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Rückrufaktion von Mercedes

Mercedes GLK X204
Themenstarteram 26. März 2019 um 17:26

Hallo

Ich habe heute Post vom Kraftfahrt-Bundesamt erhalten

Darin wird mir mitgeteilt,das eine Freiwillige Kundendienstmaßnahme-Softwarw-Update an meinem Dieselmotor,durch geführt werden soll

Aktionscode 5496136

Meine Frage an die Runde ,wie ist eure Meinung dazu

Gruß Peterbauer

Beste Antwort im Thema

MB steht für Folgeschäden gerade die das Update verursacht. Der war gut. Ich glaube nicht mehr an den Weihnachtsmann. Im Falle eines Falles wird MB einen Folgeschaden darauf zurückführen, dass zu wenig Luft im Reifen war.

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...nach meiner bisherigen Einschätzung ist der Vormopf - trotz OM651 - jedoch nicht dabei, da die Aussagen der Medien erst die BJ ab 2012 benennen.

Zitat:

@Crizz schrieb am 15. April 2019 um 10:47:43 Uhr:

Zunächst hat das KBA eine Befragung von MB zu den Vorwürfen eingeleitet, d.h. die müssen sich jetzt erstmal ausziehen. Dann darf man abwarten, was in dem Zusammenhang noch auf den Tisch kommt. Und derzeit geht es bei den Vorwürfen konkret um die Modelle des 220 CDi der Baujahre 2012 - 2015 mit Euro5-Norm.

dürfte m.e. davon nur der "mopf" betroffen sein. oder?

Nach dem was man derzeit an Informationen bekommt ist "nur" der 220 CDi MOPF im Gespräch, und da geht es nicht um Dinge von vor 3 Jahren, sondern darum, das das KBA eine verbotene Abschalteinrichtung bei diesem Fahrzeugtyp festgestellt hat. Und zwar in der Form, das auf dem Prüfstand die Kühlmitteltemperatur so lange wie möglich niedrig gehalten wird, damit der Motor stärker gekühlt wird und weniger Stickoxide ausstößt. Im Normalbetrieb wird der Kühlmittelkreislauf hingegen schnell auf seine rund 90°C Solltemperatur gebracht und der Stickoxid-Ausstoß soll deutlich über den erlaubten 180 milligramm liegen.

In wiefern auch andere Typen und Modelle betroffen sind kann man schwer sagen, da im moment ausschließlich vom X204 220 CDi der Baujahre 2012 - 2015 mit Schadstoffklasse Euro-5 betitelt sind. Aber ich gehe davon aus, das im Hintergrund sicher parallel dazu weitere Prüfungen der anderen Modelle anstehen - insbesondere da es ja nicht der erste unerlaubte Eingriff in Sachen Abschaltmechanismen bei MB ist.

Hast recht fahrer04...

Immer ran kommen lassen...

am 27. April 2019 um 3:06

hallo zusammen,

Habe vor kurzem meinem kleinen GLK 200 Cdi

einen Software Update gegönnt und es ist bis jetzt sehr beruhigend sagen zu können das es nichts an Fahrleistung sich geändert hat. Ich habe genau so meine Zweifel daran gehabt es machen zu lassen aber dann habe ich mir gedacht wenn was Passiert am Motor oder oder oder ist mein kleiner abgesichert durch dem Update wo ich dann sagen kann das es das System also Software Update einen Fehler hat.

ich Hoffe es bringt euch ein Schritt weiter.

mit freundlichen Grüßen

 

FMK

Zitat:

@Crizz schrieb am 15. April 2019 um 17:09:06 Uhr:

Nach dem was man derzeit an Informationen bekommt ist "nur" der 220 CDi MOPF im Gespräch, und da geht es nicht um Dinge von vor 3 Jahren, sondern darum, das das KBA eine verbotene Abschalteinrichtung bei diesem Fahrzeugtyp festgestellt hat. Und zwar in der Form, das auf dem Prüfstand die Kühlmitteltemperatur so lange wie möglich niedrig gehalten wird, damit der Motor stärker gekühlt wird und weniger Stickoxide ausstößt. Im Normalbetrieb wird der Kühlmittelkreislauf hingegen schnell auf seine rund 90°C Solltemperatur gebracht und der Stickoxid-Ausstoß soll deutlich über den erlaubten 180 milligramm liegen.

In wiefern auch andere Typen und Modelle betroffen sind kann man schwer sagen, da im moment ausschließlich vom X204 220 CDi der Baujahre 2012 - 2015 mit Schadstoffklasse Euro-5 betitelt sind. Aber ich gehe davon aus, das im Hintergrund sicher parallel dazu weitere Prüfungen der anderen Modelle anstehen - insbesondere da es ja nicht der erste unerlaubte Eingriff in Sachen Abschaltmechanismen bei MB ist.

Da wäre aus aus meiner Sicht vom KBA verpflichtend für uns vorgegeben.

Ich habe jetzt den vorderen Dämpfer wechseln lassen müssen, wegen Knackgeräuschen und dabei das Update abgelehnt. Der Meister hatte kein Problem. Abgasrückführung Temperaturtfenster hat er bestätigt! Also das Thema von vor 3 Jahren.

Wir müssen hier auch aufpassen, ich hab mir da selber einen Faux Pas erlaubt weil ich in zwei Themen gleichzeitig unterwegs war. Das ist an dieser Stelle hier falsch platziert gewesen (von mir), weil es zu dem Zeitpunkt gerade auch um die unzulässige Abschaltung der Kühlmittelüberwachung beim 220 cdi ging. Da muß ich mich entschuldigen, das mir diese Fehlplatzierung gelungen ist. Denn das Schreiben zur "freiwilligen Maßnahme" betrifft ja nicht nur den 220 cdi.

Zitat:

@Crizz schrieb am 27. April 2019 um 11:31:01 Uhr:

Wir müssen hier auch aufpassen, ich hab mir da selber einen Faux Pas erlaubt weil ich in zwei Themen gleichzeitig unterwegs war. Das ist an dieser Stelle hier falsch platziert gewesen (von mir), weil es zu dem Zeitpunkt gerade auch um die unzulässige Abschaltung der Kühlmittelüberwachung beim 220 cdi ging. Da muß ich mich entschuldigen, das mir diese Fehlplatzierung gelungen ist. Denn das Schreiben zur "freiwilligen Maßnahme" betrifft ja nicht nur den 220 cdi.

Hi

geht mir auch so!

Es wird zu viel vermischt ;-)

Zitat:

@Crizz schrieb am 27. April 2019 um 11:31:01 Uhr:

... Das ist an dieser Stelle hier falsch platziert gewesen (von mir), weil es zu dem Zeitpunkt gerade auch um die unzulässige Abschaltung der Kühlmittelüberwachung beim 220 cdi ging. Da muß ich mich entschuldigen, ...

nein, passt schon, denn

"Es wird zu viel vermischt ;-)" (ZITAT @crumb1)

liegt einfach daran, dass es vermischt IST, und nicht durch uns

schließlich wird/wurde ja vermutet, dass die Kühlmittel-Prozedur bei Updates, z.B. auch diesem hier, entfernt wurde oder wird

Grüße

prio

Mal zum Thema.

Wenn Ihr zum ASSYST oder sonstwie zu MB geht; wie macht Ihr es "wasserdicht" dass kein Update aufgespielt wird?

Oder andersrum - wie stellt man (rechtlich) sicher, dass man dieses Update nicht haben will? Man kann dass ja nun schlecht selber überprüfen, ob und wenn ja, was aufgespielt wurde.

 

Danke für Eure Tipps und Infos

Das Frage ich mich auch, bemerke ich das aufspielen von diesem Update überhaupt trotz Verweigerung?

Also bzgl. der "freiwilligen Maßnahme" von Mercedes ist es ja so, das in dem Anschreiben ausdrücklich von einer neuen ABE gesprochen wird, die mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen ist. D.h. in einem solchen Fall würde man es auf jeden Fall am Papierkram im Handschuhfach mitbekommen, wobei ich der Meinung bin das die Werkstatt bei der Übergabe auch in der Pflicht wäre, darauf hinzuweisen.

Des weiteren muß bei der Auftragsannahme auch berücksichtigt werden, wenn der Kunde auf unerwünschte Tätigkeiten hinweist. Egal ob man weiß, das die Wischerblätter überfällig sind oder das es Software-Updates gibt. Wenn ich darauf bestehe das eine Notiz angelegt wird, das ich diesbezüglich keinerlei Aktivität wünsche, ist das auch rechtswirksam. Selbst bei rechtsverbindlichen Updates müßte mich dann die Werkstatt darauf hinweisen, das bei Weigerung eine Zwangsstillegung des Fahrzeuges durch die Zulassungsstelle erfolgen kann - und es bleibt trotzdem meine Entscheidung.

Wenn ich natürlich nichts dergleichen bei der AUftragserteilung festhalten lasse, und es für eine Komponente ein Update gibt, die NICHT die ABE des Fahrzeuges angeht, kann diese im Sinne der technischen Entwicklung und Fehlerbereinigung (Bugfixing) ohne separate Nachfrage der Werkstatt durchgeführt werden, da mir als Kunde ein Vorteil entsteht.

Bei der anfangs angesprochenen Updatesache ist es aber dahingehend anders, das eine neue ABE erteilt wird - und dann muß mein EInverständnis als Halter vorliegen. Anderenfalls hätte die Werkstatt ein Problem und müßte auf Verlangen den alten Zustand wieder herstellen.

Jep das ist alles klar - aber zuviele "müsste" und "sollte" und im Streitfall nix belastbares.

Letztendlich habe ich nix in der Hand, dass nichts an der SW geändert wurde. Mündlichen Aussagen traue ich in der Geschäftswelt schon lange nicht mehr...

Da hast du recht, das Problem ist einfach das wir selber die SW-Stände nicht auslesen können. Im Streitfall kann das aber ein Sachverständiger . In wiefern das in der elektronischen Fahrzeugakte mitgeführt wird kann ich nicht sagen, da müßte man sich mal schlau machen ob da nicht durchgeführte Updates mit Revisionsnummer mitgeführt werden.

jaja, ich weiß : schon wieder ein "müßte".... ;-)

Ich hab mal die Jungs von Charly angeschrieben, ob man mit deren Gerät + SW die aktuelle Software auslesen bzw. sich anzeigen lassen kann.

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