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Rückrufaktion?

VW Touran 1 (1T)

Tach zusammen,

kann mir jemand von euch sagen ob es für den Touran bis jetzt eine Werkseitige Rückrufaktion gab?
Man hat ja hier schon so einiges gelesen Zylinderköpfe und so, oder waren das nur Interna die nicht an die große Glocke gehängt wurden.

Gruß Mänes

25 Antworten

Re: Rückrufaktion?

Zitat:

Original geschrieben von mänes


Tach zusammen,

kann mir jemand von euch sagen ob es für den Touran bis jetzt eine Werkseitige Rückrufaktion gab?
...
Gruß Mänes

Nein, meines Wissens nicht!

Gruss Stix

Davon weiß ich auch nichts... Und solange meiner noch fährt wieso sollte er zurück gerufen werden??? :-)

Nichts gehört/gelesen/gesehen.... :-)

Also bisher schonmal vielen lieben Dank euch allen.

Vielleicht ist VW ja wirklich wieder auf dem rictigenWeg. Ich freue mich jedenfalls auf meinen bestellten Touran, und wenn ihr alle noch keine Rückrufaktion erlebt habt dann um so besser. Hoffe das es dann bei allen zukünftigen Fahrzeugen aus WOB so bleibt. Eine Rückrufaktion wäre für mich auch kein Grund gewesen dieses Auto nicht zu bestellen!!!

Da finde ich die lästigen Diskussionen um diesen blöden Rußpartikellfilter schon nerviger. Schließlich handelt es sich hier um ein Forum zum Erfahrungsaustausch und nicht um einen " Jammerkasten "

Mit den besten Grüßen

Mänes

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Es gab für den Touran bisher keine einzige Rückrufaktion.

Es gab lediglich für die ersten Fahrzeuge des MJ03 eine Werkstattaktion (im Volksmund "stille Rückrufaktion" genannt), bei der unter anderem die undichte E-Box vorsorglich ausgetauscht wurde.

Es gab mal zwei Aktionen die aber nur die erste Touris des MJ 03 betrafen. Die eine war eine Aktion noch vor Markteinführung bzw. Auslieferung. Dann gab es noch die Aktion mit den defekten Elektrolüftern wie beim neuen A3. und aktuell gibt’s da eine Aktion gemeinsam mit dem Golf V. Da gibt’s fehlerhafte Alus vom Typ Hockenheim, betrifft aber nur wenige Modelle des MJ 05.

@touri09:

Stimmt, das mit den Lüftern war ein "echter" Rückruf... die Aktion vor Markteinführung ist die mit der E-Box, die ich bereits erwähnte. Davon waren fast nur Vorführer betroffen, da noch kein Kunde einen hatte...

VW ruft 6.800 Touran in die Werkstätten

Beim VW Touran sorgen möglicherweise defekte Kühlerlüfter für Ärger.

Meldung vom 13.6.2003:
http://www.rp-online.de/.../10860

Moin,

dann gibt es da noch die stille Aktion mit dem Zuheizer: Kraftstoffschlauch, Abgasrohrverlängerung und Softwareupdate. Betrifft Modelle ab 1T5W023228 nicht mehr. Hab' ich gestern machen lassen, hat den ganzen Tag gedauert.

lund

Zitat:

Original geschrieben von lund


Moin,

dann gibt es da noch die stille Aktion mit dem Zuheizer: Kraftstoffschlauch, Abgasrohrverlängerung und Softwareupdate. Betrifft Modelle ab 1T5W023228 nicht mehr. Hab' ich gestern machen lassen, hat den ganzen Tag gedauert.

lund

Das ist keine stille Aktion sondern nur die Rep.Lösung für die Beanstandung Qualmen des Zuheizers.

Jaja, Rückruf und stiller Rückruf werden da gerne durcheinandergebracht...

-Bei einem Rückruf werden die Halter direkt angeschrieben. Das passiert nur bei latent sicherheitsrelevanten Mängeln (z.B. die Sache mit den Lüftern)

-Bei einem "stillen Rückruf" werden die Fahrzeuge bei einem evtl. Werkstattaufenthalt (z.B. wegen Ölwechsel) repariert. Der Kunde bekommt dies meist gar nicht mit und muss auch nicht darüber informiert werden (z.B. die Qualitätsverbessernden Massnahmen mit der EBox).

-Die Geschichte mit dem Zuheizer ist weder das eine noch das andere. Einige Händler rufen jedoch Kunden an, die das Problem vor einiger Zeit beanstandet haben, um ihnen mitzuteilen, dass es jetzt eine Lösung gibt. Das ist aber kein "Rückruf" im klassichen Sinn...

Zitat:

...Der Kunde bekommt dies meist gar nicht mit und muss auch nicht darüber informiert werden (z.B. die Qualitätsverbessernden Massnahmen mit der EBox).

Da muß ich Dich leider korrigieren.

1. Der Kunde muß darüber informiert und das passiert meistens auch (beim Werkstattbesuch des 🙂).

2. Tauchen diese Arbeitswerte dann in der Rechnung auf, allerdings mit dem Betrag 0, weil der 🙂 das nämlich mit dem Werk abrechnen muß und wo nix gebucht wird, kann man auch nix abrechnen und

3. Falls Mängel oder Probleme dadurch auftreten (das ist nämlich wie allen arbeiten in der Werkstatt) kann der Kunde dann Mithilfe der Rechnung das reklamieren.

Aber, wie Du bereits erwähnt hast, der Kunde wird nicht direkt angeschrieben, es sei denn, er war erst gerade in der Werkstatt und der Zeitraum für den nächsten Besuch wäre zu lang.
Habe das übrigens schon 2xmal mit meinem 'alten' Passat mitgemacht.

Gruß

Wespe (123)

Zitat:

Original geschrieben von lund


Moin,

dann gibt es da noch die stille Aktion mit dem Zuheizer: Kraftstoffschlauch, Abgasrohrverlängerung und Softwareupdate. Betrifft Modelle ab 1T5W023228 nicht mehr. Hab' ich gestern machen lassen, hat den ganzen Tag gedauert.

lund

Frage an die Experten: FIN .....1TZ4W081143

Auf dieser Seite hier steht, wo was gemacht werden kann/muss.

Leider kann ich die o.g. FIN nicht ganz unterbringen.

Wäre für nen Tipp dankbar!

@Schland: Deiner gehört zur ersten "Gruppe", also volles Programm...

* Einbau verlängertes Abgasrohr
* Einbau geänderter Kraftstoffschläuche
* Software-Update

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