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S-line 8x18 ET 43

Audi A6 C5/4B
Themenstarteram 27. Februar 2007 um 11:37

Hallo,

gibt es eine ABE für originale S-Line Felgen 8x18 ET 43 mit der Audi-Nummer 4D0 601 025 AH ? Habe keine Lust, die Dinger von Tüv eintragen zu lassen.

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32 Antworten
Themenstarteram 28. Februar 2007 um 11:26

Hi Bassmann,

wenn Du mit " einen " einen A6 Avant 3,0 meinst, dann ja. Ist übrigens noch ein S-Line.

Achso, du hast den 3,0.

Sorry, habe auf der Leitung gesessen.

Ich schau mal nach.

Bassi

Auf dem gibt es genau diese ab Händler.

Solte also kein Problem sein.

Hast du die Reifengrösse eingetragen?

Dann einfach drauf schrauben.

Gruss Bassi

Themenstarteram 28. Februar 2007 um 11:35

Hi,

in 18 Zoll ist leider gar nichts eingetragen. Nur 17 Zoll. Habe gestern schon mit der Quattro GmbH telefoniert. Für die Felge habe ich nur eine EG-Typgenehmigung bekommen. Leider steht der 3 Liter nicht drin. Nur bis 2,8.

Ich habe noch was dazu gefunden.

Schau mal hier

Gruss Bassi

am 28. Februar 2007 um 11:50

Huhu!

Da muss nix eingetragen werden.

Original ab Werk. Fertig.

Voraussetzung ist ein neuer Fahrzeugschein.

Beim alten musst du eintragen lassen.

Meine sind nur eingetragen wegen Billi.

Bist du dir sicher Zipfel?

Egal welche Reifengrösse?

Bassi

am 28. Februar 2007 um 12:04

Nur, wenn das die Originalgröße ist.

Und nur, wenn der Rest Original ist. (Fahrwerk)

Ich wollte meine direkt bei Kauf mit eingetragen haben.

"Originalbereifungen werden nicht mehr eingetragen."

Nur noch die Standardgröße (16").

"Die für die Zulassung und KOntrolle eines Fahrzeuges erforderlichen EInzeldaten sind AUSSCHLIESSLICH in der Zulassungsbescheinigung I enthalten. Auf bestimmte bisher ausgewiesene EInzeldaten wurde verzichtet. So wird beispielsweise nur eine der mit EG-Typgenehmigung, allgemeiner Betriebserlaubnis bzw. Einzelgutachten genehmigte Reifengröße eingetragen.

Es ist nicht erforderlich, dass diese Bereifung tatsächlich am Fahrzeug montiert ist. Dies gilt sowohl für die AUslieferung eines Neufahrzeuges als auch für den späteren Gebrauch."

Zulässig ist, dass innerhalb eines Genehmigungsumfangs Rad/Reifenkombinationen gewechselt werden können, ohne dass dafür die Zulassungsbescheinigung Teil I (Teil 2 eh nicht) geändert werden muss. Welche Rad/Reifenkombinationen zulässig sind, ist beim Fahrzeughersteller zu erfragen.

Themenstarteram 28. Februar 2007 um 12:06

Hallo Bassi,

Zipfelklatscher könnte Recht haben. Im neuen Fahrzeugschein stehen ja noch nicht mal meine 17 Zöller drin. Könnte mir vorstellen, dass Originalfelgen nicht unbedingt eingetragen werden, wenn sie mit dem Auto bestellt werden konnten.

Gruss Matthias

am 28. Februar 2007 um 12:08

Zitat:

Original geschrieben von matthias204

Hallo Bassi,

Zipfelklatscher könnte Recht haben.

Gruss Matthias

Quatsch!

;)

Danke dir Zipfel für die Ausführung.

Hoffentlich wissen das deine Kollegen auch alle :D

Kenne mich mit Orginalgrüssen eben nicht so aus :)

Gruss Bassi

am 28. Februar 2007 um 12:24

Da kann man schon PEch haben.

Aber mit deinem jetzigen Kenntnisstand kannst du dann argumentieren.

Ich halte uns und unsere Autos eh nicht für das Ziel Nr. 1 bei Verkehrskontrollen.

Und wenn, dann nicht in dieses Detail.

am 28. Februar 2007 um 12:28

Hier mal ein x-beliebiger link

link

Cool,

das drucke ich mir aus und lege es ins Handschuhfach :D

Danke dir

am 28. Februar 2007 um 12:32

Gern!

Hoffe, wir sehen uns beim Schnitzel!

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