S212 - Schließen der Heckklappe über Schlüssel

Mercedes E-Klasse W212

Hallo!

Habe mich gerade Letztens wieder geärgert, dass das Schließen der Heckklappe nicht über den Schlüssel geht.
Kann man das über Umprogrammieren ändern lassen?
Beim GLK geht das zum Beispiel ab Werk (wenn man die EASY-PACK Heckklappe hat 😉 ).
Siehe hier: Interaktive Bedienungsanleitung GLK
Warum ist das beim E nicht der Fall?

Verstehe diese Featurepolitik nicht so ganz 😕.

Danke und Grüße,
Hoschyh

Beste Antwort im Thema

In Nürnberg gibt es eine Firma die bald ein zusatz Modul anbietet das das schließen über die Fernbedienung erlaubt. Sobald es eingebaut ist sag ich "Bescheid"

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... Stecker öffnen, Kabel freilegen, verlöten und isolieren klingt alles schwer nach Erlöschen der Garantie.

Natürlich ist diese Aussage verwunderlich. Aber möchtest du bei einem abgelehnten Garantieanspuch einen Rechtstreit beginnen und das alles für eine Veränderung die nicht wirklich notwendig ist?
Letztlich muss jeder es selbst wissen was er tut.

Alexander

P.S.: Ich hätte dieses modul auch gerne ab Werk gehabt.

ick kann auch durchaus gut heimwerken. aber bastel-wastel egal wie genau man arbeitet wird immer den widerstandswert erhöhen. denn eine hazet daimler crimpzange für 220€ und die passenden systemstecker hat man zuhause wohl kaum rumliegen. wenn man in einer fachwerkstatt vom profi das modul einbauen lässt, wird die bastelei selbst jedenfalls nicht ein problem verursachen. der daimler mag dann im falle des falles noch nicht einmal merken, daß ein modul eingebaut ist.

In der Regel wird der fachgerechte Einbau kein Garantieproblem nach sich ziehen.
Die Beweisführung seitens der Herstellerseite, dass die Veränderung der Auslöser für Probleme ist/war, ist sehr aufwändig und teuer für den Hersteller.
Daher gibt es nur wenig Probleme während der ersten 2 Jahre.
Ausnahme, bei offensichtlichem Eigenverschulden.
Daher ist es wichtig, vor allem bei elektrischen Veränderungen, dass die Geräte ein E Prüfzeichen haben.
Die Kulanz nach Ablauf der Garantiezeit ist dann in der Regel nicht mehr gegeben, wenn der Hersteller von der Veränderung Kenntnis hat.

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Da das ganze schon vor Gericht durchexerziert wurde, (Umbau einer ZV) habe ich keine Lust das nocheimal mitzumachen, auch wenn nach langer Zeit einigen konnte. Den Umbau hatte damals auch eine Fachfirma ausgeführt, das war aber nebensächlich da von MB nicht freigegeben und das ein Eingriff in die Fahrzeugelektrik war. Die Kosten des Verfahrens und der Zeitaufwand standen in keinem Verhältnis.

Alexander

....also ich musste bei den von MB gekauften bel. Einstiegsschienen auch an vorh. Kabeln bastelln. Wo bitte ist da der Unterschied ? Garantie ,ja, bei den Einstiegsschienen weil von Daimler gekauft und Garantie, nein, beim Heckklappenmodul (mit E-Zulassung) weil Fremdfabrikat ?😕

Gruß Altenau

Zitat:

Original geschrieben von altenau


....also ich musste bei den von MB gekauften bel. Einstiegsschienen auch an vorh. Kabeln bastelln. Wo bitte ist da der Unterschied ? Garantie ,ja, bei den Einstiegsschienen weil von Daimler gekauft und Garantie, nein, beim Heckklappenmodul (mit E-Zulassung) weil Fremdfabrikat ?😕

Gruß Altenau

Selbstverständlich ist das so - und nicht nur bei MB, sondern bei anderen Firmen in anderen Sparten auch. Selbst bei Originalteile kann die Garantie verloren gehen wenn man diese selbst einbaut. Aus diesem Grund gibt es "zertifizierte" Betriebe die den Einbau "fachgerecht" erledigen. Ein Schelm der böses dabei denkt. 😉. Ich frage mich gerade auch in wie weit eine AHK (originale MB Teile) durch eine Karosseriefachwerkstatt (ein Kunde von mir) einbaut werden darf. Die Abnahme / Software macht natürlich MB. Da bin ich gerade am klären und möchte eine schriftliche Aussage.

Alexander

Zitat:

Original geschrieben von snoopy001


Die Beweisführung seitens der Herstellerseite, dass die Veränderung der Auslöser für Probleme ist/war, ist sehr aufwändig und teuer für den Hersteller.Daher gibt es nur wenig Probleme während der ersten 2 Jahre.

leider stimmt das nicht. die beweislastumkehr greift gem. § 476 BGB nach 6 monaten.

Zitat:

Original geschrieben von mehrzehdes


leider stimmt das nicht. die beweislastumkehr greift gem. § 476 BGB nach 6 monaten.

Da hast Du sicher recht, ich bin immer noch von 2 Jahren Garantie ausgegangen, aber MB hat ja seit einigen Jahren 2 Jahre Gewährleistung 🙂 , so quasi als Hintertür.

Erfahrungsgemäß verhalten sie sich aber eher wie 2 Jahre Garantie.

Zitat:

Original geschrieben von snoopy001



Zitat:

Original geschrieben von mehrzehdes


leider stimmt das nicht. die beweislastumkehr greift gem. § 476 BGB nach 6 monaten.
Da hast Du sicher recht, ich bin immer noch von 2 Jahren Garantie ausgegangen, aber MB hat ja seit einigen Jahren 2 Jahre Gewährleistung 🙂 , so quasi als Hintertür.
Erfahrungsgemäß verhalten sie sich aber eher wie 2 Jahre Garantie.

Seit wann soll den von der 2 jährigen Neufahrzeug-Garantie auf Gewährleistung umgestellt worden sein? (mit BMW verwechselt?)

es gibt beides. die garantie ist freiwillig, die gewährleistung gesetz. und deshalb ist die gesetzliche gewährleistung bei mercedes auch nicht der richtige hebel. sondern innerhalb der zwei jahre sollte man sich auf die garantie berufen. da gibts das thema gar nicht.

Zitat:

Original geschrieben von mehrzehdes


es gibt beides. die garantie ist freiwillig, die gewährleistung gesetz. und deshalb ist die gesetzliche gewährleistung bei mercedes auch nicht der richtige hebel. sondern innerhalb der zwei jahre sollte man sich auf die garantie berufen. da gibts das thema gar nicht.

Gscheidle...das ist mir auch bekannt. Meine Frage ging dahin, dass snoopy001 behauptet, dass MB vor Jahren schon "durch die Hintertür" vom freiwilligen Garantieversprechen auf die gesetzliche Gewährleistungspflicht umgestellt habe und nur kulanterweise so wie bei einer Garantie handeln (so machts BMW)...dass neben der Garantie bei MB auch die gesetzliche Regelung erwähnt wird, hat damit zu tun, dass manch cleverer dann eben doch aus Sparsamkeit die Garantiebedingungen nicht erfüllt und dann nun mal mit den Gewährleistungsrechten vorlieb nehmen muss (nebst der Beweislastumkehr) 

habe ich ja beantwortet: nein.
was vielmehr ein thema ist, ist die mangelanerkennung. also mängel mit wenig beweiskraft, wie zu laut, zu dieseliges geräusch, sporadische fehler, klima- und luftflussthemen. da scheinen die budgets nach dem injektoren-thema erschöpft. zudem scheint das kulanzerhalten nach den zwei jahren unterschiedlich auszufallen.

Zitat:

Original geschrieben von mehrzehdes


zudem scheint das kulanzerhalten nach den zwei jahren unterschiedlich auszufallen.

das hängt mit der Ndl oder dem Vertragspartner zusammen- es gibt zwei Kulanztöpfe, den großen vom Werk + jede NDL, jeder Händler hat noch ein eigenes Budget...beim "großen" entscheidet zuerst ein Rechner nach deffinierten Parametern, dann nach zweiter, individueller Anfrage ein Mensch...wenn der Topf stark strapaziert ist, dann werden da sicherlich die "Werte" etwas angespitzt...hast Du aber Glück und Dein Händler hat noch viel Geld in seinem Topf, dann opfert der etwas, um Dich als Kunde bei Laune zu halten...habe sogar mal erlebt, dass "mein" Händler aus seinem Kulanztopf etwas gezahlt hat, obwohl die Reparatur in einer anderen Werkstatt erfolgte...die bekammen dann einen Anteil als "Sonderkulanz" von ihm (weil die Garantieverlängerung nicht zahlte bei Stellmotor Kurvenlicht) und riefen mich dann an, auf welches Konto sie mir das erstatten sollen.

Hat jemand eine Einbauanleitung für das Heckklappenmodul von Kufatec für den S 212

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