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Sachmängelhaftung bei Gebrauchtwagen- wie gehe ich am besten vor?

Themenstarteram 13. November 2020 um 15:14

Heute auf der Autobahn fing der Wagen auf einmal an immer langsamer zu werden, egal wie sehr ich das Gaspedal gedrückt habe. Also rechts ran, ganzes Auto stinkt schon, abschleppen lassen, wird wohl was mit der Kupplung sein.

Nun hab ich das Auto (15 Jahre alter Aygo, insg. ca 110.000km) gerade mal 1000 km gefahren, Kaufvertrag beim Händler ist vom Juli 2020. Ich weiß beim besten Willen nicht, wie ich die Kupplung in den paar Fahrten dermaßen verschlissen haben soll. Der Wagen steht jetzt zur Begutachtung bei einer Werkstatt- wie gehe ich denn dann vor?

Kann ich es gleich reparieren lassen und die Rechnung dann beim Händler einreichen?

Muss ich erst den Händler kontaktieren?

Bin für jeden Rat über das Procedere dankbar!

Beste Antwort im Thema

Der Händler hat immer das Recht auf Nachbesserung wenn es sich denn um einen Gewährleistungsfall handelt.

Die Kupplung ist allerdings ein Verschleißteil. Und hier dürfte es dem Händler leicht fallen zu beweisen, dass die Kupplung beim Kauf noch nicht defekt war. Ich sehe da leider schwarz für dich und ich denke du wirst auf den Kosten sitzen bleiben, wenn es denn wirklich eine defekte Kupplung ist.

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Der Händler hat immer das Recht auf Nachbesserung wenn es sich denn um einen Gewährleistungsfall handelt.

Die Kupplung ist allerdings ein Verschleißteil. Und hier dürfte es dem Händler leicht fallen zu beweisen, dass die Kupplung beim Kauf noch nicht defekt war. Ich sehe da leider schwarz für dich und ich denke du wirst auf den Kosten sitzen bleiben, wenn es denn wirklich eine defekte Kupplung ist.

Du musst erst den Händler kontaktieren und ihm Gelegenheit geben den Mangel selbst zu beseitigen.

Stimmt beides grundsätzlich was meine Vorredner gesagt haben. Es gibt nur 2 Probleme.

1. Kupplung gilt als Verschleißteil.

2. Bei einer Laufleistung von 110.000km stell ich mir die Frage in welchem Zustand die Kupplung schon bei Kauf war und ob das grundsätzlich hätte schon auffallen müssen.

Hi,

die Kupplung ist eine Schwachstelle beim Aygo, vor allem bei Kurzstrecken.

Wenn dann zusätzlich das Kupplungsspiel nicht eingestellt wird ( vorgesehen bei 90tkm) dann kann es sehr schnell gehen mit den Ausfall.

Ich schließe mich übrigens an die Kupplung ist ein Verschleißteil das bei 110tkm wohl nicht mehr unter Gewährleistung fällt. Ich vermute du hast eher bei einem kleinen Händler gekauft und nicht bei einem großen (Toyota) Autohaus daher sehe ich da auch wenig Chancen auf Kulanz.

Austauschen der Kupplung ist beim Aygo leider nicht ganz günstig 500€ aufwärts muss man rechnen eher 700€

Ist es wirklich die Kupplung? Denn die gibt normalerweise nicht einfach so während der Fahrt den Geist auf.

Ebenso fehlt in der Fehlerbeschreibung, ob beim Gas geben die Drehzahl hoch ging. Und eine verschlissene Kupplung macht sich schon vorher bemerkbar beim Anfahren.

Der Aygo ist wohl kaum mehr als 2.000,- Wert. Wie kommt man da auf die Idee ein Fahrzeug zu haben, welches frei von Reparaturen sein wird.

am 15. November 2020 um 3:40

Vielleicht sollte der TE den Defekt noch mal besser beschreiben. Eine Kupplung verschleißt beständig und nicht sofort. Dann hätte das Auto bei der Üvergabe schon deutliche Anzeichen gehabt.

Klar ist die Kupplung ein Verschleißteil.

Ein Sachmangel wird sich aber daraus ergeben, dass (ohne besondere Aufklärung darüber) eine dermaßen verschlissene Kupplung "mitverkauft" wurde, welche nur noch 1.000km hält.

Der Händler hat aber das Recht zur Nachbesserung.

Molchhero, ich begrüße es, dass du nicht das übliche und falsche "Verschleißteile = keine Sachmangelhaftung" nachplapperst. Hier ist es aber wohl wirklich anzunehmen, dass bei einem uralten Auto mit 110Mm Laufleistung ein solcher Defekt als altersbedingter gewöhnlicher Verschleiß zu werten ist - und damit nicht als Mangel im rechtlichen Sinne. Insofern sehe ich hier in diesem Fall wenig Chancen für den Käufer. Wer sowas kauft, muss mit solchen Reparaturen einfach rechnen.

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 15. November 2020 um 15:39:40 Uhr:

Molchhero, ich begrüße es, dass du nicht das übliche und falsche "Verschleißteile = keine Sachmangelhaftung" nachplapperst. Hier ist es aber wohl wirklich anzunehmen, dass bei einem uralten Auto mit 110Mm Laufleistung ein solcher Defekt als altersbedingter gewöhnlicher Verschleiß zu werten ist - und damit nicht als Mangel im rechtlichen Sinne. Insofern sehe ich hier in diesem Fall wenig Chancen für den Käufer. Wer sowas kauft, muss mit solchen Reparaturen einfach rechnen.

Dem würde ich zustimmen, wenn der Mangel >10tkm nach Übergabe aufgetreten wäre.

Wenn ich aber von einem Gebrauchtwagenhändler ein Fahrzeug kaufe, so denke ich, dass die konkludent "vereinbarte" Beschaffenheit iSd. § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB zumindest ein Fehlen von akuten und im Vergleich zum Wert des Autos nicht als substanziell einzustufenden Mängeln auf den "ersten Kilometern" ist.

Bei einem Auftreten eines solchen Mangels nach "nur" 1.000km (und <6 Monaten) würde ich demnach von einem Sachmangel bereits bei Gefahrübergang ausgehen.

Ich finde aber auch grundsätzlich, dass ein Kupplungsschaden nach 110.000km nicht zu erwarten ist. Aber gerade bei Kleinstwagen wie einem Toyota Aygo mag ich da unrecht haben.

110Mm können bei einem im Stadtverkehr malträtierten Wagen - das würde zur Kombi aus Alter und Laufleistung passen - ein biblisches Alter für eine Kupplung sein. Beim Aygo kommt hinzu, dass die unteren drei Gänge relativ lang übersetzt sind, d.h. beim Anfahren etwas mehr Reibarbeit an der Kupplung als bei anderen Autos. Ja, ist blöd, dass das bereits nach 1000 km auftritt, aber irgendwann tritt es halt auf und ist hier im Verhältnis zur Laufleistung nicht ungewöhnlich. Ich hoffe doch sehr, dass die zu erwartenden 500 bis 700 Euro den TE nicht arm machen. Den Verkäufer kann man sicherlich kontaktieren, viel würde ich da aber nicht erwarten. Vielleicht mag er sich etwas an den Kosten beteiligen, dann sollte man sich freuen.

Das ändert aber dann nichts daran, dass eine Kupplung, welche nur noch 1000km aushält, mMn. einen Sachmangel darstellt.

Dann ist die Kupplung schon bei Gefahrübergang so durch, dass sie nicht der vereinbarten Beschaffenheit entspricht.

Zitat:

@molchhero schrieb am 15. November 2020 um 20:18:07 Uhr:

Das ändert aber dann nichts daran, dass eine Kupplung, welche nur noch 1000km aushält, mMn. einen Sachmangel darstellt.

Dann ist die Kupplung schon bei Gefahrübergang so durch, dass sie nicht der vereinbarten Beschaffenheit entspricht.

Naja, welcher vereinbarten Beschaffenheit entspricht denn eine Kupplung eines 15 Jahre alten Kleinstwagens mit >100tkm Laufleistung Deiner Meinung nach?

Hi,

1000km seit dem Kauf vor 5 Monaten das deutet schon auf sehr viele Kurzstrecken hin und die belasten die Kupplung eben stark.

Wenn die Kupplung nicht sauber eingestellt ist ( bei Aygo manuell einzustellen) und man mit viel Drehzahl einkuppelt, was bei Aygo sehr schnell passiert kann man auch auf 1000km eine noch halbwegs intakte Kupplung endgültig zerstören.

Übrigens die TE wurde hier unter anderem von mir explizit darauf hingewiesen das die Kupplung eine Schwachstelle des Aygo ist vor allem bei den frühen Modellen von 2005.

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