RX8 ohne Xenon... wie wirds heller?

Mazda

Hallo,

habe seit kurzem als Firmenwagen nen Mazda RX8.
Leider konnte ich mir den nciht selber zusammenstellen sondern habe einen bereits im "Fundus" vorhandenen Wagen übernommen.
Leider ohne Xenon.
Nach nem A4 mit Xenon und meinem 2.Wagen, nem A3 mit Xenon, bin ich von der Lichtausbeute etwas enttäuscht.
Wer hat Tipps wie und welche Birnen hier Abhilfe schaffen können?

Danke

Earl

22 Antworten

Also ich kann mit den Lampen nur sagen, ich habe in unserem Roller eine H4 Birne drin allerdings mit 80/100w. Die ist für ein Zweirad schon mal ordentlich und man sieht auch mal was im dunkeln.

Ich kann von einer Geschichte erzählen, und zwar nen Freund von mir hat in seinem Citroen Diesel Chiptuning machen lassen, welches allerdings nicht eingetragen war. Und beim Unfall wo er offensichtlich nicht schuld war weil ihm jemand in die seite gefahren ist hat aber der andere also der schuldige alles nen bissle komisch da gelegt und so wurden beide wagen von einem Gutachter überprüft. Dann wurde herausgestellt das mein Kollege einen Chip drin hat der nicht eingetragen war und so sollte er 80% des Schadens übernehmen und 20% die versicherung. Er fragte sich natürlich warum er jetzt einen schaden bezahlen soll den er gar nicht verursacht hat und so hat er seinen Anwalt eingeschaltet und der Richter hat dann prompt gesagt, das der Chip nur etwas mit der Motorleistung zu tun hätte aber nichts mit dem verstand eines menschen. Der eine der aus der Straße herauskam hätte Vorfahrt achten müssen und nicht mein Kollege ob Chip hin oder her geht hier nicht zu sache. Nur in einem Fall wenn dieses nicht zugelassene Bauteil bei einem Unfall eine Rolle spielt, dann wird es berücksichtigt ansonsten ist es inrelevant.

Zitat:

Original geschrieben von habs280


Also ich kann mit den Lampen nur sagen, ich habe in unserem Roller eine H4 Birne drin allerdings mit 80/100w. Die ist für ein Zweirad schon mal ordentlich und man sieht auch mal was im dunkeln.

Ich kann von einer Geschichte erzählen, und zwar nen Freund von mir hat in seinem Citroen Diesel Chiptuning machen lassen, welches allerdings nicht eingetragen war. Und beim Unfall wo er offensichtlich nicht schuld war weil ihm jemand in die seite gefahren ist hat aber der andere also der schuldige alles nen bissle komisch da gelegt und so wurden beide wagen von einem Gutachter überprüft. Dann wurde herausgestellt das mein Kollege einen Chip drin hat der nicht eingetragen war und so sollte er 80% des Schadens übernehmen und 20% die versicherung. Er fragte sich natürlich warum er jetzt einen schaden bezahlen soll den er gar nicht verursacht hat und so hat er seinen Anwalt eingeschaltet und der Richter hat dann prompt gesagt, das der Chip nur etwas mit der Motorleistung zu tun hätte aber nichts mit dem verstand eines menschen. Der eine der aus der Straße herauskam hätte Vorfahrt achten müssen und nicht mein Kollege ob Chip hin oder her geht hier nicht zu sache. Nur in einem Fall wenn dieses nicht zugelassene Bauteil bei einem Unfall eine Rolle spielt, dann wird es berücksichtigt ansonsten ist es inrelevant.

das ist doch mal eine aussage die mit meinem rechtsverstaendnis konform geht. allerdings hatte er wohl ziemliches glueck dass der richter ein symphatisant von schnellen auto's war. ich koennte mir gut vorstellen, dass ein getunter motor - ohne tuev und abe's etc. - zum erloeschen der gesamtzulassung des fahrzeuges fuehren koennte. formaljuristisch haette die versicherung da sicher recht gute karten gehabt. es gibt garantiert in den akb irgendwo kleingedrucktes dass dem halter verbietet unzulaessige modifikationen an fahrwerk, bremsen, motor. etc. vorzunehmen.

da hat jemand mal glueck gehabt.

erfreute gruesse vom doc

ja dat glaube ich auch, das er viel Glück gehabt hat, jedoch glaube ich müssen die dir doch erst mal nachweisen das du es gemacht hast und dann würd ich es drauf ankommen lassen, denn wie der Richter sagte, Ein Bauteil welches nicht in dichtem Zusammenhang zum Unfall steht ist nicht relevant.

Zitat:

Original geschrieben von habs280


ja dat glaube ich auch, das er viel Glück gehabt hat, jedoch glaube ich müssen die dir doch erst mal nachweisen das du es gemacht hast und dann würd ich es drauf ankommen lassen, denn wie der Richter sagte, Ein Bauteil welches nicht in dichtem Zusammenhang zum Unfall steht ist nicht relevant.

Ein blendendes Licht kann aber schon als Verkehrsbeeinflussendes

Bauteil sehen. Wenn man sieht wieviele Probleme es mit wackelndem Xenon Licht gibt. Ich mag Xenon auch aber ein Scheinwerfer ist schon ein Bauteil, das andere Verkehrsteilnehmer beeinflusst. Vieleicht löst man sogar einen Unfall bei entgegenkommenden Fahrzeugen aus. Ich meine wenn man wirklich soviel stärkere Lampen als erlaubt einbaut...

In meinen Augen ist das Verkehrsgefährdender als z.B. ein anderer Sportauspuff oder sowas

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Also ich biin jetz mal ganz ehrlich. Bei meinem Volvo hab ich auch XenonLicht dort hat der halter sich gelöst und dann wackelte dat und gut im cockpit wurde fehler angezeigt mit licht. die entgegenkommenden machten lichthupe. dann hab ich das selber mal ausprobiert und bin in meinem wagen dem volvo entgegengefahren. Und das ist zwar ein helles licht für den fahrer aber dennoch scheiße für den gegenverkehr, ob kaputt oder nicht.

Aber wenn das richtig eingstellt ist, dann geht das. Und wenn ich jetzt wie bei mir am Roller sone H4 Birne drin hab mit 80/100W, die aber normal eingestellt, dann blendet die den gegenverkehr nicht. die ganzen normalen h4 birnen bringen am roller überhaupt nichts, das war eine kleine funzel, dort bin ich schon mal mit fernlicht gefahren und das hat keiner gemerkt.

Bei einem Auto sieht das natürlich anders aus, dort sollte man den scheinwerfer lieber etwas nach unten stellen, damit das nicht so in die ferne geht. Dennoch um auf deine Antwort zu antworten, am Tage wenn kein Licht an sein muss, ist es ja auch kein relevantes Bauteil welches mit dem Unfall direkt zu tun hat. Im dunkeln ist dat was anderes, wobei auch wieder erst nachgewiesen werden muss ob er wirklich durch deine scheinwerfer geblendet wurde.

Was ich auch ätzend finde, es gibt bei uns eine kreuzung dort ist die gegenüberliegnde Fahrbahn so nen bissle erhöht und wenn dann dort die autos stehen und warten, dann blenden die sich schon bei normalen licht.

Zitat:

Original geschrieben von habs280


ja dat glaube ich auch, das er viel Glück gehabt hat, jedoch glaube ich müssen die dir doch erst mal nachweisen das du es gemacht hast und dann würd ich es drauf ankommen lassen, denn wie der Richter sagte, Ein Bauteil welches nicht in dichtem Zusammenhang zum Unfall steht ist nicht relevant.

naja. das mit dem nachweisen ist soone sache. wenn sich deinen haftpflichtversicherung stur stellt, hast du erstmal die pappnase auf. wenn du die zum zahlen zwingen willst bist du erstmal in zugzwang, und darfst 'nen anwalt an die front schicken.

das prozesskostenrisiko bei sagen wir mal 10.000 euro istnicht ganz unerheblich. aber natuerlich sollte man sich nicht abservieren lassen, keine frage 🙂

gruesse vom doc

genau erstens nicht abservieren lasssen und dann am besten ne rechtschutz haben und sofort den anwalt parat haben.

Denn am besten sofort mit dem anwalt durchbringen, das nur weil ich chiptuning drinne habe, ich nichts dazu kann das mir der hintermann drauf fährt.

Und natürlich immer vorsichtig fahren, damit man nicht sclber einen schaden baut. das wäre nämlich dann sehr sehr blöd.

Zitat:

Original geschrieben von docfraggler


naja. das mit dem nachweisen ist soone sache. wenn sich deinen haftpflichtversicherung stur stellt, hast du erstmal die pappnase auf. wenn du die zum zahlen zwingen willst bist du erstmal in zugzwang, und darfst 'nen anwalt an die front schicken.

das prozesskostenrisiko bei sagen wir mal 10.000 euro istnicht ganz unerheblich. aber natuerlich sollte man sich nicht abservieren lassen, keine frage 🙂

gruesse vom doc

du brauchst sie gar nicht zu zwingen, sie MÜSSEN! zahlen.

diese ammenmärchen wegen versicherung verfällt geistert nun schon ewig durch die weltgeschichte.

fakt1, beim erlöschen einer betrieberlaubniss kann dein vollkasko/teilkaskoschutz erlöschen, also dein eigener schaden!

fakt2, ein haftpflichtschaden wird immer bezahlt (der schaden am unfallgegner), die versicherung kann sich max. 5t euro von dir zurückholen wenn es einen kausalzusammenhang mit dem unfall und dem erlöschen der betriebserlaubniss gab. gab.

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