Rückrufaktion von Mercedes

Mercedes GLK X204

Hallo
Ich habe heute Post vom Kraftfahrt-Bundesamt erhalten
Darin wird mir mitgeteilt,das eine Freiwillige Kundendienstmaßnahme-Softwarw-Update an meinem Dieselmotor,durch geführt werden soll
Aktionscode 5496136

Meine Frage an die Runde ,wie ist eure Meinung dazu
Gruß Peterbauer

Beste Antwort im Thema

MB steht für Folgeschäden gerade die das Update verursacht. Der war gut. Ich glaube nicht mehr an den Weihnachtsmann. Im Falle eines Falles wird MB einen Folgeschaden darauf zurückführen, dass zu wenig Luft im Reifen war.

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Siehe: https://www.spiegel.de/.../...ulierte-software-entdeckt-a-1262767.html

Der Spiegel hat schon recht mit der Brisanz dieses Themas: es fragt sich, ob der "sechste" Trick beim 220 CDI (Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung) auch bei anderen Motorvarianten (z.B. 350 CDI) zum Einsatz kommt. Im Rahmen der jetzigen Aufklärung wird Daimler dazu wohl auch Stellung nehmen müssen. Sollte das so wie befürchtet sein, wird aus dem freiwilligen Rückruf ganz schnell eine Zwangsmaßnahme auf breiter Front (750.000 Fahrzeuge).

Ich würde mich letzterer ggf. nicht unterziehen, sondern Wandlung verlangen. Das wird bei mir besonders lustig, da bei 300.000km gewöhnlicher Nutzungsdauer und 50.000km Laufleistung Daimler dann 5/6tel des Preises zurückerstatten müsste.

Zitat:

@meyergru schrieb am 14. April 2019 um 13:15:32 Uhr:


... auch bei anderen Motorvarianten ...

absolut im denkbaren Bereich ... schließlich sind die OM642 auch im freiwilligen Update offiziell dabei
Die Frage ist, hat man die Chance auf "Löschung von Nr.6" mal so mitgenommen oder war es von Anfang an Kalkül, als Daimler das Angebot der freiwilligen Maßnahme gegenüber dem KBA abgab .. dann wird es lustig

Grüße
prio

@meyergru , warum 5/6 des Kaufpreises ? Ich würde von meinem Rechtsverständnis sogar annehmen, das dir keine Nutzungsentschädigung abgezogen werden kann, zumindest spätestens dann wenn es von einer freiwilligen zu einer verpflichtenden Maßnahme werden sollte. Denn wenn man es genau nimmt - und so sehe ich es sogar im momentanen Fall - würde man dann ein Fahrzeug fahren, bei dem bewußt die Abgaswerte manipuliert waren und das NICHT den zu der Zeit aktuellen Maßgaben zur Zulassung entsprach. Und der Versuch, über eine freiwillige Maßnahme dies zu vertuschen, würde in meinen Augen dazu führen, das man den / die jeweiligen Halter sogar versucht, zur Beihilfe anzustiften. Da sehe ich keinerlei Spielraum für den Anspruch einer Nutzungsentschädigung.

Was mir gerade noch so durch den Kopf geht : woher nimmst du die 300 tkm gewöhnliche Nutzungsleistung ? Gibt es da offizielle Tabellen ? Würde mich nämlich für meinen 200 CDi interessieren, mein Anwalt spricht von 250 tkm , und 300 tikm wären in meinem Fall für mich natürlich eine günstigere Bewertung .

Damit wird die "freiwillige Kundendienstmaßnahme" demnächst ganz schnell zur verpflichtenden Rückrufaktion.
Wird nicht lange dauern, die "Nachfolgesoftware" ist ja bereits draussen und in dem bemängelten Punkt nachgebessert und so ja auch vom KBA freigegeben.......

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Zitat:

@Crizz schrieb am 14. April 2019 um 14:49:13 Uhr:


@meyergru , warum 5/6 des Kaufpreises ? Ich würde von meinem Rechtsverständnis sogar annehmen, das dir keine Nutzungsentschädigung abgezogen werden kann, zumindest spätestens dann wenn es von einer freiwilligen zu einer verpflichtenden Maßnahme werden sollte. Denn wenn man es genau nimmt - und so sehe ich es sogar im momentanen Fall - würde man dann ein Fahrzeug fahren, bei dem bewußt die Abgaswerte manipuliert waren und das NICHT den zu der Zeit aktuellen Maßgaben zur Zulassung entsprach.

...

Was mir gerade noch so durch den Kopf geht : woher nimmst du die 300 tkm gewöhnliche Nutzungsleistung ? Gibt es da offizielle Tabellen ? Würde mich nämlich für meinen 200 CDi interessieren, mein Anwalt spricht von 250 tkm , und 300 tikm wären in meinem Fall für mich natürlich eine günstigere Bewertung .

Das mit der Nutzungsentschädigung stammt aus entsprechender Rechtsprechung in Fällen, wo z.B. das Auto auf Kredit gekauft wurde und die Kredit-AGBs nicht wirksam waren. Die erwartbare Gesamtlaufleistung ist fahrzeugklassenabhängig, dürfte aber bei einem Fahrzeugwert von > 65.000€ eher bei 300.000 als bei 200.000km liegen.

Hier gibt es eine Urteilssammlung dazu:

https://rechtsanwalt-autokaufrecht.de/...ntschaedigung-autokaufvertrag

Danke für den Hinweis. Hier geht es dann ja auch nicht um unwirksame AGB, sondern eher schon um zugesicherte Eigenschaften. Denn mit dem Erwerb eines KFZ mit Zulassungspapiere ist ja zugesichert, das das Fahrzeug den zu dem Zeitpunkt gültigen Bedingungen der StVO etc. entspricht. Stellt sich nun heraus, das diese Bedingungen durch verbotene Abschalteinrichtungen erreicht wurden, ist das m.E. nach fehlende zugesicherte Eigenschaft, was unabhängig von Garantie und Gewährleistung einen Rücktritt vom Kauf zulassen würde, und das m.w. ohne Nutzungsentschädigung, da der Kauf somit unter falschen Voraussetzungen stattfand.

Aber das ist nur mein laienhaftes Rechtsempfinden, mich würde interessieren, wie Fachleute ( Fachanwälte ) so etwas betrachten, da bekommt man online aber leider nur sehr wenig von mit.

Das ist richtig, aber das Fehlen der zugesicherten Eigenschaften wird eben erst dann relevant, wenn das KBA Dir deswegen die Zulassung entzieht. Bis dahin hast Du unter Nichtkenntnis der Mängel ja objektiv Nutzungen gezogen, die auszugleichen sind.

Wäre eben Pech für Daimler, wenn ein fünf Jahre altes Auto zu 75-83% (bei 250-300' km) des Neuwerts zurückgenommen werden muss - insbesondere angesichts der durch die Dieselkrise sowieso gesunkenen Gebrauchtwagenpreise. Bislang konnten sie es ja peinlichst vermeiden, dass ein Zwangsrückruf erfolgt. Genau dadurch würde ja der Mangel offiziell und damit unleugbar bestätigt. Insofern war es eine extrem blöde Idee, diesen weiteren Verstoß zu vertuschen und das KBA/Bundesverkehrministerium jetzt richtig sauer zu fahren.

Merke:

“You can fool some of the people all of the time, and all of the people some of the time, but you can not fool all of the people all of the time.”

(Abraham Lincoln)

Zitat:

@meyergru schrieb am 14. April 2019 um 23:55:28 Uhr:


Das ist richtig, aber das Fehlen der zugesicherten Eigenschaften wird eben erst dann relevant, wenn das KBA Dir deswegen die Zulassung entzieht. Bis dahin hast Du unter Nichtkenntnis der Mängel ja objektiv Nutzungen gezogen, die auszugleichen sind.

Wäre eben Pech für Daimler, wenn ein fünf Jahre altes Auto zu 75-83% (bei 250-300' km) des Neuwerts zurückgenommen werden muss - insbesondere angesichts der durch die Dieselkrise sowieso gesunkenen Gebrauchtwagenpreise. Bislang konnten sie es ja peinlichst vermeiden, dass ein Zwangsrückruf erfolgt. Genau dadurch würde ja der Mangel offiziell und damit unleugbar bestätigt. Insofern war es eine extrem blöde Idee, diesen weiteren Verstoß zu vertuschen und das KBA/Bundesverkehrministerium jetzt richtig sauer zu fahren.

Merke:

“You can fool some of the people all of the time, and all of the people some of the time, but you can not fool all of the people all of the time.”

(Abraham Lincoln)

Hallo Leute,

gestern 14.04.2019 in den Nachrichten (RTL ... ) . :
GLK 220 CDI (Motoren) sind bzlg. unerlaubter Abschaltung aktuell betroffen .
Ermittlungen gegen MB ... laufen diesbezüglich . Es wurde der GLK speziell angesprochen.
Deshalb wohl auch die Briefe vom KBA ... ???

Weiß jemand schon mehr ?
350 CDI außen vor ( noch ) ? Ich habe nämlich noch nichts bekommen .

Gruß

Zunächst hat das KBA eine Befragung von MB zu den Vorwürfen eingeleitet, d.h. die müssen sich jetzt erstmal ausziehen. Dann darf man abwarten, was in dem Zusammenhang noch auf den Tisch kommt. Und derzeit geht es bei den Vorwürfen konkret um die Modelle des 220 CDi der Baujahre 2012 - 2015 mit Euro5-Norm.

Zitat:

@Crizz schrieb am 15. April 2019 um 10:47:43 Uhr:


Zunächst hat das KBA eine Befragung von MB zu den Vorwürfen eingeleitet, d.h. die müssen sich jetzt erstmal ausziehen. Dann darf man abwarten, was in dem Zusammenhang noch auf den Tisch kommt. Und derzeit geht es bei den Vorwürfen konkret um die Modelle des 220 CDi der Baujahre 2012 - 2015 mit Euro5-Norm.

https://www.zeit.de/.../...-abgaswerte-schadstoffe-kraftfahrtbundesamt

gerade hier im Forum erschienen 😕

Zitat:

@mannehcs schrieb am 15. April 2019 um 11:16:55 Uhr:



Zitat:

@Crizz schrieb am 15. April 2019 um 10:47:43 Uhr:


Zunächst hat das KBA eine Befragung von MB zu den Vorwürfen eingeleitet, d.h. die müssen sich jetzt erstmal ausziehen. Dann darf man abwarten, was in dem Zusammenhang noch auf den Tisch kommt. Und derzeit geht es bei den Vorwürfen konkret um die Modelle des 220 CDi der Baujahre 2012 - 2015 mit Euro5-Norm.

https://www.zeit.de/.../...-abgaswerte-schadstoffe-kraftfahrtbundesamt

gerade hier im Forum erschienen 😕

Der Link führt ins Nirvana

Sorry - soll er wohl auch ... .

Ich denke die Bezeichnung GLK 220 CDI wird zur Verallgemeinerung herangezogen.

Nach dem ich ja in einem anderen Thread darüber erzählt habe dass MB mir mein Auto nicht verkaufen darf, kam jetzt der Vertrag zum Verlängern des Leasing. Ich habe dann den Fz-Typ (GLK 220 CDI Blue Eff 4matic) bemängelt, da ich laut COC Papieren und Kaufvertrag einen GLK 220 BlueTEC 4matic fahre.

Man bedankte sich für diesen Hinweis, meinte aber noch dass das im vorliegenden Falle keine Rolle spiele ob mit oder ohne Harnstoff-System da das Problem weiter vorne in der Abgasbehandlung liege.

Heist für mich: Fz mit OM651 sind betroffen, egal ob die Euro6 Variante mit Harnstoff oder die Euro5 ohne Harnstoff

Zitat:

@byteschubser schrieb am 15. April 2019 um 14:43:40 Uhr:


Man bedankte sich für diesen Hinweis, meinte aber noch dass das im vorliegenden Falle keine Rolle spiele ob mit oder ohne Harnstoff-System da das Problem weiter vorne in der Abgasbehandlung liege.

Heist für mich: Fz mit OM651 sind betroffen, egal ob die Euro6 Variante mit Harnstoff oder die Euro5 ohne Harnstoff

Heisst also,
egal, wie es läuft, wir sind auf jeden Fall dabei und gekniffen :-(

Gruß
Frank

Jetzt bricht hier schon wieder Panik aus. Die ganze Geschichte läuft seit 2015. Was ist bis jetzt passiert. Panikverkäufe einiger Euro 5 Fahrzeuge, die es bestimmt schon bitter bereuen. Ich glaube es wird die unendliche Geschichte Teil II.

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