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Runterbremsen vorm Blitzer...manche übertreibens echt

Themenstarteram 15. Mai 2007 um 12:38

Hallo,

das Autofahrer an Blitzern runterbremsen ist sicherlich normal....und da ahb ich auch Verständnis für,vorallem bei Ortsfremden.

Aber muss es denn gleich so sein wie vorhin beobachtet...festinstallierter Blitzer und ortskundiger Fahrer (Kennzeichen aus dem Ort) fährt schon betont langsam auf den Blitzer zu mit 50km/h nach Tacho und bremst dann 30-40 Meter davor auf 30-40 nach Tacho runter umd dann nach den Blitzer in Zeitlupe auf 55-60 zu beschleunigen...Abgesehn davon das die Kamera nicht drin war (weiss ja nicht jeder das ohne das orange Fensterchen keine drin ist) ist das doch arg übervorsichtig und nervig...manchmal frage ich mich welche Nackte Angst da vorm Blitzer unterwegs sein muss.....ein Ortsfremder der den Blitzer im letzten Moment ausmacht hat mein Verständnis weil es ein Reflex ist.....aber so ist es doch arg nervend.

Grüße Andy

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29 Antworten

Jup. Erlebt man öfter und als ortskundiger hält man schon mal pro forma den nötigen Abstand, um nicht selbst auch in die Eisen gehen zu müssen.

Ich blicks auch nicht. Wenn man 20kmh zu schnell ist läßt sich man sich einfach blitzen - was soll denn das runterbremsen... wenn ich Mist baue muss ich doch damit leben, dass ich dafür einen angemessenen Betrag werden abführen müssen. Wenn man 60kmh zu schnell ist bringt auch bremsen nix mehr.

Hab genau aus dem Grund zu Hause eine nette Sammlung von Tickets aus Karlsruhe, weil da so eine beschissene Blitzanlage direkt an der Ab-/Auffahrt von der Autobahn auf den Stadtring steht und ich jedes mal wenn ich da bin 2min vorher vergessen daran zu denken *hmpf*

Das ist dann aber eigene Bl...heit. ;) :D

Zitat:

Original geschrieben von eminem7905

vor ein paar jahren haben wir mit unseren mountainbikes einen gesamten film vollgemacht, na ja waren so ca. 30-40 fotos in einer abschüssigen 30er zone. das hat nen spaß gemacht. :D :D

Klasse, das find ich wizig:D...man darf sich bloß nicht dabei erwischen lassen...

Durch Blitzer enstehen glaube ich auch eher neue Gefahrenstellen, als das bestehende Gefarenstellen entschärft werden. Weil viele Leute eben aprubt abbremsen. Ich habe irgendwo mal eine Statistik dazu gesehen, die Quelle weiß ich jedoch nicht mehr.

Gruß

Karl

Kenne hier aus der Region einen Fall, wo ein Autofahrer kurz nach dem Blitzer angehalten hat und die Anlage in sein Auto geladen hat. Fort und weg! :D

Sowas mußt' drauf haben. ;) :D:D

Zitat:

Original geschrieben von eminem7905

.....vor ein paar jahren haben wir mit unseren mountainbikes einen gesamten film vollgemacht, na ja waren so ca. 30-40 fotos in einer abschüssigen 30er zone. das hat nen spaß gemacht. :D :D

Hallo eminem7905,

in welcher Stadt und Straße steht denn der Blitzer?

Da könnte unser Fahrradclub ja mal vorbei fahren. Schön hintereinander.

Evtl. am 6. Dezember in Nikolausverkleidung ( d.h. mit Maske).

Grüße

quali

Zitat:

Original geschrieben von Cleandevil

Kenne hier aus der Region einen Fall, wo ein Autofahrer kurz nach dem Blitzer angehalten hat und die Anlage in sein Auto geladen hat. Fort und weg! :D

Sowas mußt' drauf haben. ;) :D:D

Sollte man dabei erwischt werden, wird das aber ganz erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Gilt die Höchstgeschwindigkeit eigentlich nur für motorisierte Fahrzeuge? Falls nicht, wird mit Sicherheit trozdem kein so hoher Nachforschungs/Aufklärungsaufwand betrieben, wenn ein Fahrradfahrer zu schnell gefahren ist, als wenn jemand die komplette Blitzanlage entwendet hat^^

Gruß

Karl

am 16. Mai 2007 um 23:45

Bei uns in der Gegend (OWL) werden die Starenkästen regelmäßig angezündet, abgesägt, umgehauen usw. usw....

Irgendwo hat einer, glaube ich jedenfalls in Erinnerung zu haben, ne Granate drauf gezimmert!???

Das hat bestimmt auch schön geblitzt! :D :D

am 17. Mai 2007 um 4:51

Zitat:

Original geschrieben von 200D

[...]Gilt die Höchstgeschwindigkeit eigentlich nur für motorisierte Fahrzeuge?[...]

Gilt für alle Verkehrsteilnehmer auf oder in Fahrzeugen. Das heißt, daß Radfahrer sich auch in verkehrsberuhigten Bereichen an Schrittempo halten müssen.

am 17. Mai 2007 um 8:46

Zitat:

Original geschrieben von meehster

Das heißt, daß Radfahrer sich auch in verkehrsberuhigten Bereichen an Schrittempo halten müssen.

Was auch einer der Gründe war, wieso in mehreren Gerichtsurteilen die Schrittgeschwindigkeit auf 15 km/h "erhöht" wurde. Schließlich fällt es schwer, sich bei wortwörtlicher Schrittgeschwindigkeit noch halbwegs gesittet mit dem Fahrrad fortzubewegen. Aber auch die Tachoskalierung vieler Autos (die erst bei 20 km/h anfängt) war Teil der Argumentation.

Zitat:

In verkehrsberuhigten Zonen müssen Kraftfahrer die so genannte Schrittgeschwindigkeit einhalten. Was darunter zu verstehen ist, erklärt das Amtsgericht Leipzig: Schrittgeschwindigkeit ist mehr als Fußgängergeschwindigkeit (4-7 km/h), aber auch deutlich weniger als eine langsame Fahrgeschwindigkeit (20 km/h). Demzufolge ist unter Schrittgeschwindigkeit ein Tempo von ca. 15 km/h zu verstehen.

Urteil des AG Leipzig vom 16.02.2005 215 OWi 500 Js 83213/04 DAR 2005, 703

Wenn ich einen Blitzer seh schau ich meistens auf den Tacho und geh vom Gas, aber gebremst hab ich noch nie. Wenns blitzt sinds eh nur 15€ und meistens fahre ich nur knappe 60 Laut Tacho.

Die Tage bin ich kurz zur Arbeit gefahren hab was vergessen, Orts Auswärts stand der Blitzer an eine Kreuzung, hab ihn aber stehen sehn. Ok, 30 Minuten später bin ich wieder zurück gefahrn, da fuhr die ganze Zeit ein Kleinwagen in meinem Kofferraum, hatte es wohl eilig. Ab dem Ortsschild bin ich knappe 58 laut Tacho gefahren. Der Hing immer noch im Kofferraum. Kurz nach dem Ortschild kam dann der Blitzer, ich schön mit 58 durch, geblitzt hat es nicht, und was mach der hinter mir? Legt ne schöne Vollbremsung hin, ich hätte mich totlachen können, so ein ....

Zitat:

Original geschrieben von meehster

Gilt für alle Verkehrsteilnehmer auf oder in Fahrzeugen. Das heißt, dass Radfahrer sich auch in verkehrsberuhigten Bereichen an Schritttempo halten müssen.

Höchstgeschwindigkeiten gelten nicht immer auch für Fahrradfahrer.

So gilt z.B. das "50" igO nicht für Fahrradfahrer!

Zitat:

Original geschrieben von meehster

Gilt für alle Verkehrsteilnehmer auf oder in Fahrzeugen.

Habe ich da etwas nicht richtig verstanden?...

Teilnehmer am Verkehr in Fahrzeugen???

Viele Grüße

quali

am 18. Mai 2007 um 5:22

Zitat:

Original geschrieben von dsrihk

[...]So gilt z.B. das "50" igO nicht für Fahrradfahrer!

Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen. Das würde ja heißen, daß ein Auto- oder Motorradfahrer, der dem radfahrenden Meehster auf einem steileren Bergabstück innerorts folgt, sich ordnungswidrig verhält, der Meehster aber nicht. Klarer Fall von "Hä?"

am 18. Mai 2007 um 8:04

Zitat:

Original geschrieben von meehster

Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen. Das würde ja heißen, daß ein Auto- oder Motorradfahrer, der dem radfahrenden Meehster auf einem steileren Bergabstück innerorts folgt, sich ordnungswidrig verhält, der Meehster aber nicht. Klarer Fall von "Hä?"

Sieht so aus, als gelte §3 Absatz 3 StVO tatsächlich nur für Kraftfahrzeuge: http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_03.php

MfG, HeRo

am 18. Mai 2007 um 12:33

Für Personenbeförderungsvehikel sollte es schon gleichermaßen gelten … aber wer weis, deutsches Recht ist werniger für Einfachheit oder Verständnisfähigkeit bekannt.

Als ich mit einem RC-Car vor der Haustüre „Fahrversuche nach Bastelarbeiten“ machte (auf und ab die Straße entlang) mit ca. Tempo 70 in der 30er Zone, hielt schon mal die vorbei fahrende Polizei an; nicht um zu ermahnen, sondern um gespannt zuzuschauen und interessierte Fragen zu stellen :) … leider hatten die nichts zum messen dabei, da ich gerne mal „genau“ gewusst hätten wie schnell das Dingens läuft :D

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