Rücktritt vom Kaufvertrag, wann ist das möglich?

Hallo,

ich bin mir nicht sicher ob das Thema in dieses Unterforum passt, wenn nicht bitte verschieben!

Ich habe die Suchfunktion bereits genutzt aber für meinen Fall keine passende Antwort erhalten.

Nun zu meinem Anliegen:

Ich habe letzten Donnerstag mich für ein Auto entschieden welches ich online auf mobile.de bei einem Ford Händler entdeckt habe. Nach kurzem Telefonat und Abklärung der Modalitäten habe ich dem Verkäufer telefonisch zugesagt den Wagen zu kaufen.

Er hat mir dann per Mail ein Formular gesendet mit der Überschrift „Verbindliche Bestellung eines gebrauchten Kraftfahrzeugs“.

Dieses habe ich ausgefüllt, unterschrieben und ihm per Mail zurück gesendet. Hinzu habe ich den Gesamtbetrag vom Kaufpreis am gleichen Tag überwiesen.
In der Bestellung die mir der Verkäufer gesendet hat, steht im Anhang unter den Bedingungen:
„Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis 10 Tage gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des Kaufgegenstandes innerhalb der der jeweils genannten Fristen schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt.“

Der Wagen soll übernächste Woche zu mir geliefert werden, da ich das Auto nicht selber abhole. Da das Fahrzeug knapp 500 km weit entfernt steht. Vor Auslieferung wollte das Autohaus nun noch einen neuen TÜV und Inspektion durchführen.

Da ich jedoch gestern ein deutliches attraktiveres Angebot gefunden habe, möchte ich fragen ob es jetzt schon zu spät ist vom Vertrag zurückzutreten bzw. welche Kosten auf mich zukommen würden.

Würde mich über eine Antwort sehr freuen!

Viele Grüße

Beste Antwort im Thema

Weil es die meisten tun muss man nicht so tun.

Liefert der VK nicht Vertragsgerecht > kommt man mit der Rechtskeule

Will man den Wagen nicht Vertragsgerecht > kommt man mit der Rechtskeule

Wie wäre es mal mit: Sich vorher gut Überlegen was man tut?

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Zitat:

@Tomsche65 schrieb am 13. November 2017 um 18:10:31 Uhr:


Naja, wie sagte die Mutter Forrest Gump? Dumm ist der, der dummes tut 😁

Sorry, aber jetzt im ernst, ich kaufe doch nicht ungesehen ein Auto. Klar kann man Online kaufen, aber man bezahlt beim Abholen und vereinbart natürlich eine Probefahrt.

Warum nicht ???
Ich habe auch einen Audi blind gekauft.
Der Händler (600 KM entfernt) war einer der wenigen die so ein Auto anboten. Nach 2 Telefonaten war alles paletti. Allerdings, und das genau ist der Punkt, habe ich das Auto beim Spediteur bezahlt - und zwar erst wo er sauber und korrekt vor meiner Einfahrt stand. So wird das eig. gehandhabt. Denn auf der Fahrt zum Kunden kann ja einiges passieren.

Wenn der Wagen jetzt nicht einwandfrei gewesen wäre, hätte er ihn wieder mitnehmen können.

Da hier aber schon bezahlt ist, der VK noch Handlungen unternimmt (TÜV) usw, ist die Sache natürlich recht kitzelig, wenn auf der Fahrt mit dem Spediteur noch etwas vorfällt.

Rücktritt vom Vertrag wird sicher gehen, es ist aber schon Geld geflossen.
Die Rechtslage dazu kenne ich nicht.

Gruß Jörg.

§ 346 BGB
...so sind im Falle des Rücktritts die empfangenen Leistungen zurückzugewähren und die gezogenen Nutzungen herauszugeben.

Steht noch mehr da, einfach nachschauen.

Der Händler haftet für alle Transportschäden bei einem Verkauf an einen Privatkunden.
Von Privat zu Privat wäre das was anderes.
Wenn der Spediteur das Auto kaputt macht geht das zu Lasten des Verkäufers.

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