Rückwertsgang - wieviel Lampen an ?
Hallo,
eine kurze dumme Frage.
Wieviel Lampen müssen leuchten wenn ich den Rückwertsgang eingelegt habe ?
Bei mir leuchtet nur die auf der linken Seite.
Oder müssen beide Seiten leuchten ?
danke 😁
28 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von blazzee
P.S: habe die originalen leuchten drin(die mit dem gelben blinklicht, nur lasiert )
Oh einer ohne Versicherungsschutz.
Bei meinem Variant funktionieren beide NSL.
Zitat:
Original geschrieben von RheinMainVW
Bei manchen Austauschrückleuchten, leuchtet wirklich nur eine seite, die andere ist dann das nebelschlusslicht. hab aber bis jetzt noch net viele gesehen, bei denen das so ist.
Hmmm.....und ich habe ehrlich gesagt noch nie gesehen, daß das Rückfahrlicht nur auf der linken Seite leuchtet. Wird ja leider wieder modern bei aktuellen Modellen, daß es nur einseitig leuchtet, aber bisher habe ich es immer nur einseitig rechts gesehen, da links üblicherweise die NSL ist.
Zitat:
Original geschrieben von MP IV
Brauchen tut man das nicht unbedingt und die Diskussionen ob es im Straßenverkehr sicherer ist eine oder zwei NSL zu haben gehen weit auseinander...ist als, wie so vieles, rein subjektiv ob man es tut oder nicht ;-).
wozu braucht man da eine Diskussion? Lt. gesetz ist nur auf der fahrerseite europaweit legal! alles andere hat bei einer sachlichen diskussion nix zu suchen!
aus dem grund geht die leuchte, selbst bei vorhandener verkabelung nicht! weil sich nicht aktiviert ist...
mfg
Zitat:
Original geschrieben von wing2579
wozu braucht man da eine Diskussion? Lt. gesetz ist nur auf der fahrerseite europaweit legal! alles andere hat bei einer sachlichen diskussion nix zu suchen!
aus dem grund geht die leuchte, selbst bei vorhandener verkabelung nicht! weil sich nicht aktiviert ist...
mfg
Also wir hatten mal nen '89er For Scorpio 2,9l und da gingen beide. Von Werk aus.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von outblast
Also wir hatten mal nen '89er For Scorpio 2,9l und da gingen beide. Von Werk aus.
ja, das ist aber auch schon 18jahre her 😉. ist glaube mich entsinnen zu können ein EG Richtline oder VDA richtlinie...müsste ich nachschauen, aber das sofa ist zu weit weg vom schrank 😁
mfg
...mein alter Volvo hatte auch 2. Der 99er Varant meiner Eltern hat die Verkabelung und den freien Platz für die Glühbirne..aber der Platz für die Birne in der Leuchte ist verblendet. Leuchten tut es aber, wenn man ne Birne einsetzt...habs mal spaßeshalber ausprobiert, als das Rücklicht defekt war. Man müsste, um es zu aktivieren, die Rückseite der Rückleuchte entsprechend bearbeiten um die Birne durchstecken zu können. Bei meinem 03er Variant ist es umgekehrt. Dort haben beide Rückleuchten (original VW) eine Birne drin, aber die Verkabelung rechts ist nicht vorbereitet ;-).
Schöne Grüße
Zitat:
Original geschrieben von wing2579
wozu braucht man da eine Diskussion? Lt. gesetz ist nur auf der fahrerseite europaweit legal! alles andere hat bei einer sachlichen diskussion nix zu suchen!
mfg
...hab ich irgendwo ne juristische Diskussion erwähnt?! Da kommt eh nichts bei raus oder es dauer sehr lange...siehe Diskussion um Sinnhaftigkeit zusätzlicher Spiegel an LKWs.
Als ich mit dem Volvo noch beim TÜV war haben sich die dortigen Ingenieuere sehr angeregt über dieses Thema unterhalten...ich habe interessiert zugehört....gibt auch noch andere Beispiele....
Schöne Grüße
Zitat:
Original geschrieben von MP IV
...hab ich irgendwo ne juristische Diskussion erwähnt?!
Schöne Grüße
nein,
du hast nur gesagt, das sich die geister scheiden, wenn es darum geht, was sicherer ist. aber es ist nunmal in deutschland entsprechend definiert!
im übrigen mich nervt schon die eine, die jeder depp bei regen oder schnee anschaltet und wie bekloppt rückwärtigen verkehr blendet...und dann das ganze meist auf der autobahn oder ausserorts...! genau solche leute wollen dann immer solche diskussionen führen (meine erfahrung).
mir ging es nur nochmal um den hinweis, nicht das morgen gleich einer hinten rumbastelt und übermorgen wegen 3 punkten in flensburg hier jammert...
mfg
PS: zu unseren lieben prüfing. kann wohl jeder ein lied singen, das die aber oftmals über bestehende richtlinien keine ahnung haben ist schon der oberhammer. dein volvo hat übrigens bestandschutz gehabt...
Zitat:
Original geschrieben von wing2579
wozu braucht man da eine Diskussion? Lt. gesetz ist nur auf der fahrerseite europaweit legal! alles andere hat bei einer sachlichen diskussion nix zu suchen!
aus dem grund geht die leuchte, selbst bei vorhandener verkabelung nicht! weil sich nicht aktiviert ist...
mfg
Na das kann ja wohl nicht sein da beim 3er Golf Variant (EZ 7/96) von Werk aus schon beide NSL leuchten.
Seit ich meinen 4er Variant auf die Originalen rot/weißen Rückleuchten umgerüstet habe, leuchtet es auch links und rechts bei NSL ein.
...das ist verständlich. Aber ist es denn míttlerweile wirklich rechtsverbindlich bzw. wird man bestraft wenn man 2 hat? Darum ging es nämlich gerade bei der Diskussion, die ich letzten August beim TÜV geführt habe. Eine Fraktion (der Ingenieure) war der Meinung, die Leuchte sollte stillgelegt werden. Die andere meinte, das sei Unsinn. Die Dritte, ich, meinte es sei lächerlich, da der Wagen so ausgeliefert wurde. Und als sie das nachgeprüft haben, wurde ich mit Plakette vom Hof geschickt und habe etwa 5 diskutierende Ingenieure zurücgelassen ;-).
PS..die "sinnloseinschalter" der Leuchte nerven mich ebenso. Dennoch bin ich persönlich der Meinung 2 bringen mehr als eine, wenn sie vernünftig benutzt wird.
Schöne Grüße
Zitat:
Original geschrieben von MP IV
PS..die "sinnloseinschalter" der Leuchte nerven mich ebenso. Dennoch bin ich persönlich der Meinung 2 bringen mehr als eine, wenn sie vernünftig benutzt wird.
Schöne Grüße
ab werk ausgeliefert = bestandschutz (das ist das gute was uns die EU nicht nehmen kann 😉). Nachgerüstet strafbar. Ob es aber geahnedet wird ist dann wieder so ein ding...
wie gesagt, ich bin jedes mal wieder schockiert, darum geh ich zu küs, die lassen mit sich reden und wissen, wo sie nachsehen und nachfragen müssen...
das problem ist zB ja auch, es gibt deutsche richtlinien und europäische, gerade bei felgeneintragung ist das immer weider lustig...
mfg
Zitat:
Original geschrieben von wing2579
wozu braucht man da eine Diskussion? Lt. gesetz ist nur auf der fahrerseite europaweit legal! alles andere hat bei einer sachlichen diskussion nix zu suchen!
aus dem grund geht die leuchte, selbst bei vorhandener verkabelung nicht! weil sich nicht aktiviert ist...
mfg
ist erlaubt mit zwei nebelschlussleuchten rumzuzuckeln
siehe hier
quelle tüf-hessen.
MfG
Sebastian
...mir persönlich ist es eigentlich egal ob eine oder zwei. Aber das hier zeigt doch wiedermal, wie "köstlich" es sein kann, wenn deutsches Recht und EU Richtlinien sich kreuzen ;-).
PS..eine Woche vor dem letztjährigen TÜV Termin bei einer Routinekontrolle der Polizei, bei der auch die Beleuchtung getestet wurde, fielt kein Wort wegen beider Leuchten. Vermutlich aber hatten die Beamten den Bestandschutz noch im Kopf. Interessieren würde mich, wie das ganze bei einem neueren Auto ablaufen würde....sicherlich nicht ohne Diskussion ;-)
Schöne Grüße
Zitat:
Original geschrieben von Sebo97***
ist erlaubt mit zwei nebelschlussleuchten rumzuzuckeln
siehe hier
quelle tüf-hessen.
MfG
Sebastian
klar is das erlaubt variants z.B haben das ab werk, andere auch