Sachmängelhaftung ?????
Guten Tag...
ich habe zz folgendes Problem.
Habe am 21.6.18 einen van beim Händler gekauft.er hat den Wagen als bastler kfz ohne Garantie und ohne Rücknahme verkauft.seit 05.07.18 ist der wagen defekt/ wurde heiß...laut der Werkstatt ist der kühler defekt..was kann ich jetzt tun??? Die Werkstatt meinte der verkäufer muß den Wagen reparieren wegen der sachmängelhaftung ????
Bin über eine Antwort sehr dankbar...
MfG
Beste Antwort im Thema
Es gibt viele die wenig Geld haben und solche Bastlerfahrzeuge kaufen und auch froh sind das es die noch zu kaufen gibt. Schrauben die sich zurecht und sind froh einen Fahrbaren Untersatz zu haben.
Dann gibts welche die kaufen sowas und Unterschreiben fuer ,,Bastler Fahrzeug`` Ohne Garantie`` Ohne Ruecknahme`` und machen dann wenn unerwartet das ,,Neufahrzeug`` den Geist auf gib Theater. Als Richter wuesste ich was ich euch sagen wuerde. Aber die Gesetze sehen das wieder anders. Irgendwann werden solche Kisten dann halt nicht mehr an Privat verkauft.
Rechlich kann ich nicht viel sagen. Persoenlich wuerde ich mich schaehmen den Haendler zu belangen wenn ich selbst sowas unterschrieben hab.
48 Antworten
Tach,
Wie wäre es mit einigen Daten zum Fahrzeug?
Grundsätzlich gesehen hast Du bewusst einen Schrotthaufen gekauft und wunderst dich über Defekte?
wenn das im Vertrag steht und ausgeschlossen wurde - und du das unterschrieben hast, dann hast du wohl Pech gehabt. wenn du im ADAC bist - dort gibt es eine Beratungsstelle...
Aber ein Kühler kostet nicht die welt - vielleicht kann ein Bastler den Kühler löten
Zitat:
@jungfrauhgw schrieb am 12. Juli 2018 um 11:54:38 Uhr:
Habe am 21.6.18 einen van beim Händler gekauft.er hat den Wagen als bastler kfz ohne Garantie und ohne Rücknahme verkauftwas kann ich jetzt tun???
Die Karre verschrotten lassen, die Antwort hast du schon selbst gegeben, siehe fetter Teil.
Lass einen neuen Kühler reinmachen, wenn die Basis sonst noch in Ordnung ist, ansonsten fahre ihn zum Schrott. Einfache Antwort.
Und wenn's darum geht, wer das macht und bezahlt, dann musst du den Kaufvertrag genauestens lesen oder prüfen lassen (z. B. von einem Anwalt) und dein Recht ggf. vor Gericht erkämpfen.
Wenn's nur der Kühler ist, ist das für ein Bastlerfahrzeug in Ordnung.
Kauft doch nicht immer den Schrott der anderen und beklagt euch, wenn's doch schon extra im Kaufvertrag steht... ein jeder Bastler würde sich einen Kühler für 20 € vom Schrott holen und den selbst einbauen.
Bessere Tipps werden sicherlich folgen, aber was denn nun für dich die beste und einfachste Möglichkeit ist, das musst du selbst entscheiden.
Manchmal sind 100 € selbst investiert besser als nerviger Streit und 3 Wochen ohne Auto.
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Wenn der Wagen als Bastlerfahrzeug verkauft wurde bedeutet das entweder zum ausschlachten oder herrichten.
Das dieses Fahrzeug nicht zum reinsetzen, wohlfühlen und unbeschwert fahren gedacht ist sagt der Ausdruck „Bastlerfahrzeug“ ja eindeutig aus. Demnach gibt es da auch nichts zu bemängeln.
Solche Fahrzeuge kann man generell nur kaufen wenn man auch wirklich Bescheid weiß wie sie zu reparieren sind.
Zitat:
@jungfrauhgw schrieb am 12. Juli 2018 um 11:54:38 Uhr:
. . . als bastler kfz ohne Garantie . . . was kann ich jetzt tun???
MfG
----> das was im Vertrag steht : basteln !
Darum hast ihn ja schließlich gekauft, oder ?
Bastlerfahrzeug kann der Verkäufer reinschreiben, aber nur wenn es auch eins ist. Es bringt ihm nichts, wenn er einen intakten Van für 4.000.- € als Bastlerfahrzeug tituliert, nur um die Gewährleistung zu umgehen.
Was ist des für ein Auto (Typ, Baujahr, Laufleistung) und was hast Du bezahlt dafür? Nur wenn es ein echtes Bastlerfahrzeug ist, würde die Gewährleistung nicht greifen.
Ne um das zu umgehen verkauft er das ohne Prüfung nur an Gewerbetreibende 🙂
Zitat:
@Kai R. schrieb am 12. Juli 2018 um 13:42:54 Uhr:
Bastlerfahrzeug kann der Verkäufer reinschreiben, aber nur wenn es auch eins ist. Es bringt ihm nichts, wenn er einen intakten Van für 4.000.- € als Bastlerfahrzeug tituliert, nur um die Gewährleistung zu umgehen.Was ist des für ein Auto (Typ, Baujahr, Laufleistung) und was hast Du bezahlt dafür? Nur wenn es ein echtes Bastlerfahrzeug ist, würde die Gewährleistung nicht greifen.
Na ja, so schnell wie der verreckt ist, dürfte es sich kaum um einen Oldtimer des Zustandes "1" handeln.....😁
was Ihr alles wisst …. Ich weiß es nicht und bevor der TE dazu nichts gesagt hat, kann man seine Frage auch nicht beantworten.
https://www.iww.de/.../...ung-trotz-verkauf-als-bastlerfahrzeug-f39432
Zitat:
@Kai R. schrieb am 12. Juli 2018 um 14:46:30 Uhr:
was Ihr alles wisst …. Ich weiß es nicht und bevor der TE dazu nichts gesagt hat, kann man seine Frage auch nicht beantworten.
Das stimmt natürlich. Vor allem, wieviel er dafür hingelegt hat. Aber nur durch solche ungenauen Angaben kommt man auf Seiten......😁
Hier hängen sich ja scheinbar wieder viele an der Formulierung "Ohne Garantie" auf.
Garantie =/= Gewährleistung.
Die gesetzliche Gebrauchtwagengewährleistung beträgt 2 Jahre und kann vom Händler zwar per Kaufvertrag auf 1 Jahr verkürzt, mWn aber nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
Da ich nicht weiß, wie sich dies bei als "Bastlerfahrzeug" verkauften Fahrzeugen verhält, und im Schadensfall zwischen Mangel und Verschleiß unterschieden werden muss, halte ich mich mit voreiligen Schlüssen zurück.
Wenn ich eine Vermutung aufstellen müsste, würde ich mich Kai anschließen.
entscheidend ist imho, wer als Verkäufer im Vertrag steht ( Händler oder Privatperson ) und was genau bezgl. Bastlerfahrzeug im Vertrag steht.