Rücktritt vom Kaufvertrag?
Hallo, ich habe vor 5 Wochen einen Kaufvertrag für nen Hyundai(Tageszulassung) beim Vertragshändler abgeschlossen. Der Händler hat sich nie gemeldet bisher von sich aus, vor zwei Wochen konnte ich ihn erreichen und es hieß das Auto wäre noch nicht da.
Ich möchte wissen ob ich den Kaufvertrag in dem Fall einfach widerrufen kann, bezahlt habe ich noch nichts.
Beste Antwort im Thema
Aus dem Vertrag kommst Du raus, wenn Du wie im Vertrag vereinbart ca- 10-20% (je nach dem welches Autohaus) als Entschädigung zahlst. Oder das 2te Quartal verstreicht, dann kannst Du auch tätig werden.
Ansonsten: Vertrag ist Vertrag ... man sollte immer so ein Auto wählen, wo man auch bei finanziellen Probleme paar Monate überbrücken kann 😉 ansonsten war das Auto zu teuer für die persönlichen Verhältnisse.
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44 Antworten
Der TN hat eine Verbindliche Bestellung bei dem Autohaus abgegeben und wird das Auto im 2 Quartal sofern es bereit zur Abholung ist, vom Autohaus persönlich abholen müssen.
Somit kein Vernabsatzgeschäft!!!
Bei einen Vernabsatzgeschäft müsste er zumindestens schon die Kfz Papiere besitzen bevor er das Auto bekommt, oder das Fahrzeug müsste zu Ihm geliefert werden.
Das ist aber hier nicht der Fall.
Zitat:
@Sternfreund1970 schrieb am 4. Mai 2020 um 21:39:24 Uhr:
Der TN hat eine Verbindliche Bestellung bei dem Autohaus abgegeben und wird das Auto im 2 Quartal sofern es bereit zur Abholung ist, vom Autohaus persönlich abholen müssen.Somit kein Vernabsatzgeschäft!!!
Bei einen Vernabsatzgeschäft müsste er zumindestens schon die Kfz Papiere besitzen bevor er das Auto bekommt, oder das Fahrzeug müsste zu Ihm geliefert werden.
Das ist aber hier nicht der Fall.
Ich kaufe dir ein "F"
Der Rest wäre von Leuten, die sich damit auskennen, zu prüfen.
Zur Not soll der TE sich das Fahrzeug liefern lassen und danach von seinem Widerrufsrecht gebrauch machen😁
Zitat:
@Peterchen1975 schrieb am 4. Mai 2020 um 22:16:03 Uhr:
Zur Not soll der TE sich das Fahrzeug liefern lassen und danach von seinem Widerrufsrecht gebrauch machen😁
Selbst dann wäre ich mir nicht sicher dass das Fernabsatzgesetz greifen würde (siehe Urteilteilsbegründung vom OLG Düsseldorf in meinem Link von meinem letzten Post).
Es gibt aber auch diesen Fakt, überall im Netz zu lesen;
"Ein einmal abgeschlossener Kaufvertrag ist verbindlich und kann nicht einfach so aufgelöst werden. Eine Ausnahme bilden sogenannte Fernabsatzgeschäfte, die z. B. per E-Mail, Internet, telefonisch oder per Fax abgeschlossen wurden.
Bei einem Autokauf, der mit diesen Fernkommunikationsmitteln zustande kam, kann der Käufer schriftlich widerrufen, wenn der Verkäufer ein gewerblicher Händler ist."
Aber nach dem von dir angegebenem Fall müsste die Dame das Auto auch zurückgeben dürfen.
Seltsam, wird Interessant dies zu klären.
Zitat:
Das Gericht erklärte, dass ein organisiertes Fernabsatzgeschäft im Sinne des Gesetzes nur dann vorliege, wenn auch der Versand der Ware systematisch organisiert werde.
Das ist die entscheidende Stelle, warum es für das Gericht eben kein Fernabsatzgeschäft war.
Zitat:
@J_Novi schrieb am 6. Mai 2020 um 11:36:20 Uhr:
@Spirit24
Zitat:
@J_Novi schrieb am 6. Mai 2020 um 11:36:20 Uhr:
Zitat:
Das Gericht erklärte, dass ein organisiertes Fernabsatzgeschäft im Sinne des Gesetzes nur dann vorliege, wenn auch der Versand der Ware systematisch organisiert werde.
Das ist die entscheidende Stelle, warum es für das Gericht eben kein Fernabsatzgeschäft war.
Und genau das dürften andere Gerichte wieder völlig anders sehen....
Muss das hier mal abschließen. Ich hatte in der Zwischenzeit mit zwei Anwälten telefoniert, beide konnten keine 100-Prozentige Aussage zum Thema machen.
Autohaus wollte im Fall eines Widerrufs 10% vom Kaufpreis haben.
Ich habe mich entschieden das Auto doch zu kaufen, falls es Probleme gibt, wird s weiter verkauft.
Schönen Abend noch.
Hänge mich mir hier mal ran mit meinem Motorradprojekt.
In 08/20 haben wir eine 125er bestellt. 300 EUR angezahlt.
10/20 teilte man uns mit, das das Fahrzeug nicht mehr lieferbar ist. Insofern hätte man zu dem Zeitpunkt den Kaufvertrag ja schon wg. Unerfüllbarkeit abbrechen können.
Nun hatten die noch ein anderes Moped da, welches wir als Alternativfahrzeug nehmen wollten. Lt. Aussage des Verkäufers sollte sich das Fahrzeug wg. Vorführer in einer Händlerzulassung befinden. Wir haben zugestimmt, das das Fahrzeug auch wg. der EURO 4-Thematik (Mopeds mit EURO 4 können nur noch in 2020 zugelassen werden) erst mal eine Händlerzulassung bekommt.
Nun die Meldung vom Händler - April, April - die haben sich geirrt und das Moped war gar nicht in der Zulassung. Zur Erläuterung: In Berlin dauern Zulassungen derzeit Wochen für Privatpersonen. Wir haben einen Fall aus der Familie wo ein Elektroauto 8 Wochen auf die Zulassung warten durfte.
Nun hat der Händler gesagt ich soll den vollen Kaufpreis bezahlen und die melden das Fahrzeug auf mich an - 3 Wochen vor Weihnachten + Corona-Situation. Unwahrscheinlich das es was wird.
Wir haben das als unzumutbar abgelehnt, da das Risiko dann auf uns verlagert wird, mit einem Moped da zu stehen, welches in 2020 keine Zulassung mehr bekommen hat und in 2021 nicht mehr zugelassen werden kann. Also Rückabwicklung, bzw. Rücktritt vom Kaufvertrag. Wir haben jetzt die 300 EUR Anzahlung zurückgefordert mit Fristsetzung.
Sollte man hier nochmal nachlegen und auf was auch immer für Käuferrechte verweisen? Keine Ahnung, bin kein Jurist.
Wäre gut Eure fachmännische Meinung zu lesen.
Danke Andy
uU kann das Fahrzeug eben doch noch zugelassen werden - für wenige Einzelfälle gibt es da Ausnahmegenehmigungen.
Zitat:
@AndyW211320 schrieb am 3. Dezember 2020 um 09:43:43 Uhr:
Sollte man hier nochmal nachlegen und auf was auch immer für Käuferrechte verweisen? Keine Ahnung, bin kein Jurist.
§337 Abs. 2 BGB
Die Anzahlung ist zurückzuerstatten, wenn der Vertrag nicht zustande kommt. Der Händler kann das anbezahlte Fahrzeug nicht liefern und die nicht Abnahme liegt nicht in deinem Verschulden.
Danke Scrambler, warte jetzt noch die Frist ab und wenn dann nicht zurückgezahlt wurde, werde ich darauf verweisen. 🙂
"Nun hat der Händler gesagt ich soll den vollen Kaufpreis bezahlen und die melden das Fahrzeug auf mich an - 3 Wochen vor Weihnachten + Corona-Situation. Unwahrscheinlich das es was wird.Wir haben das als unzumutbar abgelehnt, da das Risiko dann auf uns verlagert wird, "
das unterschiedliche risiko (fahrzeug wird seitens des händlers auf den händler zugelassen vs fahrzeug wird seitens des händlers auf dicht zugelassen) erschließt sich mir nicht ganz.
dass eine zulassung für den gewerblichen schneller geht als für einen privaten ist ggf ja deine persönliche annahme - eine belegbare aussage seitens der zulassungstelle zu diesem thema wirst du wohl kaum bekommen.
desweiterne gibt es doch inzwischen in berlin den weg online zuzulassen
->sprich ich sehe da jetzt keinen unterschied im risiko der einen rücktritt rechtfertigen würde
ist natürlich schwierig damit jetzt umzugehen. der händler sagt ggf er möchte nicht auf sich zulassen (obwohl ihr es vereinbart habt....hält sich also nicht an das vertraglich vereinbarte).
der händler bietet euch an es direkt auf euch zuzulassen - ihr wollt dem nicht zustimmen, weil ihr "bedenken" habt das es zu lange dauert (was in meinen augen ja weiterhin problem des händlers ist....sofern ihr im alle notwendigen unterlagen....vollmacht + vermutlich auf den perso im original! + evb nummer + sepa vorausgefüllt?)
im rechtstreit wäre es wohl wichtig nachweisen zu können, dass es nicht im eigenem verschulden lag und ihr alle für die zulassung notwendigen unterlagen rechtzeitig beigebracht habt. ist das der fall ist doch der händler in der bringschuld bzw wenn das ding nicht mehr zugelassen werden kann sollte ein rücktritt vom vertrag möglich sein (wird natürlich blöd wenn der händler mit mehreren kunden so umgeht. vor der zulassung ggf geld geflossen ist. und die bude dann unter anderme aus solcher unfähigkeit insolvent geht).
was anahmereglungen angeht keine ahnung was da möglich ist. ob das pauschal für irgendwelche späten lieferungen aufgrund von corona bereits möglich wird, ob ggf der versuch 2 wochen vor jahresende noch einen termin bei der zulassungstelle zu bekommen (welcher ggf scheitert) ausreicht? ob genau das generell ausgeschlossen ist oder vielleicht nicht generell aber vielleicht genau aufgrund der möglichkeit der onlinezulassung....
iich würde auch mal annehmen das ihr (im falle eines rechtstreits) den umstand, dass das mopped 2021 gar nicht mehr neu erstzugelassen werden kann, gar nicht kennen müßt.
die frage wäre hier ob man den kaufvertrag und die vereinbarung das der händler das ding zuläßt als ein rechtsgeschäft betrachten kann - ich meine schon dass das so ist. (soll jetzt eine änderung stattfinden nämlich direkt auf euch....so würde ich sofern darüber etwas schriftlich vereinbart wird...wohl darauf bestehen dass dies auf ausdrücklichen wunsch des händlers geschieht....und nicht aufgrund einer änderung eurer wunsche kurz vor lieferung)
ps: das ist keine rechtsberatung sondern nur meine gedankengänge zu diesem thema.
ich bin generell mal gespannt wieviele dezember tageszulassungen es bei den euro6d-temp pkw (die ab 01.01.2021 ja nicht mehr zugelassen werden können) so geben wird oder was es im nachgang da für ausnahmen gibt.
vielleicht reicht da gar der pandemiefall nationaler tragweite als begründung aus dass händler ihre fahrzeuge auch später zugelassen bekommen, ggf gar bis man diesen pandemiefall für beendet erklärt
->wer aktuell über einen autokauf nachdenkt wird ja ggf auf ein tageszugelassenes schnäppchen hoffen ggf auch noch 3 oder 5 monate warten in der hoffnung der abverkauf dieser "notzulassungen" führt zu rabatten
->vieleicht gelingt den händlern es aber eben die zulassung doch später erfolgen zu lassen und diese fahrzeugschwemme doch noch etwas zu verteilen. ich denke es trifft eine menge fahrzeuge weil ja auch hersteller teilweise erst später herstelle und ausliefern konnten. da werden eine menge autos in der pipe sein aktuell
Die Anzahlung wurde laut des fragenden Benutzers für ein Fahrzeug geleistet, welches nicht lieferbar ist und nicht lieferbar sein wird. Davon unabhängig ist die Möglichkeit ein anderes Fahrzeug beim Händler zu erwerben, bei dem es jedoch die Problematik der Zulassung gibt.
Egal wie man es nun dreht und wendet, aus meiner Sicht ist die Anzahlung sofort zurückzuerstatten, auch wenn der Benutzer sich für den Erwerb des anderen Fahrzeuges entschließen sollte. Es sind zwei getrennte Geschäfte.
Update:
Die Anzahlung ist retour. Alles ganz seriös.
Motorradprojekt geht dann in 2021 in die nächste (neue) Runde.
Rechtsberatungen sind hier unerwünscht