Rückruf - Probleme mit Sicherheitsgurt
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https://www.automobilwoche.de/.../volvo-ruft-22-millionen-autos-zuruck
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Wenn ein Autohersteller, der sich Sicherheitspionier und Erfinder des Gurt auf die Fahnen schreibt, klammheimlich den Gurtstraffer (und wenn es auch nur ein zusätzlicher 500€ Gurtstraffer ist...) ausbaut und hofft, dass niemand es merkt...ist das geradezu ein Paradebeispiel für Verbraucherverarsche.
608 Antworten
So ganz kann ich verschiedene Meinungen bzw. Kommentare nicht verstehen......
Es ist doch ganz einfach und ich meine hier geht es um's Prinzip.
Ich habe für viel Geld ein Fahrzeug mit bestimmten Funktionen erworben. Und somit gehört mir daran alles und wenn es eine noch so kleine Schraube ist. Ich entscheide dann, ob das Fahrzeug vom Hersteller oder einer freien Werkstatt gewartet werden soll.
Wenn der Hersteller jetzt feststellt, daß nach einer gewissen Zeit Teile aufgrund eines Konstruktionsmangels verschleißen, müssten diese ersetzt werden, um die Funktion zu erhalten. Gerade wenn ein Hersteller mit Sicherheit Werbung macht, wäre es doch sehr kulant von ihm, auch über die Garantie hinaus den Schaden zu beheben oder dem Käufer irgendwie zu entschädigen, wenn dies nicht möglich oder sinnvoll ist.
Ich meine, hier geht es doch um Kundenzufriedenheit und man sollte sich als Verbraucher nicht alles gefallen lassen.
Werde trotzdem auch weiterhin bei der Marke Volvo bleiben, weil die im Grunde sehr gute Autos bauen.
Wir reden ja hier von Kleinigkeiten. Da gibt es bei diversen anderen Herstellern größere Katastrophen in Bezug auf Qualität, Haltbarkeit und Zuverlässigkeit.
Ist halt nur Schade das Volvo seinen Kundenstamm nicht besser pflegt. Das sollte doch auch zum Marketing gehören.
Für mich ist das defekte Stahlseil grundsätzlich kein Problem, der Hersteller bringt das in Ordnung. Das weglassen eines sicherheitsrelevanten Teils ist für mich nicht akzeptabel. Das ist nicht Volvo das ist China. Ich mag meinen XC70 und habe ein Fahrzeug nich nie so lange gefahren. Das Auto ist für mich immer noch alternativlos. Insbesondere als T6 Polestar Inscription. Bisher war mein Plan B wenn dem XC mal was passiert der V90 CC. Jetzt eindeutig MB E Klasse Kombi.
Bei allem Geschrei. "Muss der Wagen außerplanmäßig für einen Rückruf in die Werkstatt, übernimmt der Hersteller nur in der Gewährleistungszeit die Kosten für die Reparatur. Danach ist der Autofahrer auf die Kulanz des Herstellers angewiesen." Es hätte daher auch passieren können, Volvo wechselt aus und schreibt ne Rechnung von 650€. Dies hätte ich prinzipiell eher verstanden, als klammheimlich Teile unterm Tisch verschwinden zu lassen. Vermutlich hätten dann aber mehr Nutzer aufgeschrien und so bleibt es bei ein paar MT-Nörglern, die sich sowieso aufgeregt hätten. Also, einmal tief Luft holen und sich über seinen doch so tollen und sicheren Schweden freuen.
Zitat:
@brainworx schrieb am 04. Dez. 2020 um 19:25:41 Uhr:
Danach ist der Autofahrer auf die Kulanz des Herstellers angewiesen." Es hätte daher auch passieren können, Volvo wechselt aus und schreibt ne Rechnung von 650€.
Naja..... Volvo würde sicher keine Rückrufaktion vornehmen, wenn sie es nicht müssten.
Ansonsten hätten die das bei einer Inspektion oder einem Werkstattaufenthalt angemerkt und mitgeteilt, dass ein sichheitsrelevantes Teil ausgetauscht werden muss und dafür eine Rechnung geschrieben.
Nunja, ich denke, dass es mir um eine Stil geht. Außerhalb der Reklamation kostet das Ersatzteil viel Geld.
Man hätte eigentlich nur sagen brauchen dass man die Wahl hat zwischen kostenlos und kostenpflichtig.
Aber das Auto ist schon in Ordnung.
Es bleibt nur ein Beigeschmack.
Dem hatte ich bei meinen VWs und MBs aber leider auch.
Daher nüchtern betrachtet kann man es auch über sich ergehen lassen.
Ich frage aber trotzdem mal beim ADAC und ACE nach, was die meinen. Einfach mal so.
Ich werde berichten, aber das wird vermutlich dauern
Bis dahin gehe ich in den Weihnachtsfrieden über.
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Zitat:
@mg-extra schrieb am 4. Dezember 2020 um 08:45:52 Uhr:
Auf den letzten Seiten wird ständig behauptet, dass der Gurtstraffer ausgebaut wurde.
Wenn ich die Seiten davor richtig verstanden habe, stimmt das so einfach NICHT!
Ja, der untere Teil wird entfernt/soll entfernt werden, aber nicht der ganze Gurtstraffer.
Das entwickelte sich immer mehr zu einer "internettypisch" Empörungswelle.Und nur zur Sicherheit nochmal: Ich möchte weder die Maßnahme, noch die Kommunikation von Volvo oder gar Volvo selbst verteidigen.
Aber mit falschen/fragwürdigen Übertreibungen, schadet man nur der eigenen Glaubwüdigkeit.
Nein das hat mir der Mechaniker vor Ort bestätigt. Der Gurtstraffer wird entfernt. Hier gab es doch sogar Bilder.....
Nochmal: der Beckengurtstraffer wird entfernt. Der hat aber nichts mit dem normalen Gurtstraffer zu tun, sondern war zusätzlich verbaut.
Heißt, der normale Gurtstraffer ist weiterhin vorhanden (der sitzt ja auch woanders 😉).
Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass Volvo fast 13 Jahre lang einen Beckengurtstraffer eingebaut hat, von dem jetzt der Hersteller weiß, dass dieser entbehrlich ist und nur wenig zur Sicherheit beiträgt.
Zitat:
@Wilde schrieb am 5. Dezember 2020 um 06:40:29 Uhr:
Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass Volvo fast 13 Jahre lang einen Beckengurtstraffer eingebaut hat, von dem jetzt der Hersteller weiß, dass dieser entbehrlich ist und nur wenig zur Sicherheit beiträgt.
Wie könnte man herausfinden ob der Straffer der B Säule alleine ausreichend spannt. Hat sich der Beckenstraffer bisher die Gurtverkürzung mit dem der B Säule geteilt? Jetzt nur noch halbe Vorspannung? Wie sieht es bei der speziellen Bewegungskinematik im Roll Over aus? Hier könnte der Beckenstraffer erhebliche Vorteile bringen.
Zitat:
@Reaver1988 schrieb am 4. Dezember 2020 um 22:18:38 Uhr:
Nein das hat mir der Mechaniker vor Ort bestätigt. Der Gurtstraffer wird entfernt. Hier gab es doch sogar Bilder.....
Du solltest hier einfach alles nochmal in Ruhe lesen und nicht auch noch Halbwahrheiten verbreiten...;-)
Kann man eigentlich darauf bestehen, dass die ausgebauten Teile die ja mein Eigentum sind, ausgehändigt werden?
Wohl kaum, da es pyrotechnische Teile, so wie Airbags, sind, mit denen Privatpersonen nichts zu tun haben dürfen.
Zitat:
@graf40 schrieb am 5. Dezember 2020 um 11:29:48 Uhr:
Kann man eigentlich darauf bestehen, dass die ausgebauten Teile die ja mein Eigentum sind, ausgehändigt werden?
Zitat:
@graf40 schrieb am 5. Dezember 2020 um 11:29:48 Uhr:
Kann man eigentlich darauf bestehen, dass die ausgebauten Teile die ja mein Eigentum sind, ausgehändigt werden?
"Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten zählen zu den sonstigen pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie P 1. Sie werden vom Geltungsbereich des Sprengstoffgesetzes - SprengG - erfasst."
Wenn Du über eine entsprechende Sachkundigkeit im Bereich SprengV verfügst, theoretisch ja. Eine Sachkundigkeit z.B. nach §1 Abs. 3 oder §31 Abs. 1 (also der typische Sportbootführerscheinbesitzer mit Signalwaffen an Bord) reicht da nicht.
Seit der „Reparatur“ funktioniert bei meinem XC60 der elektr. Beifahrersitz nicht mehr. Vor und zurück ist tot. Lehne geht noch. Können die ein Kabel abgeklemmt haben?
Das kann ich mir bei einer Prämiumwerkstatt nicht vorstellen. Sicher, dass da vorher überhaupt Motoren verbaut waren? Eventuell wurde auch nur vergessen, die Stecker wieder richtig zu platzieren. :-)
Nun ja: vor ein paar Wochen funktionierte alles noch. Neulich - drei Wochen nach dem Rückruf - nicht mehr.