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Sachmängelhaftung Getriebe bei 250.000km

Audi A4 B6/8E
Themenstarteram 1. Mai 2014 um 12:01

Servus Zusammen,

Vorab ich habe die SuFu benutzt, aber leider auf mein Anliegen nicht alle Infos bekommen.

Zu den grundlegenden Infos:

Ich habe mir bei einem Händler einen:

Audi A4 B6 (Baujahr 04/2004)

2,5tdi quattro mit 179ps

Automatik Tiptronik (5 Gang)

250.000km. (Auto stand äußerlich und vorallem von innen sehr sauber da) gekauft.

Der Händler hat in den Vertrag reingeschrieben dass er keine Gewährleistung auf das Fahrzeug gibt. Dass er diese Gewährleistung nicht ausschließen darf, habe ich schon mehrmals in Erfahrung gebracht.

Auch dass er in den ersten 6 Monaten aufgrund der Beweisumkehrlast Beweislastig ist.

Das Auto hatte ein paar kleine Mängel welche ich selbst beseitigt habe (wegen Lapalien wollte ich kein Stress mit dem Händler haben). Ich habe auch den Motor usw. alles mit dem VCDS überprüft, um sicherzugehen dass ich keinen Fehlkauf mache.

Und als Vorsorge habe ich vor 3 Tagen auch einen Getriebeölwechsel mit Wandlerspülung bei der Tiptronik machen lassen.

-> Hintergrundgedanke war einfach lieber 310€ für eine komplette Spülung zu bezahlen als mehrere tausend für ein neues Getriebe.

Nun zum Problem.

Wie das Schicksal so will, spinnt nun mein Getriebe. Laut dem Meister "rupft" das Getriebe. Grund dafür ist dass die Gummibänder in der Kupplung nicht mehr richtig funktionieren. Somit "schlägt" das Getriebe nach wenn ich Gas gebe. Lösung: neues Getriebe. (Im Fehlerspeicher ist nichts hinterlegt)

Meine Frage ist nun. Zählt dies unter die Gewährleistung vom Händler obwohl das Auto schon so viel KM drauf hat? (Das Fahrzeug ist scheckheftgepflegt bis 235.000km und ich habe es vor 4 Wochen gekauft und bin ca 1000km gefahren).

Vorab schon mal vielen Dank für den Support.

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen :)

Beste Antwort im Thema

Du irrst. Wenn der Händler versucht die Gewährleistung auszuschließen, dann ist die Klausel nichtig. Und damit hat er nach BGB 2 Jahre Gewährleistung, da nichts abweichendes vereinbart wurde.

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17 Antworten
am 7. Mai 2014 um 8:20

Ich würde mich zumindest mal von einem Anwalt beraten lassen...ich sehe da massivste Probleme auf Dich zu rauschen.

1,) Du kaufst einen Wagen bei einem Händler der im Vertrag die gesetzl. Gewährleistung ausschließt.

Dieses ist nach BGB schon einmal nichtig. Es hat schon Fälle gegeben, wo der Händler dem Käufer einen Gewerbebetrieb unterstellte. In diesem Fall wartet ein nicht gerade kostengünstiges Gerichtsverfahren zwecks Klärung, da der Händler sich weigert. Da hier für den Kläger erstmal nicht gerade unerhebliche Kosten entstehen, dieses weis der Verkäufer, versucht er dieses auszusitzen und spielt auf Zeit. So einen Fall hatten wir hier schon. Hoffe Du hast eine Rechtschutzversicherung ansonsten wirds teuer.

2.) Lässt Du in einer anderen Werkstatt das Getriebeöl vorsorglich wechseln erst danach traten die hier geschilderten Probleme auf. Wird der Dir verkaufte Händler sagen, dass die da einen Fehler gemacht haben und jegliche Schuldzuweisung ablehnen. Sinnvoller wäre es gewesen das Öl bei dem verkaufenden Händler wechseln zu lassen. Oder war es ein Fähnchenhändler ohne Werkstatt ?

Somit liegt die Beweislast bei Dir, zu beweisen dass der Schaden schon bei Fahrzeugübergabe bestand. Beweisbar höchstens über Sachverständigen Gutachten.

3.) Lässt du dass Getriebe wiederum in einer anderen Werkstatt in Stand setzen? Dir ist aber bewusst, dass du Du dem verkaufenden Händler die Möglichkeit der Instandsetzung (BGB) gewähren musst ? Ein Recht auf Wandlung hast Du lt. BGB erst nach drei erfolglosen Reparaturversuchen.

Willigt der Händler, dieses sollte ausschließlich schriftlich erfolgen, zu einer Fremdreparatur in einer anderen Werkstatt ein, ist Justizia wieder bei Dir.

Da nun dass Getriebe mittlerweile zerlegt, wird es mit dem Gutachten (Punkt 2) schwierig, da jeder gegnerische Anwalt ein Austausch der defekten Teile nun unterstellen, bzw. anzweifeln wird.

Hier ist eigentlich alles schief gelaufen, was nur schief laufen kann. Frage am Rande, was hast du für den Wagen bezahlt ?

Versuch mal anhand der KFZ Historie / hinterlegte Laufleistungen des Fahrzeuges in diversen Steuergeräten, heraus zu bekommen ob die Laufleistung mit der im Tachographen angezeigten tatsächlich übereinstimmt. Mit viel Glück ?? für Dich ist da manipuliert und Du kannst durch dieses Procedere des vorsätzlichen Betruges / arglistige Täuschung aus demVertrag wieder raus. Es wäreein Versuch. Anderes dürfte nun sehr sehr schwierig werden....sofern sich der Händler quer legt.

LG

Andreas

Themenstarteram 7. Mai 2014 um 8:44

Also wir sind nun zu einem Entschluss gekommen.

Ich glaube ein recht wichtiger Vorteil war, dass ich mit dem Händler normal gesprochen habe und noch nichts von rechtlichen Schritten gesagt habe.

Ich habe ihm lediglich gsagt dass ein Problem vorliegt, er laut BGB die Gewährleistung hat und wir beide nun versuchen sollten eine Lösung zu finden. Ich gebe ihm auch Zeit dass er sich nach seinem rechtlichen Status erkundigen kann.

Anfangs war er natürlich nicht begeistert. Ich habe ihm aber gesagt dass ich das Auto vorerst in die Getriebewerkstatt abschleppen lasse aber noch nichts unternehme bis er eine Entscheidung fällt.

Nach ein paar Tagen Bedenkzeit haben wir uns wieder zusammengerufen und er meinte dass er nicht bereit ist 2500€ für die Reparatur bei dem Getriebeinstandhalter zu zahlen. Er suche lieber ein billigeres Getriebe für 1000€ und will das einbauen. Nachdem ich ihm gesagt habe, dass ich einen Anspruch auf 1Jahr Gewährleistung habe nachdem er das Getriebe repariert hat, und zwar ohne Beweislast hatte ich ihn nach weiteren Telefonaten soweit dass er nun 2000€ und ich 500€

Ich weiß eigentlich müsste ich nichts zahlen, aber ich kann die Situation vom Händler auch verstehen, und mir ist es die 500€ Wert zu wissen, dass im Getriebe ein neuer Wandler, Ölpumpe und neue Lamellen für die Kupplung mit drin sind. Bei einem anderen Ersatzgetriebe (vorallem für den Preis) weiß ich nicht wann bald was kaputt geht. und wenn ich Pech habe geht nach 12 Monaten und einem Tag was kaputt und dann bleib ich selber auf den Kosten sitzen. -> und so bekomme ich vom Getriebeinstandhalter ein Jahr Gewährleistung/Garantie.

Gruß

Christian

Da hast du aber Glück. Aber mal ehrlich , die Reparatur ist wirtschaftlich wenig zu vertreten. Der Wagen ist doch nicht das Doppelte wert. Ich kann ein wenig den Händler verstehen. Hier hätte er sich mit einer Garantie absichern können. Nicht ganz nachvollziehen kann ich das an dem Getriebe nach 250tkm nichts kaputt gehen darf ?? Wer garantiert dir das der Wagen weiter problemlos läuft...

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