S 212 AMG Felgen
Hallo,
hat schon mal jemand die Original AMG Felgen A1764010402
8,0x18 Zoll ET 48
auf seine E Klasse E 200 T (S 212) vom TÜV eingetragen bekommen?
Sind eigentlich von einem A 45/ CLA45.
8 Antworten
Mit welcher Grundlage sollte die Eintragung denn erfolgen?
Das Traglastgutachten für einen Kleinwagen wird wohl kaum einen Prüfer davon überzeugen die Teile auf einer E-Klasse abzunehmen…
Weil ich aus Oesterreich bin, diese Frage:
Warum willst du sie ueberhaupt eintragen lassen?
Sind die 18er nicht im Fahrzeugschein?
Falls sie im Fahrzeugschein sind (sagen wir, die Traglast geht konform), gibt es dann in Deutschland dennoch eine Eintragungspflicht?
8x18 ET48 ist keine serienmäßige Rad-Reifen Kombination auf einem S212 - daher wird man die Dimension in keinem CoC Papier finden, was in dem Fall eine Eintragung notwendig macht.
Wie die Mitstreiter schon sagen, es ist ein Problem der Traglast.
Bei Felgen aus dem Zubehör wird die Traglast meines Wissens mit angegeben, bei der Freigabe von Mercedes fehlt aber dummerweise diese Angabe.
Wenn allerdings die Traglast der normalerweise für die A-Klasse vorgesehene Bereifung identisch ist bzw. in manchen Kombinationen sogar höher ist, als wie die Deiner E-Klasse, kann der Gutachter darauf schließen, dass die Felgen ebenfalls für diese Traglast vorgesehen sind.
So habe ich mal Felgen eines CLS auf einem SL eintragen lassen.
Aber diese Vorgehensweise hängt stark von der logischen Kompetenz des TÜV Prüfers ab.
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Eine serienmäßige A-Klasse, die höhere Achslasten eingetragen hat, als eine E-Klasse? Wo soll man die denn finden???
Gruß Achim
Zitat:
@tchaikovsky schrieb am 12. August 2025 um 22:42:00 Uhr:
Weil ich aus Oesterreich bin, diese Frage:
Warum willst du sie ueberhaupt eintragen lassen?
Sind die 18er nicht im Fahrzeugschein?
Falls sie im Fahrzeugschein sind (sagen wir, die Traglast geht konform), gibt es dann in Deutschland dennoch eine Eintragungspflicht?
Natürlich muss man die Eintragen lassen! Die Felgen sind von der Teile Nummer her A176..... für eine andere BR, Felgen für einen W212 würden mit A212 beginnen. Es gibt Felgen die auch von MB aus auf diversen BR gefahren werden dürfen, allerdings ist das dann in den Rad/ Reifenkombination (Freigaben) aufgelistet.
Und nur zur Info, selbst wenn die Teile Nr. in einer Felge mit A212 beginnt, bedeutet das NICHT zwangsläufig das ich diese Rad / Reifenkombination auf ALLEN Fahrzeugen der BR212 fahren kann oder darf. Manche Rad / Reifenkombination sind an Fahrwerke (z.B. Sportfahrwerk) "gekoppelt" oder können NICHT bei einer "großen" Bremsanlage gefahren werden ( meist die kleinsten Felgendurchmesser = min. 18" oder 19" Felgen bei großer Bremse).
Eintragen per Einzelabnahme ist möglich, auch ohne Traglast Gutachten, wenn die Felgen von einer BR stammen, welche min. gleich schwer, gleich motorisiert oder mehr .., wie die BR auf der die Felgen verwendet werden sollen.
Also E-Klasse Räder auf eine C-Klasse, eher ja andersherum Nein.
MfG Günter
Zitat:
@4matic Guenni schrieb am 15. August 2025 um 11:13:38 Uhr:
Eintragen per Einzelabnahme ist möglich, auch ohne Traglast Gutachten, wenn die Felgen von einer BR stammen, welche min. gleich schwer, gleich motorisiert oder mehr .., wie die BR auf der die Felgen verwendet werden sollen.
Nicht unbedingt pauschal - mein 500er hat vorne die große 360er Bremse - wenn ich da 17" Felgen montieren wollte, passt es mechanisch nicht (oder nur mit gaaaanz viel Gewalt :D).
Per Einzelabnahme kann man grundsätzliche jede Felge eintragen, deren Traglast passt und wenn die Freigängigkeit gewährleistet ist. Die Motorisierung spielt dabei keine Rolle (dabei geht es immer nur ums Gewicht). Bei originalen MB-Felgen anderer Baureihen kann man die Traglast der Felgen auch über die Gewichtsangaben der Baureihe ermitteln, von der die Felgen stammen. Das reicht vielen Prüfern aus, denn von MB gibt es leider keine Traglastbescheinigung.
Zitat:
@ReCoNtY schrieb am 21. August 2025 um 13:13:14 Uhr:
Nicht unbedingt pauschal - mein 500er hat vorne die große 360er Bremse - wenn ich da 17" Felgen montieren wollte, passt es mechanisch nicht (oder nur mit gaaaanz viel Gewalt :D).
Per Einzelabnahme kann man grundsätzliche jede Felge eintragen, deren Traglast passt und wenn die Freigängigkeit gewährleistet ist. Die Motorisierung spielt dabei keine Rolle (dabei geht es immer nur ums Gewicht). Bei originalen MB-Felgen anderer Baureihen kann man die Traglast der Felgen auch über die Gewichtsangaben der Baureihe ermitteln, von der die Felgen stammen. Das reicht vielen Prüfern aus, denn von MB gibt es leider keine Traglastbescheinigung.
Für einen Ing. bei TÜV (etc.) wird die Motorisierung schon eine Rolle spielen, wenn er OHNE andere Unterlagen oder Gutachten Felgen eintragen soll. Stammt die Felge von einer BR deren Leistungsstärkster Motor mit dieser Felge kombiniert werden konnte und der Motor des Fahrzeuges auf das er die Felgen eintragen soll, ist schwächer, dann braucht sich darüber keine Sorgen machen. Aber Traglast "Grenzwertig" und das Fahrzeug auf welches die Felgen eingetragen werden sollen ist Leistungsstärker, da könnte ich mir vorstellen, das ein ING. die Felgen NICHT einträgt. Er muss dafür ggf. "Gerade stehen", sollte etwas passieren. Ein Freund von mir ist bei einem Felgenhersteller in der QS gewesen. Felgen "fahren" auf einem Prüfstand z.B. Nordschleife (kein Scherz) mit genau definierten Sturz und sonstigen werten und entsprechender Radlast. Und glaube mir ein 5L V8 wird eine Felge dabei mehr Quälen wie ein 200CDI.
MfG Günter