Sachmangel: alte Reifen und ignoranter Händler

Kurzfassung: Auto mit zwei Reifensätzen gekauft, die Winterreifen sind 14 Jahre alt. Der Händler stellt sich am Telefon etwas quer, möchte nichts von Rechtsnormen hören. Ist das ein Sachmangel und was kann ich mir erhoffen?

Guten Tag!

Vor knapp zwei Monaten habe ich ein Gebrauchtfahrzeug "inkl. Sommer- und Winterräder" (Vertrag) bei einem Händler erworben. Die Sommerreifen waren montiert, die Winterreifen eingelagert, sodass ich mir auch auf Nachfrage kein Bild vom Zustand der Winterräder machen konnte. Zudem gab es keine Bilder von diesen im Inserat.

Naja, dann hab ich den Vertrag eben so unterschrieben und das Fahrzeug ne Woche später abgeholt. Gestern habe ich festgestellt, dass die Reifen über 14 (!) Jahre alt sind. Für mich ist das absolut nicht hinnehmbar, die Dinger sind absolut verkehrsunsicher- Erschwerend kommt hinzu, dass der Verkäufer bei Abholung (ich machte nichtsahnend ne Anmerkung zum geringen Profil) meinte, damit könne man noch locker n Winter fahren.

Den Händler hab ich eben angerufen. Dieser meinte, er prüfe das, man hätte aber sicher noch Reifen vor Ort. Ich habe entgegnet, mir wäre ne Kaufpreisminderung lieber, bevor die nächsten alten Schlappen draufkommen, darauf hieß es, man hätte auch neue Reifen. Ich erwähne noch einmal, dass mir ne Kaufpreisminderung sinnvoller erscheint, da der Händler ja auch die Transport- und Wegekosten (100km einfache Strecke) zahlen müsste. Der Händler meinte "nö, müssen wir nicht". Ich zitiere die Rechtsnorm, der Händler nur so "wollen wir jetzt ernsthaft so anfangen?". Darauf erwähne ich, dass ich das ohnehin lieber schriftlich klären würde, aber bevor ich diesen Satz zu Ende bringen kann, legt der Typ kommentarlos auf.

Habt ihr Erfahrungen mit sowas? Geht das als Sachmangel durch und auf was kann ich als Käufer hoffen?
Übrigens: die Reifen sind 2 Jahre älter als das Fahrzeug selbst und auch nicht diejenigen Reifen, die von VW mitgeliefert wurden. Hier hat also jemand vorsätzlich seine alten Reifen mitgegeben... Der Händler bekommt übrigens Post (Musterformular vom ADAC), nur will ich mir jetzt schonmal ein Bild von der Situation machen können.

Viele Grüße!

Beste Antwort im Thema

Moment. Vorsätzlich?
Reifen sind IMMER älter als das Fahrzeug, wenn es der erste Satz ist.

Übrigens gibt es keinen Mangel wegen des Alters am Reifen. (Insofern nicht rissig, porös o.ä.)

Du kaufst also ein 12 Jahre altes Auto, mit einem 2. Satz Winter dazu. Was erwartet man da?

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Zitat:

@.SD schrieb am 22. September 2020 um 01:03:27 Uhr:


Manches davon stellt sich später dann als falsch heraus; tagtäglich sicher tausend- oder gar millionenfach auf der Welt. Dann sollte Reklamation das gute Recht des Käufers sein.

Das ist soweit richtig. Wenn ich jedoch den Eingangspost richtig interpretiere, hatte der Händler keine Anstalten gemacht seine Nachbesserungspflicht zu verweigern. Nur gefiel dem TE die vorgeschlagene Lösung nicht und er wollte einen Teil des Kaufpreises zurück. Der Händler hat jedoch zunächst das Recht eine Nachbesserung durchzuführen um einen vertragskonformen Zustand zu erreichen; das wollte er offenbar.
Will der Kunde die Lösung nicht, dann setzt man sich entweder ruhig zusammen und versucht gemeinsam eine Lösung zu finden... oder wenn der Kunde auf Krawall gebürstet ist, schaltet der Händler einfach auf stur.

Hallo!

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 22. September 2020 um 11:28:55 Uhr:



Das ist soweit richtig. Wenn ich jedoch den Eingangspost richtig interpretiere, hatte der Händler keine Anstalten gemacht seine Nachbesserungspflicht zu verweigern. Nur gefiel dem TE die vorgeschlagene Lösung nicht und er wollte einen Teil des Kaufpreises zurück. [...]

Zu der Vorgehensweise des TE habe ich mich ganz bewusst eines Kommentars enthalten. Auch wenn ich nicht sehe, was an einer höflichen Frage nach einem Preisnachlass verwerflich sein soll. Aber natürlich hat zunächst einmal der Händler das Recht über die Art und Weise der Mängelbehebung zu entscheiden. Kommt er der Bitte nicht nach, hat der Kunde das bis auf Weiteres so zu akzeptieren.

Mein Punkt war jedoch einzig und allein - ich glaubte auch erkennbar - die Frage, ob es sich überhaupt um einen Mangel handelt oder nicht. Und meine persönliche Meinung dazu hat sich trotz aller Gegenargumente nicht geändert.

Gruß
.SD

Ok, dann lag das Missverständnis auf meiner Seite.

Es kommt halt darauf an, wie der Kunde fragt und wie der Händler "drauf ist". Einer freundlichen Nachfrage zu einer vorgeschlagenen Lösung steht nichts entgegen. Persönlich würde ich auch zunächst freundlich fragen, ob man eine Lösung findet. Wir wissen nicht, wie der TE dem Händler gegenüber aufgetreten ist, als er seinen Wunsch äußerte.

Und dann kann ein Händler natürlich trotzdem auf stur schalten und im Rahmen seiner Rechte und Pflichten agieren.

Ob es ein überhaupt ein Mangel ist dürfte sehr schwer zu beurteilen sein. Es gibt keine quantitativen Vorschriften, wie alt ein Reifen sein darf. Selbst mit 50Jahren wäre es ein Winterreifen. Daher wäre die reine Nutzbarkeit des Reifens als "Winterreifen" zu hinterfragen. Sofern die Reifen also nicht in einem Zustand sind, welcher im Rahmen der StVO nicht mehr zulässig ist, wäre es in meinen Augen kein Mangel.

Da könnten einige Wortklaubereien entstehen, dass auch der ausgefranste Winterreifen ein Winterreifen ist.. nur genutzt darf er nicht mehr werden... was aber auch nirgends vereinbart wurde.
Ich habe noch einen Sommerreifen in der Garage mit Schaden (muss ich endlich mal zum Recycling bringen).... ist das noch ein Sommerreifen, oder was ist es? Wie nennt man dieses schwarze runde Gebilde... (Schrott?)

Hallo!

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 22. September 2020 um 14:49:10 Uhr:


Ok, dann lag das Missverständnis auf meiner Seite.

Kein Problem! Auch wenn ich zugeben muss, dass es mir in letzter Zeit vermehrt auffällt, hier im Forum für Aussagen "angegriffen" zu werden, die man überhaupt nicht getätigt hat. Schon mühsam irgendwie. 😉

Zitat:

[...]
Ob es ein überhaupt ein Mangel ist dürfte sehr schwer zu beurteilen sein.

Finde ich gar nicht. Wie ich weiter vorne im Thread schon versucht habe zu erklären. Auch wenn ich die Beiträge der Diskussionsteilnehmer mit anderslautender Meinung ansonsten sehr schätze, bei vielen davon erkennt man auch schnell deren Kompetenz; aber in dieser Frage folge ich ganz klar den Aussagen der "offiziellen Stellen".

In der Situation des TE hätte ich versucht, direkt beim Hersteller der fraglichen Reifen eine Aussage zur Dauer der unbedenklichlichen Verwendbarkeit zu erhalten. Wenn der ihm diese für das gegebene Alter bescheinigt - was ich mir beim besten Willen aber nicht vorstellen kann - nur dann würde ich die 14-jährigen Pneus akzeptieren.

Aber auch das eher zähneknirschend. Denn wie bereits erwähnt, ich kenne Dutzende halbwegs übereinstimmende Aussagen, sowohl von Reifenherstellern, Prüforganisationen (eine hatte ich verlinkt) und Automobilclubs wie dem ADAC, wonach spätestens 10 Jahre nach Herstellungsdatum, selbst wenn in der ganzen Zeit vollkommen ungenutzt, ein Reifen ersetzt werden sollte.

Ich kenne keine einzige, anderslautende Meinung aus ähnlich berufener Quelle.

Wenn selbst die Prüforganisationen alte Reifen als Sicherheitstrisiko einstufen und dringend eine Erneuerung empfehlen ... damit würde ich einen unwilligen Händler im Zweifelsfall konfrontieren ... und er wird es dann sehr schwer haben, das Gegenteil sachlich überzeugend zu begründen.

Zitat:

Es gibt keine quantitativen Vorschriften, wie alt ein Reifen sein darf.

Braucht es wirklich für Alles und Jedes gesetzliche Vorschriften und Verordnungen? Oder genügt oft nicht auch einfach der Sachverstand von ausgewiesenen Experten? Zumal, wenn diese sich in der Sache weitgehend einig sind!

Zitat:

[...] Daher wäre die reine Nutzbarkeit des Reifens als "Winterreifen" zu hinterfragen. Sofern die Reifen also nicht in einem Zustand sind, welcher im Rahmen der StVO nicht mehr zulässig ist, wäre es in meinen Augen kein Mangel.

Da könnten einige Wortklaubereien entstehen, dass auch der ausgefranste Winterreifen ein Winterreifen ist.. nur genutzt darf er nicht mehr werden... was aber auch nirgends vereinbart wurde.
[...]

Das ist in der Tat Wortklauberei. Oder - nimm's mir nicht übel - ein eher armseliger Versuch derselben.

In der Regel werden in den Inseraten Formulierungen wie "8-fach bereift" oder "Satz Winterreifen" verwendet. Als Käufer, gerade bei einem gewerblichen Händler, darf ich wohl mit Fug und Recht darauf vertrauen, dass alles was er mir verkauft, auch im üblichen Sinne genutzt werden kann. Also betrachte ich das sehr wohl als vereinbart. Ansonsten könnte mir der Verkäufer ja allen möglichen defekten Kram andrehen, elektrisch verstellbare Sitze, Fenster, was weiß ich ... aber nichts davon muss funktionieren, weil es ja nicht ausdrücklich so vereinbart war? Sorry, aber die "Logik" ist wirklich krude. 🙂

Gruß
.SD

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@.SD
Wortklauberei?
Es gibt schlicht weg kein Gesetzt und keine Verordnung, welches einen Reifen aufgrund des Alters aussondert!
Von daher hat sich der Verkäufer mehr als kulant gezeigt. Wem das Alter eines Pneu bein Kauf interessiert muss das in Erfahrung bringen, und vertraglich festhalten. Beim Baujahr des KFZ macht man es ja auch.

Technisch mag der Reifen nicht mehr auf der Höhe sein, spielt aber in diesem Fall keine Rolle. Man könnte sogar soweit gehen, das bei angepasster Fahrweise jeder Reifen jederzeit fahrbar ist.

So lange keine Beschädigungen oder zu geringe Profiltiefe den TÜV stören, ist rechtlich alles in Ordnung mit den Reifen.
Da kann es noch soviele Empfehlungen von Fachleuten geben.

Hallo!

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 22. September 2020 um 19:40:14 Uhr:


@.SD
Wortklauberei?
Es gibt schlicht weg kein Gesetzt und keine Verordnung, welches einen Reifen aufgrund des Alters aussondert!
Von daher hat sich der Verkäufer mehr als kulant gezeigt. Wem das Alter eines Pneu bein Kauf interessiert muss das in Erfahrung bringen, und vertraglich festhalten. Beim Baujahr des KFZ macht man es ja auch.

[...]

So lange keine Beschädigungen oder zu geringe Profiltiefe [oder das Alter, siehe die weiter vorne verlinkte Aussage des TÜV Thüringen; Anmerkung .SD] den TÜV stören, ist rechtlich alles in Ordnung mit den Reifen.
Da kann es noch soviele Empfehlungen von Fachleuten geben.

Du kannst das natürlich gerne so handhaben, wie immer du es für richtig hältst. Mit dem gleichen Recht bin und bleibe ich anderer Meinung.

Gruß
.SD

Zitat:

@.SD schrieb am 22. September 2020 um 19:45:51 Uhr:


Hallo!

Zitat:

@.SD schrieb am 22. September 2020 um 19:45:51 Uhr:



Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 22. September 2020 um 19:40:14 Uhr:


@.SD
Wortklauberei?
Es gibt schlicht weg kein Gesetzt und keine Verordnung, welches einen Reifen aufgrund des Alters aussondert!
Von daher hat sich der Verkäufer mehr als kulant gezeigt. Wem das Alter eines Pneu bein Kauf interessiert muss das in Erfahrung bringen, und vertraglich festhalten. Beim Baujahr des KFZ macht man es ja auch.

[...]

So lange keine Beschädigungen oder zu geringe Profiltiefe den TÜV stören, ist rechtlich alles in Ordnung mit den Reifen.
Da kann es noch soviele Empfehlungen von Fachleuten geben.

Du kannst das natürlich gerne so handhaben, wie immer du es für richtig hältst. Mit dem gleichen Recht bin und bleibe ich anderer Meinung.

Gruß
.SD

Gibt es ein Gesetz, welches Reifen aufgrund des Alters aussortiert?
Interessiert den TÜV bei der HU das Alter, oder eher der Zustand selbiger?

Es ist nunmal so, dass unter Umständen am Ende ein Gericht entscheidet. Gerichte entscheiden aufgrund geltender Gesetze und Vorschriften. Da es kein Gesetz gibt, welches einen Reifen nur aufgrund des Alters als unbrauchbar ausweist, kann kein Gericht in Deutschland nur aufgrund des Alters der Reifen ein Urteil zugunsten des TE fällen.

Da müsste ein Gutachter ran, warum der Reifen nicht mehr verwendbar ist. Dabei geht es dann allerding um konkret die bemängelten Reifen und nicht um eine generelle Aussage. Kein Gutachter wird allgemein bescheinigen, dass ein (x-beliebiger) 14 Jahre alter Reifen nur aufgrund des Alters nicht mehr brauchbar ist... das kann er nicht beurteilen. Er kann höchstens allgemein feststellen, dass die Wahrscheinlichkeit, dass ein Reifen nicht mehr brauchbar ist mit zunehmendem Alter ansteigt...

Ein Gutachten kann nur über genau die bemängelten Reifen und ihre weitere Eignung erstellt werden. Wenn sich dabei keine Mängel zeigen, die den Einsatz verhindern (Risse, Verhärtung, etc), dann ist es keinerlei Mangel.

Persönlich lasse ich auch die Finger von Reifen älter als 6 Jahren. Und wenn in einem Inserat steht "8-fach bereift", dann gehe ich zunächst auch von jüngeren Reifen aus, aber ich lasse mir die Reifen auch vor Vertragsschluss zeigen.

Randbemerkung: Meine "Wortklauberei" meinte ich natürlich rein satirisch. Manch Zeitgenosse würde aber ggf. genauso argumentieren. Ich verwende gern das Stilmittel "Reductio ad Absurdum", leider ist das bei mir manchmal schwer zu erkennen.

Hallo!

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 22. September 2020 um 20:02:14 Uhr:


Gibt es ein Gesetz, welches Reifen aufgrund des Alters aussortiert?

Ja, gibt es. 9. Ausnahmeverordnung zur StVO, Paragraph 3. Der begrenzt das Alter sogar auf nur 6 Jahre.

Gilt interessanterweise aber nur für Anhänger mit Zulassung für mehr als 80 km/h. Und hat wohl den Hintergrund, dass bei derartigen Anhängern von überwiegendem und langandauerndem Stillstand ausgegangen wird, was dann zu permanent einseitiger Reifenbelastung führt und irreperable Verformungen wahrscheinlich werden lässt.

Eine Situation, die bei einem normalen PKW natürlich vollkommen ausgeschlossen ist ... Saisonfahrzeug, womöglich noch leistungsstarker Sportwagen mit erreichbaren Höchstgeschwindigkeiten weit jenseits der 200 km/h. Der darf problemlos mit Reifen, 14 Jahre oder älter, mit Vollgas herumfahren, solange die nur äußerlich einen guten Eindruck machen. 😉

Dein Argument nochmal auf das andere Empfehlungsbeispiel "Autobahn-Richtgeschwindigkeit" angewandt: Gibt es ein Gesetz, welches verbietet auf unlimitierten Autobahnabschnitten die Richtgeschwindigkeit zu überschreiten? Wenn nicht, warum wird man dann bei einem Unfall und Überschreitung der Richtgeschwindigkeit trotzdem bestraft (im Sinne einer Haftungszuteilung), selbst wenn man faktisch keinerlei Fehlverhaltèn an den Tag gelegt hat?

Das war natürlich eine rhetorische Frage, ich kenne die Antwort, Stichwort erhöhte Betriebsgefahr. Ich wäre aber nicht überrascht, wenn im Falle sehr alter Bereifung seitens der Staatsanwaltschaft ähnlich argumentiert würde und das Gericht dem in seiner Entscheidung folgte. Alleine diese Möglichkeit nicht ausschließen zu können, genügt mir als Grund, die Reifen rechtzeitig zu erneuern resp. ältere nicht zu akzeptieren.

Zitat:

Interessiert den TÜV bei der HU das Alter, oder eher der Zustand selbiger?

Aus persönlicher Erfahrung? Keine Ahnung! Weil ich noch nie für ein Fahrzeug mit mehr als 10 Jahre alter Bereifung verantwortlich zeichnete. 😉

Aus angelesener "Erfahrung" heraus? Ein letztes Mal referenziere ich da auf die Aussage des TÜV Thüringen. Wenn diese dringende Empfehlung (wie ich vermute) mehr oder weniger Konsens ist über alle Prüforganisationen hinweg, dann halte ich es für sehr wahrscheinlich, dass beides berücksichtigt wird. Sicher höhere Gewichtung auf den Zustand, mehr als auf das Alter ... jedoch nicht ein striktes "entweder oder".

Mag ja sein, dass du einschlägige Erfahrungen hast und mit Reifen weit jenseits der Altersempfehlungen problemlos eine neue Plakette bekommen hast. Nichts würde mir ferner liegen als das zu bezweifeln. Aber es würde eben auch nichts an meiner Meinung und dem daraus resultierenden "Reifenwechselverhalten" ändern. 😉

Gruß
.SD

Ach Leute, der TE wollte eine Kaufpreisminderung, der Verkäufer hätte auch neue Reifen organisiert.
Im übrigen reden wir hier <200€ Material. Vom Kaufpreis des Fahrzeugs Mal abgesehen...

Das Thema ist doch durch, der TE kann keine Minderung erwarten, wenn der Verkäufer neue anbietet.

Und wer sich bei so einem Kauf für 5000€ wegen der Reifen so aufregt, geht garantiert vor Gericht 😛

@.SD
Es geht hier nicht um Anhängerreifen! Was soll das? Es geht hier um einen PKW, der mit alten Schlappen verkauft wurde. Der TE wollte diese nicht, weil sie nicht sicher sein, welches er auf das Alter zurückführte. Und das ist eben so nicht richtig. Das Alter sagt nicht viel über den Zustand eines Reifen aus.
Nebelkerze Nr.1 verpufft.

In deinem Link von TÜV Thüringen redet der TÜV von einer Empfehlung. Er sagt selbst, das Nutzen, Lagerung und Herstellung einen Einfluss auf die Eigenschaften des Reifen im Alter haben.
Er sagt aber eben nicht, dass Reifen ab einem Alter X keine HU bestehen.
Wie willst du denn, bei den 3 o.g. Bedingungen das Alter ermitteln, ab dem ein Reifen deiner Meinung nach nicht mehr sicher sei?
Merkst was? Geht nicht! Deswegen bleibt es eine Empfehlung.
Nebelkerze Nr.2 verpufft.

Empfehlungen sind aber im Vertragsrecht, welches der TE ja in Anspruch nimmt, nicht relevant.
Verkäufer sagt, Reifen sind in Ordnung. Käufer findet sie zu alt.
Nun kann aber ein alter Reifen techn. in Ordnung sein. Sagt ja auch der TÜV Thüringen, da ja Nutzen, Lagerung und Herstellung einen Einfluss darauf haben. Wenn nun der Reifen perfekt genutzt und gelagert wurde, der Hersteller das Beste Gummi der Welt genommen hat, dann kann der Reifen doch techn. in Ordnung sein.

Oder anders Betrachtet. Nehmen wir für die 3 Bedingungen den worst Case an, optisch und am Fahrverhalten ist aber nichts zu merken, würdest du dann deine Reifen schon nach zum Beispiel 2 Jahren tauschen, obwohl doch der Reifen noch so jung ist?

Es ist und bleibt halt nur eine Empfehlung. Die im Falle des TE aber völlig irrelevant ist.

Hallo!

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 22. September 2020 um 23:35:07 Uhr:


@.SD
Es geht hier nicht um Anhängerreifen! Was soll das? Es geht hier um einen PKW, der mit alten Schlappen verkauft wurde. [...] Das Alter sagt nicht viel über den Zustand eines Reifen aus.
Nebelkerze Nr.1 verpufft.

Zunächst einmal: Wollte ich Nebelkerzen werfen, hätte ich nicht selbst ausdrücklich auf die unterschiedlichen Situationen hingewiesen.

Allerdings geht es in dem "Anhängerreifenparagraphen" ganz klar und explizit um das Alter der Reifen. Ungeachtet des Zustandes. Und irgendwo ist das Funktionsprinzip der Kombination "Fahrzeug-Bereifung" ein Stück weit vergleichbar.

Zitat:

In deinem Link von TÜV Thüringen redet der TÜV von einer Empfehlung. [...]
Er sagt aber eben nicht, dass Reifen ab einem Alter X keine HU bestehen.

Er sagt aber auch nicht das Gegenteil. Und die Wahrscheinlichkeit eines Nichtbestehens dürfte angesichts der Empfehlung mit jeder weiteren Prüfung steigen.

Ebensowenig wirst du das Bestehen der Prüfung garantieren können. 😉

Zitat:

Wie willst du denn, bei den 3 o.g. Bedingungen das Alter ermitteln, ab dem ein Reifen deiner Meinung nach nicht mehr sicher sei?
[...]

Gar nicht. Reifen betrachte ich als ebenso sicherheitsrelevant wie beispielsweise Bremsen oder das Fahrwerk. Und sichheitsrelevante Teile gehören auch dann ersetzt, wenn die vom Hersteller prognostizierte Lebensdauer erreicht ist, selbst wenn der Verschleißgrad eine weitere Nutzung gestatten würde. Vielleicht bin ich da durch meine beruflichen Erfahrungen in der Industrie übermäßig sensibilisiert ... doch dort habe ich mehr als einmal erlebt, wie äußerlich augenscheinlich einwandfreie Bauteile versagten, weil aus falscher Sparsamkeit die nötigen Werkstoffprüfungen lax oder gar nicht ausgeführt wurden und auch kein prophylaktischer Austausch stattfand.

Zitat:

Empfehlungen sind aber im Vertragsrecht, welches der TE ja in Anspruch nimmt, nicht relevant.
Verkäufer sagt, Reifen sind in Ordnung. Käufer findet sie zu alt.

Und wenn der Reifenhersteller selbst über seine Produkte sagt, sie seien mit 14 Jahren zu alt und zu ersetzen? Dann haben er und der Käufer unrecht und der Verkäufer recht? Sorry, dieser Argumentation kann und will ich nicht folgen.

Zitat:

Nun kann aber ein alter Reifen techn. in Ordnung sein. Sagt ja auch der TÜV Thüringen, da ja Nutzen, Lagerung und Herstellung einen Einfluss darauf haben. Wenn nun der Reifen perfekt genutzt und gelagert wurde, der Hersteller das Beste Gummi der Welt genommen hat, dann kann der Reifen doch techn. in Ordnung sein.

Natürlich kann er das. Genausogut aber auch nicht, selbst wenn äußerlich per Sichtprüfung einwandfrei. Und deshalb sagt der TÜV Thüringen, dass es in jedem Fall nach 10 Jahren "allerhöchste Zeit" ist, die Reifen aus dem Verkehr zu ziehen.

Wenn die Materialqualität sowie Lagerungs- und Betriebsbedingungen zuvor absolut perfekt waren, dann möchte ich das vom Händler auch genauso schriftlich bestätigt haben. Mit Stempel und Unterschrift!

Zitat:

Oder anders Betrachtet. Nehmen wir für die 3 Bedingungen den worst Case an, optisch und am Fahrverhalten ist aber nichts zu merken, würdest du dann deine Reifen schon nach zum Beispiel 2 Jahren tauschen, obwohl doch der Reifen noch so jung ist?

Die Worst-case-Betrachtung ist meines Erachtens, wieder nicht zuletzt der beruflichen Erfahrung geschuldet, die einzig richtige Herangehensweise bei der Beurteilung der (Weiter)Verwendbarkeit sicherheitsrelevanter Bauteile.

Aber wo kommen plötzlich die 2 Jahre her? Nebelkerze? 😉 Die niedrigste Empfehlung, also auch unter ungünstigen Lager- und Betriebsbedingungen, die ich bisher gesehen habe, sind 6 Jahre (siehe Anhänger).

Aber klar, z. B. im Falle einer heftigeren Kollision des Reifens mit einem Bordstein o. ä. würde ich dem Reifen nicht mehr vertrauen, auch wenn äußerlich und von den Fahreigenschaften her alles in Ordnung zu sein scheint.

Zitat:

Es ist und bleibt halt nur eine Empfehlung. Die im Falle des TE aber völlig irrelevant ist.

Der TE scheint, zumindest momentan, nicht mehr hier teilzunehmen. Deshalb ist sein Fall doch letztlich nur der "Aufhänger" für diese Nebendiskussion um das Pro und Contra alter Reifen gewesen.

Da mein Vorrat an Nebelkerzen jetzt auch erst einmal aufgebraucht ist, werde ich mich dann bis auf Weiteres in die Rolle eines Schaulustigen zurückziehen. 😉

Gruß
.SD

Die 2 Jahre kommen von der HU!
Gerne noch einmal und zum letzten Mal, danach darfst du gerne das letzte Wort haben, es geht hier um den TE und seinen Fall, nicht darum was du machst und was der TÜV Thüringen empfehlt.
Im Vertragsrecht geht es auch nicht um Wahrscheinlichkeiten.
Du solltest deinen Link noch einmal lesen, und verinnerlichen, dass der TÜV empfehlt.
Dein Beispiel mit der Bremse ist im übrigen falsch, da auch eine Bremse kein max. Alter hat. Auch da beurteilt der TÜV den Zustand der Bremse nicht das Alter!

Jeder kann und darf seine Reifen wechseln wann er will.
Aber zu sagen ein alter Reifen sei wegen dem Alter nicht sicher, ist nur die halbe Wahrheit. Ja ein Reifen verliert im Alter Performance, m dadurch ist er aber noch lange kein Sicherheitsrisiko!

Aber auch hierzu wirst du bestimmt was anmerken wollen, also bitte, nur zu!
Das Wort gehört dir!

Ich denke es wird Zeit, dass Reifenhersteller ein Haltbarkeitsdatum auf die Reifen aufdrucken müssen, ab dem die Reifen nicht mehr weiter zu verwenden sind.
Diskussionen wie diese wären dann vorbei.

Ich würde allerdings gern eine schriftliche Aussage eines Reifenherstellers sehen, in der er sagt, die Reifen dürfen nur bis zu einem Alter von X Jahren verwendet werden. Dies in einer "harten" Formulierung und kein "können X Jahre halten" oder "sollten nach X Jahren ausgetauscht werden" (also eine Formulierung mit "müssen getauscht werden" o.ä.). Der feine sprachliche Unterschied zwischen "müssen", "sollen" und "können".

Da bin ich aber strikt dagegen !
...es sei denn, das hat dann auch wieder nur empfehlenden Charakter...und es wird nicht gleich ein Zwangs-Wegwerfartikel daraus !
(sonst müßt' ich ja meine '93er, '99er, '05er und '08er Reifen ( https://www.motor-talk.de/.../...d-eure-winterreifen-t2013500.html?... )
schon unnötigerweise vorzeitig in Rente schicken . . . was für eine Verschwendung ! Grad wo alle immer von Nachhaltigkeit + Ressourcenschonung sprechen...)

Die Reifen, die du übrigens nach 6 Jahren vom Tempo-100-Anhänger runtermontierst (damit er nicht zum Tempo-80-Anhänger degradiert wird), darfst dann übrigens immer noch vorn auf's Zugfahrzeug montieren . . . und solo dann noch paar Jahre 190 oder 210 km/h oder was auch immer damit fahren . . . 😁
(sofern gleiche Größe und sie nicht wirklich bedenklich aussehen, is klar)

(Lesestoff dazu siehe Link auf Seite 2, dann brauch'mer nicht alles zu wiederholen ;-) )

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