rundum getönte scheiben
Hi NG,
ich hätte da nochmal eine fragen. Ich habe jetzt in letzter zeit immer häufiger gesehen, das Autots rundum getönt sind.
Gibt es da einen bestimmten tönungsgrad so in die art 10% verdunkeln ist erlaubt,
oder ist das auch verboten ?
DANKE
52 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Cassius
auch in deutschland kann man alle scheiben töne. MIT EINTRAGUNG. auch die frontscheibe. kostet beim polo 2F komplett mit eintragung ca 350 eus.
mfg
cassius
Wo hast denn dei info her ???
schon mal was vom Fluten gehört. da werden die scheiben lackiert. da darfst du alle scheiben lacken und das wird auch eingetragen. hab mich da schon informiert. vorteil du kannst dir die farbe aussuchen. sogar wagenfarbe.
mfg
cassius
Zitat:
Original geschrieben von Cassius
schon mal was vom Fluten gehört. da werden die scheiben lackiert. da darfst du alle scheiben lacken und das wird auch eingetragen. hab mich da schon informiert. vorteil du kannst dir die farbe aussuchen. sogar wagenfarbe.
mfg
cassius
ja das hab ich mir schon gedacht dass die scheiben dann geflutet wird.
aber ich glaub wenn überhaupt au nur bis zu nem gewissen prozentsatz.
und vorne überhaupt gar net.....
also hinten bis 98% voredere seiten 35 und front 25%
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jups ich les auch grad nach auf colortec.com
aber irgendwo hab ich mal nen thread gelesen da haben ein paar geschrieben dass sie ordentlich probleme mit der polizei hatten die das nicht durchgehen lassen wollten...
wenn du ein gutachten hast und das ist eingetragen dann zählt das. ausserdem ist diese methode auch noch nciht so verbreitet. das dauert bis die das mitkriegen😉
mfg
cassius
Zitat:
Original geschrieben von Cassius
wenn du ein gutachten hast und das ist eingetragen dann zählt das. ausserdem ist diese methode auch noch nciht so verbreitet. das dauert bis die das mitkriegen😉
mfg
cassius
Wenn jemand die Scheiben einträgt dann ist das nicht legal ändert nichts an der Sache, dass man die vorderen Scheiben nicht tönen darf. Die Strafe muss man trotzdem zahlen. Es gibt eben schwarze Schaafe die alles eintragen aber das heisst nicht, dass es erlaubt ist. Was der Gesetzgeber vorschreibt ist erlaubt oder verboten 😉
nein das ist falsch. du darfst die scheiben fluten lassen. das ist legel und erlaubt
mfg
cassius
Zitat:
Original geschrieben von americanpatriot
Wenn jemand die Scheiben einträgt dann ist das nicht legal ändert nichts an der Sache, dass man die vorderen Scheiben nicht tönen darf. Die Strafe muss man trotzdem zahlen. Es gibt eben schwarze Schaafe die alles eintragen aber das heisst nicht, dass es erlaubt ist. Was der Gesetzgeber vorschreibt ist erlaubt oder verboten 😉
;-)
sowas hab ich mir ehrlich gesagt auch gedacht....
hat keiner von eucht n gesetzbuch zu hause wo ihr nachschlagen könntet ?
Doch aber leider nur das österreichische Strafgesetzbuch. Frag mal bei der Verkehrsabteilung der Polizei nach oder TüV die müssen das wissen.
darauf würd ich mich nicht verlassen.
Ich würde mich nur darauf verlassen, wenn der Betrieb, der die Scheiben verändert, ein gültiges Gutachten vorlegen kann, aus dem hervorgeht, dass die Scheiben nach der Behandlung noch StVZO-konform sind und auch die entsprechenden ergänzenden ECE-Vorschriften erfüllen.
Dazu gehört nicht nur die Veränderung der Tönung, sondern auch beispielsweise die eventuelle Veränderung im Splitterverhalten.
Solange mir jemand nicht ein solches Gutachten vorlegen kann, glaube ich das nicht 🙄
und Gutachten für Spin-Rims gibts net? :/
sind doch bestimmt toootal ungefährlisch ;D