Rücktritt vom Kaufvertrag, wann ist das möglich?
Hallo,
ich bin mir nicht sicher ob das Thema in dieses Unterforum passt, wenn nicht bitte verschieben!
Ich habe die Suchfunktion bereits genutzt aber für meinen Fall keine passende Antwort erhalten.
Nun zu meinem Anliegen:
Ich habe letzten Donnerstag mich für ein Auto entschieden welches ich online auf mobile.de bei einem Ford Händler entdeckt habe. Nach kurzem Telefonat und Abklärung der Modalitäten habe ich dem Verkäufer telefonisch zugesagt den Wagen zu kaufen.
Er hat mir dann per Mail ein Formular gesendet mit der Überschrift „Verbindliche Bestellung eines gebrauchten Kraftfahrzeugs“.
Dieses habe ich ausgefüllt, unterschrieben und ihm per Mail zurück gesendet. Hinzu habe ich den Gesamtbetrag vom Kaufpreis am gleichen Tag überwiesen.
In der Bestellung die mir der Verkäufer gesendet hat, steht im Anhang unter den Bedingungen:
„Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis 10 Tage gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des Kaufgegenstandes innerhalb der der jeweils genannten Fristen schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt.“
Der Wagen soll übernächste Woche zu mir geliefert werden, da ich das Auto nicht selber abhole. Da das Fahrzeug knapp 500 km weit entfernt steht. Vor Auslieferung wollte das Autohaus nun noch einen neuen TÜV und Inspektion durchführen.
Da ich jedoch gestern ein deutliches attraktiveres Angebot gefunden habe, möchte ich fragen ob es jetzt schon zu spät ist vom Vertrag zurückzutreten bzw. welche Kosten auf mich zukommen würden.
Würde mich über eine Antwort sehr freuen!
Viele Grüße
Beste Antwort im Thema
Weil es die meisten tun muss man nicht so tun.
Liefert der VK nicht Vertragsgerecht > kommt man mit der Rechtskeule
Will man den Wagen nicht Vertragsgerecht > kommt man mit der Rechtskeule
Wie wäre es mal mit: Sich vorher gut Überlegen was man tut?
47 Antworten
Zitat:
@andy1080 schrieb am 12. November 2017 um 15:30:38 Uhr:
Rein rechtlich hast du die Möglichkeit, vom Kaufvertrag zurück zu treten, wenn bisher tatsächlich alles online oder per Telefon ablief.
??
siehe § 312c "Fernabsatzverträge"
(1) Fernabsatzverträge sind Verträge, bei denen der Unternehmer oder eine in seinem Namen oder Auftrag handelnde Person und der Verbraucher für die Vertragsverhandlungen und den Vertragsschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwenden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt.
Für das Vorliegen eines Vertrages nach dem Fernabsatzgesetz muss also u.a. auch gegeben sein, dass der Verkauf über ein "für den Fernabsatz organisiertes Vertriebs- und Dienstleistungssystem" erfolgte. Dies ist nicht zwingend der Fall, wenn Email oder Telefon benutzt wird.
O
Vielen Dank für eure zahlreichen Antworten!
Ich hätte natürlich den Händler schon kontaktiert da aber Sonntag ist hatte ich noch keine Möglichkeit.
Aber ihr habt ja Recht, vielleicht sollte ich alles so stehen lassen, der Wagen ist ja ein gutes Angebot und wegen einem Ersparnis und weniger Kilometer so einen Aufwand zu betreiben ist möglicherweise nicht gerechtfertigt.
Denke das mir eure Antworten dazu verleitet haben es bei diesem Fahrzeug zu belassen, also vielen Dank für eure ehrlichen Worte! ;-)
Für den Ausnahmetatbestand ("es sei denn"😉 trägt der Unternehmer die Beweislast. Nun wäre es interessant zu wissen, ob der Händler seine Fahrzeuge auch über mobile.de anbietet und der TE das Fahrzeug über diese Plattform gefunden hat. Denn dann lägen hier sämtliche Voraussetzungen für einen Widerruf vor. Ist er nicht über das Widerrufsrecht aufgeklärt worden, verlängert sich die Widerrufsfrist auf 12 Monate.
Schlecht natürlich, dass der TE hier den Kaufpreis bereits überwiesen hat. Und das, ohne das Fahrzeug je gesehen zu haben. Ohne den Händler zu kennen. Im Vertrauen darauf, dass alles in Ordnung ist. Und für den Fall des Widerrufs der Händler ihm den Kaufpreis auch sofort erstattet.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 12. November 2017 um 20:12:59 Uhr:
Schlecht natürlich, dass der TE hier den Kaufpreis bereits überwiesen hat. Und das, ohne das Fahrzeug je gesehen zu haben. Ohne den Händler zu kennen. Im Vertrauen darauf, dass alles in Ordnung ist. Und für den Fall des Widerrufs der Händler ihm den Kaufpreis auch sofort erstattet.
Nur zur Info.
Die Tatsache, dass der Te den Kaufpreis bereits überwiesen hat, ist unschädlich für die Frage, ob hier ein Vertrag nach dem Fernabsatzgesetz vorliegt.
O.
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Ich kann den rechtlichen Aspekt nicht beurteilen, aber aus moralischer Sicht hätte ich keine Bedenken. Sobald es rechtliche zulässig ist, würde ich mich für das andere Angebot entscheiden. Ich finde nicht, dass man sich als Kunde moralischer als die meisten Verkäufer verhalten muss.
Weil es die meisten tun muss man nicht so tun.
Liefert der VK nicht Vertragsgerecht > kommt man mit der Rechtskeule
Will man den Wagen nicht Vertragsgerecht > kommt man mit der Rechtskeule
Wie wäre es mal mit: Sich vorher gut Überlegen was man tut?
Zitat:
@grilli9 schrieb am 13. November 2017 um 07:21:48 Uhr:
Wie wäre es mal mit: Sich vorher gut Überlegen was man tut?
Das ist aber 2017 sowas von old fashioned!
Aus welchem Grund sollte ein Käufer sowas heute noch tun?
Moral interessiert doch nicht mehr, es geht nur um heute hier und mich.
Der Gesetzgeber macht es einem Kunden sehr leicht, nicht mehr darüber nachdenken zu müssen was er unterschreibt, er hat für (fast) alles eine Hintertür geschaffen, durch die der (private) Kunde nicht verantwortlich für die Folgen seiner Entscheidung ist, sondern dies elegant auf den (gewerblichen) Verkäufer abwälzen kann.
Da der Gesetzgeber zwischen gewerblichem und privatem Geschätspartner eine klare "Täter" - "Opfer" Klassifizierung vorgenommen hat, ist das doch eigentlich eine fast paradiesische Welt.
(Wer Sarkasmus findet, darf ihn behalten)
Ich wurde noch mit gewießen Tugenden Erzogen und werde auch mit diesen Tugenden von dieser Welt gehen (od. vielleicht auch nicht).
Warum soll ich mich zum "schlechten" ändern - egal was der Gesetzgeber schafft und erlaubt?
In dieser Hinsicht ist mir der Gesetzgeber Schnuppe!😉😁
Find die Begründung "die Händler sind nicht besser" ziemlich schwach @HalloSchweiz
Alle in einem Topf stecken... Kenne etliche super nette und vertrauenswürdige Händler. Familienväter und super Menschen.
Und manche, man glaubt es kaum, leben von Kundenaufträgen.
Klar, würde manein besseres Angebot finden für den selben wagen, warum sollte man nicht sparen...
Aber hier wurde ein Wagen schon gekauft und bezahlt.
Wer weiß was alles schon veranlasst wurde.
Finde es viel erstaunlicher dass man einen Wagen ohne jemals gesehen zu haben, gekauft wurde :'😉
Zitat:
@Didi95 schrieb am 12. November 2017 um 15:40:03 Uhr:
Hast du dir überhaupt einen der Wagen jemals angeschaut?
Hört sich so an als ob du blind Autos kaufst. Irgendwelche Verträge via Internet unterschreiben und Geld senden.
Wenn du dir einen Neuwagen bestellst kaufst du den auch "blind". Du kannst höchstens ein ähnliches Auto Probe fahren. Dann konfigurierst du den Wagen und kaufst ihn.
Die Frage ist natürlich wie alt der Gebrauchtwagen ist. Aber treten hier Mängel auf, die nicht im Vertrag erwähnt wurden, kann er ohnehin zurücktreten (oder Nachbesserung verlangen).
Zitat:
Find die Begründung "die Händler sind nicht besser" ziemlich schwach @HalloSchweiz
Alle in einem Topf stecken... Kenne etliche super nette und vertrauenswürdige Händler. Familienväter und super Menschen.
Ich denke die Masse macht es. Ich kenne ein extrem positives Beispiel eines Händlers und Werkstattleiters.
Aber auf eine positive Erfahrung kommen mindestens 10 negative.
Zitat:
@grilli9 schrieb am 13. November 2017 um 09:04:35 Uhr:
Ich wurde noch mit gewießen Tugenden Erzogen und werde auch mit diesen Tugenden von dieser Welt gehen (od. vielleicht auch nicht).Warum soll ich mich zum "schlechten" ändern - egal was der Gesetzgeber schafft und erlaubt?
Da sind wir schon zwei.
Aber wir gehören damit zu einer aussterbenden Spezies.
@menirules beim neuwagen ja...einen mit Hersteller Garantie versehener wagen der frisch aus den Werk kommt und nicht vom Asche Platz des top Händler der region
Aber wie oft liest man von den Abzockern.. geld überwiesen, Auto mit Mängeln (wenn es denn überhaupt kommt) und Rücktritt geht nur mit enormen kosten.
Finde einen gebrauchten ungesehen zu kaufen, gleicht selbst bei jungen Autos schon sehr dem Glückspiel.
Schließlich wird es um eine große Summe gehen. Transport, Haltereintrag, km, Nutzungsspuren und und, sowas kommt dann alles "weil der Wagen doch anders war" all geglaubt.
Und dass kann der alles geltend machen.
Dann gehen ohne dass man einen Wagen später vor der Tür hat mehrere hundert bis tausende Euros weg
Wenn du dir einen Neuwagen bestellst kaufst du den auch "blind". Du kannst höchstens ein ähnliches Auto Probe fahren. Dann konfigurierst du den Wagen und kaufst ihn.
Das ist doch überhaupt kein Argument einen Gebrauchtwagen ungesehen zu kaufen.
Das kommt auf das Alter des Wagens an. Tageszulassung, Aussteller, das sind auch alles Gebrauchtwagen und da habe ich letzte Woche auch einen "blind" bestellt nachdem ich einen ähnlichen zur Probe gefahren bin.
Der TE hat ja nicht geschrieben wie alt/jung der Wagen ist und wo er ihn gekauft hat.