S5 SB: Was ist zu checken nach Auffahrunfall?

Audi

Liebe Gemeinde,

gestern war es leider soweit, dass mir wieder einmal (ehrlich, kein Scheiß) eine Dumpfnuss mit quietschenden Reifen hinten draufgeknallt ist auf der Autobahn bei Staubildung. Ich musste leider schon die schlimmsten Erfahrungen machen bei meinem letzten Fahrzeug, das nach nahezu identem Vorfall offenbar was grobes an der Elektronik hatte. Verschiedene Werkstätten versuchten über Monate hinweg den Fehler zu finden, ohne Erfolg. Endergebnis: Abstoßen. Zugegeben der Vectra V6 GTS sah damals schon schlimmer aus als der S5 SB jetzt, aber der gegnerische Peugeot 206 diesmal macht auch keine gute Figur mehr. Meine Plastikstoßstange und insb. gegnerisches Fahrzeug sagen mir, dass meine Stahlstoßstange darunter ordentlich zum Einsatz kam.

Nun meine Bitte an Euch:
nachdem alles bestens versicherungstechnisch abgedeckt ist, was gehört alles überprüft, um auf der sicheren Seite zu sein?

Gehört nun z.B. Spur, Sturz kontrolliert?
Gehört etwas Mechanisches vermessen?
Gehört etwas Elektronisches ausgelesen?

Vielen Dank für euere Tipps im Voraus!

7 Antworten

Ich würde das Auto in eine vertrauensvolle Vertragswerkstätte bringen und es genau durchchecken lassen. Lass dich von dem geringen optischen Schaden nicht täuschen. Da kann weit mehr kaputt sein, als du denkst. Der Schaden kann durchaus 10.000€ oder mehr betragen. Klingt absurd, aber das hatten wir hier schon einmal. Der Schaden sah sehr ähnlich aus und letztendlich musste einiges geschweißt werden.

Viel Glück und mein Beileid!

Hallo resmar,

erst einmal mein Beileid zu deinem Unfall, so etwas ist immer eine unangenehme Erfahrung.

Wie es bei dir weitergeht ist eigentlich "ganz einfach" - ich hatte einen derartigen Autobahnunfall ebenfalls 3 Monate nach dem Kauf meines noch derzeitigen Golf V (2 mal Totalschaden und 2 Instandsetzungen bzw. Reparaturen inkl mir selbst).

Ich würde dein Audi in eine entsprechende Audi-Fachwerkstatt bringen und dort zum Einen vorab grob durchchecken lassen, damit du dir sicher sein kannst das kein signifikantes Bauteil (Rahmen hinten z.B,) verzogen ist oder beschädigt wurde, um sicherzustellen, dass du damit weiterfahren kannst bis ein geeigneter Reparaturtermin gefunden wurde. Bei der eigentlichen detailierten Unfallbegutachtung wird dein Auto dann eigentlich automatisch vermessen und desgleichen - bei mir wurde sicherheitshalber auch gleich ein Gutachter hinzugezogen und der entsprechende Bericht der gegnerischen Versicherung zugesandt damit diese bescheid weiß und den Reparaturauftrag freigeben kann und weiß was auf sie zukommen wird. Bei der Reparatur/ Instandsetzung wird dein Wagen eigentlich auf Herz- und Nieren geprüft werden (Vermessung, Fehlerspeicherauslesung - wegen Airbagsensoren z.B.), somit sollte dein Wagen eigentlich einmal von oben bis unten geprüft werden um sämtliche Bescjädigungen durch den Unfall zu inspizieren und reparieren.

Einen Gutachter würde ich dir bei derartigen Unfällen eigentlich immer nahelegen, da dieser die entsprechende Wertminderung auch gleich mit festlegt (außer du hattest bereits einen Vorschaden am Heck, dann gibt es keinen Ersatz mehr).

Weiterhin würde ich bei der ersten groben Begutachtung - zur Sicherstellung der Fahrtüchtigkeit deines Wagens - ebenfalls die Thematik Ersatzwagen ansprechen. Nicht jedes Aautohaus bietet dir die Möglichkeit, einen Ersatzwagen vor Ort (also dem Autohaus) anzumieten. Hin und wieder werden hierzu Fremdfirmen (Enterprise/ Europcar) herangezogen, für derartige Leistungen. Dies würde ich deshalb ansprechen, damit du weißt ob du einen Ersatzwagen für den Zeitraum der Reparatur (hier ebenfalls erfragen wie lange dies dauern könnte für Zwecke der weiteren Planung - Urlaub, Geschäftsreise etc) benötigst oder eine Aufallentschädigung bei der Versicherung beantragen kannst/ möchtest (hierbei bekommst du dann keinen Leihwagen, dafür pro Tag eine gewisse Entschädigung der gegnerischen Versicherung.

Das wären denke ich dir ersten Punkte, die du angehen solltest. Wichtig ist finde ich der erste Grobcheck, nicht das etwas beschädigt wurde und durch die weitere Benutzung weitergehend in Mitleidenschaft gezogen wird und du im nachhinein ärger bekommst (etwa "... das hätten sie doch wissen müssen das sie den Wagen in diesem Zustand nicht mehr hätten bewegen sollen..."

Der Schaden mag auf den ertsen Blick nicht besonders "groß" aussehen, aber der Querträger hinten oder der Rahmen könnte gestaucht sein und die Abgasanlage könnte ebenfalls zusammengedrückt worden sein (war bei meinen Fall damals so). Von daher: 1.) Vorabcheck => 2.) Terminabsprache für Grundsätzlichen Reparaturtermin

Ansonsten beginnt nun der stressige Teil mit Terminabsprachen, Anmietung, Versicherung informieren etc

Viel Glück dabei udn ich hoffe das hilft dir für´s erste weiter

Gruß DeppThunder

Vor ein paar Monaten hatte ich leider auch das Pech, dass mir ein Lkw einen stehenden A3 in meinen A5 schob. Das mittlere Fahrzeug hatte einen Totalschaden. Meiner sah auf den ersten Blick nicht soooo stark beschädigt aus. Am Schluss musste aber einiges inkl. Schweissarbeiten gemacht werden. Total kamen Rep.-kosten von rund 8000 Euro zusammen. Geregelt wurde alles durch die Versicherung. Ersatzfahrzeug inkl. aller Kosten wurden durch diese übernommen. Eine Auszahlung wegen Wertminderung durch den Unfall gab es nicht, da dies nur bei Fahrzeugen, welche jünger als drei Jahre sind, eingefordert werden kann.

Etwas ärgerlich war, dass später Displayaussetzer auftraten, welche auf ein nicht mehr richtig befestigtes Massekabel der Batterie im Kofferraum zurück zu führen war.

Gruss ROYAL_TIGER

Zitat:

Original geschrieben von ROYAL_TIGER


Vor ein paar Monaten hatte ich leider auch das Pech, dass mir ein Lkw einen stehenden A3 in meinen A5 schob. Das mittlere Fahrzeug hatte einen Totalschaden. Meiner sah auf den ersten Blick nicht soooo stark beschädigt aus. Am Schluss musste aber einiges inkl. Schweissarbeiten gemacht werden. Total kamen Rep.-kosten von rund 8000 Euro zusammen. Geregelt wurde alles durch die Versicherung. Ersatzfahrzeug inkl. aller Kosten wurden durch diese übernommen. Eine Auszahlung wegen Wertminderung durch den Unfall gab es nicht, da dies nur bei Fahrzeugen, welche jünger als drei Jahre sind, eingefordert werden kann.

Etwas ärgerlich war, dass später Displayaussetzer auftraten, welche auf ein nicht mehr richtig befestigtes Massekabel der Batterie im Kofferraum zurück zu führen war.

Gruss ROYAL_TIGER

Genau deinen Vorfall hatte ich bei der Erstellung meines Beitrags in Erinnerung!

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Liebe Leute,

vielen herzlichen Dank für Eure Tipps!

Auf das Thema Wertminderung wäre ich gar nicht gekommen.
Das ist definitiv zutreffend, weil der S5 ist jünger als 3 Jahre.

Die andere Sache, die mir Sorgen macht hängt mit dummen Umständen zusammen:
Auch wenn aus Privacygründen entstellt, ist doch ersichtlich, dass das gegnerische Fahrzeug ein italienisches Kennzeichen hat. Ich war natürlich sofort im nächsten Mailänder Audi-Zentrum (ca. 3 km vom Unfallort), wo ein Karosseriespengler gegen eine Spende in die Kaffeekassa einen Blick drauf warf. BTW: ich musste ihn beinah nötigen, diese anzunehmen - Danke an den selbstlosen Unbekannten. Eine sichere Weiterfahrt (ca. 70 km) sei kein Problem, so sein Urteil (keine kritischen Systeme im betroffenen Bereich; nichts, was sich lösen könnt).

"Vermessen" wurde da natürlich nichts. War nur ein schneller Blick von 2 Minuten ca.

Die geplante Fahrt zur der von Euch angesprochenen Vertrauenswerkstätte, die auch meine Voll-Kasko haben will, auch wenn sie sich natürlich alles von der gegnerischen Versicherung holen wird, liegt nun *huestel* 1000km entfernt. Soweit ich das versteh, was Ihr schreibt, dann genügt ein kurzer Blick als Freigabe nicht, um mal schnell heim zu fahren. :-/

Wie seht Ihr das?

Nochmal vielen Dank für Eure schnellen Antworten bisher und Euren Beileidsbekundungen!

Ich weiss nicht ob es in der Schweiz wie in Deutschland ist?

In der Schweiz meldete ich den Schaden meiner Versicherung, diese gab mir eine "Schadensfallnummer" und dann brachte ich mein Auto zu meiner Audistammwerkstatt. Diese regelten dann (an Hand der Schadensfallnummer) alles weitere mit der Versicherung (organisieren des Schadensexperten) inkl. kostenlosem Ersatwagen usw.! Am Schluss bekam ich dann eine Auflistung über alle erfolgten Reparaturen am Fahrzeug.

Gruss ROYAL_TIGER

Bei vorhandener Mobilitätsgarantie dürfte eine Überführung des Fahrzeuges nach Deutschland kein Problem darstellen.

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