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S6 Tagfahrlicht

VW Passat B6/3C

Hat schon jemand das Projekt "S6 Tagfahrbeleutung in den Passat nachrüsten" in Angriff genommen?
Optik müsste eigentlich beeindrucken..

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von clp-at 94


hast du den einbau selber gemacht oder hast du es irgendwo machen lassen

Wer lesen kann ist klar im Vorteil!

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Zitat:

Original geschrieben von passerati_rick


schlicht und ergreifend ja.
die genehmigungsnummern sind nicht fahrzeugspezifisch.
wenn die dinger richtig angeschlossen sind ist alles bestens (dürfen nur leuchten wenn kein standlicht,abblend,fernlicht,nsw an sind)

Beim S6 leuchten sie auch mit Abblendlicht....

Die LED Bänder vom S6 dürfen aber nur verbaut werden, wenn die Nebelscheinwerfer (falls vorhanden) im Hauptscheinwerfer sind, so wie damals beim 3B.

Sind die Nebelscheinwerfer unten, dürfen die LED Bänder nicht verbaut werden.

Gab dazu mal nen Thread im A4 Bereich.

Gruß Harry

Zitat:

http://www.motor-talk.de/showthread.php?...

hi
Ist jetzt vielleicht schon lange stillgelegt diese diskussion aber ich probiers nochmal..

Ich will die Teile auch einbauen hab aber die Nebelscheinwerfer extra an der stossstange.
Kann man die nicht einfach ausbauen. Ist das erlaubt? weil eigtl ist ein nebelscheinwerfer doch nicht vorschrift oder?
Bei meim alten Corsa gabs sowas nichtmal:D:D:D
geht das aus rechtlichen gründen nicht oder passen die Leisten nicht wenn ich die nebelscheinwerfer extra habe?
Und dann... weiss einer ob ich dann das Plastikteil bestellen kann, da ist ja dann sonst ein loch drin wenn die nebelscheinwerfer draussen sind dass is ja doof;)
Ich werd am Besten mal zum VW fahrn. Vielleicht hat ja einer erfahrungswerte und kann mir gewissheit geben
Grüße Nico

hi,
also...die gitter kosten ca 8euro das stück beim :).
ich wüsste beim besten willen nicht warum es verboten sein sollte tfl UND nsw verbaut zu haben. habe viele gesetzestexte gelesen...aber das ist mir noch nie unter die augen gekommen!!! halte es also fürn gerücht! es sind lediglich die maße am auto einzuhalten...nicht abstände zu anderen lampen.
such mal weiter...dann findest du auch noch fotos usw hier im forum. haben ja einige schon verbaut.

gruß rick

Hallo,
verboten ist gar nix! Natürlich gehen TFL und NSW. Das war aber auch gar nicht die Frage von Naigo.
@Naigo: DIe NSW müssen (und dürfen) raus, weil die S6-TFL sonst nicht reinpassen. Diese gehen ja über die gesamte Breite der Gitter, die NSW wären im Weg.
Wenn Du die NSW aber drin lassen willst, dann kannst Du die runden LED-TFL von Hella einbauen, so wie es Rick und ich haben.
http://www.trikefliegen.de/privat/Passat_3C/Tagfahrlicht/IMG_0304.JPG
http://www.trikefliegen.de/privat/Passat_3C/Tagfahrlicht/IMG_0310.JPG
Gruß Axel

Zitat:

Original geschrieben von Nachtfalke


Ist das überhaupt in der StVO zulässig ?
Beim S6 ist mir das klar, aber dieses "tuning" beim Passat bzw. anderen Autos im Bezug auf diese Leuchten ?
Gruß

Zitat:

Original geschrieben von passerati_rick


schlicht und ergreifend ja.
die genehmigungsnummern sind nicht fahrzeugspezifisch.
wenn die dinger richtig angeschlossen sind ist alles bestens (dürfen nur leuchten wenn kein standlicht,abblend,fernlicht,nsw an sind)

schlicht und ergreifend NEIN!

mit dem einbau der s6 tfl fällt die vordere abschleppöse weg, da es sich vom platz nicht ausgeht. UND DAS IST NICHT ERLAUBT. wenn mir wer eine andere lösung präsentiert, dann ist es legal

;)

Zitat:

Original geschrieben von ChrKoh



schlicht und ergreifend NEIN!
mit dem einbau der s6 tfl fällt die vordere abschleppöse weg, da es sich vom platz nicht ausgeht. UND DAS IST NICHT ERLAUBT. wenn mir wer eine andere lösung präsentiert, dann ist es legal ;)

Hallo ChrKoh,

fällt sie weg oder kommt man nur nicht ran?

Zumindest kommt man bei mir nur nicht ran, wenn das TFL eingebaut ist. Das ist aber nicht das Problem, weil mit 2 Schrauben das TFL weggebaut ist und man dann an die Öse kommt.

Wie es bei der S6-TFL ist, weiß ich aber nicht.

Gruß Axel

das weiß ich nicht exakt, da ich diese tfl nicht verbaut habe. nehmen wir an, sie wäre noch verbaut: aber auch wenn man nicht rankommt, stellt das einen erheblichen mangel dar, und auch dann erlischt theoretisch die betriebserlaubnis.
und wegen der 2 schrauben: das weißt nur du, und sonst niemand. die abschleppöse muss für jedermann erreichbar sein!

Zitat:

Original geschrieben von ChrKoh



Zitat:

Original geschrieben von Nachtfalke


Ist das überhaupt in der StVO zulässig ?
Beim S6 ist mir das klar, aber dieses "tuning" beim Passat bzw. anderen Autos im Bezug auf diese Leuchten ?
Gruß

Zitat:

Original geschrieben von ChrKoh



Zitat:

Original geschrieben von passerati_rick


schlicht und ergreifend ja.
die genehmigungsnummern sind nicht fahrzeugspezifisch.
wenn die dinger richtig angeschlossen sind ist alles bestens (dürfen nur leuchten wenn kein standlicht,abblend,fernlicht,nsw an sind)

schlicht und ergreifend NEIN!
mit dem einbau der s6 tfl fällt die vordere abschleppöse weg, da es sich vom platz nicht ausgeht. UND DAS IST NICHT ERLAUBT. wenn mir wer eine andere lösung präsentiert, dann ist es legal ;)

die antwort von mir auf die frage war schon völlig korrekt ;) immerhin ging es darum ob das tfl überhaupt an anderen fahrzeugen verbaut werden darf...wie diese verbaut werden bzw wo war ja gar nicht gemeint :P
aber recht haste! die öse muss definitiv in Deutschland frei bleiben...aber das hatten wir schonmal woanders.
rick

Zitat:

Original geschrieben von ChrKoh


das weiß ich nicht exakt, da ich diese tfl nicht verbaut habe. nehmen wir an, sie wäre noch verbaut: aber auch wenn man nicht rankommt, stellt das einen erheblichen mangel dar, und auch dann erlischt theoretisch die betriebserlaubnis.
und wegen der 2 schrauben: das weißt nur du, und sonst niemand. die abschleppöse muss für jedermann erreichbar sein!

Hallo,
bei fast jedem Auto muss irgendetwas abgeschraubt werden, um an die vordere Öse zu kommen, und wenn es nur das Gitter vorne ist. Somit kann es ja nicht sein, dass ein Lämpchen vor dem Ösengewinde ein Mangel darstellt und das Abdeckgitter nicht.
Wie man an die Öse rankommt, weiß auch nur derjenige, der sich mit dem Auto auskennt, und dann sind die 2 Schrauben (sofort sichtbar) auch nicht das Problem.
Und erlöschen der Betriebserlaubnis wäre wohl etwas übertrieben, schließlich ist das TFL ordnungsgemäß angebaut und angeschlossen und hat eine Zulassung.
Mensch ChrKoh, wo bleiben die gemeinsamen Gedanken? :D
Gruß Axel

Immer das gleiche mit dem ChrKroh... Alles muss zugelassen sein, das darf man nicht und und und.....

@ChrKoh
arbeitest du beim TÜV oder bei der Dekra :)
Ich denke mal, dass man bei einigen Sachen einfach mal die "Kirche im Dorf lassen" sollte!
Gruß
Michael

ich lasse oft die kirche im dorf. gerade ich bin einer, dem das gesetzliche drumherum kaum kümmert bzw. nicht auf den punkt genau pingelig befolgt. ich wollte es nur erwähnt haben, dass es NICHT erlaubt ist. nicht mehr und auch nicht weniger.
@trike: wir haben gemeinsame gedanken: ich nutze allerdings die nebler als tfl, da bei uns erlaubt! :D

Zitat:

Original geschrieben von ChrKoh


ich lasse oft die kirche im dorf. gerade ich bin einer, dem das gesetzliche drumherum kaum kümmert bzw. nicht auf den punkt genau pingelig befolgt. ich wollte es nur erwähnt haben, dass es NICHT erlaubt ist. nicht mehr und auch nicht weniger.

Das kann ich bestätigen....wie oft wollte uns ChrKoh schon überreden, auch die NSW als TFL zu nutzen.

Zitat:

Original geschrieben von ChrKoh


@trike: wir haben gemeinsame gedanken: ich nutze allerdings die nebler als tfl, da bei uns erlaubt! :D

Bleibt das bei Euch erlaubt, obwohl die TFL-Plicht abgeschafft wurde?

na hör mal, es wurden etliche module verkauft, die eine solche schaltung möglich machen. wenn die käufer das wieder rückrüsten lassen müssten, dann gäbe es aber einen aufstand hoch 3.
also nach derzeitigem stand wird nur tfl abgeschafft, mit der anmerkung, dass man weiterhin mit licht (gemäß letzter gesetzgebung) fahren kann.
und das ist auch gut so! obwohl es mich keine 2min an zeit kosten würde, das alles wieder umzucodieren ;)

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