Rücktritt vom Kaufvertrag
Eine kleine Leidensgeschichte.
Für den, der ein bischen Zeit zum Lesen hat:
Im Feb. 04 habe ich von meinem Freundlichen über die Autostadt WOB meinen Touran 2.0 FSI Trendline erhalten. Und dann gings los:
Anzeigeinstrument gleich bei Auslieferung defekt, Sitzbezug an der Lehne eines der hinteren Sitze verschlissen, Kappe des Heckscheibenwischers verloren, jeweils Austausch bzw. Ersatz. Instandsetzung März 2004. Reklamiert wurde durch mich auch der sehr kratzanfällige Kunststoff, dies jedoch ohne Erfolg.
Funkschließanlage defekt, hierzu 3 Werkstattaufenthalte in 2004.
Alarmanlage löst ständig ohne ersichtlichen Grund aus, Austausch der Mikroschalter, keine Besserung.
Xenonscheinwerfer rechts ausgefallen. Februar 2005.
Fahrzeug lässt sich nicht starten, private Pannenhilfe mit Starthilfekabel . 26.02.2005.
Fahrzeug lässt sich nicht starten, kein Befund in der Werkstatt, Batterie wurde schnellgeladen. Mai 2005.
Fahrzeug lässt sich nicht starten, kein Befund in der Werkstatt, andere Einstellung der Alarmanlage da Anlage nun auch mal beim Werkstattaufenthalt aus unerfindlichen Gründen auslöst. Oktober 2005.
Wassereintritt vorn rechts, rechter Träger zw. Frontscheibe und Seitenfenster. Tankdeckel lässt sich nicht einwandfrei verschließen, funktioniert erst nach nochmaligem betätigen des Hebels an der Fahrertür. 16.12.2005.
Nach Instandsetzung wird mir das Fahrzeug am 19.12.05 übergeben und lässt sich auf dem Hof des Freundlichen wieder nicht starten. Diesmal wieder Schnellladung der Batterie und neuer Werkstatttermin.
Erneute Prüfung des Fahrzeuges. Nun war es auf einmal ein meldepflichtiger Schaden (an Volkswagen AG, WOB). Wieder nichts dabei herausgekommen. 27.-29.12.2005
Anschließend habe ich dann mal einen ganz lieben Brief an meinen Freundlichen versandt, gleich cc an Volkswagen WOB.
Und dann ging alles sehr schnell. Termin im AH, ein Vertreter des Herstellers war dabei. Große Zerknirschung und Entschuldigung für meine Unanehmlichkeiten. Habe ich auch angenommen. Man hat mich immer vernünftig und freundlich behandelt.
Im Rahmen der Nacherfüllung durfte ich mir dann ein anderes Auto aussuchen. War bloß nix passendes dabei und die Neufahrzeuge haben dann doch meine finanziellen Möglichkeiten überfordert (bei einer Gesamtfahrleistung von 27235 km muß ich mir auch eine Nutzungsentschädigung von 5170,-€ anrechnen lassen).
Im Verlauf meiner Überlegungen ist dann Ende Januar 2006 erneut das Auto nicht angesprungen. Wieder mehrtägige Fahlersuche und wieder kein Fehler festzustellen. Die Batterie war wieder leer, warum, weiß bis heute keiner.
Am 10.02.06 habe ich dann das Auto meinem Freundlichen zum Rücktritt vom Kaufvertrag wieder auf den Hof gestellt.
Am 18.03.06 habe ich endlich vom Freundlichen meinen Scheck mit dem Restbetrag erhalten (nachdem ich mich nochmals deutlich in Erinnerung gebracht habe, wo mein Geld bleibt). Also geht doch.
Seit 17.02.06 fahre ich nun einen Alhambra Kids TDI 96 kw. Bislang bin ich nicht liegengeblieben!
Für den interessierten User: Die Fahrgestellnummer des Touran ist die WVGZZZ1TZ4W112832.
6 Antworten
Ich würde hie rnicht einfach so die Fhargestellnummer einhämmern ... lass wenigstens die letzten Stellen weg ...
Hallo,
ich kann deinen Ärger sehr gut verstehen. Ich habe selber einen Touran gewandelt.
Was ich nicht so ganz verstehe ist deine Rechnung . Ich gehe mal von 30.000€ aus ziehe mal 10% Rabatt ab und habe einen Kaufpreis von 27t€.
Ziehe ich pro 1000 km jetzt 0.5% ab muß ich als Nutzungsentschädigung ca 3800€ abziehen, bei 0,5%.
Dir werden aber noch Kapitalbindungszinsen gutgeschrieben, die bei ca 4% liegen kommen wiederum ca 1800 wieder drauf. D.h. unterm Strich müßtetst du nur knapp die Hälfte der von dir genannten Nutzungspauschale abziehen.
Irgendwie stimmt dein Abzug von ca 5500 nicht so ganz .
Die Werte sind nur schnell , übern Daumen gerechnet.
Korrigiert mich bitte wenn ich falsch liege aber warum werden bei einer Laufleistung von ca 28t m über 5000€ abgezogen. Da hat dich dein Freundlicher aber über den Tisch gezogen.
Gruß Sushi
Moin,
habe auch gewandelt.
Ich habe aber gedroht auf dem Weg vom Parkplatz bis zum Schreibtisch des Verkäufers alle Türen rauszureißen (:-|).
Mein Leidensweg mit dem ersten Touran war allerdings auch das dickste Sing was ich je mit nem Auto erlebt und gehört habe.
Am Ende keinen Cent und sogar Winterreifen auf Alu für den neuen!!
Es gibt auch ausnahmen
Gruß
G.
Hallo!
Ich habe im Dezember auch einen Passat 3BG gewandelt, in einen Touran. Über 5000 Euro hätte ich nicht gezahlt, die Rechnung des Händlers ist schlecht. Ich habe 6 Monate ohne Anwalt gebraucht, um den Wagen loszuwerden. Mittlerweile steht der "Alte" schon seit 4 Monaten auf dem Hof des Händlers. Die haben den damals 7 Monate alten Passat (NP: 33000 Euro) mit 8500km für 22000 Euro stehen. Also 11TEuro unterm Neupreis. Ich hab nur 1200 Euro bezahlt und alle Leasingraten+Anzahlung wiederbekommen. Die restlichen 10TEuro-Miesen gönne ich Volkswagen!!!
Ich würde es immer wieder machen bei Problemen mit einen Neuwagen und rate es allen Anderen auch!
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Danke für Eure Einschätzungen zur Höhe der Nutzungsentschädigung. Bedenkt aber bitte das Alter vom Wagen (2 Jahre, ca. 27200 km gelaufen). Fragt mal den Anwalt bzw. ich hab da mal was gelesen: "Beim Rücktritt muss der Käufer den Vorteil ausgleichen, den er durch die Benutzung des Wagens bis zu dessen Rückgabe erlangt hat. Die überwiegende Rechtsprechung bewertet den auszugleichenden Vorteil mit 0,67 % des reinen Kaufpreises des Fahrzeuges (nicht also einschließlich Überführungs- und Zulassungskosten) pro gefahrene 1000 Kilometer. Es handelt sich hierbei immer um eine Einzelfallentscheidung. Im Streitfalle muss ein Sachverständiger eingeschaltet werden, der den Minderbetrag festlegt".
Das steht leider nix von rückzuerstattenden Kapitalbindungszinsen und es sind eben 0,67% vom Preis je gefahrene Tkm. Und es ist eine EINZELFALLENTSCHEIDUNG,
d.h. es hätte noch schlimmer kommen können. Einer gerichtlichen Überprüfung kann man sich in Deutschland auch kaum aussetzen, ich persönlich finde das Risiko zu hoch, ein Urteil zu bekommen, welches man nicht erwartet hat.
Natürlich sind über 5000,-Euro sehr viel Geld, natürlich hat mir keiner das Theater mit dem mehrfach liegengebliebenen Auto im Zuge einer "Schmerzensgeldregelung" erstattet, keiner hat sich darum gekümmert, daß ich Pläne über den Haufen werfen musste, wenn der Wagen mal wieder stand, auch ich denke, dass in meinem konkreten Fall vielleicht auch noch ein paar Euro mehr möglich gewesen wären.......
Aber ich habe die Sch... voll und bin froh, dass die Karre weg ist. Man stelle sich nur mal vor, welche Alternative es gewesen wäre, so ein Auto weiterzufahren. Nun nutze ich eben gern dieses Forum und berichte mal von meiner Sache, vielleicht werden dann zukünftig andere Entscheidungen beim Autokauf getroffen und der Hersteller bemüht sich mal wieder, die Testfahrten vor dem Verkauf von angestellten Testfahrern und nicht von den Kunden machen zu lassen. Ich wünsche Euch allen jedenfalls viel Glück mit Euren aktuellen oder bestellten Autos.
Nette Schlußworte,
scheinbar ging es bei dir nur über´n Anwalt.!? Trotz alle dem haben sie dich über´n Tisch gezogen. Bei dieser Fahrzeugklasse wird mit 0,5% gerechnet, auch von VW.
Desweiteren hast du einen Anspruch auf die Zinsen, das ist Fakt.
Schade für dich, ich habe die Chose zum Glück auch durchgemacht als der first Touri 18 Monate alt und 21tkm gelaufen war. Der einzige Trost war das ich den Wagen nicht billiger hätte "leasen" könne. Mein Fehler war erneut einen Touran zu nehmen. Der momentan letzte VW für mich....
sushi