Rücktritt vom Kaufvertrag, wann ist das möglich?
Hallo,
ich bin mir nicht sicher ob das Thema in dieses Unterforum passt, wenn nicht bitte verschieben!
Ich habe die Suchfunktion bereits genutzt aber für meinen Fall keine passende Antwort erhalten.
Nun zu meinem Anliegen:
Ich habe letzten Donnerstag mich für ein Auto entschieden welches ich online auf mobile.de bei einem Ford Händler entdeckt habe. Nach kurzem Telefonat und Abklärung der Modalitäten habe ich dem Verkäufer telefonisch zugesagt den Wagen zu kaufen.
Er hat mir dann per Mail ein Formular gesendet mit der Überschrift „Verbindliche Bestellung eines gebrauchten Kraftfahrzeugs“.
Dieses habe ich ausgefüllt, unterschrieben und ihm per Mail zurück gesendet. Hinzu habe ich den Gesamtbetrag vom Kaufpreis am gleichen Tag überwiesen.
In der Bestellung die mir der Verkäufer gesendet hat, steht im Anhang unter den Bedingungen:
„Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis 10 Tage gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des Kaufgegenstandes innerhalb der der jeweils genannten Fristen schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt.“
Der Wagen soll übernächste Woche zu mir geliefert werden, da ich das Auto nicht selber abhole. Da das Fahrzeug knapp 500 km weit entfernt steht. Vor Auslieferung wollte das Autohaus nun noch einen neuen TÜV und Inspektion durchführen.
Da ich jedoch gestern ein deutliches attraktiveres Angebot gefunden habe, möchte ich fragen ob es jetzt schon zu spät ist vom Vertrag zurückzutreten bzw. welche Kosten auf mich zukommen würden.
Würde mich über eine Antwort sehr freuen!
Viele Grüße
Beste Antwort im Thema
Weil es die meisten tun muss man nicht so tun.
Liefert der VK nicht Vertragsgerecht > kommt man mit der Rechtskeule
Will man den Wagen nicht Vertragsgerecht > kommt man mit der Rechtskeule
Wie wäre es mal mit: Sich vorher gut Überlegen was man tut?
47 Antworten
Den Wagen habe ich bei einem Vertragshändler gekauft, kaufe ausschließlich meine Autos beim Vertragspartner. Wagen ist nun 3 Jahre alt und 30000 km gelaufen.
Natürlich kann man auch Pech haben bei einem blinden Kauf aber bisher hatte ich bei Vertragshändlern nur positive Erfahrungen gemacht.
Habe heute Morgen dem Händler eine Mail geschrieben, mal sehen was er antwortet auf mein Anliegen.
Meine Erfahrungen im Geschäftsleben sind leider nicht so, dass ich von einer gesetzlichen Rechtsposition nicht (notfalls) Gebrauch machen würde.
Jeder Händler will eines, nämlich mein Geld. Hat er dieses, lässt oft sein Interesse am Kunden nach. Und zahle ich nicht pünktlich (z.B. weil seine Leistung nicht in Ordnung oder vollständig ist) schwingt er oft sofort die Zinskeule usw.
Zwar kein Auto, aber 1:1 übertragbar: Anfang August eine Spülmaschine eines deutschen Premiumherstellers gekauft. Spülergebnis miserabel, zwei misslungene Reparaturversuche durch den Werkskundendienst (Klarspüler floss nonstop aus). Aufforderung an den Händler (und den Hersteller), das gleiche Modell neu und mängelfrei zu liefern. Interessierte Mie, äh, den Premiumhersteller nicht, der wollte noch einen Reparaturversuch machen und als wir das ablehnten, waren wir als Kunde gestorben.
Mit dem Händler haben wir uns verständigt und morgen (nach nun 3 Monaten!) soll die neue Spülmaschine, diesmal von Bosch, eingebaut werden.
Zitat:
@Matsches schrieb am 13. November 2017 um 08:33:39 Uhr:
Zitat:
@grilli9 schrieb am 13. November 2017 um 07:21:48 Uhr:
Wie wäre es mal mit: Sich vorher gut Überlegen was man tut?
Das ist aber 2017 sowas von old fashioned!
Aus welchem Grund sollte ein Käufer sowas heute noch tun?
Moral interessiert doch nicht mehr, es geht nur um heute hier und mich.
Der Gesetzgeber macht es einem Kunden sehr leicht, nicht mehr darüber nachdenken zu müssen was er unterschreibt, er hat für (fast) alles eine Hintertür geschaffen, durch die der (private) Kunde nicht verantwortlich für die Folgen seiner Entscheidung ist, sondern dies elegant auf den (gewerblichen) Verkäufer abwälzen kann.
Da der Gesetzgeber zwischen gewerblichem und privatem Geschätspartner eine klare "Täter" - "Opfer" Klassifizierung vorgenommen hat, ist das doch eigentlich eine fast paradiesische Welt.(Wer Sarkasmus findet, darf ihn behalten)
Es gibt doch bei MT ausgewiesene Spezialisten darin, aus einem Opfer potentiellen Geschäftspartner auch noch das Allerletzte rauszuquetschen. Vielleicht lassen die sich mal zu der Idee aus, von dem Händler (dem das Geld überwiesen wurde) Zinsen zu verlangen. Oder Schadenersatz und Schmerzensgeld, weil er mit teuren Angeboten wirbt, wo es doch ähnliche Autos in der Nähe viel günstiger gibt. Es findet sich sicher auch ein schmieriger Winkeladvokat, der mit dieser Forderung vor Gericht zieht. 😉
Ich habe auch schon 2 meiner Fahrzeuge *blind* gekauft. Warum sollte das nicht klappen?
Ansonsten habe ich Dank Fernabsatzvertrag 10 Tage Rückgaberecht. Also alles paletti und bei mir war auch in beiden Fällen alles in Ordnung und dazu sehr junge Gebrauchte.
Zum TS
Tja, das ist so eine Sache. Nachfragen würde ich beim Händler schon. Wenn er schon alles Mögliche in die Wege geleitet hat, dann würde ich es dabei belassen.
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Ich wollte meinen Erstwagen blind kaufen. Händler saß in NRW, ich in Berlin. Habe ihm gesagt, dass ich den Wagen gerne möchte, aber jetzt nicht kaufen kann, ohne den Wagen gesehen oder testgefahren zu sein. Was, wenn der Wagen Kratzer hat vor Ort? Wird der einfach wieder mitgenommen? Was ist wenn da nach 3 Monaten was kaputt geht, muss ich die Kosten für Transport tragen? War mir alles viel zu schwammig und umständlich. Habe dann abgesagt. Einige Tage später habe ich das Angebot im Internet gesehen, und der Händler ist 50% runter gegangen. Warum? "Wagen hat einen Motorschaden." 🙄
Da war ich dann froh, dass ich vernünftig geblieben bin. Hat mir eine Menge Zeit, Geld und Arbeit erspart.
Also ich gehe da anders vor.
Ich schaue zuerst Örtlich was es an Interessanten Autos für mich gibt. Wenn ich eins gefunden habe, schaue ich bei Autoscout/Mobile. de was vergleichbare Modelle kosten würden.
Du machst es andersrum und ärgerst dich jetzt natürlich.
Aber das mal außen vor, du kaufst ungesehen ein Auto, verlässt dich vollkommen auf den Verkäufer und bezahlst es auch im Voraus?? Respekt, diese Naivität ist kaum zu überbieten.
Rechtlich kann ich dir dazu keine Auskunft geben, aber menschlich. Den Mist hast selbst gebaut, nun solltest auch dazu stehen, der Händler hat ja nichts Falsch gemacht.
Gruß Tom
Habe ich mich eigentlich verlesen? Ich dachte der TE hat eine Frage bezüglich des Rücktritts eines Kaufvertrages gestellt.
Aber scheinbar hat er um Lebensweisheiten und Belehrungen gebeten...
Naja, wie sagte die Mutter Forrest Gump? Dumm ist der, der dummes tut 😁
Sorry, aber jetzt im ernst, ich kaufe doch nicht ungesehen ein Auto. Klar kann man Online kaufen, aber man bezahlt beim Abholen und vereinbart natürlich eine Probefahrt.
Zitat:
@Tomsche65 schrieb am 13. November 2017 um 18:10:31 Uhr:
Naja, wie sagte die Mutter Forrest Gump? Dumm ist der, der dummes tut 😁Sorry, aber jetzt im ernst, ich kaufe doch nicht ungesehen ein Auto. Klar kann man Online kaufen, aber man bezahlt beim Abholen und vereinbart natürlich eine Probefahrt.
Der TE holt nicht ab sondern läßt Liefern! Ansonsten hast Du Recht - machen derzeit sicher noch wenige so.
@menirules Vielen Dank für deine Antwort, du hast recht eigentlich ging es mir nur um den Rücktritt vom Kaufvertrag 😉
Nun ich habe mit dem Händler gesprochen und die Situation geschildert, nachdem er dann mit seinem Verkaufsleiter Rücksprache gehalten hat, hat er mir das Angebot gemacht das ich den Wagen zu einem günstigeren Preis erhalte als ursprünglich vereinbart.
Somit liege ich nun preislich identisch zum Angebot welches in meiner Nähe möglich gewesen wäre. Daher bleibt es jetzt bei diesem Wagen :-)
Warum ich hier angeblich Mist gebaut habe weil ich ohne Besichtigung ein Fahrzeug beim Vertragshändler gekauft habe, bleibt mir allerdings schleierhaft aber egal jeder wie er es für richtig hält 😉
Mist ist auch der falsche Ausdruck, etwas leichtsinnig wäre vielleicht richtig. Aber schön, dass du die Kiste jetzt preiswerter bekommst. Hat sich also gelohnt.
Schlimm, jetzt wird Kaufreue auch noch belohnt.
Einziger Fehler (den der Händler gemacht hat), war der Fernabsatz. Sowas machen wir hier nie, lieber verzichten wir auf ein (schlechtes) Geschäft..
Man kann es auch anders sehen, jetzt ist der Preis vielleicht korrekt.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 14. November 2017 um 00:18:18 Uhr:
Man kann es auch anders sehen, jetzt ist der Preis vielleicht korrekt.
Noch nie was von regionalen Preisunterschieden (Preisgefälle Nord-Süd, Ost-West) im Autohandel gehört?
Der TE sollte auch sagen um was für Summen es überhaupt geht. Wie war der ursprüngliche Kaufpreis, von welchem Fahrzeugmodell sprechen wir, was für ein Betrag wurde jetzt nachgelassen?
Das ist schön dass der Händler so kulant ist und dir eine Preisermässigung anbietet. An solchen Aktionen erkennt man seriöse Händler finde ich.
Der ursprüngliche und der tatsächliche Kaufpreis haben mit dem Thema absolut nichts zu tun. Das Modell auch nicht, ebenso wie das Wetter und seine Schuhgröße. Er hat eine Frage zu seinem Vertrag gestellt und alles was hier kommt sind Unterstellungen und Belehrungen.