKW auch nicht erst auf eine Hebebühne, um zu prüfen ob Fehler vorhanden sind.

Wenn Fehler vorhanden sind, muß dich der Händler darauf hinweisen und die Fehler in einem Protokoll aufführen, auf diese aufgeführten Fehler, kann sich der Händler dann bei Gekauf wie Gesehen berufen, aber nicht auf nicht aufgeführte Fehler, welche von einem Laien nicht erkennbar sind.

Mit freundlichen Grüßen

Karl

Themenstarteram 20. August 2020 um 14:22

Zitat:

@micha23mori schrieb am 20. August 2020 um 13:00:29 Uhr:

Und kein Mangel ist bei der Probefahrt aufgefallen?

Nein nicht wirklich, bin aber auch absoluter Laie

Themenstarteram 20. August 2020 um 14:23

Zitat:

@Kaiser Wilhelm schrieb am 20. August 2020 um 13:06:17 Uhr:

Zitat:

@micha23mori schrieb am 20. August 2020 um 13:00:29 Uhr:

Und kein Mangel ist bei der Probefahrt aufgefallen?

Ich bin mal davon ausgegangen, dass der TE natürlich eine problemlose Probefahrt hatte und nicht gekauft wie gesehen unterschrieben hat.

Gekauft wie gesehen gibt beim Händlerkauf doch gar nicht oder?

Themenstarteram 20. August 2020 um 14:24

Zitat:

@hddiesel schrieb am 20. August 2020 um 13:13:59 Uhr:

Hallo Lukas,

wenn beim Händler mit entsprechenden Geräten gekauft, dann hier ein komplettes Fehlerprotokoll erstellen lassen und ausdrucken, dann gibt es keine Ausreden für den Händler.

Der sicherste Weg ist nach dem Kauf eines PKW, so Früh wie möglich zum Händler deines Vertrauens fahren und Fehler auslesen lassen.

Wenn Vertragsrechtschutz vorhanden, dann stellt sich die Kostenfrage für den Anwalt nicht und der Händler wird sich überlegen, ob er ablehnt oder Dir entgegen kommt.

Gekauf wie gesehen, ist ebenfalls keine gültige Ausrede für den Händler, das bezieht sich nur auf Schäden, welche ein Laie ohne Hilfsmittel sofort, oder bei er Probefahrt erkennen kann.

Da muß der PKW auch nicht erst auf eine Hebebühne, um zu prüfen ob Fehler vorhanden sind.

Wenn Fehler vorhanden sind, muß dich der Händler darauf hinweisen und die Fehler in einem Protokoll aufführen, auf diese aufgeführten Fehler, kann sich der Händler dann bei Gekauf wie Gesehen berufen, aber nicht auf nicht aufgeführte Fehler, welche von einem Laien nicht erkennbar sind.

Mit freundlichen Grüßen

Karl

Wurde auf keine Fehler hingewiesen. Als ich ihm die Fehler angezeigt habe, sagte er nur das sei ein altes Auto und normal.

Lediglich hat er im nachhinein angedeutet das es ein Fehler war den Wagen zu verkaufen, der soll laut ihm eine besondere Geschichte haben..

Zitat:

Gekauft wie gesehen gibt beim Händlerkauf doch gar nicht oder?

Nun, ich bin kein Rechtsverdreher und dies ist nicht das Rechteforum und solch eine Floskel ist auch meines Wissens unwirksam, dennoch empfiehlt es sich den Kaufvertrag genau durchzulesen. Hier steht z.B. etwas bzgl Gewährleistung. Da deine Gegenseite aber schon signalisiert hat, nichts zu unternehmen, wirst du um einen Anwalt wohl nicht herumkommen. Hast du denn wenigstens eine Rechtschutzversicherung?

Lehrgeld.Wenn ich von etwas keine Ahnung habe nehme ich einen Kundigen mit zum Kauf oder fahre beim Sachverständigen bei der Probefahrt vor dem Kauf vorbei.

In Deutschland gilt seit einigen Jahren, das ein Händler Gewährleistung geben MUß. Und im ersten halben Jahr muß der Händler nachweisen, das der Wagen mängelfrei war bei Übergabe. Deswegen gibt es doch kaum noch billige Gebrauchtwagen bei Händlern zu kaufen.

Einziges Schlupfloch normalerweise: Der Händler vermittelt den Wagen nur von privat. Oder du hast ihn als Gewerbetreibender gekauft, dann gibt es auch keine Gewährleistung.

Wenn der Händler bereut, den Wagen verkauft zu haben, biete ihm doch den Rückkauf an mit einem angemessenen Abschlag für dich. So hättest du das Geld fast alles wieder und der Händler sein geliebtes Auto.

LM

Bei dem Alter von min.14 Jahren beim C Corsa springt im VK noch eine warme Bockwurst raus.

Zitat:

@lukas3110 schrieb am 20. August 2020 um 16:22:05 Uhr:

Zitat:

@micha23mori schrieb am 20. August 2020 um 13:00:29 Uhr:

Und kein Mangel ist bei der Probefahrt aufgefallen?

Nein nicht wirklich, bin aber auch absoluter Laie

@lukas3110

Das ist nicht gut.

Immer einen Experten mitnehmen, der etwas von Fahrzeugen versteht und nie alleine ein Auto besichtigen.

Eine Probefahrt immer machen, min. 30 Kilometer, ich fahre immer 50 Kilometer.

Auf alles achten, Geräusche, Motorlauf, Elektrik Blinker, Hupe, Fensterheber, Sitzheizung usw., eine Vollbremsung machen auf einer freien Fläche und darauf achten ob das ABS regelt usw.

Bleibt wohl nur noch der Gang zum RA.

Was steht denn im Kaufvertrag??

Themenstarteram 20. August 2020 um 16:55

Zitat:

@hwd63 schrieb am 20. August 2020 um 18:37:33 Uhr:

Zitat:

@lukas3110 schrieb am 20. August 2020 um 16:22:05 Uhr:

 

Nein nicht wirklich, bin aber auch absoluter Laie

@lukas3110

Das ist nicht gut.

Immer einen Experten mitnehmen, der etwas von Fahrzeugen versteht und nie alleine ein Auto besichtigen.

Eine Probefahrt immer machen, min. 30 Kilometer, ich fahre immer 50 Kilometer.

Auf alles achten, Geräusche, Motorlauf, Elektrik Blinker, Hupe, Fensterheber, Sitzheizung usw., eine Vollbremsung machen auf einer freien Fläche und darauf achten ob das ABS regelt usw.

Bleibt wohl nur noch der Gang zum RA.

Was steht denn im Kaufvertrag??

Nichts besonderes, keine bekannten Fehler aufgeführt oder so

Deine Antwort
Ähnliche Themen