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Sachmängelhaftung ?????

Themenstarteram 12. Juli 2018 um 9:54

Guten Tag...

ich habe zz folgendes Problem.

Habe am 21.6.18 einen van beim Händler gekauft.er hat den Wagen als bastler kfz ohne Garantie und ohne Rücknahme verkauft.seit 05.07.18 ist der wagen defekt/ wurde heiß...laut der Werkstatt ist der kühler defekt..was kann ich jetzt tun??? Die Werkstatt meinte der verkäufer muß den Wagen reparieren wegen der sachmängelhaftung ????

Bin über eine Antwort sehr dankbar...

MfG

Beste Antwort im Thema
am 12. Juli 2018 um 16:00

Es gibt viele die wenig Geld haben und solche Bastlerfahrzeuge kaufen und auch froh sind das es die noch zu kaufen gibt. Schrauben die sich zurecht und sind froh einen Fahrbaren Untersatz zu haben.

Dann gibts welche die kaufen sowas und Unterschreiben fuer ,,Bastler Fahrzeug`` Ohne Garantie`` Ohne Ruecknahme`` und machen dann wenn unerwartet das ,,Neufahrzeug`` den Geist auf gib Theater. Als Richter wuesste ich was ich euch sagen wuerde. Aber die Gesetze sehen das wieder anders. Irgendwann werden solche Kisten dann halt nicht mehr an Privat verkauft.

Rechlich kann ich nicht viel sagen. Persoenlich wuerde ich mich schaehmen den Haendler zu belangen wenn ich selbst sowas unterschrieben hab.

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am 12. Juli 2018 um 16:00

Es gibt viele die wenig Geld haben und solche Bastlerfahrzeuge kaufen und auch froh sind das es die noch zu kaufen gibt. Schrauben die sich zurecht und sind froh einen Fahrbaren Untersatz zu haben.

Dann gibts welche die kaufen sowas und Unterschreiben fuer ,,Bastler Fahrzeug`` Ohne Garantie`` Ohne Ruecknahme`` und machen dann wenn unerwartet das ,,Neufahrzeug`` den Geist auf gib Theater. Als Richter wuesste ich was ich euch sagen wuerde. Aber die Gesetze sehen das wieder anders. Irgendwann werden solche Kisten dann halt nicht mehr an Privat verkauft.

Rechlich kann ich nicht viel sagen. Persoenlich wuerde ich mich schaehmen den Haendler zu belangen wenn ich selbst sowas unterschrieben hab.

Wenn der TE mal endlich die hier bereits genannten Eckdaten Modell, BJ, Kilometerstand und Preis angeben würde, dann könnte man schon mehr dazu schreiben.

Jungfrauen sind halt manchmal etwas zickig...:D

am 12. Juli 2018 um 18:37

Ein „Bastlerfahrzeug“ muss überhaupt nicht fahrtüchtig sein. Ich habe dazu in einem anderen Forum mal was gelesen aus einem Urteil bei dem es um sowas ging. Natürlich kann der Händler keine Gewährleistung ausschließen, der Kunde kann aber den ausdrücklichen Verzicht bestätigen.

Steht im Vertrag „mehrere Mängel“ reicht das allerdings auch aus. Bei alten Fahrzeugen mit hoher Laufleistung muss nicht grundsätzlich auf alle Mängel hingewiesen werden. Das Fahrzeug als teileträger oder Bastlerfahrzeug zu veräußern ist eindeutig genug.

Auch der Preis ist dabei unerheblich. Ein Mercedes von 1912 ist selbst als Rohkarosse mit Brief teuer. Da kann man anschließend auch nicht den fehlenden Motor reklamieren.

Wenn ich hier eine solche Frage einstelle, dann würde ich innerhalb 10 Stunden längst hier nachlesen und alle offene Fragen beantworten. Zum Bastlerfahrzeug ist hier alles gesagt, warten wir doch einmal auf die eingeforderten Infos zum Auto

am 12. Juli 2018 um 20:20

ich denk, da kommt nix mehr. Diese Antworten wollte der TE nicht hören...

cocker - Du bist definitiv kein Jungfrauenversteher...

 

:D:D:D

am 12. Juli 2018 um 21:38

ich bin Anfang September geboren, also irgendwie doch schon

Zitat:

@cocker schrieb am 12. Juli 2018 um 22:20:43 Uhr:

ich denk, da kommt nix mehr. Diese Antworten wollte der TE nicht hören...

vielleicht liegt es ja auch daran, dass die ersten sieben Beiträge nicht nur falsch waren, sondern auch noch gleich in bester Motor-talk Manier auf den Fragensteller einschlugen, wie doof er doch ist.

Zitat:

@jungfrauhgw schrieb am 12. Juli 2018 um 11:54:38 Uhr:

Guten Tag...

als bastler kfz ohne Garantie und ohne Rücknahme verkauft......was kann ich jetzt tun???

MfG

Ich denke wenn das alles so im Vertrag steht dann bleibt Dir nur eins...jetzt mit den Bastelarbeiten zu beginnen.

das muss jetzt sein, oder? Dass Du die längst mit Quellen widerlegte Falschaussage noch einmal wiederholst?

Falsch wär's nur, wenn das Auto ein "normaler Gebrauchtwagen" zu einem "marktüblichen Preis" gewesen sein sollte zum sofortigen ohne-Probleme-losfahren bis zum nächsten TÜV . . . weiß aber mangels Infos bis jetzt doch noch keiner . . . man kann's nur vermuten, aber nicht belegen.

Aber mußte nicht sein, denn ich hatte ja eh' schon " ---> basteln " geschrieben (siehe Seite 1)

Also isses bis jetzt nur das, als was es beschrieben wurde : ein Bastlerauto (ok, "bastler kfz") ---> na was macht man dann wohl ? ;-)

Zitat:

@Kai R. schrieb am 13. Juli 2018 um 09:56:31 Uhr:

das muss jetzt sein, oder? Dass Du die längst mit Quellen widerlegte Falschaussage noch einmal wiederholst?

Deine Aussage ist unvollständig. Fakt ist, ein Bastlerauto ist und bleibt ein Bastlerauto, Fakt ist auch , wer ein normales Auto als Bastlerfahrzeug Verkauf, selbst Schuld, die Gewährleistung kann er damit nicht umgehen. Ich bin vom ersteren ausgegangen.

Aus allen diesen Gründen werden solche Karren meist nicht auf dem Privatmarkt angeboten, sondern nur unter Händlern. Wie das hier gelaufen ist, weiß keiner. Hier was zum lesen: https://www.adac.de/.../

Weiß man allerdings vorher, daß man eine Schrottkarre kauft, dürfte der Ausschluß der Haftung korrekt sein. Aber das sind alles nur Spekulationen.

am 13. Juli 2018 um 9:52

Entscheidend ist wie der Wagen angepriesen wurde.

Ein Van der vielleicht 15 Jahre alt ist und 300tkm gelaufen hat für 1000€ weil nicht in Ordnung hat keine Gewährleistung.

Bei 5 Jahren und 15k€ sieht das natürlich anders aus. Das ist aber leider nicht vom TE bekannt gegeben worden.

Ist der Wagen von vornherein aber schon als bastelbude gekennzeichnet und nur mit rest tüv ect. kann man dem Händler nichts vorwerfen.

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